Das Bundesministerium der Finanzen hat angekündigt, den Höchstzinssatz gem. § 2 DeckRV (Deckungsrückstellungsverordnung) von aktuell 0,25 % auf 1,00 % zum 1. Jahuar 2025 zu erhöhen.
Um Ihnen diese Änderung weitergeben zu können, wird die NÜRNBERGER Lebensversicherung AG zeitgleich neue Tarife einführen. Bei deren Kalkulation verwenden wir in der Regel den neuen, höheren Zinssatz als Rechnungszins. Das kann für Sie vorteilhaft sein.
In diesem Zusammenhang können wir zudem andere Rechnungsgrundlagen anpassen, wie z. B. Sterblichkeit, Invaliditätswahrscheinlichkeit oder auch Kosten bei einer Neukalkulation der Tarife.