Meine NÜRNBERGER
Junge Frau mit lockigen Haaren sitzt auf einer Bank und hat ein Laptop auf dem Schoß

Elektronik­versicherung.

Sichern Sie die Elektronik Ihres Gewerbes gegen technisches und menschliches Versagen ab.

  • Für elektronische Geräte und Anlagen inklusive Leasinggeräte
  • Deckt auch Schäden durch Kurzschluss, Nässe oder Bedienungsfehler
  • Zahlt auf Wunsch auch bei Brand, Blitz, Explosion, Einbruch u. v. m.
Im Überblick

Warum eine gewerb­liche Elektronik­­versicherung sinnvoll ist

Frau mit vollen lockigen Haaren steht an einem großen Bürodrucker

Ob Computer, Kassen­system oder Ultra­schall­gerät - ohne Elek­tronik geht es nicht. Wenn Geräte wegen Kurz­schluss, Nässe oder Be­dienungs­fehlern aus­fallen und repa­riert werden müssen, ist eine spezielle ge­werb­liche Elek­tronik­versicherung nötig, um nicht hohe Kosten tragen zu müssen.

Die NÜRNBERGER Elek­tronik­versicherung für Gewerbe zahlt die Repa­ratur­kosten oder ersetzt bei einem Total­schaden die Auf­wendungen für eine tech­nisch gleich­wertige Aus­stattung.

Ihre Vorteile der NÜRNBERGER Elek­tronik­­versicherung

  • Versichert sind Sie u. a. gegen Schäden an Alarm­anlagen, Kassen- und elek­troni­schen Ver­riegelungs­systemen, Beamern, Daten-, Netz­werk- sowie Kommuni­kations­techniken, Büro- und mobilen Geräten
  • Schäden an Daten­trägern sowie ver­lorene Daten sind für Sie bis 5.000 EUR beitrags­frei mit­versichert
  • Wir übernehmen Mehr­kosten durch Techno­logie­fort­schritt, wenn gleich­artige Geräte oder Ersatz­teile nicht mehr am Markt erhält­lich sind
  • Die Summen­grenzen können Sie bei Bedarf indivi­duell erhöhen
  • Inklusive Auf­räumungs-, Be­wegungs-, Schutz-, Dekon­taminations- und Ent­sorgungs­kosten bis 5.000 EUR

Unser Tipp: Einfach als Pauschal­versicherung ab­schließen

Bei der NÜRNBERGER haben Sie die Wahl. Sie können Ihre elek­troni­schen An­lagen im Betrieb einzeln oder zu­sammen ver­sichern. Mit der Pauschal­versicherung sparen Sie viel Zeit und Arbeit, denn Sie nennen uns nur den Ge­samtwert aller ge­werblichen Geräte. Ihr Schutz greift natürlich auch bei Leasing. Wartungs­verträge ge­leaster Elek­tronik gelten nämlich nur für Funktions­störungen und Ver­schleiß.

Tarif im Detail

Die Leistungen sind verkürzt wiedergegeben. Maßgebend ist der Wortlaut der Versicherungsbedingungen.
Alle Personen- und Funktionsbezeichnungen stehen für beide Geschlechter gleichermaßen.

Mehr Informationen zur Elektronikversicherung

Beispiele

Eine Elektronik­­versicherung hilft in vielen Fällen

Mann und Frau stehen als Angestellte am Empfang eines Hotels

Ein Blitzschlag legt das Computer­netzwerk lahm

Ein Blitzschlag legt alle Computer im Hotel von Familie Gruber lahm. Der Schaden muss schnell be­hoben werden, damit der Betrieb wieder reibungs­los funktio­niert. Gut, dass Familie Gruber eine gewerb­liche Elektronik­versicherung hat - Kosten für Repa­ra­turen und Ersatz­geräte werden schnell über­nommen.

Junge Frau arbeitet an einem Computer während 3 junge Männer hinter ihr stehen

Wichtige Daten wurden gelöscht

Ein Mitarbeiter von Andreas Volkers löscht aus Ver­sehen wichtige Liefer- und Kunden­daten vom Firmen­rechner. Frau Sacher muss einen Spezia­listen be­auftragen, um die Infor­mationen zu retten. Die Kosten dafür über­nimmt die ge­werbliche Elek­tronik­versicherung.

