Wir wollen Ihnen helfen, so schnell es geht.
Für die Meldung eines Schaden- bzw. Leistungsfalls stehen Ihnen verschiedene Wege zur Verfügung.
Online.
Nutzen Sie auf Wunsch unsere Online-Schaden- bzw. Leistungsfallmeldung:
Schadentelefon.
Einen Schaden melden?
Schnell, unkompliziert und rund um die Uhr für Sie da: unser Schadentelefon.
Sie erreichen uns unter 0800 531-6666 . Aus Deutschland kostenfrei*.
Sie wissen schon genau worum es geht?
So können wir Ihren Schaden besonders schnell aufnehmen und regulieren.
Dann können Sie uns hier direkt erreichen:
- Kfz: 0911 531-666 610
wenn z. B. ein Auto oder Motorrad beschädigt ist - Hausrat und Wohngebäude: 0911 531-666 620
wenn z.B. Möbel oder Teile Ihres Hauses beschädigt sind - Haftpflicht (kein Kraftfahrzeug): 0911 531-666 630
wenn Sie oder Dritte Schadensersatzansprüche stellen - Unfall (kein Kfz-Unfall): 0911 531-666 640
wenn Sie einen Unfall erlitten haben
Natürlich können Sie uns Ihre Schadensmeldung auch per Formular einreichen.

*Falls Ihr Telefondienstanbieter oder der Netzvertrag keine Verbindung zu 0800er-Nummern ermöglicht oder wenn Sie aus dem Ausland anrufen, erreichen Sie uns kostenpflichtig unter +49 911 531-6666.
Per Post.
Unterlagen können Sie uns an folgende Anschrift übersenden:
NÜRNBERGER Allgemeine Versicherungs-AG
Ostendstraße 100
90337 Nürnberg
Ihre Unterlagen zur Meldung eines BU-Leistungsfalls senden Sie bitte an:
NÜRNBERGER Lebensversicherung AG
Abteilung Leistung Berufsunfähigkeit
Ostendstraße 100
90337 Nürnberg
Tipps zum Verhalten im Schadenfall.
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Was tun nach einem Einbruch?
- Informieren Sie uns möglichst sofort über den eingetretenen Schaden.
- Bringen Sie einen Einbruchdiebstahl möglichst sofort bei der zuständigen Polizeidienststelle zur Anzeige und lassen Sie sich das Aktenzeichen und die Anschrift der zuständigen Polizeidienststelle geben.
- Veranlassen Sie, soweit erforderlich, eine provisorische Sicherung des versicherten Ortes. Vor Beauftragen der endgültigen Reparatur sollten Sie Kontakt mit uns aufnehmen und uns über die voraussichtlich entstehenden Kosten informieren.
- Überlassen Sie der Polizei und uns unverzüglich eine vollständige Aufstellung der entwendeten Gegenstände (Stehlgutliste).
- Aussagekräftige Schadenfotos helfen uns bei der Schadenregulierung weiter.
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Was tun nach einem Wasserschaden?
- Wasserzufuhr unmittelbar stoppen: Bitte Absperr- oder Hauptwasserhähne schließen.
- Informieren Sie uns möglichst sofort über den eingetretenen Schaden. So können wir sicherstellen, dass wir gemeinsam die richtigen Maßnahmen ergreifen.
- Halten Sie den Schaden möglichst gering und verhindern Sie eine Ausweitung.
- Sichern Sie wichtige Unterlagen, elektronische Datenspeicher und Ihr Inventar (Teppiche, Gemälde, Möbel etc.). Bringen Sie diese in sichere Bereiche.
- Nehmen Sie betroffene technische Geräte und Anlagen nach einem Wasserschaden nicht in Betrieb. Überlassen Sie die Überprüfung einem Fachhändler.
- Dokumentieren Sie den Schaden mit aussagekräftigen Fotos und bewahren Sie beschädigte Sachen auf.
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Was tun bei Schäden durch Sturm und Hagel?
- Informieren Sie uns möglichst sofort über den eingetretenen Schaden. So können wir sicherstellen, dass wir gemeinsam die richtigen Maßnahmen ergreifen.
- Sorgen Sie, sofern erforderlich, mithilfe der Feuerwehr bzw. einer Fachfirma für eine provisorische Sicherung des betroffenen Gebäudes.
- Schützen Sie gefährdete Gegenstände vor Folgeschäden durch eindringende Niederschläge mit geeigneter Abdeckung oder durch Auslagerung in sichere Bereiche.
- Um weitere Schäden im Gebäudebereich zu vermeiden, prüfen Sie bitte, ob Trocknungsmaßnahmen notwendig sind.
- Dokumentieren Sie den Schaden mit aussagekräftigen Fotos und bewahren Sie beschädigte Sachen auf.
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Was tun, wenn es gebrannt hat?
