Von A bis Z - hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zur Kasko- und Haftpflicht-Versicherung.
Eigentümer
Der Eigentümer hat die rechtliche Verfügungsgewalt über das Fahrzeug.
Einzelfahrer-Tarif » siehe Nachlässe
Erstzulassung
Die Erstzulassung eines Pkw ist seit 01.10.2005 in der Zulassungsbescheinigung Teil I unter Position B bzw. im Fahrzeugschein unter Position 32 angegeben. Ebenso wichtig ist die erste Zulassung des Fahrzeugs auf den Versicherungsnehmer. Sie ist aus der Zulassungsbescheinigung Teil II unter Pos. I bzw. aus dem Fahrzeugbrief ersichtlich. Der Vertrag wird der Altersklasse zugeordnet, die sich aus der Differenz zwischen der Jahreszahl und dem Monat bei der ersten Zulassung auf den Versicherungsnehmer und der Jahreszahl und dem Monat der Erstzulassung des Pkw ergibt. Insgesamt werden 5 Altersklassen unterschieden.
Entsprechend der Altersklasse werden Nachlässe gewährt bzw. Zuschläge erhoben. Fehlen die Angaben der Erstzulassung und/oder der ersten Zulassung auf den Versicherungsnehmer bei Abschluss des Vertrags, wird automatisch die Altersklasse 3 zugrunde gelegt.
Es gilt folgende Einteilung:
Fahrzeugmodell » siehe Modell
Fahrzeugnutzer
Fahrzeugnutzer ist die Person, die das Kraftfahrzeug mit der Genehmigung des Versicherungsnehmers bzw. Halters steuert. Sind alle Fahrzeugnutzer über 23 Jahre alt, können Sie zwischen Einzelfahrer-, Partner- oder Mehrfahrernachlass wählen. Dasselbe gilt, wenn es sich bei den Fahrzeugnutzern unter 23 Jahren um die Kinder des Versicherungsnehmers handelt.
Familien-Nachlass » siehe Nachlässe
GAP-Versicherung für Leasingfahrzeuge
Die GAP-Versicherung für Leasingfahrzeuge leistet bei Zerstörung und Beschädigung durch Unfall, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen, sowie bei Verlust infolge von Entwendung. Sie ersetzt die Differenz zwischen der Ersatzleistung der Vollkaskoversicherung und dem noch offenen Leasing-Restbetrag. Die GAP-Versicherung kann zusätzlich zur Vollkasko-Versicherung abgeschlossen werden.
Garagen-Nachlass » siehe Nachlässe
Halter
Halter eines Kraftfahrzeugs ist die in der Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. im Kfz-Schein eingetragene Person bzw. Firma.
Herstellerschlüssel (HSN)
Für die Einstufung in der Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung wird - neben der Typschlüsselnummer (TSN) - die Hersteller-Schlüsselnummer (HSN) benötigt. Diese Angabe finden Sie in der neuen Zulassungsbescheinigung Teil I unter Punkt 2.1 (seit Oktober 2005). Im Kfz-Schein steht sie in der obersten Zeile im Kästchen "Schlüsselnummern" unter "zu 2". Die Hersteller-Schlüsselnummer ist 4-stellig.
KaskoPlus
Zubehör-Baustein, den wir entsprechend Ihrer Fahr- und Lebensgewohnheiten anbieten.
Mit KaskoPlus sinkt die vereinbarte Selbstbeteiligung im Schadenfall um 50 EUR pro schadenfreiem Jahr. Mit Erreichen der SF 25 erhalten Sie zusätzlich einen Kundenbonus von 5 % in der Kasko-Versicherung.
Weitere Vorteile:
1. Das Fahrzeug ist auf den Versicherungsnehmer oder dessen Ehepartner bzw. auf den mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebenden Lebenspartner zugelassen.
2. Der Vertrag ist in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung mindestens in die Schadenfreiheitsklasse SF ½ eingestuft.
3. Die als Fahrer bzw. Versicherungsnehmer genannten Personen sind bei Vertragsabschluss mindestens 23 Jahre alt. Fahrer können auch jünger sein, wenn sie Kinder des Versicherungsnehmers sind.
Einzelfahrer-Nachlass
Das Fahrzeug wird nur von der im Vertrag genannten Person gefahren.
Familien-Nachlass
Für Haushalte mit mindestens einem Kind unter 16 Jahren. Als Kinder gelten leibliche Kinder, Stief- und Adoptivkinder des Versicherungsnehmers, seines Ehepartners oder seines mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Lebenspartners, nicht jedoch Enkel-, Pflege- oder Tageskinder.
Garagen-Nachlass
Der Pkw wird nachts regelmäßig in einer abschließbaren Einzel-, Doppel-, Tief- oder Sammelgarage abgestellt. Um diesen Nachlass zu erhalten, müssen die Punkte 2. und 3. der oben erwähnten Voraussetzungen erfüllt sein.
Hinweis: Sie können entweder den Nachlass für Garage oder den höheren Nachlass für Wohneigentum beantragen, nicht aber beides.
Mehrfahrer-Nachlass
Das Fahrzeug wird ohne Nutzerbeschränkung nur von Personen gefahren, die bei Vertragsabschluss mindestens 23 Jahre alt oder Kinder des Versicherungsnehmers sind.
Partner-Nachlass
Das Fahrzeug wird nur vom Versicherungsnehmer und seinem im Vertrag genannten, mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehe- oder Lebenspartner gefahren.
