Wir wollen Ihnen helfen, so schnell es geht.

Für die Meldung eines Schaden- bzw. Leistungsfalls stehen Ihnen verschiedene Wege zur Verfügung.

Online.

Nutzen Sie auf Wunsch unsere Online-Schaden- bzw. Leistungsfallmeldung:

Schadentelefon.

Einen Schaden melden?

Schnell, unkompliziert und rund um die Uhr für Sie da: unser Schadentelefon.
Sie erreichen uns unter 0800 531-6666 . Aus Deutschland kostenfrei*.

Sie wissen schon genau worum es geht?
So können wir Ihren Schaden besonders schnell aufnehmen und regulieren.

Dann können Sie uns hier direkt erreichen:

  • Kfz: 0911 531-666 610
    wenn z. B. ein Auto oder Motorrad beschädigt ist
  • Hausrat und Wohngebäude: 0911 531-666 620
    wenn z.B. Möbel oder Teile Ihres Hauses beschädigt sind
  • Haftpflicht (kein Kraftfahrzeug): 0911 531-666 630
    wenn Sie oder Dritte Schadensersatzansprüche stellen
  • Unfall (kein Kfz-Unfall): 0911 531-666 640
    wenn Sie einen Unfall erlitten haben

Natürlich können Sie uns Ihre Schadensmeldung auch per Formular einreichen.

Zum Schadenformular

Kontaktmöglichkeit Schadentelefon

*Falls Ihr Telefondienstanbieter oder der Netzvertrag keine Verbindung zu 0800er-Nummern ermöglicht oder wenn Sie aus dem Ausland anrufen, erreichen Sie uns kostenpflichtig unter +49 911 531-6666.

Per Post.

Unterlagen können Sie uns an folgende Anschrift übersenden:

NÜRNBERGER Allgemeine Versicherungs-AG
Ostendstraße 100
90337 Nürnberg

Ihre Unterlagen zur Meldung eines BU-Leistungsfalls senden Sie bitte an:

NÜRNBERGER Lebensversicherung AG
Abteilung Leistung Berufsunfähigkeit
Ostendstraße 100
90337 Nürnberg

Tipps zum Verhalten im Schadenfall.

  • Was tun nach einem Einbruch?

    • Informieren Sie uns möglichst sofort über den eingetretenen Schaden.
    • Bringen Sie einen Einbruchdiebstahl möglichst sofort bei der zuständigen Polizeidienststelle zur Anzeige und lassen Sie sich das Aktenzeichen und die Anschrift der zuständigen Polizeidienststelle geben.
    • Veranlassen Sie, soweit erforderlich, eine provisorische Sicherung des versicherten Ortes. Vor Beauftragen der endgültigen Reparatur sollten Sie Kontakt mit uns aufnehmen und uns über die voraussichtlich entstehenden Kosten informieren.
    • Überlassen Sie der Polizei und uns unverzüglich eine vollständige Aufstellung der entwendeten Gegenstände (Stehlgutliste).
    • Aussagekräftige Schadenfotos helfen uns bei der Schadenregulierung weiter.

  • Was tun nach einem Wasserschaden?

    • Wasserzufuhr unmittelbar stoppen: Bitte Absperr- oder Hauptwasserhähne schließen.
    • Informieren Sie uns möglichst sofort über den eingetretenen Schaden. So können wir sicherstellen, dass wir gemeinsam die richtigen Maßnahmen ergreifen.
    • Halten Sie den Schaden möglichst gering und verhindern Sie eine Ausweitung.
    • Sichern Sie wichtige Unterlagen, elektronische Datenspeicher und Ihr Inventar (Teppiche, Gemälde, Möbel etc.). Bringen Sie diese in sichere Bereiche.
    • Nehmen Sie betroffene technische Geräte und Anlagen nach einem Wasserschaden nicht in Betrieb. Überlassen Sie die Überprüfung einem Fachhändler.
    • Dokumentieren Sie den Schaden mit aussagekräftigen Fotos und bewahren Sie beschädigte Sachen auf.

  • Was tun bei Schäden durch Sturm und Hagel?

    • Informieren Sie uns möglichst sofort über den eingetretenen Schaden. So können wir sicherstellen, dass wir gemeinsam die richtigen Maßnahmen ergreifen.
    • Sorgen Sie, sofern erforderlich, mithilfe der Feuerwehr bzw. einer Fachfirma für eine provisorische Sicherung des betroffenen Gebäudes.
    • Schützen Sie gefährdete Gegenstände vor Folgeschäden durch eindringende Niederschläge mit geeigneter Abdeckung oder durch Auslagerung in sichere Bereiche.
    • Um weitere Schäden im Gebäudebereich zu vermeiden, prüfen Sie bitte, ob Trocknungsmaßnahmen notwendig sind.
    • Dokumentieren Sie den Schaden mit aussagekräftigen Fotos und bewahren Sie beschädigte Sachen auf.

