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Kfz-Lexikon Von A bis Z - hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zur Kasko- und Haftpflicht-Versicherung.

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Amtliches Kennzeichen

Das amtliche Kennzeichen gibt an, in welchem Zulassungsbezirk, welchem Landkreis oder welcher Stadt das Fahrzeug gemeldet ist (siehe Regionalklasse).


AuslandPlus
  • Übernimmt bei einem unverschuldeten Unfall im Ausland die gesetzlichen Verpflichtungen des Unfallgegners nach dem Recht des Unfall-Landes
  • Leistet nach deutschem Recht bis zu einer Höhe von 50 Mio. EUR pauschal (höchstens 8 Mio. EUR pro Person), wenn und soweit der Unfallverursacher nach den Gesetzen des Auslandes haftet
  • Bietet Versicherungsschutz in 26 europäischen Staaten
  • Gilt 12 Wochen lang, bei längerem Auslandsaufenthalt für die ersten 12 Wochen
  • Im Leistungsfall wird Ihre Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung nicht höhergestuft.



Eigentümer

Der Eigentümer hat die rechtliche Verfügungsgewalt über das Fahrzeug.


Einzelfahrer-Tarif » siehe Nachlässe


Erstzulassung

Die Erstzulassung eines Pkw ist seit 01.10.2005 in der Zulassungsbescheinigung Teil I unter Position B bzw. im Fahrzeugschein unter Position 32 angegeben. Ebenso wichtig ist die erste Zulassung des Fahrzeugs auf den Versicherungsnehmer. Sie ist aus der Zulassungsbescheinigung Teil II unter Pos. I bzw. aus dem Fahrzeugbrief ersichtlich. Der Vertrag wird der Altersklasse zugeordnet, die sich aus der Differenz zwischen der Jahreszahl und dem Monat bei der ersten Zulassung auf den Versicherungsnehmer und der Jahreszahl und dem Monat der Erstzulassung des Pkw ergibt. Insgesamt werden 5 Altersklassen unterschieden.
Entsprechend der Altersklasse werden Nachlässe gewährt bzw. Zuschläge erhoben. Fehlen die Angaben der Erstzulassung und/oder der ersten Zulassung auf den Versicherungsnehmer bei Abschluss des Vertrags, wird automatisch die Altersklasse 3 zugrunde gelegt.

Es gilt folgende Einteilung:

  • Altersklasse 0: 0 bis 12 Monate
  • Altersklasse 1: 13 bis 36 Monate
  • Altersklasse 2: 37 bis 72 Monate
  • Altersklasse 3: 72 bis 132 Monate
  • Alterklasse 4: über 132 Monate



Fahrzeugmodell
» siehe Modell


Fahrzeugnutzer

Fahrzeugnutzer ist die Person, die das Kraftfahrzeug mit der Genehmigung des Versicherungsnehmers bzw. Halters steuert. Sind alle Fahrzeugnutzer über 23 Jahre alt, können Sie zwischen Einzelfahrer-, Partner- oder Mehrfahrernachlass wählen. Dasselbe gilt, wenn es sich bei den Fahrzeugnutzern unter 23 Jahren um die Kinder des Versicherungsnehmers handelt.


Familien-Nachlass
» siehe Nachlässe


GAP-Versicherung für Leasingfahrzeuge

Die GAP-Versicherung für Leasingfahrzeuge leistet bei Zerstörung und Beschädigung durch Unfall, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen, sowie bei Verlust infolge von Entwendung. Sie ersetzt die Differenz zwischen der Ersatzleistung der Vollkaskoversicherung und dem noch offenen Leasing-Restbetrag. Die GAP-Versicherung kann zusätzlich zur Vollkasko-Versicherung abgeschlossen werden.

Garagen-Nachlass » siehe Nachlässe


Halter

Halter eines Kraftfahrzeugs ist die in der Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. im Kfz-Schein eingetragene Person bzw. Firma.


