Für die Meldung eines Schaden- bzw. Leistungsfalls stehen Ihnen verschiedene Wege zur Verfügung.
NÜRNBERGER Soforthilfe im Schadenfall.
Unbürokratisch, schnell und zuverlässig sind wir rund um die Uhr für Sie da.
Wir wollen Ihnen helfen, so schnell es geht
Online
Nutzen Sie auf Wunsch unsere Online-Schaden- bzw. Leistungsfallmeldung:
Schadentelefon
Einen Schaden melden?
Schnell, unkompliziert und rund um die Uhr für Sie da: unser Schadentelefon.
Sie erreichen uns unter 0800 531-6666
. Aus Deutschland kostenfrei*.
Sie wissen schon genau worum es geht?
So können wir Ihren Schaden besonders schnell aufnehmen und regulieren.
Dann können Sie uns hier direkt erreichen:
- Kfz: 0911 531-666 610
wenn z. B. ein Auto oder Motorrad beschädigt ist - Hausrat und Wohngebäude: 0911 531-666 620
wenn z.B. Möbel oder Teile Ihres Hauses beschädigt sind - Haftpflicht (kein Kraftfahrzeug): 0911 531-666 630
wenn Sie oder Dritte Schadensersatzansprüche stellen - Unfall (kein Kfz-Unfall): 0911 531-666 640
wenn Sie einen Unfall erlitten haben
*Falls Ihr Telefondienstanbieter oder der Netzvertrag keine Verbindung zu 0800er-Nummern ermöglicht oder wenn Sie aus dem Ausland anrufen, erreichen Sie uns kostenpflichtig unter +49 911 531-6666 .
Per Post
Unterlagen können Sie uns an folgende Anschrift übersenden:
NÜRNBERGER Allgemeine Versicherungs-AG
Ostendstraße 100
90337 Nürnberg
Ihre Unterlagen zur Meldung eines BU-Leistungsfalls senden Sie bitte an:
NÜRNBERGER Lebensversicherung AG
Abteilung Leistung Berufsunfähigkeit
Ostendstraße 100
90337 Nürnberg
Tipps zum Verhalten im Schadenfall
- Informieren Sie uns möglichst sofort über den eingetretenen Schaden.
- Bringen Sie einen Einbruchdiebstahl möglichst sofort bei der zuständigen Polizeidienststelle zur Anzeige und lassen Sie sich das Aktenzeichen und die Anschrift der zuständigen Polizeidienststelle geben.
- Veranlassen Sie, soweit erforderlich, eine provisorische Sicherung des versicherten Ortes. Vor Beauftragen der endgültigen Reparatur sollten Sie Kontakt mit uns aufnehmen und uns über die voraussichtlich entstehenden Kosten informieren.
- Überlassen Sie der Polizei und uns unverzüglich eine vollständige Aufstellung der entwendeten Gegenstände (Stehlgutliste).
- Aussagekräftige Schadenfotos helfen uns bei der Schadenregulierung weiter.
- Wasserzufuhr unmittelbar stoppen: Bitte Absperr- oder Hauptwasserhähne schließen.
- Informieren Sie uns möglichst sofort über den eingetretenen Schaden. So können wir sicherstellen, dass wir gemeinsam die richtigen Maßnahmen ergreifen.
- Halten Sie den Schaden möglichst gering und verhindern Sie eine Ausweitung.
- Sichern Sie wichtige Unterlagen, elektronische Datenspeicher und Ihr Inventar (Teppiche, Gemälde, Möbel etc.). Bringen Sie diese in sichere Bereiche.
- Nehmen Sie betroffene technische Geräte und Anlagen nach einem Wasserschaden nicht in Betrieb. Überlassen Sie die Überprüfung einem Fachhändler.
- Dokumentieren Sie den Schaden mit aussagekräftigen Fotos und bewahren Sie beschädigte Sachen auf.
- Informieren Sie uns möglichst sofort über den eingetretenen Schaden. So können wir sicherstellen, dass wir gemeinsam die richtigen Maßnahmen ergreifen.
- Sorgen Sie, sofern erforderlich, mithilfe der Feuerwehr bzw. einer Fachfirma für eine provisorische Sicherung des betroffenen Gebäudes.
- Schützen Sie gefährdete Gegenstände vor Folgeschäden durch eindringende Niederschläge mit geeigneter Abdeckung oder durch Auslagerung in sichere Bereiche.
- Um weitere Schäden im Gebäudebereich zu vermeiden, prüfen Sie bitte, ob Trocknungsmaßnahmen notwendig sind.
- Dokumentieren Sie den Schaden mit aussagekräftigen Fotos und bewahren Sie beschädigte Sachen auf.