  • Was tun, wenn es gebrannt hat?

    • Informieren Sie uns möglichst sofort über den eingetretenen Schaden. So können wir sicherstellen, dass wir gemeinsam die richtigen Maßnahmen ergreifen.
    • Sollten weitere Schäden durch Löschwasser oder Niederschläge drohen, bringen Sie, sofern möglich, unversehrte Gegenstände in Sicherheit. Bitte gefährden Sie weder sich noch andere Personen.
    • Nehmen Sie vom Schaden betroffene elektrische Geräte und Anlagen nach einem Brandschaden nicht in Betrieb. Überlassen Sie die Überprüfung einem Fachhändler.
    • Bitte lassen Sie das Schadenbild solange unverändert, bis die Schadenstelle oder die beschädigten Sachen durch den Versicherer freigegeben worden sind.
    • Sind Veränderungen unumgänglich, dokumentieren Sie das Schadenbild nachvollziehbar - z. B. mit Fotos. Bewahren Sie die beschädigten Sachen bis zu einer Besichtigung durch den Versicherer auf.
    • Bei strafbaren Handlungen wie vermuteter Brandstiftung informieren Sie bitte die Polizei.

  • Was tun nach einem Unfall mit Ihrem Kfz?

    • Bewahren Sie Ruhe, schalten Sie die Warnblinkanlage ein und sichern Sie die Unfallstelle ab.
    • Leisten Sie wenn nötig Erste Hilfe. Detaillierte Anleitungen finden Sie in der App NÜRNBERGER SofortHilfe.
    • Setzen Sie bei Personen- oder größeren Blechschäden einen Notruf an die Rettungsleitstelle ab (Polizei: 110, Rettungsdienst: 112) und warten Sie auf die Ankunft der Einsatzfahrzeuge.
    • Tauschen Sie Ihre Personalien untereinander aus, falls Sie den Unfall ohne Polizei regeln möchten.
    • Sichern Sie Beweise und machen Sie Fotos (Übersichtsaufnahmen jeweils aus Richtung der beteiligten Fahrzeuge sowie die Fahrzeugbeschädigungen).
    • Nehmen Sie die Daten von Zeugen auf.
    • Informieren Sie auch bei einem Wildschadenfall die Polizei.

  • Was tun bei einem Unfall mit Ihrem Kfz im Ausland?

    • Bei einem Unfall im Ausland empfiehlt es sich, in jedem Fall die Polizei zu benachrichtigen - insbesondere bei Verletzten, hohen Sachschäden oder wenn sich einer der Unfallgegner unerlaubt entfernt hat.
    • Füllen Sie mit den Beteiligten einen Europäischen Unfallbericht aus - mit Angaben zum Unfallhergang, den beteiligten Fahrzeugen und Personen.
    • Rufen Sie uns in jedem Fall an. Auch wenn Sie nicht schuld am Unfall sind, kann es sein, dass wir unberechtigte Ansprüche zurückweisen müssen.

  • Was tun bei einer Überflutung?

    1. Woran müssen Sie denken, wenn das Wasser kommt?

    • Bereiten Sie eine Liste mit Telefonnummern und Adressen vor (Rettungsdienste, Angehörige).
    • Legen Sie Ihr geladenes Mobiltelefon und batteriebetriebene Geräte (z. B. Taschenlampe, Radio) bereit.
    • Packen Sie wichtige Medikamente und Lebensmittel ein.
    • Bringen Sie persönliche Erinnerungen (Fotoalben etc.) an einen höher gelegenen Ort.
    • Alarmieren und evakuieren Sie gefährdete Personen.
    • Sichern Sie Wertgegenstände und wichtige Dokumente (z. B. Geburtsurkunde, Krankenversicherungskarte, Kaufverträge, Versicherungsunterlagen).
    • Dichten Sie Türen, Fenster und weitere vom Wassereintritt gefährdete Gebäudeöffnungen ab. Leeren Sie gefährdete Räume.
    • Fahren Sie Ihr Auto aus der Gefahrenzone.

    2. Was ist nach der Überschwemmung zu tun?

    • Lassen Sie betroffene elektrische Geräte und Anlagen von einem Fachmann prüfen, bevor Sie diese wieder in Betrieb nehmen.
    • Sollten Schadstoffe (z. B. Öl, Farben) ausgelaufen sein, verständigen Sie die Feuerwehr und vermeiden Sie es zu rauchen.
    • Verständigen Sie Ihren Versicherer und teilen Sie ihm die Verluste und Schäden mit.
    • Dokumentieren Sie die Schäden mit einem Fotoapparat und markieren Sie den erreichten Wasserstand.
    • Entsorgen Sie zerstörte Gegenstände erst nach Rücksprache mit Ihrem Versicherer.
    • Grenzen Sie den Schaden in Abstimmung mit Ihrem Versicherer ein.
    • Lassen Sie Reparaturen in Abstimmung mit Ihrem Versicherer von Fachfirmen durchführen.

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