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Ältere Frau lehnt an einem großen Whiteboard und blick in die Kamera

Beihilfeversicherung für Beamte: Wir schützen Sie und Ihre Familie.

Wenn die Beihilfe vom Dienstherrn nicht reicht, übernehmen wir die Kosten.

  • Bis zu 100 % Erstattung statt Zu­zahlungen
  • Im Krankenhaus, beim Arzt und Zahnarzt
  • Beitragsrückerstattung, wenn Leis­tungen nicht beansprucht werden
Im Überblick

Was ist eine Beihilfe­versicherung? Warum brauche ich sie?

Frau mittleren Alters blickt aus Fenster

Als Beamter oder Beamtenanwärter bekommen Sie von Ihrem Dienstherrn für sich und Ihre Angehörigen eine Beihilfe. Sie deckt im Krankheitsfall einen Teil der Kosten ab. Je nach Familienstand, Beamtenstatus und Bundesland fällt dieser Beihilfesatz allerdings sehr unterschiedlich aus. Wenn Sie rundum gut abgesichert sein wollen, kommen Sie um eine zusätzliche private Vorsorge nicht herum.

Die NÜRNBERGER Beihilfeversicherung sichert Sie beim Arzt, im Krankenhaus sowie beim Zahnarzt komplett ab und ergänzt sinnvoll den Schutz, wenn Ihre Beihilfe nicht ausreicht.

Für Beamte in Ausbildung (Beamtenanwärter) gibt es beson­ders günstige, speziell auf sie zugeschnittene Angebote. Mit hoher Beitragsrückerstattung, wenn sie ihre Versicherung nicht in Anspruch nehmen.

Die Vorteile der NÜRNBERGER Beihilfeversicherung

  • Zahlt anteilig für Sehhilfen und Augenlasern (LASIK/LASEK)
  • Übernimmt Kosten für Kuren und Sanatorien, stationäre Hospiz- und spezialisierte Palliativversorgung, ambulante und stationäre Psychotherapie, Schutzimpfungen sowie medizinische Transporte zur ambulanten Notfallbehandlung
  • Erstattet 80 % für medizinisch notwendige und verordnete Arznei- und Heilmittel
  • Zahlt auch bei bestimmten alternativmedizinischen Verfahren
  • Erstattet 100 % für Zahnbehandlung und 80 % für Zahnersatz und Kieferorthopädie

Unser Tipp: Zusatzschutz für die privatärztliche Be­handlung im Krankenhaus

Entscheiden Sie sich für unseren Wahl­leistungstarif (BS2/BAS2/S2) und Sie werden im Krankenhaus als Privatpatient behandelt.

Die Beihilfeversicherung - öfter gebraucht als gedacht

Junge Frau klebt Post-its an Glasfront

Eine optimale Ergänzung

Über 4 Mio. Privatversicherte sind beihilfeberechtigt. Sie alle haben eine Versorgungslücke von 20 - 50 % und benötigen daher eine private Beihilfeversicherung.

Tarife im Detail

Unsere Zusatzpakete für jeden Bedarf

Zusatzschutz

Ob bei Zahnersatz, im Krankenhaus oder auf Reisen: Gönnen Sie sich einfach mehr

Privatpatient im Krankenhaus

Genießen Sie deutlich besseren Versicherungsschutz

Anwartschafts­versicherung

Für Ihren nahtlosen Übergang in unsere Beihilfetarife nach Dienstbeendigung

Beitrags­entlastungs­tarif

Senken Sie die Ausgaben für Ihre private Krankenver­sicherung im Alter

Krankenhaus­tagegeld

Übernimmt das vereinbarte Tagegeld für Ihre Zeit im Krankenhaus

Preis und Rechenbeispiele

Die NÜRNBERGER Bei­hilfe­versicherung: viel Leistung für wenig Geld

Mann mit Brille sitzt am Schreibtisch und bearbeitet Diagramme am Bildschirm

Beihilfe kompakt

Der Beamtenanwärter Thomas (31) erhält von seinem Dienstherrn 50 % Beihilfe. Für die restlichen 50 % der Krankheitskosten hat er den Kompakttarif der Beihilfeversicherung abgeschlossen.

NÜRNBERGER Beihilfeversicherung kompakt
82,66 EUR im Monat

Mann mit Bart sitzt auf Sofa und hat Arme im Nacken verschränkt

Beihilfe kompakt mit Ergänzungstarif

Als Beamter erhält Markus (27) von seinem Dienstherrn 50 % Beihilfe. Die restlichen 50 % der Krankheitskosten sichert er mit der Beihilfeversicherung kompakt plus Ergänzungstarif ab. Hier profitiert er von zusätzlichen Leistungen, wie z. B. 1-Bett-Zimmer im Krankenhaus.

