Komfort 80
Komfort 90
Komfort 100
Warum eine Zusatzversicherung für die Zähne wichtig ist
- Den Teil der Kosten für Zahnersatz, der über die sogenannte Regelversorgung hinaus geht, müssen Sie fast immer selbst zahlen, wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind
- Bei Zahnersatz gibt es von der GKV nur einen Festzuschuss
- Dieser Festzuschuss ist immer gleich hoch - ob Sie sich für die sogenannte Regelversorgung (Standard) oder hochwertigen Zahnersatz (z. B. Keramik, Gold, Implantate) entscheiden
- Die GKV zahlt zudem für mögliche Behandlungsmethoden die kostengünstigste Variante, für Implantate übernimmt die GKV in der Regel keine Kosten (mit Ausnahme des Stifts für das Implantat)
- Die GKV beteiligt sich nur mit einem Festzuschuss von 60 %. Wenn Ihr Bonusheft in den vergangenen 5 bzw. 10 Jahren lückenlos ausgefüllt ist, steigt Ihr Zuschuss auf 70 % (Bonus 1) bzw. 75 % (Bonus 2)
- Eine Zahnzusatzversicherung der NÜRNBERGER verdoppelt den Festzuschuss, reduziert oder übernimmt Ihren gesamten Eigenanteil, z. B. für Inlays, Implantate, Verblendungen, Füllungen, Wurzel- und Parodontosebehandlungen sowie Bleaching
- Eine private Zahnversicherung macht gesunde und schöne Zähne bezahlbar
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Für jede Altersgruppe die perfekte Zahnzusatzversicherung
TÜV-NORD-CERT-Zertifikat für Leistungsservice Krankenversicherung
Note 2,2 für die Zufriedenheit mit dem Leistungsservice der Krankenversicherung (Stand 01/2020, Ergebnis der laufenden Kundenzufriedenheitsbefragung durchgeführt von der respondi AG Deutschland im Auftrag der NÜRNBERGER Krankenversicherung AG).
Unsere Tarife der Zahnzusatzversicherung im Detail
Unser Tipp | |||
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Komfort 80
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Komfort 90
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Komfort 100
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Leistung | |||
Zahnersatz wie Kronen, Brücken, Inlays, Implantate, Verblendungen etc. |
80 % |
90 % |
100 % |
Füllungen |
80 % |
90 % |
100 % |
Professionelle Zahnreinigung |
100 EUR im VJ* |
150 EUR im VJ* |
200 EUR im VJ* |
Knirscherschiene (Aufbissschiene) |
80 % |
90 % |
100 % |
Kieferorthopädie |
80 %, max. 1.600 EUR** |
90 %, max. 1.800 EUR** |
100 %, max. 2.000 EUR** |
Wurzel- und Parodontosebehandlung |
80 % |
90 % |
100 % |
Schmerzstillende Behandlung wie Akupunktur, Hypnose, Vollnarkose, Lachgassedierung, Dämmerschlaf |
Bis 100 EUR im VJ* |
Bis 150 EUR im VJ* |
Bis 200 EUR im VJ* |
Bleaching |
Bis 100 EUR innerhalb von 2 VJ* |
Bis 150 EUR innerhalb von 2 VJ* |
Bis 200 EUR innerhalb von 2 VJ* |
Wartezeiten |
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Kündigungsfrist |
Zum Ende des nächsten Monats*** |
Zum Ende des nächsten Monats*** |
Zum Ende des nächsten Monats*** |
Gebührenordnung |
Über den Höchstsätzen |
Über den Höchstsätzen |
Über den Höchstsätzen |
Gesundheitsprüfung |
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*VJ = Versicherungsjahr (12 Monate, die mit Abschluss der Versicherung beginnen)
**Für die gesamte Behandlung (Behandlungsbeginn unter 18 Jahre), über 18 Jahre nur bei Unfall
***Laufzeit mind. 1 Versicherungsjahr
80/90/100 % vom Rechnungsbetrag inkl. GKV-Leistung. Wenn die GKV keine Leistung erbringt, erstatten wir ohne Abzug 80/90/100 %.

Bestimmen Sie Ihren Eigenanteil mit der NÜRNBERGER Zahnzusatzversicherung selbst
Von der GKV gibt es für den Besuch beim Zahnarzt Regelversorgung und Festzuschüsse. Was Ihnen dabei bleibt, ist ein hoher Eigenanteil. Wie sich das auswirken kann, zeigt die Grafik. Denn gerade bei Implantaten mit Krone sind 1.000 EUR Restkosten und mehr keine Seltenheit.