- Informieren Sie uns möglichst sofort über den eingetretenen Schaden. So können wir sicherstellen, dass wir gemeinsam die richtigen Maßnahmen ergreifen.
- Sollten weitere Schäden durch Löschwasser oder Niederschläge drohen, bringen Sie, sofern möglich, unversehrte Gegenstände in Sicherheit. Bitte gefährden Sie weder sich noch andere Personen.
- Nehmen Sie vom Schaden betroffene elektrische Geräte und Anlagen nach einem Brandschaden nicht in Betrieb. Überlassen Sie die Überprüfung einem Fachhändler.
- Bitte lassen Sie das Schadenbild solange unverändert, bis die Schadenstelle oder die beschädigten Sachen durch den Versicherer freigegeben worden sind.
- Sind Veränderungen unumgänglich, dokumentieren Sie das Schadenbild nachvollziehbar - z. B. mit Fotos. Bewahren Sie die beschädigten Sachen bis zu einer Besichtigung durch den Versicherer auf.
- Bei strafbaren Handlungen wie vermuteter Brandstiftung informieren Sie bitte die Polizei.
- Bewahren Sie Ruhe, schalten Sie die Warnblinkanlage ein und sichern Sie die Unfallstelle ab.
- Leisten Sie wenn nötig Erste Hilfe. Detaillierte Anleitungen finden Sie in der App NÜRNBERGER SofortHilfe.
- Setzen Sie bei Personen- oder größeren Blechschäden einen Notruf an die Rettungsleitstelle ab (Polizei: 110, Rettungsdienst: 112) und warten Sie auf die Ankunft der Einsatzfahrzeuge.
- Tauschen Sie Ihre Personalien untereinander aus, falls Sie den Unfall ohne Polizei regeln möchten.
- Sichern Sie Beweise und machen Sie Fotos (Übersichtsaufnahmen jeweils aus Richtung der beteiligten Fahrzeuge sowie die Fahrzeugbeschädigungen).
- Nehmen Sie die Daten von Zeugen auf.
- Informieren Sie auch bei einem Wildschadenfall die Polizei.
- Bei einem Unfall im Ausland empfiehlt es sich, in jedem Fall die Polizei zu benachrichtigen - insbesondere bei Verletzten, hohen Sachschäden oder wenn sich einer der Unfallgegner unerlaubt entfernt hat.
- Füllen Sie mit den Beteiligten einen Europäischen Unfallbericht aus - mit Angaben zum Unfallhergang, den beteiligten Fahrzeugen und Personen.
- Rufen Sie uns in jedem Fall an. Auch wenn Sie nicht schuld am Unfall sind, kann es sein, dass wir unberechtigte Ansprüche zurückweisen müssen.
1. Woran müssen Sie denken, wenn das Wasser kommt?
- Bereiten Sie eine Liste mit Telefonnummern und Adressen vor (Rettungsdienste, Angehörige).
- Legen Sie Ihr geladenes Mobiltelefon und batteriebetriebene Geräte (z. B. Taschenlampe, Radio) bereit.
- Packen Sie wichtige Medikamente und Lebensmittel ein.
- Bringen Sie persönliche Erinnerungen (Fotoalben etc.) an einen höher gelegenen Ort.
- Alarmieren und evakuieren Sie gefährdete Personen.
- Sichern Sie Wertgegenstände und wichtige Dokumente (z. B. Geburtsurkunde, Krankenversicherungskarte, Kaufverträge, Versicherungsunterlagen).
- Dichten Sie Türen, Fenster und weitere vom Wassereintritt gefährdete Gebäudeöffnungen ab. Leeren Sie gefährdete Räume.
- Fahren Sie Ihr Auto aus der Gefahrenzone.
2. Was ist nach der Überschwemmung zu tun?
- Lassen Sie betroffene elektrische Geräte und Anlagen von einem Fachmann prüfen, bevor Sie diese wieder in Betrieb nehmen.
- Sollten Schadstoffe (z. B. Öl, Farben) ausgelaufen sein, verständigen Sie die Feuerwehr und vermeiden Sie es zu rauchen.
- Verständigen Sie Ihren Versicherer und teilen Sie ihm die Verluste und Schäden mit.
- Dokumentieren Sie die Schäden mit einem Fotoapparat und markieren Sie den erreichten Wasserstand.
- Entsorgen Sie zerstörte Gegenstände erst nach Rücksprache mit Ihrem Versicherer.
- Grenzen Sie den Schaden in Abstimmung mit Ihrem Versicherer ein.
- Lassen Sie Reparaturen in Abstimmung mit Ihrem Versicherer von Fachfirmen durchführen.