NÜRNBERGER Beihilfeversicherung kompakt mit Ergänzungstarif
243,07 EUR im Monat

Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Beihilfeversicherung für Beamte

Was ist eine Beihilfeversicherung?

Eine Beihilfeversicherung ist eine priva­te Ergänzungsversicherung, die für Krankheitskosten bezahlt, die von Ihrer Beihilfe nicht übernommen werden. Mit der Beihilfe kompakt der NÜRNBERGER Krankenversicherung stocken Sie z. B. die Erstattung der ambulanten, stationären und zahn­ärztlichen Krankheitskosten auf.

Warum brauche ich eine Bei­hilfe­versicherung?

Als Beamter erhalten Sie und Ihre berücksichtigungsfähigen Angehörigen im Krankheitsfall einen Zuschuss zur medizinischen Versorgung. Das ist die sogenannte Beihilfe. Die Beihilfe vom Dienstherrn begleicht die tatsäch­lichen Krankheitskosten aber nur bis zu einem bestimmten Prozentsatz (Bemessungssatz). Der Rest ist nicht über die Beihilfe gedeckt - und das können bis zu 50 % der Kosten sein. Eine private Beihilfeversicherung übernimmt die Differenz und ist auf Ihren individuellen Beihilfesatz abgestimmt.

Welche Leistungen bietet die Beihilfeversicherung der NÜRNBERGER?

Die Beihilfeversicherung der NÜRNBERGER gibt es als Kompakttarif (Beihilfe kompakt), der mit weiterem Zusatzs­chutz bzw. Ergänzungstarifen ausgebaut werden kann. Die Beihilfe kompakt sichert Sie im Krankenhaus, beim Arzt und Zahnarzt umfassend ab und ist auf Ihren individuellen Bedarf abgestimmt. In der Regel werden die Beihilfestufen 50, 30 sowie 20 % versichert. Für die Bundesländer Hessen und Bremen (nur für Pensionäre/Versorgungsempfänger) gilt die familienbezogene Beihilfe und damit sind auch andere Beihilfestufen absicherbar. Es gibt in jedem Bundes­land die passende Ergänzung zu Ihrem Beihilfesatz.

Welche Beihilfesätze gibt es?

Je nach Familienstand, Beamtenstatus und Bundesland fällt der Beihilfesatz sehr unterschiedlich aus. Denn die Bundesländer können die Beihilfe­sätze (prozentuale Erstattung der Krank­heitskosten für Beamte) selbst fest­legen. So werden die Kosten für ambulante Heilbe­handlung nur zum Teil und Wahlleistungen im Krankenhaus von einigen Bundesländern gar nicht mehr übernommen. Auch beim Zahnersatz müssen unterschiedlich hohe Eigen­anteile gezahlt werden. Meist bleiben mehr als 50 % der Kosten ungedeckt.

Das Beihilfebemessungssystem gliedert sich je nach Bundesland in personen- und familienbezogene Beihilfe.

Was ist eine personenbezogene Beihilfe?

Bei der personenbezogenen Beihilfe hat jedes Familienmitglied seinen eigenen Beihilfesatz.

Dieser Bemessungssatz richtet sich nach Familienstand und Anzahl der Kinder. Er gilt für jede ambulante, stationäre und zahnärztliche Behandlung.

Die personenbezogene Beihilfe wird beim Bund und in allen Bundesländern mit Ausnahme von Hessen angewandt.

Was ist eine familienbezogene Beihilfe?

Bei der familienbezogenen Beihilfe haben alle Personen (soweit beihilfe­berechtigt) einen einheitlichen Beihilfebemessungssatz.

Die familienbezogene Beihilfe wird in Hessen angewandt.
Im Land Bremen gilt sie nur für Pensionäre/Versorgungsempfänger.

Der Beitragsbemessungssatz bei der familienbezogenen Beihilfe beträgt in der Regel 50 % und erhöht sich je berücksichtigungsfähigem Angehörigen um 5 %, maximal bis zu 20 %-Punkte (z. B. für Familien, Pensionäre, Witwer/Witwen).

In Hessen gibt es außerdem einen Stationärzuschlag von 15 %, maximal darf der Bemessungssatz 85 %-Punkte betragen.

Wer ist beihilfeberechtigt?

