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Frau läuft schneebedeckte Treppe zu einem schneebedeckten Holzhaus hinunter

Schneelast:

Das müssen Hausbesitzer und Mieter wissen.

Schnee verleiht Dächern einen mär­chen­haften Zauber. Doch wie dick darf die Schneeschicht eigentlich sein, bis es gefährlich wird? Was lässt sich ge­gen die Schneelast unternehmen? Und wel­che Versiche­rung zahlt im Scha­den­fall?

Schneelast: entscheidend ist das Gewicht

Lassen Sie sich von der Höhe der Schneedecke auf einem Dach nicht täuschen. Denn wie gefährlich der Schnee­druck wirklich ist, kann man nicht an der reinen Schneehöhe able­sen. Entscheidend ist vielmehr das Gewicht der Schneedecke. So ist Nassschnee deutlich schwerer als Neuschnee - und bringt ein Dach schnel­ler an seine Belastungs­grenze.

Um die Gewichtsunter­schiede zu ver­deut­li­chen:

  • 10 cm Pulverschnee entsprechen einem Gewicht von etwa 10 kg/m².
  • 10 cm Nassschnee dagegen wiegen bereits das 4-Fache: 40 kg/m².
  • Bei einer 10 cm dicken Eisschicht nimmt das Gewicht ganz neue Dimensionen an. Ihr Gewicht beträgt rund 90 kg/m².

Wie hoch die Schnee­last für ein Dach ist, hängt jedoch nicht alleine von Schneehöhe und Schnee­art ab. Ins­be­son­dere die Neigung des Daches und die örtlichen Wind- und Klimaver­hält­nisse beeinflussen die Tragfähigkeit einer Dach­konstruktion. Welche Schnee­last ein Dach aushalten muss, ist in Deutschland in der Norm DIN EN 1991-1-3 (2010-12) geregelt.

Kind hält großen Haufen Schnee in den Händen

Schneelastzonen: Schnee­intensität variiert regional

Da der jeweilige Standort - insbeson­dere das regionale Klima und die to­po­grafi­sche Höhe - maßgeblich Einfluss auf die Schneelast hat, ist Deutschland in 5 verschie­de­ne Schneelastzonen un­terteilt: Zone 1, 1a, 2, 2a und 3.

Für jede Zone gilt eine andere Berech­nungsformel der Schneelast. Jedoch gibt es auch innerhalb dieser Zonen regionale Unterschiede, sodass bei einem geplanten Bau unbedingt die zuständigen Stellen kon­sul­­tiert werden müssen.

Schneelastzonen: Schnee­intensität variiert regional

Da der jeweilige Standort - insbeson­dere das regionale Klima und die to­po­grafi­sche Höhe - maßgeblich Einfluss auf die Schneelast hat, ist Deutschland in 5 verschie­de­ne Schneelastzonen un­terteilt: Zone 1, 1a, 2, 2a und 3.

Für jede Zone gilt eine andere Berech­nungsformel der Schneelast. Jedoch gibt es auch innerhalb dieser Zonen regionale Unterschiede, sodass bei einem geplanten Bau unbedingt die zuständigen Stellen kon­sul­­tiert werden müssen.

Schneelast messen

Da die Höhe der Schneedecke auf ei­nem Dach zur Berechnung des Schnee­drucks nicht ausreicht, ist die Messung schwierig. So muss eine vom Dach ent­nommene Probe sowohl auf Verei­sungs­grad und Schnee­­dichte als auch auf Wassergehalt un­tersucht werden. Die Messung sollte daher stets von einem Fachmann durch­ge­führt werden. Sollte sich bei der Mes­sung ergeben, dass die Schneelast für die Dach­kons­truktion gefährlich wer­den könnte, gilt es, das Dach zu räu­men.

