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Frau mit Headset lacht in die Kamera

NÜRNBERGER Sofort­hilfe im Schadenfall.

Unbürokratisch, schnell und zu­ver­lässig sind wir rund um die Uhr für Sie da.

Wir wollen Ihnen helfen, so schnell es geht

Für die Meldung eines Schaden- bzw. Leistungs­falls stehen Ihnen ver­schiede­ne Wege zur Verfügung.

Online

Nutzen Sie auf Wunsch unsere Online-Schaden- bzw. Leistungs­fall­meldung:

Schadentelefon

Illustration eines weißen Ausrufezeichens auf einem dunkelblauen Kreis

Einen Schaden melden?
Schnell, unkompliziert und rund um die Uhr für Sie da: unser Schaden­telefon.
Sie erreichen uns unter 0800 531-6666 . Aus Deutsch­land kostenfrei*.

Sie wissen schon genau worum es geht?
So können wir Ihren Schaden besonders schnell auf­nehmen und regulieren.

Dann können Sie uns hier direkt erreichen:

  • Kfz: 0911 531-666 610
    wenn z. B. ein Auto oder Motor­rad beschädigt ist
  • Hausrat und Wohn­gebäude: 0911 531-666 620
    wenn z.B. Möbel oder Teile Ihres Hauses be­schädigt sind
  • Haftpflicht (kein Kraft­fahr­zeug): 0911 531-666 630
    wenn Sie oder Dritte Schadens­ersatz­ansprüche stellen
  • Unfall (kein Kfz-Unfall): 0911 531-666 640
    wenn Sie einen Unfall erlitten haben

*Falls Ihr Telefondienstanbieter oder der Netzvertrag keine Verbindung zu 0800er-Nummern ermöglicht oder wenn Sie aus dem Ausland anrufen, erreichen Sie uns kostenpflichtig unter +49 911 531-6666 .

Per Post

Unterlagen können Sie uns an folgende Anschrift übersenden:

NÜRNBERGER Allgemeine Versicherungs-AG
Ostendstraße 100
90337 Nürnberg

Ihre Unterlagen zur Meldung eines BU-Leistungsfalls senden Sie bitte an:

NÜRNBERGER Lebensversicherung AG
Abteilung Leistung Berufsunfähigkeit
Ostendstraße 100
90337 Nürnberg