Beihilfeberechtigt sind Bedienstete und Versorgungsempfänger, solange sie laufende Bezüge von ihrem Dienst­herrn erhalten oder wegen Kinder­erziehung oder Betreuung pflegebe­dürftiger Angehöriger ohne Dienst­bezüge beurlaubt sind. Beihilfeberechtigte haben Anspruch auf Beihilfe für sich und ihre "berücksichti­gungsfähigen Familienangehörigen".

Zu den beihilfebe­rechtigten Personen zählen (nach § 2 Abs. 1 BhV):

  • Beamte (auch im Ruhestand)
  • Richter (auch im Ruhestand)
  • Berufssoldaten (auch im Ruhestand)
  • Soldaten auf Zeit für die Dauer der Übergangsgebührnisse
  • Witwen und Witwer von Beamten
  • Waisen analog § 23 BeamtVG
  • Polizeibeamte
Wie wird bei der Beihilfe­versicherung abgerechnet?

1. Der Arzt stellt für seine Behandlung eine Rechnung an seinen Patienten (Sie oder Ihre Angehörigen).

2. Der Patient leistet vor und gibt die Rechnung an seinen Dienstherrn sowie die NÜRNBERGER weiter.

3. Der Dienstherr bezahlt die Beihilfe.

4. Die NÜRNBERGER Versicherung bezahlt die Leistung der Beihilfeversicherung.

Was ist freie Heilfürsorge?

Beihilfeberechtigte, die überdurch­schnittlich gefährliche Aufgaben erfüllen müssen, erhal­ten für sich selbst eine kostenfreie Heilfürsorge von ihrem Dienstherrn. Für ihre berücksichtigungsfähigen Angehörigen können sie eine Beihilfe beantragen. Im Beihilferecht gibt es viele Sonder­regelungen für besondere Berufs­gruppen innerhalb des Öffentlichen Dienstes. So erhalten z. B. Soldaten, Beamte der Bundespolizei sowie in einigen Bundesländern auch Polizei­vollzugsbeamte freie Heilfürsorge bzw. truppenärztliche Versorgung. In diesem Fall übernimmt der jeweilige Dienstherr alle Aufwen­dungen für entstehende Krankheits­kosten.

Was leistet die Beihilfe kompakt?

Ambulante Arztbehandlung

  • 100 % bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte (3,5-facher Satz)

Heilpraktiker

  • 100 % aller im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) aufgeführten Leistungen bis zum Höchstsatz

Vorsorge

  • Gezielte medizinisch notwendige Vorsorgeuntersuchungen (altersunabhängig)
  • Schutzimpfungen

Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel

  • 80 % der Kosten bis 2.000 EUR Rechnungsbetrag, darüber hinaus 100 %*

Alternativmedizinische Verfahren

Erstattungsfähig sind insbesondere Aufwendungen für die Erst- und Folgebehandlung für nachfolgend aufgeführte Naturheilverfahren, wenn sie von einem Arzt durchgeführt werden: Hydro- und Balneotherapie, Kälte- und Wärmetherapie, Atem­therapie, Blutegel­behandlung, Schröpfen, Präparate der Phyto­therapie, Chirotherapie, Präparate der Anthroposophie, klassische Homöopathie, Akupunktur zur Schmerzbehandlung

Sehhilfen

  • Aufwendungen im Zusammenhang mit einer Korrektur von Fehlsichtigkeit mittels refraktiver Chirurgie (z. B. LASIK/LASEK) werden bis zu einem Rechnungsbetrag von 500 EUR pro Auge erstattet.
  • Ein erneuter Leistungsanspruch entsteht für das jeweilige Auge frühestens nach 5 Jahren.*
  • Bis zu einem Rechnungsbetrag von 150 EUR alle 2 Jahre*

Psychotherapie

  • 50 Sitzungen pro Jahr

Palliativversorgung

Erstattet werden 100 % der erstattungsfähigen Aufwendungen durch Ärzte und Fachkräfte für spezialisierte ambulante Palliativ­versorgung bis zu der Höhe des Betrags, der für die Versorgung eines Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung aufzuwenden wäre.

