Schutz und Sicherheit im Zeichen der Burg
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Sachfolgeschäden
Bezeichnung für Kosten, die in Folge eines Sachversicherungsschadens entstehen. Typische Sachfolgeschäden sind z. B. Kosten für Gutachter, Mietwagen, Rechtsanwälte, Nutzungsausfall, Abschleppkosten, Auslagerung von unbeschädigtem Hausrat usw. Tipp: Prüfen Sie beim Abschluss einer Sachversicherung auch den Umfang der mitversicherten Sachfolgeschäden.
Sachgeschäft
Sammelbezeichnung für den Vertrieb von Sachversicherungen wie z. B. Haftpflichtversicherungen, Hausratversicherungen oder Rechtsschutzversicherungen. Siehe auch Lebengeschäft.
Sachschaden
Beschädigung, Verletzung (bei Tieren) oder Vernichtung einer Sache aufgrund regelwidrigen Verhaltens.
Saisonkennzeichen
Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen können in dem Monatszeitraum, der auf dem Kennzeichen angegeben ist, gefahren werden. Der Versicherungsvertrag läuft aber ein Jahr. Außerhalb des Zulassungszeitraumes besteht Versicherungsschutz im Rahmen der Ruheversicherung. Der Beitrag beträgt je Zulassungsmonat 1/12 der Jahresprämie. Es ist nur jährliche Beitragszahlung möglich. Beginnt die Versicherung während des Zulassungszeitraums oder endet sie vor dessen Ablauf, wird der Beitrag anteilig für die Zeit des Versicherungsschutzes innerhalb des Zulassungszeitraums berechnet.
Schadenfreiheitsklasse
Der beim Vorversicherer erworbene Schadenfreiheitsrabatt wird berücksichtigt, wenn wir genaue Angaben über die Vorversicherung (Versicherer, Versicherungsscheinnummer beim Vorversicherer und Beitragssatz) erhalten. Bitte überzeugen Sie sich anhand der letzten Beitragsrechnung davon, dass diese Angaben richtig sind. Maßgeblich für die Einstufung in die Schadenfreiheitsklassen für die Einstufung in die Schadenfreiheitsklassen ist die Bescheinigung Ihres Vorversichereres über den Schadenverlauf. Wenn der Vorversicherer Ihre Angaben nicht oder abweichend bestätigt, muss die vorläufig dokumentierte Beitragsklasse korrigiert und der Vertrag neu berechnet werden.
Schadenfreiheitsrabatt
Besondere Form des Rabatts für schadenfreie Versicherungverträge. Besonders bekannt ist das System der Kfz-Versicherung. Abgewandelt als Beitragsrückerstattung kommen Schadenfreiheitsrabatte auch in anderen Versicherungszweigen zur Anwendung.
Schadenminderungpflicht
Obliegenheit (Pflicht) des Versicherungsnehmers zur Begrenzung (Minderung) eines eingetretenen Schadens (§ 62 VVG). Die dabei eintretenden Kosten werden vom Versicherungsunternehmen erstattet. Verletzungen der Schadenminderungspflicht können zur Leistungsfreiheit des Versicherungsunternehmens führen. Tipp: Eine Ausgabe des BGB, HGB und VVG gehören in jede Hausbibliothek.
Schadenquote
Die Schadenquote ist das Verhältnis der tatsächlichen zu den kalkulierten Versicherungsleistungen.
Schmerzensgeld
Anspruch eines Verletzten auf Ausgleich eines nichtmateriellen Schadens (Schmerzen). Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich unter anderem nach der Schwere der Verletzungen, dem Grad der späteren Invalidität und der Dauer der Heilbehandlung.
SchnellHilfe
Die SchnellHilfe kann mit einer Berufsunfähigkeits-Versicherung kombiniert werden. Bei Eintritt einer schweren Krankheit (Herzinfarkt, Krebs, Schlaganfall, Nierenversagen, gutartiger Hirntumor) leistet die NÜRNBERGER eine einmalige Zahlung oder eine 12-monatige Rente.
Schuldhafte Herbeiführung des Versicherungsfalls
Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung eines Versicherungsfalls durch den Versicherungsnehmer, die zur generellen (bei Vorsatz) oder oftmaligen (bei grober Fahrlässigkeit) Leistungsfreiheit des Versicherungsunternehmens führt (§ 61 VVG). Tipp: Eine Ausgabe des BGB, HGB und VVG gehören in jede Hausbibliothek.
Schuldner
Bezeichnung für den Darlehensnehmer bei einem Kreditgeschäft. Siehe auch Gläubiger.
