Mann mit Brille steht vor einer Frau ohne Brille

Brillenversicherung.

Die Zusatzversicherung Sehen und Hören für Ihre Brille.

  • Keine Wartezeit
  • Erstattet alle 2 Jahre bis zu 300 EUR
  • Keine Gesundheitsfragen - kein Risikozuschlag
ab 9,12 EUR monatlich

Vorteile unserer Zusatzversicherung Sehen und Hören

  • Inkl. Hörgeräte und weitere Hilfsmittel - von der Insulinpumpe bis zur Perücke
  • Sofort Versicherungsschutz für Brillen, Kontaktlinsen und Hörgeräte
  • Kostenübernahme für Augenlasern - bis zu 750 EUR pro Auge
  • Erstattet alle 2 Jahre 100 % für Ihre Sehhilfe bis zu 300 EUR - auch ohne Dioptrie-Veränderung
  • Keine dynamischen Beitragssteigerungen bis 61 Jahre

Summengrenzen: 100 EUR in den ersten 12 Monaten; 200 EUR in den ersten 24 Monaten.
Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV): Sofern bei den o. g. Aufwendungen ein Anspruch auf Leistungen gegenüber der GKV besteht, sind diese zuerst zu beanspruchen. In diesen Fällen wird maximal die noch verbleibende Differenz zu den tatsächlich entstandenen Kosten gezahlt.

Unser Tipp: Wir zahlen auch für Augenlasern

Anders als die meisten, erstattet die NÜRNBERGER Zusatzversicherung Sehen und Hören sogar Laserbehandlungen am Auge. So erhalten Sie bis zu 750 EUR pro Auge und sparen sich dadurch künftig die Sehhilfe. Ein großer Vorteil - nicht nur finanziell.

Häufige Fragen zu unserer Zusatz­versicherung Sehen und Hören

Was ist Sehen und Hören?

Eine Zusatzversicherung für alle gesetzlich krankenversicherten Personen. Sie übernimmt eine Zuzahlung für Brillen, Kontaktlinsen, für Laseroperationen am Auge (LASIK oder LASEK), für Hörgeräte und für weitere Hilfsmittel wie Insulinpumpen und Beatmungsgeräte.

Warum brauche ich die Zusatz­versicherung Sehen und Hören?
  • Weil es Zuschüsse für Brillengläser, Brillengestelle oder Kontaktlinsen von der GKV nur bei schwerer Sehbeeinträchtigung oder unter 18 Jahre gibt.
  • Weil es für Laseroperationen am Auge keinen Zuschuss von der GKV gibt.
  • Weil es für Hörgeräte nur einen geringen Zuschuss gibt, obwohl die Kosten für Hörgeräte sehr hoch sind.

Mit einer privaten Zusatzversicherung schließen Sie die Versorgungslücken der GKV.

Welche Leistungen bietet Sehen und Hören?
  • Brillengläser, Brillengestelle und Kontaktlinsen: Erstattung bis zu 100 %, bis zu 300 EUR. Erneuter Anspruch nach 24 Monaten
  • Laseroperationen (LASEK/LASIK): Erstattung bis zu 100 %, bis zu 750 EUR pro Auge. Erneuter Anspruch nach 60 Monaten
  • Hörgeräte: Erstattung bis zu 100 %, bis zu 800 EUR je Ohr. Erneuter Anspruch nach 36 Monaten
  • Sonstige Hilfsmittel (wie Perücken, Insulinpumpen, Beatmungsgeräte, Schlafapnoegeräte (CPAP) und Krankenfahrstühle): Erstattung bis zu 100 %, bis zu 300 EUR. Erneuter Anspruch nach 24 Monaten
  • Summengrenzen: 100 EUR innerhalb der ersten 12 Monate; 200 EUR innerhalb der ersten 24 Monate

Sofern bei den o. g. Aufwendungen ein Anspruch auf Leistungen gegenüber der GKV besteht, sind diese zuerst zu beanspruchen. In diesen Fällen wird maximal die noch verbleibende Differenz zu den tatsächlich entstandenen Kosten gezahlt.

Unterscheidet die Versicherung zwischen Brillen (Brillengläser und Brillengestell) und Kontaktlinsen?

Nein, die Leistung beträgt insgesamt 300 EUR für Brillengläser, Gestelle und Kontaktlinsen.

Darf ich mir die Sehhilfe, das Hörgerät oder die Laseroperation (LASEK/LASIK) selbst aussuchen?

Ja, selbstverständlich.

Was ist LASEK und was ist LASIK?

Der Unterschied zwischen den beiden Methoden besteht in der Operationsstelle. Bei der LASIK wird mit dem Laser ein Schnitt an der Hornhautoberfläche durchgeführt, wodurch eine Hornhautlamelle, ein sogenannter Flap, entsteht. Dieser Flap wird anschließend zur Seite geklappt und die darunterliegende Hornhautschicht mit dem Laser korrigiert. Nach der Laserkorrektur wird der Flap wieder zurückgeklappt. Er erfüllt bei der LASIK eine natürliche Schutzfunktion. Die Sicht ist bei dieser Behandlungsmethode innerhalb von 24 bis 48 Stunden wiederhergestellt.

Bei der LASEK wird die Hornhautoberfläche direkt mit dem Laser korrigiert. Daher wird Patienten mit einer vergleichsweise dünnen Hornhaut in der Regel zur LASEK-Operation geraten. Auch für Patienten mit einer irregulär geformten Hornhaut wird die LASEK empfohlen. Allerdings kann der Heilungsprozess bis zu 7 Tage dauern.

Wie hoch ist der Versicherungsbeitrag im Monat?

Der Beitrag richtet sich nach Ihrem momentanen Alter und staffelt sich wie folgt:

  • bis 20: 9,12 EUR/Monat
  • 21 bis 60: 10,95 EUR/Monat
  • ab 61: 19,46 EUR/Monat
Ab wann gilt der Versicherungsschutz bei Sehen und Hören?
  • Sie profitieren von sofortigem Versicherungsschutz ohne Wartezeit
  • Es gibt keine Gesundheitsprüfung (Gesundheitsfragen müssen nicht beantwortet werden).
Wie lange läuft der Versicherungs­schutz bei Sehen und Hören?

Der Vertrag wird für die Dauer von mindestens 2 Jahren geschlossen und kann danach mit einer 3-monatigen Frist zum Ablauf des Kalenderjahres schriftlich gekündigt werden.

Ich will meine Versicherung in Anspruch nehmen. Was muss ich tun?

Schicken Sie bitte Ihre Rechnung im Original an:
NÜRNBERGER Krankenversicherung AG
Leistung
90346 Nürnberg

Nutzen Sie dazu am besten unser Erstattungsformular:

Ich möchte kündigen. Wie gehe ich vor?

Schicken Sie Ihre schriftliche Kündigung an:

NÜRNBERGER Krankenversicherung AG
KV-Vertrag
Ostendstr. 100
90334 Nürnberg

An wen kann ich mich wenden, wenn ich eine Frage habe oder Hilfe brauche?

Nutzen Sie dazu einfach unseren kostenlosen Rückrufservice: Sie teilen uns mit, wann es Ihnen am besten passt und wir rufen zum gewünschten Zeitpunkt bei Ihnen an - selbstverständlich auf unsere Kosten.

Füllen Sie einfach das Rückrufservice-Formular aus und senden Sie es uns zu: Wir rufen Sie zurück - Montag bis Freitag zwischen 7 und 21 Uhr und Samstag zwischen 8 und 18 Uhr.

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