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Die NÜRNBERGER Berufsunfähigkeits-Versicherung sichert Ihre berufliche Existenz. So sorgt man heute gegen die finanziellen Folgen vor und investiert gleichzeitig in die Zukunft.

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Wie hoch ist das Risiko, berufsunfähig zu werden? Was wäre, wenn es Sie trifft? Antworten auf Ihre Fragen zum Thema Berufsunfähigkeit bekommen Sie hier – kurz und bündig. (Stand: 05.2012)

Auf einen Blick

Die finanzielle Absicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit erfolgt über einen selbstständigen Tarif - im Gegensatz zu einer Zusatzversicherung, die z. B. eine Rentenversicherung als Trägertarif braucht.

Das ist sicher

  • Garantierte Rente bei Berufsunfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit
  • Eintrittsalter Berufsunfähigkeit ab 14, Schulunfähigkeit ab 5 Jahre
  • Ihr Beitrag wird nicht erhöht, wenn Sie in einen gefährlicheren Beruf wechseln oder ein gefährliches Hobby beginnen
  • Mit NÜRNBERGER Plus wird Ihr Vertrag an den sich ändernden Geldwert angepasst

 
Die Comfort-Variante bietet noch mehr Schutz:
  • Sie werden nicht auf einen anderen Beruf verwiesen, wenn Sie diesen nicht konkret ausüben (Verzicht auf abstrakte Verweisbarkeit)
  • Bei bestimmten Ereignissen können Sie Ihre BU-Rente ohne Gesundheitsfragen erhöhen (z. B. bei Heirat, Geburt oder Adoption eines Kindes, berufliche Höherqualifikation)
  • Nach erfolgreicher Umschulung zahlt die NÜRNBERGER 6 Monatsrenten, insgesamt bis zu 6.000 EUR als Wiedereingliederungshilfe

Unser Tipp: Zusätzliche Krankentagegeld-Versicherung

Das Krankengeld, das Sie von der Gesetzlichen Krankenversicherung ab der 7. Krankheitswoche bekommen, reicht langfristig nicht aus, um Ihren Lebensstandard zu sichern. Denn Ihre laufenden Kosten müssen Sie schließlich auch zu 100 % weiter zahlen. Die Beiträge für gesetzliche Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung gehen davon auch noch weg.
 
Mt einer Kranken-Tagegeld-Versicherung schließen Sie diese Lücke: Ab der 7. Krankheitswoche erhalten Sie für jeden Tag, an dem Sie arbeitsunfähig sind, das vereinbarte Krankentagegeld.
 
Die Leistungsabteilungen der NÜRNBERGER Lebens- und Krankenversicherungen stimmen sich für Sie ab. Ihr Vorteil, wenn Sie beide Verträge bei uns haben: Versorgungslücken können vermieden werden. Die treten z.B. dann auf, wenn das Krankentagegeld beendet ist und eine Rente wegen Berufsunfähigkeit noch nicht gezahlt wird.
 
Sobald Sie also wegen Berufsunfähigkeit kein Krankentagegeld mehr von der NÜRNBERGER erhalten, springt Ihre BU-Versicherung entsprechend den vereinbarten Bedingungen ein.
 

Berufsunfähigkeits-Versicherungen der NÜRNBERGER werden laufend mit Bestnoten bewertet.

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Tarife

Die finanzielle Absicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit erfolgt über einen selbstständigen Tarif - im Gegensatz zu einer Zusatzversicherung, die z. B. eine Rentenversicherung als Trägertarif braucht.

Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (BSBU)

Die Überschüsse aus Ihrer BSBU-Versicherung werden mit dem Beitrag verrechnet. Das verringert Ihren monatlichen Aufwand. Alternativ können Sie die Überschüsse verwenden, um im Leistungsfall eine höhere BU-Rente zu bekommen.
 
