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Eine Frau mittleren Alters sitzt einer braunhaarigen Frau gegenüber und zeigt ihr Dokumente

Die Versorgungsordnung im Betrieb.

Betriebliche Altersversorgung rechtssicher regeln.

Der Gesetzgeber hat für die bAV einen Rahmen gesteckt, die Details aber nicht konkret geregelt. Jeder Betrieb muss seine bAV selbst gestalten. Die Lösung: eine rechts­sichere Ver­sorgungs­ordnung - am besten von der NÜRNBERGER.

bAV im Betrieb einrichten? Die Ver­sorgungsordnung schafft Rechts­­sicherheit

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) im Betrieb aufzubauen, ist eine große Heraus­forderung. Arbeit­geber können schwerwiegende Fehler machen, wenn sie auf eigene Faust handeln. Lassen Sie sich deshalb um­fassend beraten.

Das Arbeitsrecht besagt unter anderem, dass alle Mitarbeiter gleich behandelt werden müssen. Doch nicht alle Mit­arbeiter erhalten vergleichbare Leistungen. Ist ein Mitarbeiter z. B. oft und lange krank, arbeitet er nicht so viel wie ein gesunder Kollege. Bei besonders langer Krankheit endet die Zahlung des Gehalts am 43. Tag. Jetzt steht kein Entgelt mehr zur Verfügung, das um­gewandelt werden könnte. Wie ver­halten Sie sich als Arbeitgeber in diesem Fall rechtssicher?

Diese und andere Fragen lassen sich in einer Versorgungsordnung für die betrieb­liche Altersvorsorge ver­bindlich regeln. Arbeitgeber be­wältigen mit ihr die orga­nisatoris­chen und finanziellen Heraus­forderungen der bAV viel leichter. Zudem ist die professionell erstellte Versorgungsordnung eine rechts­sichere Grundlage. Die NÜRNBERGER übernimmt das für Sie.

Betriebliche Altersvorsorge

Schließen Sie mit einer Betriebsrente Versorgungslücken im Alter.

Die bAV ist eine Heraus­­forderung - die Ver­sorgungs­ordnung eine Lösung

Mit einer Versorgungsordnung, die firmenspezifisch von Kooperations­­anwälten der NÜRNBERGER ausgearbeitet wird, erhalten Sie pro­fessionelle Unterstützung rund um die Unwägbar­keiten der betrieb­­lichen Altersversorgung. Sie bekommen alles aus einer Hand: Die NÜRNBERGER berät, verwaltet und richtet die bAV für Ihr Unternehmen ein.

Die Vorteile einer Versorgungsordnung

Die Versorgungsordnung für die bAV gibt Arbeitgebern wie Arbeitnehmern klare Regeln an die Hand. Das sorgt für Transparenz. Händigt der Arbeitgeber die Ver­sorgungsordnung seinen Mit­arbeitern aus, sind alle auf dem gleichen Stand. Jeder ist informiert und weiß, wie die bAV abläuft. Das führt er­fahrungs­gemäß zu einer hohen Akzeptanz unter den Mitarbeitern. Abgesehen davon erfüllen Betriebe damit ihre Informations­pflicht. Und es gibt noch weitere Vorteile:

  • Arbeitgeber handeln im Einklang mit dem Arbeitsrecht, insbesondere im Hinblick auf den Gleichbehandlungsgrundsatz.
  • Auch steuerliche Anforderungen und weitere rechtliche Vorgaben sind berücksichtigt.
  • Arbeitgeber können die bAV nach einem festen Schema effizient abarbeiten. Das spart Zeit.
  • Der Verwaltungsaufwand sinkt und damit die Kosten.