Herstellerschlüssel (HSN)

Für die Einstufung in der Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung wird - neben der Typschlüsselnummer (TSN) - die Hersteller-Schlüsselnummer (HSN) benötigt. Diese Angabe finden Sie in der neuen Zulassungsbescheinigung Teil I unter Punkt 2.1 (seit Oktober 2005). Im Kfz-Schein steht sie in der obersten Zeile im Kästchen "Schlüsselnummern" unter "zu 2". Die Hersteller-Schlüsselnummer ist 4-stellig.


KaskoPlus

Zubehör-Baustein, den wir entsprechend Ihrer Fahr- und Lebensgewohnheiten anbieten.
Mit KaskoPlus sinkt die vereinbarte Selbstbeteiligung im Schadenfall um 50 EUR pro schadenfreiem Jahr. Mit Erreichen der SF 25 erhalten Sie zusätzlich einen Kundenbonus von 5 % in der Kasko-Versicherung.
Weitere Vorteile:

  • Rabattretter Kasko (SF 25 auf SF 23)
  • Verlängerung der Kaufpreisentschädigung für Neufahrzeuge auf max. 18 Monate bei Totalschaden nach Unfall und Diebstahl
  • Übernahme der amtlichen Zulassungskosten im Fall der Kaufpreisentschädigung, wenn das Ersatzfahrzeug wieder bei der NÜRNBERGER versichert wird. Kein Abzug neu für alt.


Kilometerleistung

In der Kraftfahrzeug-Versicherung ist der Beitrag für Pkw von der tatsächlichen jährlichen Fahrleistung abhängig. Je weniger das versicherte Fahrzeug im Jahr gefahren wird, desto günstiger ist Ihr Beitrag.

Jährliche Fahrleistung in km:
  • Kilometerklasse 1 bis 6.000 km (Wenigstfahrer-Tarif*)
  • Kilometerklasse 2 bis 9.000 km (Wenigfahrer-Tarif*)
  • Kilometerklasse 3 bis 12.000 km
  • Kilometerklasse 4 bis 15.000 km
  • Kilometerklasse 5 bis 20.000 km
  • Kilometerklasse 6 bis 25.000 km
  • Kilometerklasse 7 bis 30.000 km
  • Kilometerklasse 8 über 30.000 km

*) Bitte beachten Sie: Die Einstufung in die km-Klassen 1 oder 2 gilt nur, wenn der Pkw ausschließlich von Personen gefahren wird, die mindestens 23 Jahre alt sind und der Vertrag in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung in eine Schadenfreiheitsklasse eingestuft ist. Ausnahme: Bei den Fahrzeugnutzern unter 23 Jahren handelt es sich um die Kinder des Versicherungsnehmers. Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, wird der Vertrag der Kilometerklasse 3 zugeordnet.

Für Personenkraftwagen mit Saisonkennzeichen gilt unabhängig von der Fahrleistung die Kilometerklasse 4.

Ohne Angabe der Fahrleistung im Angebot wird dem Vertrag die Kilometerklasse 8 zugrunde gelegt.


Mehrfahrer-Nachlass » siehe Nachlässe


Modell

Die Einstufung der verschiedenen Fahrzeugmodelle in die Typklassen erfolgt jeweils zum 1. Oktober eines jeden Jahres durch einen unabhängigen Treuhänder für die zugelassenen Versicherungsunternehmen. Für jede Hersteller- und jede Typschlüsselnummer wird dazu der Schadenbedarf ermittelt.


Nachlässe

Entsprechend Ihrer Fahr- und Lebensgewohnheiten können wir Ihnen in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht- und der Kraftfahrzeug-Kaskoversicherung unter folgenden Voraussetzungen einen Nachlass auf den Beitrag gewähren:

1. Das Fahrzeug ist auf den Versicherungsnehmer oder dessen Ehepartner bzw. auf den mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebenden Lebenspartner zugelassen.

2. Der Vertrag ist in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung mindestens in die Schadenfreiheitsklasse SF ½ eingestuft.

