Schutz und Sicherheit im Zeichen der Burg
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Ihre private Altersvorsorge fordert und fördert der Staat. Dabei unterstützt er Sie mit Zulagen und ggf. zusätzlicher Steuerersparnis.

Für wen ist diese Versicherung geeignet?
Kein Zulageberechtigter (bzw. Ehepartner) sollte sich diesen Zuschuss entgehen lassen! Auch Nichtberechtigte können von der Zulage profitieren, wenn der Ehepartner einen förderfähigen Vertrag abschließt.
Das ist sicher
  • Der Antrag wird ohne Gesundheitsfragen angenommen
  • Lebenslange, garantierte Rentenzahlung
  • Hohe Förderung durch Zulagen und ggf. zusätzliche Steuerersparnis
  • Zu Beginn der Rente steht mindestens die Summe der für die Altersvorsorge eingezahlten Beiträge inkl. Zulagen bereit.
  • Bei Rentenbeginn können Sie bis zu 30 % der gesparten Summe entnehmen
  • Ein Zulagenantrag für die gesamte Laufzeit
  • Der ZulagenRenten-Vertrag kann beim Immobilienerwerb zu eigenen Wohnzwecken verwendet werden
  • Das Vermögen aus der ZulagenRente zählt nicht zum verwertbaren Vermögen beim Arbeitslosengeld II/Hartz VI
  • Sie können eine BUZ mit einschließen. So können Sie die Beitragszahlung zu Ihrer ZulagenRente auch dann finanzieren, wenn Sie berufsunfähig werden
Besonderheiten/Worauf sollten Sie achten?
Wenn Sie eine staatlich geförderte Zulagen-Rente beantragen wollen, gibt es einiges zu beachten: Wer alles durch Zulagen gefördert wird, wie man die Zulagen beantragt etc.
Details zur staatlichen Förderung der Zulagen-Rente
 
Unser Tipp
2008 hat der Staat die Zulagen erhöht: Auf 300 EUR pro Jahr für jedes Kind, das ab dem 1. Januar 2008 geboren wurde.

Deshalb NÜRNBERGER
Die NÜRNBERGER Lebensversicherung AG liefert immer wieder den Beweis für Ihre finanzielle Sicherheit und Stärke. Mehr dazu finden Sie unter www.nuernberger.de/ratings

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