125 Jahre
Schutz und Sicherheit im Zeichen der Burg
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Bild Mittlerweile ist es möglich, in allen Bundesländern den Führerschein mit 17 Jahren zu machen.
Solange Sie das Fahrzeug der Eltern nutzen, gilt die Kraftfahrzeug-Haftpflicht auch für Sie. Sie springt ein, wenn Sie bei einem anderen Fahrzeug oder einer Person Schaden verursachen.
Schaffen Sie sich ein eigenes, auf Ihrem Namen zugelassenes Auto an, müssen Sie selbst eine Versicherung abschließen. Sagen Sie uns einfach Bescheid.

Um auch Ihr eigenes Fahrzeug bei Schäden abzusichern, sollten Sie eine Kaskoversicherung abschließen. Sind Wagen oder Zweirad neu, lohnt sich eine Voll-Kaskoversicherung. Sie kommt für alle Unfallschäden auf und deckt sogar mutwillige Beschädigungen durch Fremde ab. Ist das Fahrzeug schon älter, reicht eine Teil-Kaskoversicherung aus. Sie sorgt für Ersatz, wenn das Fahrzeug gestohlen oder durch äußere Einwirkungen wie Hagel oder Blitzschlag beschädigt wird.

Übrigens: Falls Ihre Eltern bereits einen Vertrag mit Schadenfreiheitsrabatt bei uns besitzen, werden Sie als Fahranfänger günstiger als üblich eingestuft.

 
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