Darstellung aller Schneelastzonen in Deutschland

Schneelast zu hoch? Das kön­­nen Sie tun

  • Werden starke Schneefälle an­ge­kündigt, kann es sinnvoll sein, das Dach von Altschnee zu be­freien.
  • Betreten Sie das Dach nur, wenn es standsicher ist und die Dach­einde­ckung ein Betreten erlaubt.
  • Lassen Sie im Zweifelsfall einen Fachmann begutachten, ob das Betreten des Daches sicher ist.
  • Befreien Sie das Dach mög­lichst gleichmäßig von der Schnee­last. Ein komplettes Abtragen des Schnees auf nur einer Dachseite kann - je nach Statik - gefährlich werden.
  • Stellen Sie sicher, dass sämt­liche Personen, die das Dach betre­ten, gesichert sind.
  • Achten Sie bei der Räumung da­rauf, Dachflächenfenster nicht zu betreten.
  • Prinzipiell gilt: Wer selbst keine Erfahrung im Schnee­räumen hat, sollte ein spezialisiertes Unter­nehmen beauftragen.
  • Keine Ahnung, wen Sie mit der Räumung betrauen könnten? Die Gemein­de oder die örtliche Feu­erwehr weiß Rat.

Richtig versichert: Wohnge­bäude­- und Hausrat­versicherung mit Elementarschutz

Es ist die Furcht vieler Hausbesitzer und Mieter: Trotz aller Vorsichts­maß­nahmen hält die Statik der Dach­kon­struktion dem Schneedruck nicht stand. Das Dach gibt nach und es kommt zu erheblichen Schäden an der Immobilie und dem Inventar. Jetzt steht die große Frage im Raum: Welche Ver­sicherung bezahlt den entstan­de­nen Schaden? Die Wohn­gebäude­- oder Hausrat­versicherung greift in diesem Fall erst einmal nicht. Stattdessen springt - soweit vorhan­den - die Ele­men­tar­schutz­versiche­rung ein. Gut zu wissen: Eine beste­hen­de Wohnge­bäude- oder Hausrat­versicherung kann in der Regel prob­lemlos um den Bau­stein "Elemen­tar­gefahren" erweitert werden.

Dachlawinen: die Gefahr von oben

Einstürzende Dächer und Gebäude­schä­den sind nicht die einzigen Gefah­ren, die von einer hohen Schnee­­last ausgehen. Es gibt eine weitere Be­droh­ung: Dach­la­wi­nen. In den meisten Fäl­len passiert zwar nichts, wenn Schnee­bretter vom Dach abgehen. Doch was, wenn Autos oder gar Fuß­gänger von den schweren Schnee­mas­sen ge­trof­fen werden? Wer entstan­dene Schäden übernehmen muss, hängt dabei vom kon­kre­ten Einzelfall ab. Prinzipiell gilt: Kracht eine Dach­lawine auf ein Auto, ersetzt in der Regel die Vollkasko­versicherung den Schaden. Werden durch eine Dach­lawine dagegen Fuß­gänger verletzt, muss unter Umstän­den auch der Hausbesitzer zahlen bzw. des­sen Haftpflicht­versicherung.

Dachlawine: Das können Haus­besitzer tun

Mit einem Schneefanggitter haben Hauseigentümer eine effektive Möglichkeit, den Abgang von Dachlawinen zu verhindern. Die Schnee­­fang­systeme können einfach ange­bracht werden und wirken dem Ab­rutschen von größeren Schnee­massen entgegen.

Schneelast: besser auf Nummer sicher gehen

Zwar halten Dächer in den meisten Fäl­len auch starken Schneefällen stand. Letzt­lich kann jedoch nur ein Fach­mann abschätzen, ob die Schneelast für eine Dach­kon­struk­tion doch zu groß werden könnte. Wer auf Nummer sicher gehen will, räumt das Dach in Phasen starker Schneefälle frei und installiert Schutz­vorkeh­rungen, die Dachlawinen effektiv verhindern. Ein finanzielles Sicherungs­netz für den unwahr­schein­lichen - aber nicht aus­zuschließenden - Fall eines Dach­einstur­zes bietet die Wohngebäu­de­­versicherung mit Ele­men­tarschutz.

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