Wohneigentum-Nachlass
Auf den Beitrag in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und Fahrzeug-Kaskoversicherung wird ein Nachlass gewährt, wenn der Versicherungsnehmer bzw. sein Ehe- oder Lebenspartner ein selbstbewohntes Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhaus besitzt, für das er eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen hat. Bei Eigentumswohnungen muss eine Wohngebäudeversicherung über die Eigentümergemeinschaft bestehen. Ist das Wohngebäude bei der NÜRNBERGER/GARANTA versichert, ist der Nachlass höher, als wenn das Wohngebäude bei einer anderen Versicherungsgesellschaft versichert ist.
Hinweis: Sie können entweder den Nachlass für Wohneigentum oder den geringeren Nachlass für Garage beantragen, nicht aber beides.
Zweitwagen-Nachlass
Auf den Beitrag in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht- und Fahrzeug-Kaskoversicherung wird unter folgenden Voraussetzungen ein Zweitwagen-Nachlass gewährt:
Für den Versicherungsnehmer oder seinen im Vertrag genannten, mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehe- oder Lebenspartner ist ein weiteres Fahrzeug (Pkw oder Camping-Kraftfahrzeug) als Erstwagen bei der NÜRNBERGER/GARANTA versichert. Dieser Vertrag muss mit Einzelfahrer- oder Partnertarif abgeschlossen sein und auch die Nutzerbeschränkung enthalten. Das Auto muss von den selben Personen gefahren werden wie der Zweitwagen.
Neufahrzeug-Nachlass befristet (nur für Pkw)
In der Kraftfahrzeug-Haftpflicht- und Vollkasko-Versicherung wird für Neufahrzeuge mit Erstzulassung ab Tarif 04/2006 ein Neufahrzeug-Nachlass gewährt, wenn der Pkw bei Vertragsbeginn oder zum Zeitpunkt einer eventuellen Vertragsumstellung in die Altersklasse 0 eingestuft ist. Der Nachlass entfällt automatisch ein Jahr nach Vertragsbeginn bzw. nach Vertragsumstellung
Partner-Nachlass » siehe Nachlässe
Rabatte » siehe Nachlässe
RabattSchutz
Zubehör-Baustein, den wir entsprechend Ihrer Fahr- und Lebensgewohnheiten anbieten. Mit RabattSchutz haben Sie wahlweise einen Haftpflicht-Schaden oder einen Haftpflicht und einen Vollkasko-Schaden im Versicherungsjahr frei. Es erfolgt keine Rückstufung in eine höhere Beitragsklasse im Jahr nach dem Schaden, jedoch auch keine Weiterstufung.
Regionalklasse
Die Regionalklasse richtet sich nach dem Zulassungsbezirk (amtliches Kennzeichen), in dem das Fahrzeug angemeldet ist oder wird. Die jeweilige Regionalklasse wird vom Schadenverlauf bestimmt. Je niedriger der Schadenaufwand, desto günstiger die Regionalklasse.
Die Zuordnung eines Zulassungsbezirks zu den Regionalklassen wird jeweils zum 1. Oktober eines jeden Jahres durch einen unabhängigen Treuhänder anhand des Schadenbedarfs für Kfz-Haftpflicht, Vollkasko und Teilkasko ermittelt.
Saisonkennzeichen
Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen können in dem Monatszeitraum, der auf dem Kennzeichen angegeben ist, gefahren werden. Der Versicherungsvertrag läuft aber ein Jahr. Außerhalb des Zulassungszeitraums besteht Versicherungsschutz im Rahmen der Ruheversicherung. Der Beitrag beträgt je Zulassungsmonat 1/12 der Jahresprämie. Es ist nur jährliche Beitragszahlung möglich.
Beginnt die Versicherung während des Zulassungszeitraums oder endet sie vor dessen Ablauf, wird der Beitrag anteilig für die Zeit des Versicherungsschutzes innerhalb des Zulassungszeitraums berechnet.
Schadenfall
SofortHilfe im Schadenfall: Unter unserer kostenlosen Schaden-Hotline 0800 - 531 6666* stehen Ihnen unsere professionellen Schadenmanager 24 Stunden am Tag zur Seite.
*Falls Ihr Telefondienstanbieter oder der Netzvertrag keine Verbindung zu 0800er-Nummern ermöglicht oder wenn Sie aus dem Ausland anrufen, erreichen Sie uns kostenpflichtig unter +49 911 531-6666. Oder im Internet unter www.nuernberger.de
Schadenfreiheitsklasse (SF) Haftpflicht / Vollkasko
Der beim Vorversicherer erworbene Schadenfreiheitsrabatt wird berücksichtigt, wenn wir genaue Angaben über die Vorversicherung (Versicherer, Versicherungsscheinnummer beim Vorversicherer und Beitragssatz) erhalten. Bitte überzeugen Sie sich anhand der letzten Beitragsrechnung davon, dass diese Angaben richtig sind. Maßgeblich für die Einstufung in die Schadenfreiheitsklassen ist die Bescheinigung Ihres Vorversicherers über den Schadenverlauf. Wenn der Vorversicherer Ihre Angaben nicht oder abweichend bestätigt, muss die vorläufig dokumentierte Beitragsklasse korrigiert und der Vertrag neu berechnet werden.
SchutzBrief-Leistungen
Bei Panne, Unfall oder Diebstahl Ihres Fahrzeugs bieten unsere SchutzBrief-Leistungen Service und Ersatz für:
Versicherungsschutz – Kasko
Man unterscheidet zwischen Vollkasko- und Teilkasko-Versicherung.
Die Teilkasko-Versicherung bietet Versicherungsschutz für Schäden durch: