Frau sitzt auf Kante eines Schreibtischs und lächelt, im Hintergrund sitzen Schüler vor PCs

Der passende Schutz für Lehrer.

  • Individueller Schutz bei Dienstunfähigkeit
  • Gesundheitsservices: gesund bleiben und werden
  • Sonderkonditionen für den Öffentlichen Dienst

Außergewöhnliches leisten.
Für Menschen, die Außergewöhnliches leisten.

Als Lehrer leisten Sie Außergewöhnliches. Sie gestalten die Zukunft und meistern die Herausforderungen von Schülern, Eltern und einem sich wandelnden Bildungssystem. Während Sie sich um all das kümmern, sorgen wir dafür, dass Ihre eigene Absicherung nicht zu kurz kommt. Mit über 100 Jahren Erfahrung als Partner des öffentlichen Dienstes stehen wir fest an Ihrer Seite. Gemeinsam schaffen wir finanzielle Sicherheit.

Ihr Bedarf
Lächelnder Mann steht vor einer Schultafel und lehnt sich an

Besondere Ausgangsituation für Lehrer

Als Lehrer stehen Sie in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis, das auf den Grundsätzen des Beamtentums basiert. Dazu gehört z. B. die amtsangemessene Besoldung und Versorgung für Sie und Ihre Familie sowie die Beteiligung an den Krank­heitskosten. Gleichzeitig kann der Dienstherr Sie in Regress nehmen, sollten Sie in Ausübung Ihres Dienstes Personen-, Sach- oder Vermögens­schäden grob fahrlässig verursachen.

Gemeinsam für Ihre Sicherheit

Ihre Ausgangssituation ist geprägt von einem komplexen rechtlichen Rahmen und einer Vielzahl von Pflichten. Daher ist es wichtig, Klarheit über den passenden Schutz für sich und Ihre Familie zu verschaffen.

NÜRNBERGER - leistet für Sie Außergewöhnliches

  • Wir sind seit fast 120 Jahren dem Öffentlichen Dienst verbunden - unabhängig, finanzstark, zukunftssicher
  • Wir kooperieren mit vielen großen Verbänden und Gewerkschaften des Öffentlichen Dienstes
  • Sie erhalten finanzielle Sicherheit aus einer Hand - passgenau für die speziellen Anforderungen von Beamten und Tarifbeschäftigten
  • Ihnen stehen Gesundheitsservices wie der Spezialisten-Service BetterDoc und Coach:N zur Verfügung
  • Sie sind bei uns in guten Händen - rund 100 geschulte Fachberater und 2 Key Accounter sind gerne für Sie da

Unsere Gesundheitsservices

Versichern ist uns nicht genug: Wir sind auch Ihr Gesundheitspartner. Deshalb sorgen wir nicht nur für den passenden Schutz, sondern unterstützen Sie dabei, gesund zu bleiben und zu werden.

Coach:N

Spezialisten-Service BetterDoc

Mehr zu unseren Gesundheitsservices, erfahren Sie hier

Unsere Fachberater Öffentlicher Dienst sind mit den Anforderungen Ihres Berufsstands bestens vertraut und helfen Ihnen gerne, den passenden Schutz zu finden.

Kontakt aufnehmen

Beihilfe
Grafik zu Versorgungslücke in der Beihilfe bei Beamten

Beihilfe optimal ergänzen

Als Beamter oder Beamtenanwärter bekommen Sie von Ihrem Dienstherrn für sich und Ihre Angehörigen eine Beihilfe. Sie deckt im Krankheitsfall einen Teil der Kosten ab. Je nach Familienstand, Beamtenstatus und Bundesland fällt dieser Beihilfesatz allerdings sehr unterschiedlich aus.

Beihilfe - was Ihr Dienstherr erstattet

50 %

70 %

Beihilfe für Familienangehörige

Krankenversichert bei der NÜRNBERGER

Die Beihilfetarife der NÜRNBERGER sichern Sie beim Arzt, im Krankenhaus und beim Zahnarzt ab und ergänzen den Schutz dort, wo Ihre Beihilfe endet. Damit müssen Sie bei Krankheitskosten weniger oder gar nichts zuzahlen.