Schuldscheindarlehen
Durch Schuldschein abgesicherte anleiheähnliche Großkredite, die Unternehmen i.d.R. durch Investment- oder Versicherungsgesellschaften gewährt werden. Für Privatkunden haben Schuldscheindarlehen keine Bedeutung.
SchutzBrief
Spezielle Form der Kfz-Versicherung zur Übernahme von Unfallfolgekosten wie Pannenhilfe, Fremdübernachtung, Unterstellung, Ersatz von Reisedokumenten usw. Der gesamte Leistungskatalog wird umgangssprachlich als SchutzBrief bezeichnet. Tipp: Besonders beim Halten älterer Kraftfahrzeuge mit abgelaufener Herstellergarantie ist der Abschluss eines Schutzbriefes zu empfehlen.
Schwankungsrückstellung
Die Schwankungsrückstellung ist zum Ausgleich von Schwankungen im Schadenverlauf künftiger Jahre bestimmt. Die ähnlichen Rückstellungen dienen zur Deckung spezieller Risiken in der Produkthaftpflicht- und in der Atomanlagen-Sach- und Haftpflichversicherung. Nach IFRS dürfen diese Rückstellungen nicht gebildet werden.
Segmentberichterstattung
Aufgliederung von Konzernabschluss-Informationen nach strategischen Geschäftsfeldern entsprechend der Steuerung duch den Vorstand und der Überwachung durch den Aufsichtsrat.
Selbstbehalt
Ein Selbstbehalt gilt pro versicherte Person je Kalenderjahr. Beginnt ein Vertrag während des Jahres, können tarifbezogene Ermäßigungen gewährt werden.
Sengschäden
Schäden, die durch glimmende, glühende oder erhitzte Gegenstände hervorgerufen werden. Kemmzeichnend ist, dass keine offene Flamme entsteht und der Schaden lokal begrenzt bleibt.
Silber
Zur Wertanlage geeignetes Edelmetall. Handelsüblich sind Barren von 1000 Gramm sowie Münzen und Medaillen.
Soziale Pflegeversicherung
Mit dem Inkrafttreten des Pflegeversicherungsgesetzes am 1. Januar 1995 wurde die Absicherung gegen das Risiko der Pflegebedürftigkeit für alle Bürger Pflicht. Mitglieder der GKV sind in der Sozialen Pflegeversicherung pflichtversichert.
Sparbeitrag
Der Sparbeitrag ist der Anteil des Beitrags, der für den Kapitalaufbau angelegt wird (Siehe auch Beitrag).
Stammaktien
Aktien ohne Vorteile bei Dividende, Stimmrecht usw. Siehe auch Vorzugsaktie.
Stillschweigende Verlängerung
Fortführung eines Versicherungsvertrages nach Ablauf der ursprünglich vereinbarten Vertragslaufzeit aufgrund Inaktivität der Vertragspartner, d.h. Nichtkündigung. Von besonderer Bedeutung sind stillschweigende Verlängerungen im kurzfristig orientierten Sachgeschäft. Für Lebens- und Krankenversicherungen gibt es dagegen spezielle Regelungen. Tipp: Prüfen Sie das Ablaufdatum Ihrer Versicherungsverträge regelmäßig, um diese ggf. fristgerecht kündigen zu können. I.d.R. sind dreimonatige Kündigungsfristen einzuhalten.
Sturm
Wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8. Tipp: Muss in der Hausrat- oder Gebäudeversicherung ein Sturmschaden reguliert werden und ist die Windstärke nicht eindeutig, teilt das nächste Wetteramt auf Anfrage die Stärke der Luftbewegung zum Schadenzeitpunkt mit.
Switch/Shift
12 x pro Jahr kann der Versicherungsnehmer kostenlos die Investmentanlage (angespartes Fondsvermögen und/oder künftige Sparbeiträge) seiner Fondsgebundenen Versicherung wechseln. Maßgebend für den Termin des (Ver-)Kaufs sind die Preise am ersten Börsentag nach Eingang des Antrags bei der NÜRNBERGER. Sowohl Shift als auch Switch oder die Kombination von beidem ist möglich. Shift: Das vorhandene Fondsvermögen wird in einen neuen Fonds umgeschichtet. Die künftigen Sparbeiträge fließen unverändert in den bisherigen Fonds. Switch: Das vorhandene Fondsvermögen verbleibt im bisherigen Fonds oder Depot. Die künftigen Sparbeiträge fließen in die neue Investmentanlage.
 
 

 
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