3. Die als Fahrer bzw. Versicherungsnehmer genannten Personen sind bei Vertragsabschluss mindestens 23 Jahre alt. Fahrer können auch jünger sein, wenn sie Kinder des Versicherungsnehmers sind.

Einzelfahrer-Nachlass
Das Fahrzeug wird nur von der im Vertrag genannten Person gefahren.

Familien-Nachlass
Für Haushalte mit mindestens einem Kind unter 16 Jahren. Als Kinder gelten leibliche Kinder, Stief- und Adoptivkinder des Versicherungsnehmers, seines Ehepartners oder seines mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Lebenspartners, nicht jedoch Enkel-, Pflege- oder Tageskinder.

Garagen-Nachlass
Der Pkw wird nachts regelmäßig in einer abschließbaren Einzel-, Doppel-, Tief- oder Sammelgarage abgestellt. Um diesen Nachlass zu erhalten, müssen die Punkte 2. und 3. der oben erwähnten Voraussetzungen erfüllt sein.
Hinweis: Sie können entweder den Nachlass für Garage oder den höheren Nachlass für Wohneigentum beantragen, nicht aber beides.

Mehrfahrer-Nachlass
Das Fahrzeug wird ohne Nutzerbeschränkung nur von Personen gefahren, die bei Vertragsabschluss mindestens 23 Jahre alt oder Kinder des Versicherungsnehmers sind.

Partner-Nachlass
Das Fahrzeug wird nur vom Versicherungsnehmer und seinem im Vertrag genannten, mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehe- oder Lebenspartner gefahren.

Wohneigentum-Nachlass
Auf den Beitrag in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und Fahrzeug-Kaskoversicherung wird ein Nachlass gewährt, wenn der Versicherungsnehmer bzw. sein Ehe- oder Lebenspartner ein selbstbewohntes Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhaus besitzt, für das er eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen hat. Bei Eigentumswohnungen muss eine Wohngebäudeversicherung über die Eigentümergemeinschaft bestehen. Ist das Wohngebäude bei der NÜRNBERGER/GARANTA versichert, ist der Nachlass höher, als wenn das Wohngebäude bei einer anderen Versicherungsgesellschaft versichert ist.
Hinweis: Sie können entweder den Nachlass für Wohneigentum oder den geringeren Nachlass für Garage beantragen, nicht aber beides.

Zweitwagen-Nachlass
Auf den Beitrag in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht- und Fahrzeug-Kaskoversicherung wird unter folgenden Voraussetzungen ein Zweitwagen-Nachlass gewährt:
Für den Versicherungsnehmer oder seinen im Vertrag genannten, mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehe- oder Lebenspartner ist ein weiteres Fahrzeug (Pkw oder Camping-Kraftfahrzeug) als Erstwagen bei der NÜRNBERGER/GARANTA versichert. Dieser Vertrag muss mit Einzelfahrer- oder Partnertarif abgeschlossen sein und auch die Nutzerbeschränkung enthalten. Das Auto muss von den selben Personen gefahren werden wie der Zweitwagen.

Neufahrzeug-Nachlass befristet (nur für Pkw)
In der Kraftfahrzeug-Haftpflicht- und Vollkasko-Versicherung wird für Neufahrzeuge mit Erstzulassung ab Tarif 04/2006 ein Neufahrzeug-Nachlass gewährt, wenn der Pkw bei Vertragsbeginn oder zum Zeitpunkt einer eventuellen Vertragsumstellung in die Altersklasse 0 eingestuft ist. Der Nachlass entfällt automatisch ein Jahr nach Vertragsbeginn bzw. nach Vertragsumstellung


Partner-Nachlass » siehe Nachlässe


Rabatte » siehe Nachlässe


RabattSchutz

Zubehör-Baustein, den wir entsprechend Ihrer Fahr- und Lebensgewohnheiten anbieten. Mit RabattSchutz haben Sie wahlweise einen Haftpflicht-Schaden oder einen Haftpflicht und einen Vollkasko-Schaden im Versicherungsjahr frei. Es erfolgt keine Rückstufung in eine höhere Beitragsklasse im Jahr nach dem Schaden, jedoch auch keine Weiterstufung.


