Frau mittleren Alters sitzt 2 anderen Personen gegenüber und spricht

Rechtsschutz­versicherung

Schnelle Hilfe im Streitfall. Spart Geld und Nerven.

  • Ohne Selbstbeteiligung möglich
  • Unbegrenzte Versicherungssume
  • Kostenloste Erstberatung mit JURCALL

Im Vergleich zum Wettbewerb: nur 2 Monate Wartezeit!

Versicherer: Neue Rechtsschutz-Versicherungs­gesellschaft Aktiengesellschaft, ein Tochterunternehmen der NÜRNBERGER.

Was genau ist eine Rechtsschutzversicherung?

Eine Rechts­schutz­versicherung über­nimmt die Kosten, die bei einer rechtlichen Aus­einander­setzung anfallen. Dazu gehören z. B.

  • Gerichts­­kosten
  • Anwalts­kosten
  • Gutachter­­kosten
  • Sachver­ständigen­kosten
  • Straf­kautionen etc.

Allein in Deutschland werden jährlich 14 Millionen Pro­zesse geführt. Dabei entstehen teilweise Kosten in beträcht­licher Höhe. Verständlich, dass die Rechts­schutz­versicherung immer mehr an Be­deutung gewinnt. Bedenke, dass ein einfacher Straf­prozess in der 1. Instanz allein schon bis zu 4.000 EUR kosten kann.

Was kostet eine Rechtsschutzversicherung?

Warum brauche ich eine Rechtsschutzversicherung?

  • Stress im Job: Du wirst plötzlich gekündigt - zu Unrecht. Ein Anwalt hilft dir, deine Ansprüche durchzusetzen.
  • Ärger mit dem Vermieter: Die Nebenkostenabrechnung ist viel zu hoch. Du willst dich wehren, aber ohne juristische Hilfe wird’s kompliziert.
  • Streit ums Sorgerecht: Nach der Trennung gibt es Ärger um das Umgangsrecht. Mit einer Rechtsschutzversicherung bekommst du juristische Unterstützung.
  • Online-Falle: Du hast etwas bestellt, bezahlt - aber nie erhalten. Der Händler reagiert nicht. Was tun?

Du hast freie Anwaltswahl und darfst selbst entscheiden wem du traust!

Häufige Fragen zur Rechts­­schutz­­versicherung

Im Privat- und Berufs-Rechtsschutz sind folgende Leistungsarten versichert:

  • Schadenersatz-Rechtsschutz für die Durchsetzung von Schadenersatz­ansprüchen aufgrund von Personen-, Sach- und Vermögensschäden durch ein Verschulden anderer
  • Arbeits-Rechtsschutz: bei ungerechtfertigter Kündigung, falschem Berechnen des Arbeitsentgelts, Festlegen der Arbeitszeit und des Urlaubs etc.
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht - etwa für die Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen aus Verträgen des täglichen Lebens, z. B. Kauf- oder Reparaturverträgen
  • Versicherungsschutz auch bei Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Geldanlagen auf Giro-, Festgeld- und Tagesgeld­konten, Spareinlagen im Sinne von § 1 Abs. 29 Satz 2 Kreditwesengesetz (KWG), vermögenswirksamen Leistungen, Kapitalanlagen im Rahmen steuerlich geförderter oder betrieblicher Altersvorsorge­produkte, nicht fondgebundene private Renten- und Kapitallebensversicherung
  • Sozialgerichts-Rechtsschutz (in nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten): Auseinander­setzung vor den Sozialgerichten, z. B. wegen behaupteter falscher Berechnung der Arbeitslosen­unterstützung
  • Verwaltungs-Rechtsschutz vor Verwaltungsgerichten in nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten
  • Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten - etwa für die Klage gegen einen unberechtigten Steuernachzahlungs-Bescheid des Finanzamts
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz: Verteidigung in Standes- oder Disziplinarrechts-Verfahren für Kammerberufe und den Öffentlichen Dienst
  • Beratungs-Rechtsschutz für Rat oder Auskunft zu Fragen aus dem Familien- oder Erbrecht
  • Beratungs-Rechtsschutz im Zusammenhang mit einer Betreuungsanordnung nach §1896 BGB
  • Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für dich als Mieter und Eigentümer, auch bei nachbar­rechtlichen Auseinandersetzungen, sowie Mitversicherung von Studentenwohnungen (zusätzlich abschließbar)
  • Straf-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Opfer-Rechtsschutz