Frau mit langen blonden Haaren bezahlt ihren Einkauf in einem Café

Das Kassensystem ist defekt

Francesco Alfredi muss nach einem Defekt sein Kassen­system er­neuern. Dabei fallen Mehr­kosten an, da nur noch tech­nisch fort­schritt­lichere Systeme im Handel er­hältlich sind. Erfreu­licher­weise werden auch die zu­sätzli­chen Kosten von der ge­werblichen Elektronik­versicherung über­nommen.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Elektronik­versicherung

Für wen ist eine Elektronik­versicherung wichtig?

Für jeden Gewerbe­treibenden gilt: Kommt es an Ihren elek­tronischen Geräten und An­lagen zu un­vor­herseh­baren und plötz­lichen Sach­schäden, ist Ihr Betriebs­ablauf gestört. Schnelle Repa­ratur oder Ersatz ist dann nötig. Die Elek­tronik­versicherung über­nimmt die Kosten. Sie müssen nicht erst finan­zielle Mittel flüssig­machen oder einen Kredit aufnehmen.

Welche Geräte können ver­sichert werden?

Pauschal versichert sind die für den Betrieb er­forder­lichen elek­tronischen und elektro­techni­schen Geräte wie z. B.

  • Daten- und Netz­werk­technik (PC, Drucker etc.)
  • Kommunikations­technik (Telefon, Fax, Router etc.)
  • Bürogeräte (Kopierer, Diktier­geräte, Rohr­post etc.)
  • Zeiter­fassungs­geräte, Klima-, Alarm- und Video­anlagen
  • Mess-, Steuerungs- und Prüf­technik
  • Medizin- und Labor­technik, elek­tronische Heil­geräte
  • Elektronische Kassen und Waagen
  • Foto-, Lichtsatz- und Repro­technik, Kameras
  • Medien- und Präsen­tations­technik
  • Kaffee-Vollautomaten

Pauschal mit­versichert sind folgende mobil einge­setzte Geräte:

  • Laptops, Note­books, Net­books, Palmtops, Tablet-PCs
  • Beamer
Welche Risiken sind versichert?

Bei der Elektronik­versicherung handelt es sich um eine soge­nannte "All­gefahren­deckung". Diese umfasst:

  • Technische Gefahren (Kurz­schluss, Über­hitzung, Über­spannung, Kon­struk­tions- und Material­fehler usw.)
  • Menschliches Versagen (insbesondere Unge­schick­lich­keit, Fahr­lässig­keit, Bedie­nungsf­ehler etc.)
  • Äußere Einflüsse (z. B. Brand, Explo­sion, Ein­bruch, Dieb­stahl, Vanda­lismus usw.)
Was versteht man unter einer Vor­sorge­versicherung?

Die meisten Elektronik­versicherungen bei­nhalten eine beitrags­freie Vor­sorge­versicherung, die Ihnen als Reserve für Neu­ansch­affungen dient. Diese sind dann im lau­fenden Ver­sicherungs­jahr auto­matisch mit­versichert. Abge­deckt sind Er­weiterungen, Aus­tausch, hinzu­kommende Anlagen und Geräte sowie Wert­steige­rungen. Die Höhe variiert und liegt in der Regel bei 10 % der Ver­sicherungs­summe. Die NÜRNBERGER bietet Ihnen einen Vor­sorgeSchutz von 20 %.

Habe ich auch Ver­sicherungs­schutz für meine Soft­ware?

Software kann auf Wunsch einge­schlossen werden.

Versichert sind dann zu­sätzlich Kosten für die Wieder­her­stellung betriebs­fertiger und funk­tions­fähiger Stan­dard­pro­gramme sowie indivi­duell program­mierter Soft­ware. Die NÜRNBERGER er­stattet auch die Lizenz­kosten für dongle-geschützte Soft­ware bei Verlust des Dongles.

Warum reicht bei Leasing­geräten mein Schutz aus dem Wartungs­vertrag nicht aus?

Ihr Wartungsvertrag greift nur bei Funk­tions­störungen sowie Ver­schleiß. Für alle anderen Schäden müssen Sie als Leasing­nehmer selbst auf­kommen. Auch wenn Sie aus­schließ­lich Leasing­geräte ver­wenden, lohnt sich für Sie also eine eigene Elektronik­versicherung.

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