Kurbehandlung

  • 100 % bei einer Kur in einem Heilbad oder Kurort (einschließlich der Transportkosten)

Künstliche Befruchtung

  • Erstattung für maximal 4 Versuche je reproduktionsmedizinisches Verfahren sowie für in diesem Zusammenhang verordnete Arzneimittel

Transportkosten

  • Zur ambulanten Notfallbehandlung ohne Kilometerbegrenzung
  • Zur ambulanten Dialyse, Strahlen- und Chemotherapie bei Krebserkrankungen
  • Bei ärztlich bescheinigter Gehun­fähigkeit zur Krankenbehandlung
  • Bis zu 50 EUR für Hin- und Rückfahrt bei medizinischen Fahrten*

Stationär

  • Behandlung durch den dienst­habenden Arzt. Bei belegärztlicher Behandlung bis zum Höchstsatz (3,5-fach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)).
  • Unterbringung im Mehrbettzimmer
  • Erstattung stationärer Hospizversorgung

Zahnärztliche Behandlung

Zahnbehandlung

  • 100 % bis zum Höchstsatz (3,5-fach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ))

Zahnprophylaxe

  • 100 % bis zum Höchstsatz (3,5-fach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)) bis zu 1-mal im Kalenderjahr

Zahnersatz, Kieferorthopädie, Inlays

Summenbegrenzungen, maximale Erstattung:

  • 80 % bis zum Höchstsatz (3,5-fach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ))
    - 1. Versicherungsjahr, Rechnungsbetrag 1.000 EUR, 80 % Erstattung: 800 EUR
    - 2. Versicherungsjahr, Rechnungsbetrag 2.000 EUR, 80 % Erstattung: 1.600 EUR
    - 3. Versicherungsjahr, Rechnungsbetrag 3.000 EUR, 80 % Erstattung: 2.400 EUR
    - 4. Versicherungsjahr, Rechnungsbetrag 4.000 EUR, 80 % Erstattung: 3.200 EUR
    - 5. Versicherungsjahr, Rechnungsbetrag 5.000 EUR, 80 % Erstattung: 4.000 EUR
  • Ab dem 6. Versicherungsjahr keine Summenbegrenzungen
  • Bei Unfall keine Summenbegrenzung

Beitragsrückerstattung (BRE) bei Leistungsfreiheit

Sie erhalten Beiträge zurück, wenn Sie über einen bestimmten Zeitraum hinweg keine Leistungen Ihrer Versicherung in Anspruch nehmen.

  • Vorsorgeuntersuchungen, empfohlene Schutzimpfungen und Zahnprophylaxe wirken sich nicht negativ auf Ihre Beitragsrückerstattung aus.
  • Die Beitragsrückerstattung ist erfolgsabhängig, d. h. von unserem Geschäftsergebnis abhängig.

*Die Leistungen werden jeweils in Höhe des Erstattungsprozentsatzes gezahlt.

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Mit dem Zusatzschutz einfach dazu buchen:

  • Mehrleistungen bei Zahnersatz
  • Zuschuss für Sehhilfen
  • 1-Bett-Zimmer bei stationärer Heilbehandlung und Erstattung der ärztlichen Leistungen, die über den Höchstsätzen der Gebührenordnungen für Ärzte liegen.
  • Tagegeld für stationäre Kur- und Sanatoriumsaufenthalte
  • Auslandsreiseschutz

Privatpatient im Krankenhaus

Verbessern Sie als Beihilfeversicherter Ihren Versicherungsschutz im Krankenhaus. Nicht nur dann, wenn Sie - wie in einigen Bundesländern üblich - keine Beihilfe für Wahlleistungen bekommen.

  • Chefarztbehandlung
  • Unterbringung im 2-Bett-Zimmer
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Sie benötigen vorübergehend oder länger keine Beihilfeversicherung? Dann ist eine Anwartschaftsversicherung der NÜRNBERGER Ihre Option auf einen günstigen Wiedereintritt. Sie sichert Ihnen nach dem Aktivieren sofort erneuten Versicherungsschutz - ohne Gesundheitsprüfung und lange Wartezeiten.

Beitragsentlastungstarif

An später denken lohnt sich: Durch geringe Mehrbeiträge, die Sie jetzt bezahlen, können Sie die Ausgaben für Ihre private Krankenversicherung (PKV) im Alter senken (nur für Beamte, nicht für Beamtenanwärter).

Flexibel einzahlbar, abgestimmt auf die jeweilige Lebensphase - und steuerlich absetzbar.

  • Beitragsentlastung beginnt mit 67, frühestens mit 60 Jahren
  • Ab 70 Jahren alle 3 Jahre Leistungserhöhung von 10 % - ohne Mehrbeitrag (Entlastungsphase)

Krankenhaustagegeld

  • Für jeden vollen Tag im Krankenhaus sowie bei Entbindungen (auch im Entbindungsheim) zahlt die NÜRNBERGER das vereinbarte Tagegeld.
  • Zeitlich unbegrenzt und ohne Kostennachweis