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Gemäß Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex sollen Vorstand und Aufsichtsrat jährlich im Geschäftsbericht über die Corporate Governance des Unternehmens berichten (Corporate Governance Bericht). Hierzu gehört auch die Erläuterung eventueller Abweichungen von den Empfehlungen des Kodex.

Seit dem Jahr 2006 ist der Vergütungsbericht Bestandteil des Corporate Goverance Berichts.

Die NÜRNBERGER Beteiligungs-Aktiengesellschaft berichtet hierzu auch im Geschäftsbericht 2011 (PDF, 2,88 MB).

 
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