Mit dem eigenen Tod beschäftigt sich niemand gern. Tun Sie es doch, können Sie allerdings dafür sorgen, dass Ihre Erben bzw. Angehörigen im Fall Ihres Ablebens nicht in eine finanzielle Notsituation geraten. Beerdigungen sind teuer – für Friedhofs­gebühren, Bestatter, Grabstein, Sarg bzw. Urne und Trauerfeier kommen in Deutsch­land schnell mehrere 1.000 EUR zusammen. Je nach Art der Bestattung und den individuellen Vorstellungen können die Kosten sogar mehrere 10.000 EUR betragen. Mit einer Sterbe­geldversicherung der NÜRNBERGER sorgen Sie vor und ersparen Ihren Angehörigen so eine zusätzliche Belastung im Ernstfall. Doch was genau ist eine Sterbegeld­versicherung?

Definition der Sterbe­geld­versicherung.

Eine Sterbegeldversicherung ist per Definition eine freiwillige Versicherung mit dem Zweck, die Kosten Ihrer eigenen Bestat­tung zu decken. Das bedeutet, die vereinbarte Versiche­rungs­summe kommt bei Auszahlung nicht Ihnen selbst zugute, sondern Ihren Erben bzw. Angehörigen, die im Fall Ihres Todes die Kosten der Bestat­tung tragen müssten. Die Sterbegeld­versicherung deckt die bei Abschluss definierten Kosten, die durch einen Todesfall entstehen. Darüber hinaus sind bei der NÜRNBERGER Sterbe­geld­versicherung auch Auslands­rück­holun­gen innerhalb Europas bis zu einer Höhe von 5.200 EUR versichert, außerhalb Europas sogar bis zu 10.300 EUR.

Lange Zeit gab es für verstorbene Versicherte in Deutschland noch das Sterbegeld der gesetzlichen Kranken­kassen bzw. einen so­genannten Beerdi­gungszuschuss von der Kranken­kasse. Diese Unterstützung wurde über die Jahre hinweg konti­nuier­lich redu­ziert und schließlich im Jahr 2003 ersatzlos abgeschafft. Nur Beamte erhalten vom Staat noch immer Geldleistungen für Bestattungs­kosten. Die Sterbegeld­versicherung ist also ein Ersatz für das frühere Sterbegeld.

Sterbegeldversicherung

Sterbegeldversicherung

Für das beruhigende Gefühl, alles geregelt zu haben.

Zur Sterbegeld­versicherung

So funktioniert die Bestattungs­vorsorge der NÜRNBERGER.

Die Bestattungsvorsorge der NÜRNBERGER ist eine Kombination aus einer Sterbegeld­versicherung und einem Bestattungsvorsorgevertrag mit der Kuratorium Deutsche Bestattungs­kultur GmbH.

Der Abschluss einer Sterbegeld­versicherung ist im Vergleich zu anderen Versicherungs­modellen recht einfach: Im Gegensatz zu beispiels­weise einer Risikolebensversicherung oder einer Berufsunfähigkeits­versicherung sind keine Gesundheits­fragen zu beantworten. Die einzigen Vorausset­zun­gen, die Sie mitbringen müssen, sind: 1. dass Sie nicht älter als 80 Jahre und 2. dass Sie nicht gesetzlich betreut sind. Die fälligen Beiträge zahlen Sie bei der NÜRNBERGER in bequemen Monatsraten, maximal 25 Jahre lang bzw. bis Alter 85.

Mit dem Abschluss einer Sterbegeld­versicherung ist meist eine Wartezeit bzw. eine Leistungsstaffelung verbun­den, bevor Versicherungsleistungen im vollen Umfang gewährt werden. Bei der Bestattungs­vorsorge der NÜRNBERGER entfällt diese, wenn es sich um einen Unfalltod handelt.

Ein weiterer großer Vorteil einer Sterbegeldversicherung ist, dass die Auszahlungs­summe unter Umstän­den als zweckgebundene Vorsorge gelten und somit ein Schonvermögen darstellen kann. Dann wäre sie bei Vermögensverfall, z. B. wegen Pflege­bedürftigkeit und Heimauf­enthalt vor Tod, bis zu einem bestimm­ten Betrag vor der Verwertung des Sozialamts geschützt. Das bedeutet, dass in einem solchen Fall ein Dritter Ihren Erben bzw. Angehörigen das Geld nicht nehmen kann. Auch wird das zweckge­bundene Sterbegeld, sofern es der Summe nach angemessen ist, gewöhn­lich nicht auf Leistungen des ALG II (Bürgergeld) angerechnet. Ob ein Schon­vermögen von den Sozialgerich­ten anerkannt wird, hängt aber von der individuel­len Rechtsprechung im Gerichtsbezirk des Versicherten ab. Die jeweiligen Auffassungen der Recht­sprechung sind hier maßgebend.

Für wen kann eine Sterbegeld­versicherung sinnvoll sein?

Besonders interessant ist die Sterbe­geld­versicherung für Senioren, die alters- oder krankheitsbedingt keine Möglichkeit mehr haben, eine Lebens­versicherung abzu­schließen. Auch wenn Sie keine Angehö­rigen haben und sicherstellen möchten, dass Ihre Trauerfeier nach Ihren Wünschen erfolgt, kann eine Sterbe­geld­versiche­rung empfehlenswert sein. Sie haben bereits eine Lebensversicherung abgeschlos­sen? Dann beraten wir Sie gerne persönlich, in welchem Umfang eine Bestattungs­vorsorge für Sie überhaupt noch notwendig ist.

Telefonischer Kontakt.

0911 531 - 5

Ortstarif, Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr

oder

Diese Artikel könnten Ihnen auch gefallen:

Sterbegeldversicherung sinnvoll

Gesundheit

Ist eine Sterbegeldversicherung sinnvoll? Sorgen Sie unkompliziert vor und entlasten Sie Ihre Erben bzw. Angehörigen.

Mehr erfahren
Sterbegeldversicherung mit Bestattungsvorsorge

Gesundheit

Sterbegeldversicherung in Kombination mit einem Bestattungsvorsorge-Vertrag: So können Sie Ihre Angehörigen finanziell entlasten.

Mehr erfahren