Tipps zum Verhalten im Schadenfall

Was tun nach einem Einbruch?
  • Informieren Sie uns möglichst sofort über den einge­tretenen Schaden.
  • Bringen Sie einen Einbruch­diebstahl möglichst sofort bei der zu­ständigen Polizei­dienst­stelle zur Anzeige und lassen Sie sich das Akten­zeichen und die An­schrift der zu­ständi­gen Polizei­dienst­stelle geben.
  • Veranlassen Sie, soweit erfor­derlich, eine provi­sorische Sicherung des ver­sicherten Ortes. Vor Be­auftragen der end­gültigen Repa­ratur sollten Sie Kontakt mit uns auf­nehmen und uns über die voraus­sichtlich ent­stehen­den Kosten informieren.
  • Überlassen Sie der Polizei und uns un­ver­züglich eine voll­ständige Auf­stellung der ent­wendeten Gegen­stände (Stehlgutliste).
  • Aussagekräftige Schaden­fotos helfen uns bei der Schaden­regu­lierung weiter.
Was tun nach einem Wasserschaden?
  • Wasserzufuhr unmittel­bar stoppen: Bitte Absperr- oder Haupt­wasser­hähne schließen.
  • Informieren Sie uns möglichst sofort über den einge­tretenen Schaden. So können wir sicher­stellen, dass wir ge­meinsam die richtigen Maß­nahmen ergreifen.
  • Halten Sie den Schaden möglichst gering und verhindern Sie eine Aus­weitung.
  • Sichern Sie wichtige Unter­lagen, elek­tronische Daten­speicher und Ihr Inven­tar (Teppiche, Gemälde, Möbel etc.). Bringen Sie diese in sichere Bereiche.
  • Nehmen Sie betroffene technische Geräte und Anlagen nach einem Wasser­schaden nicht in Betrieb. Über­lassen Sie die Über­prüfung einem Fach­händler.
  • Dokumentieren Sie den Schaden mit aussage­kräftigen Fotos und bewahren Sie be­schädigte Sachen auf.
Was tun bei Schäden durch Sturm und Hagel?
  • Informieren Sie uns möglichst sofort über den ein­getre­tenen Schaden. So können wir sicher­stellen, dass wir ge­meinsam die richtigen Maß­nahmen ergreifen.
  • Sorgen Sie, sofern er­forderlich, mit­hilfe der Feuer­wehr bzw. einer Fach­firma für eine pro­vi­sorische Siche­rung des betroffenen Gebäudes.
  • Schützen Sie gefährdete Gegen­stände vor Folge­schäden durch ein­dringende Nieder­schläge mit ge­eigneter Ab­deckung oder durch Aus­lage­rung in sichere Bereiche.
  • Um weitere Schäden im Gebäude­bereich zu ver­meiden, prüfen Sie bitte, ob Trock­nungs­maß­nahmen not­wendig sind.
  • Dokumentieren Sie den Schaden mit aus­sage­kräftigen Fotos und bewahren Sie be­schädigte Sachen auf.
Was tun, wenn es gebrannt hat?
  • Informieren Sie uns möglichst sofort über den ein­getre­te­nen Schaden. So können wir sicher­stellen, dass wir ge­meinsam die richtigen Maß­nahmen ergreifen.
  • Sollten weitere Schäden durch Lösch­wasser oder Nieder­schläge drohen, bringen Sie, sofern möglich, unver­sehrte Gegen­stände in Sicher­heit. Bitte gefähr­den Sie weder sich noch andere Personen.
  • Nehmen Sie vom Schaden betroffene elek­trische Geräte und Anlagen nach einem Brand­schaden nicht in Betrieb. Über­lassen Sie die Über­prüfung einem Fach­händler.
  • Bitte lassen Sie das Schaden­bild solange unver­ändert, bis die Schaden­stelle oder die be­schädigten Sachen durch den Ve­rsicherer frei­ge­geben worden sind.
  • Sind Veränderungen un­um­gänglich, doku­men­tieren Sie das Schaden­bild nach­voll­ziehbar - z. B. mit Fotos. Bewahren Sie die be­schädigten Sachen bis zu einer Be­sichti­gung durch den Ver­sicherer auf.
  • Bei strafbaren Hand­lungen wie vermu­teter Brand­stiftung infor­mieren Sie bitte die Polizei.
Was tun nach einem Unfall mit Ihrem Kfz?
  • Bewahren Sie Ruhe, schalten Sie die Warn­blink­anlage ein und sichern Sie die Unfall­stelle ab.
  • Leisten Sie wenn nötig Erste Hilfe. Detail­lierte An­leitungen finden Sie in der App NÜRNBERGER SofortHilfe.
  • Setzen Sie bei Personen- oder größeren Blech­schäden einen Notruf an die Rettungs­leit­stelle ab (Polizei: 110, Rettungs­dienst: 112) und warten Sie auf die An­kunft der Ein­satz­fahrzeuge.
  • Tauschen Sie Ihre Perso­nalien unter­einander aus, falls Sie den Unfall ohne Polizei regeln möchten.
  • Sichern Sie Beweise und machen Sie Fotos (Über­sichts­aufnahmen jeweils aus Rich­tung der be­teilig­ten Fahr­zeuge sowie die Fahr­zeug­be­schädigungen).
  • Nehmen Sie die Daten von Zeugen auf.
  • Informieren Sie auch bei einem Wild­schaden­fall die Polizei.
Was tun bei einem Unfall mit Ihrem Kfz im Ausland?
  • Bei einem Unfall im Ausland empfiehlt es sich, in jedem Fall die Polizei zu be­nach­richtigen - ins­besondere bei Ver­letzten, hohen Sach­schäden oder wenn sich einer der Unfall­gegner un­erlaubt entfernt hat.
  • Füllen Sie mit den Be­teiligten einen Euro­päischen Unfall­bericht aus - mit An­gaben zum Unfall­hergang, den be­teiligten Fahr­zeugen und Personen.
  • Rufen Sie uns in jedem Fall an. Auch wenn Sie nicht schuld am Unfall sind, kann es sein, dass wir un­berechtigte Ansprüche zurück­weisen müssen.
Was tun bei einer Überflutung?

1. Woran müssen Sie denken, wenn das Wasser kommt?

  • Bereiten Sie eine Liste mit Telefon­nummern und Adressen vor (Rettungs­dienste, Angehörige).
  • Legen Sie Ihr geladenes Mobil­telefon und batterie­betriebene Geräte (z. B. Taschen­lampe, Radio) bereit.
  • Packen Sie wichtige Medi­kamente und Lebens­mittel ein.
  • Bringen Sie persön­liche Erinne­rungen (Foto­alben etc.) an einen höher gelegenen Ort.
  • Alarmieren und evaku­ieren Sie gefähr­dete Personen.
  • Sichern Sie Wert­gegen­stände und wichtige Dokumente (z. B. Geburts­urkunde, Kranken­versicherungs­karte, Kauf­verträge, Ver­sicherungs­unterlagen).
  • Dichten Sie Türen, Fenster und weitere vom Wasser­eintritt gefähr­dete Gebäude­öffnungen ab. Leeren Sie gefähr­dete Räume.
  • Fahren Sie Ihr Auto aus der Gefah­ren­zone.

2. Was ist nach der Übersch­wemmung zu tun?

  • Lassen Sie betroffene elektrische Geräte und An­lagen von einem Fach­mann prüfen, bevor Sie diese wieder in Betrieb nehmen.
  • Sollten Schadstoffe (z. B. Öl, Farben) aus­ge­laufen sein, ver­ständi­gen Sie die Feuer­wehr und ver­meiden Sie es zu rauchen.
  • Verständigen Sie Ihren Ver­sicherer und teilen Sie ihm die Ver­luste und Schäden mit.
  • Dokumentieren Sie die Schäden mit einem Foto­apparat und mar­kieren Sie den er­reichten Wasser­stand.
  • Entsorgen Sie zerstörte Gegen­stände erst nach Rück­sprache mit Ihrem Ver­sicherer.
  • Grenzen Sie den Schaden in Ab­stimmung mit Ihrem Ver­sicherer ein.
  • Lassen Sie Reparaturen in Ab­stimmung mit Ihrem Ver­sicherer von Fach­firmen durchführen.