  • Die BSBU kann mit anderen Bausteinen kombiniert werden: z. B. mit einer Krankentagegeld-Versicherung oder der NÜRNBERGER SchnellHilfe, die bei schweren Krankheiten leistet.
  • Die DU-/ BU-Rente erhalten Sie auch bei Pflegebedürftigkeit ab der Stufe I
  • Dienstunfähigkeitsklausel auch für Beamte auf Widerruf und für Beamte auf Probe

NÜRNBERGER Einsteiger-Berufsunfähigkeitsversicherung (SBUFC)

Junge Menschen, die noch nicht viel verdienen, verzichten häufig auf eine Berufsunfähigkeits-Versicherung. Doch gerade für sie ist eine Absicherung extrem wichtig, weil sie vom Staat in der Regel die ersten 5 Jahre noch keine Leistung erhalten. Auch um diese Lücke abzusichern, ist bei der Einsteiger-BU die Leistung in den ersten 5 Jahren erhöht.

Die NÜRNBERGER Einsteiger-BU erhalten Sie auch als Auszubildender, Student und Berufsanfänger. Bereits mit kleinen Beitragssprüngen sichern Sie sich einen konstanten BU-Schutz.

  • Attraktiver Anfangsbeitrag mit der Option, die BU-Rente später zu erhöhen – ohne erneute Gesundheitsprüfung
  • Vom 6. – 10. Versicherungsjahr fällt die versicherte Rente. Das können Sie vermeiden, indem Sie in diesem Zeitraum Ihren Beitrag jährlich anheben.
  • Absicherung mit der Comfort-Variante
  • Nachversicherungsgarantie bei bestimmten Ereignissen (z. B. erfolgreicher Abschluss der Berufsausbildung)
  • Dynamische Erhöhungen ab dem 11. Versicherungsjahr möglich
  • Gleichbleibender Versicherungsschutz und Beitrag auch bei Wechsel in einen gefahrerhöhenden Beruf
  • Beitragsstundung bei Zahlungsschwierigkeiten


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Investment Berufsunfähigkeitsversicherung (IBU)

Die aus Ihrer IBU entstehenden Überschüsse werden in Investmentfonds angelegt. Nehmen Sie die Versicherung nicht in Anspruch - beziehen also keine Berufsunfähigkeitsrente -, erhalten Sie am Ende der Laufzeit eine Schlusszahlung. Bei hohen Wertsteigerungen der Fondsanlage und langer Versicherungsdauer kann dies sogar mehr sein, als Sie an Beiträgen einbezahlt haben. Und Sie hatten über die gesamte Laufzeit Versicherungsschutz!
 
  • Das Investmentguthaben kann zur Erhöhng der BU-Rente oder bei finanziellen Engpässen auch zur Beitragszahlung verwendet werden
  • Bei Ablauf der Versicherung erhalten Sie das Fondsguthaben aus den Überschüssen als Sofortauszahlung, in Anteilscheinen oder als lebenslange Rente. Im Todesfall erhalten Ihre Angehörigen das Fondsguthaben.
  • Die IBU gibt es als Standard- und Comfort-Variante

NÜRNBERGER Schulunfähigkeitsversicherung (IBU-S und SBU-S)

Mit dem Schüler Schutz Brief sichern Sie bereits ab dem Schulalter die finanzielle Zukunft Ihres Schützlings: Ist Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen - unabhängig von den Ursachen - für voraussichtlich mindestens sechs Monate außerstande, weiter als Schüler oder Student an einem regulären Schulunterricht oder Studium teilzunehmen, springt die NÜRNBERGER ein und zahlt die festgelegte Rente. Mit dieser Rente können Sie dann zum Bespiel einen Privatlehrer bezahlen oder den eigenen Einkommensverlust ausgleichen, wenn Sie unbezahlten Urlaub nehmen, um sich um Ihr Kind zu kümmern.
 