Regionalklasse

Die Regionalklasse richtet sich nach dem Zulassungsbezirk (amtliches Kennzeichen), in dem das Fahrzeug angemeldet ist oder wird. Die jeweilige Regionalklasse wird vom Schadenverlauf bestimmt. Je niedriger der Schadenaufwand, desto günstiger die Regionalklasse.

Die Zuordnung eines Zulassungsbezirks zu den Regionalklassen wird jeweils zum 1. Oktober eines jeden Jahres durch einen unabhängigen Treuhänder anhand des Schadenbedarfs für Kfz-Haftpflicht, Vollkasko und Teilkasko ermittelt.


Saisonkennzeichen

Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen können in dem Monatszeitraum, der auf dem Kennzeichen angegeben ist, gefahren werden. Der Versicherungsvertrag läuft aber ein Jahr. Außerhalb des Zulassungszeitraums besteht Versicherungsschutz im Rahmen der Ruheversicherung. Der Beitrag beträgt je Zulassungsmonat 1/12 der Jahresprämie. Es ist nur jährliche Beitragszahlung möglich.
Beginnt die Versicherung während des Zulassungszeitraums oder endet sie vor dessen Ablauf, wird der Beitrag anteilig für die Zeit des Versicherungsschutzes innerhalb des Zulassungszeitraums berechnet.


Schadenfall

SofortHilfe im Schadenfall: Unter unserer kostenlosen Schaden-Hotline 0800 - 531 6666* stehen Ihnen unsere professionellen Schadenmanager 24 Stunden am Tag zur Seite.

*Falls Ihr Telefondienstanbieter oder der Netzvertrag keine Verbindung zu 0800er-Nummern ermöglicht oder wenn Sie aus dem Ausland anrufen, erreichen Sie uns kostenpflichtig unter +49 911 531-6666. Oder im Internet unter www.nuernberger.de



Schadenfreiheitsklasse (SF) Haftpflicht / Vollkasko

Der beim Vorversicherer erworbene Schadenfreiheitsrabatt wird berücksichtigt, wenn wir genaue Angaben über die Vorversicherung (Versicherer, Versicherungsscheinnummer beim Vorversicherer und Beitragssatz) erhalten. Bitte überzeugen Sie sich anhand der letzten Beitragsrechnung davon, dass diese Angaben richtig sind. Maßgeblich für die Einstufung in die Schadenfreiheitsklassen ist die Bescheinigung Ihres Vorversicherers über den Schadenverlauf. Wenn der Vorversicherer Ihre Angaben nicht oder abweichend bestätigt, muss die vorläufig dokumentierte Beitragsklasse korrigiert und der Vertrag neu berechnet werden.


SchutzBrief-Leistungen

Bei Panne, Unfall oder Diebstahl Ihres Fahrzeugs bieten unsere SchutzBrief-Leistungen Service und Ersatz für:

  • Pannen- und Unfallhilfe bis zu 110 EUR
  • Abschleppen Ihres Fahrzeugs bis 160 EUR
  • Bergen des Fahrzeugs ohne Kostenlimit
  • Ersatzteilversand ins Ausland
  • Fahrzeugtransport
  • Unterstellen des Fahrzeugs bis zu zwei Wochen
  • Verzollen und Verschrotten des Fahrzeugs ohne Kostenlimit
  • Übernachtung bis zu drei Nächten mit bis zu 60 EUR pro Nacht / Person
  • Weiter- oder Rückreise mit Mietwagen, Bahn oder Flugzeug

Bei Erkrankung, Verletzung oder Tod während einer Reise mit Ihrem Fahrzeug leisten wir Ersatz für:

  • Abholen des Fahrzeugs bei Fahrerausfall
  • Krankenrücktransport ohne Kostenlimit
  • Rückholen von Kindern per Bahn
  • Krankenbesuch bis zu 600 EUR
  • Hilfe im Todesfall bis zu 6.000 EUR
  • Rücktransport von Haustieren

