>

Unfallschutz im Homeoffice

Ort: Nürnberg
Datum: 26.03.2020
Autor: Franziska Lexa

In Zeiten von Corona wird das Arbeiten von zu Hause aus für viele zum Alltag. Was die meisten nicht wissen: Im Homeoffice gelten beim Versicherungsschutz eigene Regeln.

Der digitale Fortschritt macht es möglich: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erledigen ihren Job in der aktuellen Situation von zu Hause aus. Was die Betriebsorganisation in Corona-Zeiten erleichtert, erschwert bei Unfällen das Klären der Versicherungsfragen. Denn die Grenzen zwischen Beruflichem und Privatem sind im Homeoffice fließend und selbst Gerichte kommen hierbei manchmal ins Straucheln.

Arbeitnehmer ist grundsätzlich gesetzlich versichert

Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz greift nicht nur im Büro, sondern auch im Homeoffice. Denn es spielt keine Rolle, an welchem Ort in Deutschland sich der Arbeitsplatz befindet. So besteht Versicherungsschutz bei allen Tätigkeiten, die im Arbeitsvertrag genannt werden. Dazu zählen Arbeiten, die zu erledigen sind, um die beruflichen Aufgaben erfüllen zu können. Deswegen werden auch Unfälle von Tele- oder Heimarbeitern berücksichtigt, die sich beim Instandsetzen oder Aufstellen von Arbeitsgeräten im Arbeitszimmer zu Hause ereignen - wie etwa beim Auffüllen von Druckerpapier oder Anschließen eines Arbeits-PCs.

Gesetzlicher Versicherungsschutz nur direkt im Homeoffice

Schwierig gestaltet sich mitunter die Frage, wie es um die gesetzliche Unfallversicherung (GUV) bei Wegen von privaten Räumen in das für das Homeoffice vorgesehene Zimmer und umgekehrt verhält. "Daheim greift der GUV-Schutz nur bei einem Arbeitsunfall direkt am heimischen Arbeitsplatz oder auf dem unmittelbaren Weg dorthin", erklärt Peter Meier von der Nürnberger Versicherung. Ein Aufenthalt in der Küche ist nicht versichert. Kocht ein Arbeitnehmer sich daheim einen Tee und verletzt sich dabei oder auf dem Weg in die Küche, sind weder der Arbeitgeber noch die GUV zu einer Leistung verpflichtet. "Alle Räume, in denen man nicht seiner eigentlichen Berufstätigkeit nachgeht, gelten als Privatbereich. Sobald die Arbeitnehmer die versicherte Beschäftigung unterbrechen, sind sie in ihren eigenen vier Wänden nicht mehr über die GUV versichert", weiß Meier.

Private Bereiche müssen zusätzlich versichert werden

Wer auch bei einem Zwischenstopp im Kinderzimmer oder in der Küche versichert sein möchte, kommt ohne privaten Unfallschutz nicht aus. "Die private Ergänzung zur GUV leistet nämlich ebenso bei Unfällen in der Freizeit, beim Sport, zu Hause und eben im Homeoffice. Sogar bei Invalidität oder Unfalltod werden die in der Versicherungspolice für diese Fälle vereinbarten Summen geleistet", begründet der Experte.

Gesetzliche Vorgaben greifen auch im Homeoffice

Insgesamt sollte beachtet werden, dass daheim die gleichen gesetzlichen Rahmenbedingungen wie bei der Arbeit direkt im Unternehmen gelten. So sollte etwa die Arbeitszeit daheim nicht länger sein als im Büro. Das ist wichtig, weil Übermüdung und Überanstrengung selbst im Homeoffice zu Arbeitsunfällen führen können. Pausen einhalten: Wer mehr als sechs Stunden am Tag arbeitet, muss für eine halbe Stunde unterbrechen. Die Ausstattung des heimischen Büros hat den Arbeitsschutzbestimmungen zu entsprechen. Das fängt bei der Raumgröße an und gilt für Beleuchtung sowie Möbel. All das muss der Arbeitgeber überprüfen können, weshalb die Mitarbeiter in der Regel verpflichtet sind, ihm den Zutritt zur Wohnung zu erlauben.

  • Auszeichnung Audit Beruf und Familie
Logo NÜRNBERGER Versicherung