Mit der Zahnzusatzversicherung NÜRNBERGER Komfort entscheiden Sie selbst, wie viel Sie aus eigener Tasche dazuzahlen bzw. welchen Prozentsatz Sie von uns übernehmen lassen: 80 %, 90 % oder 100 %. So bleibt für Sie der Aufwand überschaubar oder entfällt komplett.
GKV-Festzuschuss; inkl. Bonus 2 durch regelmäßige Vorsorge in den letzten 10 Jahren erworben (Bonusheft)
Wie andere von der Zahnzusatzversicherung profitieren
Darauf können Sie sich bei der NÜRNBERGER Zahnzusatzversicherung verlassen
- Sie genießen Leistungen beim Zahnarzt wie ein Privatpatient
- Sie zahlen deutlich weniger oder keine Eigenbeteiligung
- Prima für Familien: Mehrkosten für die Zahnspange bei Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre sind mit abgesichert
- Alles besser: Materialien, Behandlung, Zahnersatz
- Mehr Prophylaxe: zahlt auch für professionelle Zahnreinigung
- Leistet auch für Wurzel- und Parodontosebehandlung sowie Knirscherschienen und Bleaching
Was ist was beim Zahnarzt?

Unsichtbare Zahnspange
Schiefe Zähne einfach geraderücken: Transparente Zahnschienen, auch Aligner genannt, sind eine beliebte Alternative zu Zahnspangen. Damit können viele Zahnfehlstellungen effizient und unauffällig korrigiert werden. Anders als bei festen Zahnspangen mit Keramik- oder Metallbrackets, beeinträchtigt die Zahnkorrekturschiene weniger im Alltag: Sie lässt sich z. B. zum Essen, Trinken und Zähneputzen einfach herausnehmen - unbeschwertes Sprechen und Lachen inklusive. Die NÜRNBERGER Zahnzusatzversicherung zahlt für transparente Zahnschienen 100 % bis zu 2.000 EUR für Kinder und Jugendliche (unter 18 Jahre) oder für Erwachsene bei Unfall.
Häufige Fragen zur Zahnzusatzversicherung
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Wie erfolgt die Abrechnung, wenn ich z. B. Zahnersatz brauche?
Sie erhalten von Ihrem Zahnarzt eine detaillierte Rechnung, die Ihren Eigenanteil aufführt. Diese senden Sie an unsere Leistungsabteilung:
NÜRNBERGER Krankenversicherung AG
KV-Leistung
90346 NürnbergOder reichen Sie die Rechnung ganz einfach und unkompliziert über die EasyScan-App ein:
Oder nutzen Sie am besten unser Erstattungsformular:
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Ich bekomme demnächst eine Brücke. Kann ich bei Ihnen jetzt noch eine Zahnzusatzversicherung abschließen und sind die Kosten dann gedeckt?
In diesem Fall könnten wir Ihre Kosten leider nicht übernehmen, da der Versicherungsfall schon eingetreten ist (bzw. Ihnen bekannt war), bevor Sie die Versicherung bei uns abgeschlossen haben.
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Wann zahlt die Zahnzusatzversicherung Komfort nicht?
Für bereits vor Vertragsabschluss angeratene oder bereits begonnene Zahn- oder kieferorthopädische Behandlungen leisten wir nicht. Auch nicht für Zähne, die bereits vor Vertragsabschluss fehlen, aber noch nicht ersetzt sind. Im Basistarif können fehlende Zähne gegen einen Risikozuschlag mitversichert werden.
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Wird auch gezahlt, wenn mein Zahnarzt keine Kassenzulassung hat?
Die Komfort-Tarife leisten auch für die Behandlung bei Zahnärzten ohne Kassenzulassung (Privatärzten). Viele Mitwettbewerber ziehen hier einen prozentualen Betrag ab - die NÜRNBERGER Zahnversicherung hingegen leistet in vollem Umfang.
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Wird auch gezahlt, wenn die gesetzliche Krankenversicherung keine Leistung erbringt?
Die Komfort-Tarife unserer Zahnzusatzversicherung zahlen auch ohne Vorleistung der GKV. Beim Basistarif dagegen ist eine Vorleistung erforderlich.
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Muss ich einen Heil- und Kostenplan vor jeder Behandlung einreichen?
Nein. Erst ab einem Rechnungsbetrag von 2.000 EUR sollten Sie rechtzeitig vor Behandlungsbeginn einen Heil- und Kostenplan einreichen. Die Kosten für das Erstellen tragen wir.
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Welche Leistung bekomme ich von der gesetzlichen Krankenversicherung bei Zahnersatz?
Unter diesen Voraussetzungen leistet die GKV:
Die GKV übernimmt bei Zahnersatz nur einen Teil der Kosten (Festzuschuss-System). Wie viel das genau ist, hängt vom Befund ab.