Bei uns hast du eine kürzere Warte­zeit als üblich - oder sogar gar keine: Nach Vertrags­ab­schluss beträgt die Warte­zeit 2 Monate, branche­n­üblich sind 3 Monate. Bei einem Wechsel von einem anderen Ver­sicherer zu uns entfällt die Warte­zeit ganz.

Dein Rechtsschutz gilt in Europa und allen Mittel­meer­ländern.

Du hast sogar weltweit Ver­sicherungs­schutz im privaten und im Ver­kehrs­bereich und im Zu­sammen­hang mit nicht­selbst­ständigen Tätig­keiten (Berufs-Rechts­schutz für Nicht­selbst­ständige).

Dies gilt jedoch nicht,

  • wenn du eine rechtliche Ausein­ander­setzung in dem Land hast, dessen Staats­angehörig­keit du besitzt oder in dem du einen Wohn­sitz hast,
  • bei rechtlichen Aus­einander­setzungen im Zu­sammen­hang mit dem Erwerb oder der Ver­äußerung von Grund­stücken und Immo­bilien,
  • in Bereichen (etwa im Sozial- oder Steuer-Rechts­schutz), die sich aus­drücklich auf einen in Deutsch­land zuge­lassenen Anwalt oder ein deutsches Gericht beziehen.

Versichert bist nicht nur du, sondern auch dein Lebens­partner sowie deine un­ver­heirateten Kinder, die nicht in einer einge­tragenen Partner­schaft leben und keinen eigenen Beruf aus­üben, in folgenden Rechts­bereichen:

  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Arbeits-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachen­recht
  • Sozialgerichts-Rechts­schutz
  • Steuer-Rechtsschutz
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
  • Beratungs-Rechtsschutz
  • Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz

Sollte sich in deinem Leben etwas ändern, kannst du deinen Rechts­schutz nach dem Bau­kasten­­prinzip ergänzen oder reduzieren. Dein Rechts­schutz­vertrag lässt sich somit jeder­zeit an deine aktuelle Lebens­situation anpassen. Bitte nimm mit dem Kunden­service der NÜRNBERGER Kontakt auf.

Von der Rechts­­schutz­­versicherung ausge­nommen sind z. B.:

  • Streitigkeiten vor inter­nationalen Gerichts­höfen (gemeint sind soge­nannte Supra­nationale Gerichts­höfe wie der Euro­päische Gerichts­hof oder der Gerichts­hof der Vereinten Nationen)
  • Streitigkeiten in ursäch­lichem Zusammen­hang mit Bau­vorhaben
  • Das Familien-, Lebens­partner­schafts- und Erbrecht, soweit nicht lediglich eine Beratung bei veränderter Rechts­lage gewünscht wird
  • Streitigkeiten wegen der Vergabe von Studien­plätzen

Welche Kosten werden noch von der NÜRNBERGER Rechts­schutz­versicherung übernommen?

  • Übernahme der Kosten bei Zwangsvollstreckung
  • Reisekostenübernahme bei Vorladung zu eigenem Auslandsprozess
  • Kostenübernahme für einen Mediator (bis 2.000 EUR je Mediation, max. 4.000 EUR im Kalenderjahr)
  • Zahlung von Gerichts­kosten, Zeugen­geldern, Sachver­ständigen­gebühren und Vollstreckungs­kosten
  • Kautionsstellung bei Strafverfahren als Darlehen bis zu 300.000 EUR
  • Übernahme der gegnerischen Kosten, soweit du diese zu tragen hast
  • etc.

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Ob als Eigentümer bei Streit mit der Eigentümergemeinschaft, als Mieter bei Auseinandersetzungen mit dem Vermieter oder umgekehrt: In diesen Fällen greift unser Zusatzpaket und bietet dir den nötigen Rechtsschutz.

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