Als Halter und Besitzer eines Bootes müssen Sie für schuldhaft verursachte Personen- oder Sachschäden einstehen. Das kann schnell sehr teuer werden. Der NÜRNBERGER Wassersport-HaftpflichtSchutz leistet bei privatem Gebrauch für:
- den Boots-Inhaber
- den Kapitän
- die Schiffsmannschaft
wegen:
- unvorsichtiger Fahrweise, z. B. bei einer Kollision mit einem anderen Wasserfahrzeug
- fahrlässiger Verletzung oder Tötung eines Schwimmers
Für folgende Boote ist diese spezielle Versicherung notwendig:
- eigene Segelboote
- eigene motorgetriebene Boote (auch mit Außenbordoder Hilfsmotor)
- fremde motorgetriebene Boote (auch mit Außenbordoder Hilfsmotor), soweit für das Führen eine behördliche Erlaubnis erforderlich ist
Andere Wasserfahrzeuge wie Ruderboote, Kanus, Surfbretter oder geliehene Segelboote ohne Motor sind bereits über Ihre Privat-Haftpflichtversicherung geschützt.