Dafür gibt es eine sogenannte Regel- bzw. Standardversorgung. An diesen Kosten beteiligt sich Ihre Krankenkasse mit einem Festzuschuss von 60 %. Ist das Bonusheft in den letzten 5 bzw. 10 Jahren lückenlos ausgefüllt, steigt der Zuschuss auf 70 % (Bonus 1) bzw. 75 % (Bonus 2).
Dieser Festzuschuss bleibt immer gleich hoch - unabhängig davon, ob Sie sich für die Regelversorgung oder eine hochwertige Variante entscheiden. So können Ihnen also für Implantate, Brücken oder Kronen als Zahnersatz hohe Kosten entstehen, wenn Sie keine private Zahnzusatzversicherung haben.
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Zahlt die private Zahnversicherung auch für bestehenden Zahnersatz?
Ist bei Abschluss des Tarifs bereits ein intakter Zahnersatz vorhanden, leistet die NÜRNBERGER auch, wenn später Reparaturen notwendig werden oder dieser komplett ausgetauscht werden muss.
Dazu zählen:
- Medizinisch notwendige Neuanfertigung
- Reparatur bzw. Wiederherstellung von Zahnersatz
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Wird auch für eine unsichtbare Zahnschiene anstatt einer Zahnspange geleistet?
Ja, wir zahlen auch für unsichtbare Zahnschienen im Rahmen der Leistung für Kieferorthopädie: 100 % bis zu 2.000 EUR.
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Wann zahlt die gesetzliche Krankenversicherung für Kieferorthopädie?
Die GKV übernimmt die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung für Kinder und Jugendliche meist bis zum 18. Lebensjahr. Dabei wird nach kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) eingeteilt. KIG ist ein System zum Beurteilen des Schweregrads einer Kiefer- oder Zahnfehlstellung. Damit wird festgestellt, ob und welche Behandlungskosten von der GKV übernommen werden.
Innerhalb des KIG-Systems gibt es 5 verschiedene Schweregrade, von KIG 1 - 5 (sehr leicht bis schwer). Die GKV übernimmt nur Kosten für die Regelversorgung von KIG 3 - 5.
Dabei zahlen Sie eine Selbstbeteiligung von 20 %. Für das 2. und jedes weitere Kind sinkt der Anteil auf 10 %. Wenn die Behandlung erfolgreich abgeschlossen ist, zahlt Ihnen die Kasse Ihren Anteil zurück.
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Ab wann zahlt die NÜRNBERGER Zahnzusatzversicherung für Kieferorthopädie?
Die NÜRNBERGER leistet, wenn die Behandlung bis zum Alter von 18 Jahren begonnen wird.
Grundsätzlich übernehmen wir bis zu 100 % für die Behandlung, max. 2.000 EUR, einschließlich der damit verbundenen Vor- und Nachbehandlungen, funktionsanalytischen und -therapeutischen Leistungen sowie zahntechnischen Laborarbeiten und Materialien.
Aufwendungen für Mehrkostenvereinbarungen (z. B. Mini-Metall-, Gold-, Keramik- und Kunststoffbrackets) werden ebenfalls in tariflichem Umfang erstattet. Wir leisten bereits ab KIG 1, also auch ohne medizinische Notwendigkeit.
Außerdem leisten die Komfort-Tarife auch ab dem Alter 18 bis zu 100 %, max. 2.000 EUR, wenn die kieferorthopädische Behandlung aufgrund eines Unfalls notwendig wird.
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Ab wann erhalte ich Leistungen aus der Zahnzusatzversicherung?
Die Tarife haben keine Wartezeiten, Sie erhalten daher sofort Leistungen.
Generell sind diese in den ersten Versicherungsjahren auf bis zu 4.000 EUR begrenzt. Ab dem 5. Versicherungsjahr (VJ) und bei Unfall entfallen die Begrenzungen.
Im Basistarif gibt es in den ersten 3 Versicherungsjahren eine Begrenzung bis zu 500 EUR, ab dem 4. Versicherungsjahr und bei Unfall entfällt diese.
Begrenzungen der Komfort-Tarife:
- Komfort 80: Im ersten VJ erstatten wir maximal 800 EUR, in den ersten 2 VJ 1.600 EUR, in den ersten 3 VJ 2.400 EUR und in den ersten 4 VJ 3.200 EUR.
- Komfort 90: Im ersten VJ erstatten wir maximal 900 EUR, in den ersten 2 VJ 1.800 EUR, in den ersten 3 VJ 2.700 EUR und in den ersten 4 VJ 3.600 EUR.
- Komfort 100: Im ersten VJ erstatten wir maximal 1.000 EUR, in den ersten 2 VJ 2.000 EUR, in den ersten 3 VJ 3.000 EUR und in den ersten 4 VJ 4.000 EUR.