In besonderen Fällen und Notlagen auf Auslandsreisen mit Ihrem Fahrzeug sorgen wir für:

  • Versand von Arzneimitteln und Sehhilfen
  • Ersatz von Reisedokumenten
  • Darlehen bei finanziellen Notlagen bis zu 2.000 EUR
  • Rückreise in besonderen Fällen bis zu 3.000 EUR
  • Hilfe bei Strafverfolgung
  • Reiserückruf
  • Hilfeleistung in sonstigen Notfällen bis zu 300 EUR


Typklasse

Alle Fahrzeugmodelle werden bestimmten Typklassen zugeordnet. Je ungünstiger der Schadenverlauf eines Modells, desto höher ist die entsprechende Typklasse und damit auch der Beitrag. Die Typklassen werden von einem Treuhänder jährlich neu überprüft und zugeordnet. Die Typklassen werden für jede Sparte (Kfz-Haftpflicht, Vollkasko und Teilkasko) getrennt festgelegt.


Typschlüssel (TSN)

Für die Einstufung in der Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung wird - neben der Hersteller-Schlüsselnummer (HSN) - die Typschlüsselnummer (TSN) benötigt. In der neuen Zulassungsbescheinigung Teil I finden Sie die Typschlüsselnummer unter Punkt 2.2 (seit Oktober 2005). Im Kfz-Schein steht sie in der obersten Zeile im Kästchen "Schlüsselnummern" unter "zu 3".


Versicherungsschutz – Haftpflicht

Die Kfz-Haftpflicht-Versicherung ist eine Pflichtversicherung. Sie kommt für Personen-, Sach- und Vermögensschäden auf, für die der Halter, Eigentümer oder Fahrer eines Kraftfahrzeugs verantwortlich ist. Die Kfz-Haftpflicht übernimmt Ansprüche Dritter. Sie wehrt unberechtigte Ansprüche ab und trägt dafür die Prozesskosten. Der Versicherungsschutz wird bei der Zulassung des Kraftfahrzeugs durch die Vorlage einer Versicherungsbestätigungskarte (der bisherigen sogenannten Doppel- oder Deckungskarte) nachgewiesen.

Es kann zwischen zwei Deckungsformen mit folgendem Deckungsumfang gewählt werden:

  • 100 Mio. EUR pauschal:
    -
    100 Mio. EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden; 8 Mio. EUR pro geschädigte Person
  • gesetzliche Deckung:
    - 7,5 Mio. EUR für Personenschäden; 2,5 Mio. EUR pro geschädigte Person
    - 500.000 EUR für Sachschäden
    - 50.000 EUR für Vermögensschäden



Versicherungsschutz – Kasko

Man unterscheidet zwischen Vollkasko- und Teilkasko-Versicherung.

Die Teilkasko-Versicherung bietet Versicherungsschutz für Schäden durch:

  • Brand oder Explosion
  • Diebstahl, Raub, unbefugten Gebrauch und Unterschlagung
  • Unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung
  • Schneelawinen, die von Bergen abgehen
  • Zusammenstoß mit Tieren jeder Art
  • Bruchschäden an der Verglasung
  • Schmorschäden an der Verkabelung
  • Marderbiss (unmittelbar verursachte Schäden)
  • Wahlweise mit oder ohne Selbstbeteiligung

Die Vollkasko-Versicherung enthält den vollen Leistungsumfang der Teilkasko-Versicherung. Darüber hinaus

  • ersetzt sie Schäden am Fahrzeug
  • zahlt sie bei Zerstörung oder Beschädigung des Fahrzeugs durch einen Unfall
  • zahlt sie auch bei selbst verschuldeten Schäden
  • schließt sie Vandalismusschäden ein
  • Wahlweise mit oder ohne Selbstbeteiligung


Wohngebäude-Nachlass » siehe Nachlässe

 
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