Mehr zur NÜRNBERGER Beihilfeversicherung erfahren Sie hier

Wir sind für Sie da

Unsere Fachberater Öffentlicher Dienst unterstützen und beraten Sie bei der Wahl der richtigen Absicherung und beziehen dabei die spezifischen Regelungen Ihres Bundelands in die Beratung mit ein.

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Dienstunfähigkeit

Risiko Dienstunfähigkeit

Auch bei Lehrern können sich Versorgungslücken ergeben, z. B. bei Dienstunfähigkeit oder wenn sich das Einkommen durch den Pensionseintritt verringert. Insbesondere für Beamte auf Widerruf oder auf Probe kann es zu großen Herausforderungen kommen, die erhebliche Auswirkungen auf den eigenen Lebensstandard haben können.

Rechenbeispiel Dienstunfähigkeit

Lehrerin, dienstunfähig mit 36, aktuelle ruhegehaltsfähige Dienstbezüge 3.700 EUR.

Nach 28 ruhegehaltsfähigen Dienstjahren einschließlich Zurechnungszeit beträgt der Versorgungssatz 50,23 % (28 x 1,79375 %).

Pensionsanspruch:

3.700 EUR x 50,23 % = 1.855,54 EUR
abzüglich 10,8 % Versorgnungabschlag 200,71 EUR (= 1.657,80 EUR)

Bruttolücke bei Dienstunfähigkeit = 2.042,20 EUR

Die Höhe Ihres Versorgungsanspruchs richtet sich nach dem jeweiligen Status:

Beamter auf Widerruf

Im Status als Beamter auf Widerruf können Sie in der Regel noch keinen Versorgungsanspruch geltend machen. Sie werden also bei Dienstunfähigkeit vom Dienstherrn entlassen und in der Gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Da Sie zu diesem Zeitpunkt meist noch nicht die 5-jährige Wartezeit erfüllt haben, haben Sie also möglicherweise auch noch keinen Anspruch. Hier ist damit der Absicherungsbedarf am größten.

Beamter auf Probe

Als Beamter auf Probe erhalten Sie bereits erste Versorgungsansprüche und zwar, wenn der Grund ein Dienstunfall ist. Die hierbei entstehenden Ansprüche sind allerdings noch sehr gering.

Sollte z. B. ein Freizeitunfall der Grund für die Dienstunfähigkeit sein, gilt die gleiche Regelung wie bei Beamten auf Widerruf. Auch hier entsteht also in den meisten Fällen eine große Herausforderung, die es zu bewältigen gilt.

Beamter auf Lebenszeit

Erst mit dem Status als Beamter auf Lebenszeit haben Sie einen Anspruch auf Ruhegehalt, sofern die Wartezeit von 5 Jahren bereits erfüllt ist. Aber auch dieses Ruhegehalt ist nur ein Teil Ihres ursprünglichen Einkommens.

NÜRNBERGER Berufsunfähigkeits­versicherung mit Dienstunfähigkeits­schutz

Die NÜRNBERGER Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsschutz bietet Ihnen finanzielle Sicherheit, falls Sie aufgrund von Krankheit oder Unfall Ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Mit maßgeschneiderten Versicherungs­lösungen schützen Sie sich und Ihre Familie vor möglichen Einkommensverlusten. Erfahren Sie jetzt mehr über unsere Berufsunfähigkeits­versicherung mit Dienstunfähigkeitsschutz und sichern Sie sich eine sorgenfreie Zukunft.

Zur Dienstunfähigkeitsversicherung

Wir sind für Sie da

Unsere Fachberater Öffentlicher Dienst sind an Ihrer Seite und zeigen Ihnen Lösungen, um sich im Ernstfall vor einem Verlust des Lebensstandards abzusichern.

