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Wie funktioniert die Unterstützungskasse durch Entgeltumwandlung?
Getragen wird die gemeinnützige und deshalb steuerbegünstigte Unterstützungskasse von mehreren Arbeitgebern, den Trägerunternehmen. Diese leisten Zuwendungen an die Unterstützungskasse, die dafür den Mitarbeitern Leistungen im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall gewährt. Im Gegenzug verzichten Sie auf einen Teil Ihres Barlohns und wandeln ihn in sogenannten Versorgungslohn um. Der Gesetzgeber fördert diese Umwandlung durch Verzicht auf Besteuerung und Befreiung von Sozialabgaben - für den Zuwendungsbetrag gilt damit: brutto ist gleich netto.
 
Die Zuwendungen an die Unterstützungskasse bleiben stets ohne Abzug. Der Betrieb und die Serviceleistungen der Versorgungseinrichtung werden ausschliesslich aus den Mitgliedsbeiträgen finanziert.
Für wen ist die Unterstützungskasse durch Entgeltumwandlung geeignet?
Ein Versorgungslohn- Modell über eine rückgedeckte Unterstützungskasse bietet sich also für all diejenigen an, deren Unternehmen grundsätzlich die Einrichtung einer betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung befürwortet, jedoch keine bilanziellen Auswirkungen wünscht.
Welche Vorteile bietet Ihnen die Unterstützungskasse durch Entgeltumwandlung?
  • Keine Begrenzung in der Höhe der Entgeltumwandlung; sehr hoch angesetztes Leistungslimit (Körperschaft- Durchführungsverordnung)
  • Ab einer Person können günstige Gruppentarife in Anspruch genommen werden
  • Sozialversicherungsfreie Beiträge bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung West (2012: 2.688 EUR)
  • Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenen-Absicherung möglich
  • Lebenslange Rente oder Kapitalauszahlung möglich
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