Im Fall der Insolvenz eines Unternehmens kann die Gläubigerversammlung die sogenannte Liquidation beschließen. Ein Unternehmen liquidieren bedeutet, dass alle Vermögensgegenstände verkauft werden, um die offenen Forderungen der Gläubiger zu erfüllen. Doch was passiert in einem solchen Fall eigentlich mit den Pensionszusagen für Ihre Arbeitnehmer?
Eine Pensionszusage ist schnell erteilt. Als Arbeitgeber sagen Sie einfach eine Rentenleistung zu. Die Höhe der Rente können Sie dabei selbst bestimmen. Es gibt keinen Formzwang. Lediglich schriftlich sollte es sein, damit die Pensionszusage steuerlich abgesetzt werden kann.
Die Firma geht mit der Pensionszusage eine Verpflichtung ein und das für eine lange Zeit. Wird z. B. dem Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) im Alter von 30 Jahren die Altersvorsorge in Form einer Pensionszusage erteilt, besteht sie in der Regel noch ca. 55 Jahre bis zu seinem Tod. Beinhaltet die Pensionszusage eine Hinterbliebenenleistung, kann sich der Zeitraum sogar auf 60 bis 70 Jahre erweitern - mindestens.

In dieser Zeit müssen für die Verpflichtungen aus der Pensionszusage Rückstellungen gebildet werden. Und nach Rentenbeginn muss die Rente gezahlt und verwaltet werden.
Lösung 1: eine sogenannte Rentner-GmbH.
Bei einer Rentner-GmbH wird entweder die bestehende GmbH insoweit abgewickelt oder eine neue GmbH gegründet, dass sie als einzige Tätigkeit hat, die Rentenzahlungen zu leisten. Hierfür wird die GmbH mit den entsprechenden Geldmitteln ausgestattet. Es muss weiterhin jedes Jahr eine Bilanz erstellt werden.
Vorteil:
- Kein direkter Geldabfluss außerhalb des Unternehmens
Nachteile:
- Kosten für Steuerberater
- Kosten für versicherungsmathematische Dienstleistungen
- Verwaltung (Auszahlung der Renten) muss weiterhin durch das Unternehmen erfolgen
Lösung 2: eine Liquidationsdirektversicherung.
Bei dieser Lösung wird die Verpflichtung aus der Pensionszusage z. B. auf die NÜRNBERGER Lebensversicherung AG übertragen. Die Verpflichtung besteht nicht mehr länger für das Unternehmen und die Firma kann somit abgewickelt werden.
Vorteile:
- Verwaltung der Rentenleistung wird von der NÜRNBERGER Lebensversicherung AG übernommen
- Keine Bilanz mehr
Nachteil:
- Direkter Geldabfluss
Eine Liquidation bedarf immer einer intensiven Beratung. Wir helfen gerne. Kommen Sie hierfür am besten 1 Jahr vor der Liquidation auf uns zu, um alle entsprechenden Schritte einzuleiten.
Wir sind für Sie da.
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Häufige Fragen zur Liquidation.
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Ich habe in der Vergangenheit Rückdeckungsversicherungen zur Ausfinanzierung der Pensionszusage abgeschlossen. Was passiert damit bei einer Liquidation?
Bestehende Rückdeckungsversicherungen können im Fall einer Liquidation zur Finanzierung der Rentenleistung herangezogen werden. Besteht die Rückdeckungsversicherung bei der NÜRNBERGER Lebensversicherung AG, ist sogar eine Änderung der Vertragsart von Rückdeckungsversicherung zur Liquidationsdirektversicherung denkbar. Dieser spezielle Fall bedarf in jedem Fall einer Beratung. Sprechen Sie uns dazu an.
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Was ist, wenn in der Vergangenheit schon auf die bilanzförmige NÜRNBERGER Pensionsfonds AG ausgelagert wurde?
Bei Liquidation des Unternehmens kann das vorhandene Vermögen aus dem NÜRNBERGER Pensionsfonds in die Liquidationsdirektversicherung übertragen werden. Somit stellt eine bestehende Auslagerung kein Problem dar.