- Informieren Sie uns möglichst sofort über den eingetretenen Schaden. So können wir sicherstellen, dass wir gemeinsam die richtigen Maßnahmen ergreifen.
- Sollten weitere Schäden durch Löschwasser oder Niederschläge drohen, bringen Sie, sofern möglich, unversehrte Gegenstände in Sicherheit. Bitte gefährden Sie weder sich noch andere Personen.
- Nehmen Sie vom Schaden betroffene elektrische Geräte und Anlagen nach einem Brandschaden nicht in Betrieb. Überlassen Sie die Überprüfung einem Fachhändler.
- Bitte lassen Sie das Schadenbild solange unverändert, bis die Schadenstelle oder die beschädigten Sachen durch den Versicherer freigegeben worden sind.
- Sind Veränderungen unumgänglich, dokumentieren Sie das Schadenbild nachvollziehbar - z. B. mit Fotos. Bewahren Sie die beschädigten Sachen bis zu einer Besichtigung durch den Versicherer auf.
- Bei strafbaren Handlungen wie vermuteter Brandstiftung informieren Sie bitte die Polizei.
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Was tun nach einem Unfall mit Ihrem Kfz?
- Bewahren Sie Ruhe, schalten Sie die Warnblinkanlage ein und sichern Sie die Unfallstelle ab.
- Leisten Sie wenn nötig Erste Hilfe. Detaillierte Anleitungen finden Sie in der App NÜRNBERGER SofortHilfe.
- Setzen Sie bei Personen- oder größeren Blechschäden einen Notruf an die Rettungsleitstelle ab (Polizei: 110, Rettungsdienst: 112) und warten Sie auf die Ankunft der Einsatzfahrzeuge.
- Tauschen Sie Ihre Personalien untereinander aus, falls Sie den Unfall ohne Polizei regeln möchten.
- Sichern Sie Beweise und machen Sie Fotos (Übersichtsaufnahmen jeweils aus Richtung der beteiligten Fahrzeuge sowie die Fahrzeugbeschädigungen).
- Nehmen Sie die Daten von Zeugen auf.
- Informieren Sie auch bei einem Wildschadenfall die Polizei.
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Was tun bei einem Unfall mit Ihrem Kfz im Ausland?
- Bei einem Unfall im Ausland empfiehlt es sich, in jedem Fall die Polizei zu benachrichtigen - insbesondere bei Verletzten, hohen Sachschäden oder wenn sich einer der Unfallgegner unerlaubt entfernt hat.
- Füllen Sie mit den Beteiligten einen Europäischen Unfallbericht aus - mit Angaben zum Unfallhergang, den beteiligten Fahrzeugen und Personen.
- Rufen Sie uns in jedem Fall an. Auch wenn Sie nicht schuld am Unfall sind, kann es sein, dass wir unberechtigte Ansprüche zurückweisen müssen.
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Was tun bei einer Überflutung?
1. Woran müssen Sie denken, wenn das Wasser kommt?
- Bereiten Sie eine Liste mit Telefonnummern und Adressen vor (Rettungsdienste, Angehörige).
- Legen Sie Ihr geladenes Mobiltelefon und batteriebetriebene Geräte (z. B. Taschenlampe, Radio) bereit.
- Packen Sie wichtige Medikamente und Lebensmittel ein.
- Bringen Sie persönliche Erinnerungen (Fotoalben etc.) an einen höher gelegenen Ort.
- Alarmieren und evakuieren Sie gefährdete Personen.
- Sichern Sie Wertgegenstände und wichtige Dokumente (z. B. Geburtsurkunde, Krankenversicherungskarte, Kaufverträge, Versicherungsunterlagen).
- Dichten Sie Türen, Fenster und weitere vom Wassereintritt gefährdete Gebäudeöffnungen ab. Leeren Sie gefährdete Räume.
- Fahren Sie Ihr Auto aus der Gefahrenzone.
2. Was ist nach der Überschwemmung zu tun?
- Lassen Sie betroffene elektrische Geräte und Anlagen von einem Fachmann prüfen, bevor Sie diese wieder in Betrieb nehmen.
- Sollten Schadstoffe (z. B. Öl, Farben) ausgelaufen sein, verständigen Sie die Feuerwehr und vermeiden Sie es zu rauchen.
- Verständigen Sie Ihren Versicherer und teilen Sie ihm die Verluste und Schäden mit.
- Dokumentieren Sie die Schäden mit einem Fotoapparat und markieren Sie den erreichten Wasserstand.
- Entsorgen Sie zerstörte Gegenstände erst nach Rücksprache mit Ihrem Versicherer.
- Grenzen Sie den Schaden in Abstimmung mit Ihrem Versicherer ein.
- Lassen Sie Reparaturen in Abstimmung mit Ihrem Versicherer von Fachfirmen durchführen.