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Wird auch für Bleaching gezahlt?
Ja, die Tarife leisten bis zu 200 EUR alle 2 Jahre für Bleaching. Die Behandlung muss in einer Zahnarztpraxis stattfinden bzw. zahnärztlich begleitet und überwacht werden.
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Welche schmerzstillenden Behandlungen werden erstattet?
Wir erstatten jährlich bis zu 200 EUR für folgende schmerzstillenden Behandlungen:
- Akupunktur
- Hypnose
- Vollnarkose
- Lachgassedierung
- Dämmerschlaf
Diese müssen im Zusammenhang mit einer Zahnbehandlung, Zahnersatzmaßnahme oder kieferorthopädischen Behandlung stehen.
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Wie kann ich die Versicherung wechseln bzw. kündigen?
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 1 Versicherungsjahr. Danach können Sie monatlich zum Ende des nächsten Monats kündigen. Schicken Sie Ihre schriftliche Kündigung an:
NÜRNBERGER Krankenversicherung AG
KV-Vertrag
90334 Nürnberg -
Können mehrere Zahnzusatzversicherungen für eine versicherte Person abgeschlossen werden?
Nein, für eine versicherte Person darf keine weitere private Zusatzversicherung für die genannten Leistungen bestehen.
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Steigen die Beiträge im Alter an?
Da der Tarif keine Alterungsrückstellungen bildet, steigt der monatliche Beitrag aufgrund des Alters wie folgt an:
- 0 - 20 Jahre: 12,00 EUR (Z80) - 15,00 EUR (Z90) - 18,50 EUR (Z100)
- 21 - 30 Jahre: 15,50 EUR (Z80) - 19,50 EUR (Z90) - 23,50 EUR (Z100)
- 31 - 40 Jahre: 22,00 EUR (Z80) - 28,00 EUR (Z90) - 33,00 EUR (Z100)
- 41 - 45 Jahre: 28,00 EUR (Z80) - 35,50 EUR (Z90) - 42,50 EUR (Z100)
- 46 - 50 Jahre: 33,00 EUR (Z80) - 42,00 EUR (Z90) - 50,00 EUR (Z100)
- 51 - 55 Jahre: 39,00 EUR (Z80) - 49,00 EUR (Z90) - 58,50 EUR (Z100)
- 56 - 60 Jahre: 44,50 EUR (Z80) - 56,00 EUR (Z90) - 67,00 EUR (Z100)
- 61 - 70 Jahre: 53,50 EUR (Z80) - 67,00 EUR (Z90) - 80,50 EUR (Z100)
- ab 70 Jahre: 58,50 EUR (Z80) - 73,50 EUR (Z90) - 88,00 EUR (Z100)

Leistungsbeispiel in EUR: Das zahlt Ihre Zahnversicherung
Die Gesamtkosten eines Implantats mit Krone betragen ca. 3.950 EUR - nicht wenig.
Sehen Sie im Vergleich, wie sich unsere verschiedenen Zahnzusatzversicherungen auf Ihren Eigenanteil auswirken können - und wählen Sie, was für Sie das Beste ist: z. B. ob Sie mit unserem Komfort-Tarif 100 dann 0 EUR zuzahlen wollen.
GKV-Festzuschuss inkl. Bonus 2 durch regelmäßige Vorsorge in den letzten 10 Jahren erworben (Bonusheft)
Weitere Informationen zur NÜRNBERGER Zahnzusatzversicherung
Wir sind für Sie da.
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Telefonischer Kontakt.
Ortstarif, Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr
oder
*Wenn Sie online über die NÜRNBERGER Krankenversicherung AG einen Versicherungsvertrag abschließen, erhalten Sie den Gutschein nach Vertragsbeginn. Vorausgesetzt, dass Sie Ihre Vertragserklärung nicht innerhalb von 30 Tagen widerrufen, mindestens 3 Monate die Versicherungsbeiträge bezahlen und der Vertrag ungekündigt ist. Pro Vertrag und Versicherungsnehmer wird der Gutschein nur einmal gewährt.
Die NÜRNBERGER Krankenversicherung AG behält sich das Recht vor, im Fall des Verdachts technischer Manipulationen oder sonstigen Missbrauchs (z. B. missbräuchlicher Mehrfachabschluss) den/die entsprechenden Teilnehmer von der Aktion auszuschließen. Die NÜRNBERGER Krankenversicherung AG behält sich weiterhin vor, die Aktion ganz oder in Teilen zu beenden, falls Unvorhergesehenes eintritt (z. B. Manipulation oder sonstiger Missbrauch) oder dies aus anderen technischen oder rechtlichen Gründen notwendig wird. Mitarbeiter der NÜRNBERGER Konzerngesellschaften sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
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