
Das Garantie-Sicherungsverfahren Doppel-Invest bietet Ihnen die Möglichkeit, bei Fondsgebundenen Versicherungen eine Beitragserhaltungs-Garantie einzuschließen und nicht auf Fondsquoten von bis zu 100 % zu verzichten. Bei den herkömmlichen Verfahren wird ein Teil des Kapitals konventionell angelegt, um über die Garantie-Verzinsung die Sicherung der gezahlten Beiträge gewährleisten zu können.
Wie funktioniert es?
Das innovative Garantie-Sicherungsverfahren Doppel-Invest garantiert Ihnen im Zusammenspiel mit einem Garantiefonds, dass zum Rentenbeginn mindestens Beiträge zur Verfügung stehen. Die im Beitrag enthaltenen Sparanteile, die nicht für das Garantie-Sicherungsverfahren verwendet werden, legt die NÜRNBERGER in einen von Ihnen gewählten Fonds bzw. ein Fondsdepot an. So erreichen Sie schon bei mittleren Laufzeiten und normalem Börsenverlauf Fondsquoten von bis zu 100 %.
Jeden Monat wird Ihr Guthaben durch die NÜRNBERGER neu aufgeteilt und festgelegt, wie viel davon im Garantiefonds angelegt werden muss, damit Ihre Beiträge zum Ablauf erhalten bleiben. Nur bei schlechten Börsenlage oder kurzen Laufzeiten kann einen konventionelle Anlage erforderlich sein. Je nach Entwicklung der Börse ändert sich das Verhältnis zwischen Garantiefonds und dem zusätzlichen Fonds oder Depot.
Der NÜRNBERGER Garantiefonds
Der NÜRNBERGER Garantiefonds hat eine wesentlich höhere Aktienquote als herkömmliche Garantiefonds und wird von der Kapitalanlage-Gesellschaft Oppenheim nach dem CPPI-Verfahren gemanagt. Mit CPPI bezeichnet man eine Wertsicherungsstrategie, bei der das Kapital je nach Marktlage zwischen risikoreichen und risikoärmeren Anlageklassen umgeschichtet wird. Ziel ist es, von steigenden Märkten zu partizipieren und gleichzeitig das Verlustrisiko einzugrenzen. Er verfügt über 2 Sicherungsmechanismen:
Doppel-Invest für Ihre Rente