Zu klärende Details in der Versorgungsordnung

Die allgemeinen Voraussetzungen, um Versorgungsleistungen zu erhalten

Der Arbeitgeber entscheidet, welche Personengruppen von der bAV profitieren dürfen. Mitarbeiter müssen nicht automatisch eine bAV erhalten, sondern Arbeit­­geber dürfen bestimmte Voraussetzungen daran knüpfen. So können Sie zum Beispiel festlegen, dass Saison­­beschäftigte, Auszubildende oder Mit­arbeiter in der Probezeit keinen Anspruch auf Ver­sorgungsleistungen haben. Grundsätzlich gilt jedoch der Gleichbehandlungsgrundsatz.

Die Leistungsart

Die Leistungen der bAV sind in Form einer Altersrente, Invaliditätsrente oder Hinterbliebenenversorgung möglich.

Die Art der Zusage

Der Arbeitgeber hat 3 Zusage­möglichkeiten. Die 1. Möglichkeit ist die klas­sische Leistungszusage. Dabei sagt der Arbeitgeber dem Arbeit­nehmer eine fest­gelegte Leistung zu, die un­mittelbar ohne externen Ver­sorgungsträger er­bracht werden kann. Beispiel für eine Leistungs­­zusage: Der Arbeit­nehmer erhält ab dem 65. Lebensjahr eine Alters­versorgung in Höhe von 300 EUR. Es spielt keine Rolle, wie viel der Arbeit­geber dafür investieren muss.

Die 2. Möglichkeit ist die beitrags­orientierte Leistungszusage. Der Arbeitgeber verpflichtet sich, einen festgelegten Beitrag in die bAV bei einem externen Versorgungs­träger ein­zuzahlen. Meist wird hier die Direkt­­versicherung gewählt. Wie viel Geld der Arbeitnehmer später erhält, ergibt sich aus den Beiträgen und aus der daraus entstehenden Anwartschaft.

Die 3. Möglichkeit ist die Beitrags­­zusage mit Mindestleistung. Diese bezieht sich nur auf versicherungs­förmige Durchführungswege wie die Direktversicherung, die Pensions­kasse und den Pensions­fonds. Die versicherten Mit­arbeiter erhalten dabei mindestens die zugesagten Leistungen. Diese setzen sich aus den Bei­trägen minus eventueller Abzüge für ein besonderes Risiko zusammen, zum Beispiel für Invalidität oder für den Todesfall.

Der Durchführungsweg

Es gibt 5 verschiedene Durchführungswege: Direkt­versicherung, Pensions­kasse, Pensions­fonds, Direkt­zusage und Unterstützungskasse. Mehr zu den Durch­führungswegen lesen Sie im Beitrag "Die betriebliche Altersversorgung".

Die Höhe der Versorgungsleistung (Dotierungsrahmen)

Der Arbeitgeber sagt - abhängig von der Art der Zusage - z. B. einen Festbetrag zu. Der Dotierungs­­­rahmen lässt sich individuell gestalten. Arbeitgeber sollten sich hierzu ausführlich beraten lassen.

Beispiel: Jeder Mitarbeiter erhält für jedes Dienstjahr 20 EUR. Bleibt der Arbeitnehmer 10 Jahre im Betrieb, bekommt er 200 EUR Altersrente pro Monat.

Die Höhe des Arbeitgeberanteils

Der Arbeitgeber legt fest, ob und in welcher Höhe er sich beteiligen will.

Die umwandelbaren Entgelte/Gehaltsbestandteile

Es ist möglich, Brutto­­lohn­bestandteile umzuwandeln und den Anspruch auf Vermögens­wirksame Leistungen in die bAV umzulenken.

Versorgungsträger wählen

Der Arbeitgeber legt fest, mit welchem Versorgungsträger die bAV durch­geführt wird. Entscheiden Sie sich für die NÜRNBERGER, können Sie Ihren Mitarbeitern alle 5 Ver­sorgungswege aus einer Hand anbieten.

Betriebliche Altersvorsorge

  • Mehr Netto vom Brutto: Ersparnis bei Steuern und Sozialversicherungen
  • Versorgung individuell gestalten
  • Flexibel bei Arbeitgeberwechsel

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