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Diensthaftpflicht

Regressansprüche durch den Dienstherrn

Zwar sind Sie im Öffentlichen Dienst grundsätzlich über den Dienstherrn abgesichert, allerdings nicht bei grober Fahrlässigkeit.

NÜRNBERGER Diensthaftpflicht­versicherung

Eine Diensthaftpflichtversicherung schützt Sie während der Unterrichtszeit vor finanziellen Forderungen. Zur Unterrichtszeit zählen dabei auch Klassenfahrten, auf dem Pausenhof oder bei der Nachhilfe.

Schützt Sie vor hohen Kosten:

  • Absicherung des dienstlichen Haftungsrisikos
  • Passiver Rechtsschutz: Klärung der Schuldfrage
  • Absicherung bei Schlüsselverlust bis 100.000 EUR

Zur Diensthaftpflichtversicherung

Wir sind für Sie da

Unsere Fachberater Öffentlicher Dienst sind an Ihrer Seite und zeigen Ihnen Lösungen, um sich im Ernstfall vor einem Verlust des Lebensstandards abzusichern.

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Coach:N

Unsere Kunden haben kostenlosen Zugriff auf die digitale Gesundheitsplattform Coach:N: mit über 3.000 Coachings aus den Bereichen Bewegung, Ernährung und Achtsamkeit.

Das lohnt sich nicht nur im Hinblick auf die Gesund­heit, sondern auch finanziell: Wertgutscheine für Geld- oder Sachprämien, beispielsweise aus den Bereichen Nachhaltigkeit, Kleidung und Lebensmitteln, sind mit dem integrierten Belohnungssystem von Coach:N möglich.

Wir bieten einen kostenlosen App-Zugang: Die App und die Belohnungsleistungen werden von unserem Kooperationspartner eTherapists GmbH bereitge­stellt.

Spezialisten-Service BetterDoc

Sie wollen jederzeit den bestmöglichen Experten für Ihre Gesundheit finden? Mit dem Spezialisten-Service unseres unabhängigen Partners BetterDoc geht das jetzt ganz einfach.

Der Service von BetterDoc umfasst alle medizini­schen Fachbereiche. BetterDoc verfügt über ein medizinisches Netzwerk aus über 2.500 führenden Fachexperten. Diese Experten helfen, indem sie auch bei komplexen und seltenen Erkrankungen die bestmöglichen Ärzte und Kliniken empfehlen.

Auf Wunsch übernimmt BetterDoc eine Terminvereinbarung beim empfohlenen Spezialisten. Die NÜRNBERGER erhält dabei keinerlei Daten über Ihre Gesundheit.

+ 50 %

Der Beihilfebemessungssatz von 50 % zählt in der Regel für Sie, wenn Sie keine Kinder oder nur ein berück­sichtigungsfähiges Kind haben. Dementsprechend erstattet Ihnen der Dienstherr 50 % der entstande­nen Kosten. Das heißt für Sie, dass Sie die anderen 50 % der Krankheitskosten über eine beihilfekon­forme Krankenversicherung absichern müssen. Eine Ausnahme bildet das Bundesland Hessen.

+ 70 %

Auch mit einem berücksichtigungsfähigen Kind ändert sich am Bemessungssatz von 50 % meist nichts. Erst ab dem 2. berücksichtigungsfähigen Kind steigt der Beihilfebemessungssatz in der Regel auf 70 % an. Folglich ändert sich Ihr Beihilfebemessungssatz und Ihre Restkostenabsicherung.

Beihilfe für Familienangehörige

Auch Familienangehörige, sog. berücksichtigungsfähige Angehörige des Lehrers, haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Beihilfe. Kinder haben dabei in der Regel einen Anspruch auf 80 % und Ehepartner bzw. eingetragene Lebenspartner von 70 %*. Auch hier müssen die Restkosten über die private Krankenversicherung abgesichert werden.

*Je nach Bundesland und Familienstand können die Beihilfebemessungssätze variieren.