Zum Ende der Schulzeit wandelt sich die Schulunfähigkeits-Versicherung automatisch in eine Absicherung der Erwerbsunfähigkeit um. Startet Ihr Nachwuchs jetzt in das Studium, die Berufsausbildung oder ins Berufsleben, kann der Schutz ohne Gesundheitsfragen zu einer Berufsunfähigkeits-Versicherung ausgebaut werden.
 
  • Finanzieller Schutz schon ab dem Alter 5 Jahre. Ab dem 18. Lebensjahr kann das versicherte Kind kann den Vertrag übernehmen.
  • Garantierte Rente bei Schulunfähigkeit, später bei Erwerbs- bzw. Berufsunfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit.
  • Monatsrenten bis zu 1.000 EUR sind versicherbar
  • Sehr geringe Beiträge durch niedriges Eintrittsalter und Einordnung in eine günstige Berufsgruppe
  • Bei Schulunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit, Berufsunfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit können Sie mit folgenden Leistungen rechnen: Garantierte Rente plus Fondsguthaben als Sofortauszahlung, als zusätzliche Rente oder als Auszahlung bei Vertragsablauf inklusive möglicher Wertsteigerungen.
  • Eine Beleihung des Vertrages kann bei Bedarf beantragt werden.
  • Im Todesfall wird das Fondsguthaben ausgezahlt. Bei Ablauf erhalten Sie das Fondsguthaben als Auszahlung, in Anteilscheinen oder als lebenslange Altersrente
  • Die Schulunfähikeit kann auch mit einer SBU mit Beitragsabzug oder Bonusrente abgesichert werden

 
Hier finden Sie Details zur Umstellung einer SBU/IBU für Schüler auf eine SBU/IBU:

BasisErwerbsausfall-Versicherung (IBA)

Der Basis-Tarif bietet Menschen mit körperlich belastenden Berufen eine preisgünstige Alternative, den Ausfall der Arbeitskraft finanziell abzusichern.
 
Die aus Ihrer BasisErwerbsausfall-Versicherung entstehenden Überschüsse werden wie bei der IBU in Investmentfonds angelegt. Nehmen Sie die Versicherung nicht in Anspruch - beziehen also keine Rente -, erhalten Sie am Ende der Laufzeit eine Schlusszahlung. Bei hohen Wertsteigerungen der Fondsanlage und langer Versicherungsdauer kann dies sogar mehr sein, als Sie an Beiträgen einbezahlt haben. Und Sie hatten über die gesamte Laufzeit Versicherungsschutz!
 
  • Voller Erwerbsausfall liegt nach der Definition der NÜRNBERGER vor, wenn Sie voraussichtlich 12 Monate außerstande sind, irgendeiner Erwerbstätigkeit von täglich mindestens drei Stunden nachzugehen - teilweiser Erwerbsausfall bei täglich mindestens drei und weniger als sechs Stunden.
  • Bei vollständigem sowie teilweisem Erwerbsausfall erhalten Sie eine garantierte, monatliche Rente.
  • Bei Ablauf der Versicherung erhalten Sie das Fondsguthaben aus den Überschüssen als Sofortauszahlung, in Anteilscheinen oder als lebenslange Rente.
  • Im Todesfall erhalten Ihre Angehörigen das Fondsguthaben.
  • Diese Versicherung gibt es auch als Zusatztarif

Beratung

Wir beraten Sie individuell
 
Ausgezeichnete Produkte und bedarfsgerechte Beratung zeichnen die NÜRNBERGER aus. Unsere Spezialisten unterstützen Sie bei allen Fragen zum Produkt und zu Ihrer Bedarfssituation. Bestimmen Sie den Weg, wie Sie mit uns sprechen wollen - was auch immer Sie wählen: wir beraten Sie gern, kompetent und auf die Art und Weise, die Sie wünschen.
 

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Sie wollen direkt mit einem Mitarbeiter sprechen? Sie teilen uns mit, wann es Ihnen am besten passt, und wir rufen genau zu diesem Zeitpunkt bei Ihnen an - selbstverständlich auf unsere Kosten.
 
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