*Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel

Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte*.
Ihr individueller Schutz bei Dienstunfähigkeit.
- Verzicht auf abstrakte Verweisbarkeit
- Gleiche Leistungen für Dienstanfänger, Beamte auf Probe und Widerruf
- Rentenerhöhung bei Beförderung möglich - ohne erneute Gesundheitsprüfung
- Beruf & Vorsorge
- Beamte und öffentlicher Dienst
- Dienstunfähigkeitsversicherung
Warum Sie als Beamter den Dienstunfähigkeitsschutz brauchen
Wenn bei Ihnen als Beamter eine dauernde Dienstunfähigkeit festgestellt wird, haben Sie Anspruch auf ein Ruhegehalt - aber nur als Beamter auf Lebenszeit. Dieses Ruhegehalt liegt in der Regel weit unter Ihren bisherigen Bezügen. Daher ist ein Schutz vor Dienstunfähigkeit sinnvoll, um finanzielle Lücken zu schließen.
Die NÜRNBERGER Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel leistet auch für diejenigen Beamten, die noch nicht auf Lebenszeit verbeamtet sind. Das betrifft in der Regel Beamte auf Widerruf und Probe. Außerdem sind bei unserem Dienstunfähigkeitsschutz auch Berufs- und Zeitsoldaten sowie Richter gegen Dienstunfähigkeit versichert.
Vorteile des Dienstunfähigkeitsschutzes bei der NÜRNBERGER
- Auszahlung der vereinbarten Rente bei Berufsunfähigkeit (BU) und/oder Dienstunfähigkeit (DU-Klausel) aus gesundheitlichen Gründen
- Leistungen auch bei Pflegebedürftigkeit
- Schutz auch bei Wechsel in eine gefährlichere Tätigkeit, bei Wechsel in die Privatwirtschaft und nach Ausscheiden aus dem Berufsleben
- Verzicht auf abstrakte Verweisbarkeit
- Die BU-/DU-Rente können Sie ohne erneute Risikoprüfung bei bestimmten Lebensereignissen erhöhen; bis vor dem 50. Geburtstag
- Wiedereingliederungshilfe in Höhe von 6 Monatsrenten - insgesamt bis zu 15.000 EUR
Ursachen für eine Dienstunfähigkeit

Das Risiko, als Beamter dienstunfähig zu werden, wird häufig unterschätzt. Denn auch für Beamte nehmen der Druck und der Stress in der Arbeitswelt immer mehr zu. Psychische Krankheiten sind mittlerweile der häufigste Grund für eine Dienstunfähigkeit. Es wird also auch für Sie als Beamter immer wichtiger, sich um eine Dienstunfähigkeitsabsicherung zu kümmern.
Einkommen absichern und gleichzeitig etwas für Umwelt und Gesellschaft tun?
Das geht. Unsere Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsschutz vereint den gewohnt zuverlässigen Schutz der NÜRNBERGER mit ökologischen, ethischen und sozialen Komponenten.
So sichern Sie Ihr Risiko einer Dienstunfähigkeit mit der NÜRNBERGER ab
Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel als selbstständiger Vertrag
- Die Berufsunfähigkeitsversicherung der NÜRNBERGER mit Dienstunfähigkeitsklausel für Beamte und Arbeitnehmer im Öffentlichen Dienst
- Bei Dienst- oder Berufsunfähigkeit ab 6 Monaten
- Unser Zusatzbaustein Inflations-Schutz: Anpassung an den sich ändernden Geldwert - und Ihre Rente passt sich im Leistungsfall jährlich an
- Weltweiter Versicherungsschutz
- Wenig Leistungsausschlüsse, z. B. kein Ausschluss bei fahrlässigen Verstößen
- Die DU- oder BU-Rente können Sie ohne erneute Risikoprüfung erhöhen, z. B. bei Heirat, Geburt eines Kindes oder beruflicher Höherqualifikation innerhalb der ersten 5 Vertragsjahre und bis vor dem 50. Geburtstag
- Alternativ können Sie innerhalb der ersten 5 Jahre Ihrer Vertragslaufzeit ohne ein bestimmtes Ereignis Ihren Versicherungsschutz erhöhen, maximal bis vor dem 40. Geburtstag und auch ohne erneute Risikoprüfung
- Falls Sie dauerhaft oder vorübergehend aus dem Dienstverhältnis ausscheiden und in die Privatwirtschaft wechseln, haben Sie automatisch Schutz bei Berufsunfähigkeit
- Außerdem haben Sie die Möglichkeit einer Laufzeitverlängerung sowie außerplanmäßigen Erhöhung (bis vor dem 50. Geburtstag) der BU-Rente bei Wechsel in die Privatwirtschaft (aus nicht gesundheitlichen Gründen)
Welche Zusatzleistungen gibt es bei der Dienstunfähigkeit bei der NÜRNBERGER?
Inflations-Schutz
Passen Sie Ihren Vertrag automatisch an den Geldwert an.
Dread-Disease-Zusatzversicherung
Kombination aus Absicherung Ihrer Arbeitskraft und Kapitalzahlung bei schweren Erkrankungen
Weitere Informationen zu unserem Schutz vor Dienstunfähigkeit
Was kostet eine Dienstunfähigkeitsversicherung?

Lebensstandard erhalten
Kerstin (34) arbeitet als Finanzbeamtin. Da bald die Hochzeit ansteht und auch ein Hauskauf geplant ist, möchte sie finanziell vorsorgen. Die Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel sichert sie bis zu ihrem 67. Lebensjahr ab, falls sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann.
NÜRNBERGER BU-/DU-Rente 1.500 EUR monatlich
Beitrag 82,49 EUR im Monat**

Ein guter Start in das Berufsleben
Florian (24) ist Lehramtsanwärter und Beamter auf Widerruf. Im Fall einer Dienstunfähigkeit hat er momentan noch keine Versorgungsansprüche an seinen Dienstherrn. Er entscheidet sich deswegen für eine BU-/DU-Absicherung bei der NÜRNBERGER bis zum 65. Lebensjahr. Wird er jetzt aus gesundheitlichen Gründen dienstunfähig, hat er vorgesorgt.
NÜRNBERGER BU-/DU-Rente 1.300 EUR monatlich
Beitrag 58,89 EUR im Monat**
**Sie zahlen den hier genannten Nettobeitrag (Zahlbeitrag). Dieser kann nicht für die gesamte Vertragsdauer garantiert werden. Er gilt, solange die Überschussbeteiligung unverändert bleibt.
Die häufigsten Fragen zur Dienstunfähigkeitsversicherung
Dienstunfähigkeit bedeutet, dass Sie infolge einer körperlichen oder geistigen Krankheit dauernd unfähig sind, Ihre Dienstpflichten weiterhin zu erfüllen (sogenannte "dauernde" Dienstunfähigkeit). Bei dauernder Dienstunfähigkeit besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf Ruhegehalt. Die Entscheidung über die Versetzung in den Ruhestand wird vom zuständigen Dienstherrn getroffen.
Berufsunfähigkeit bedeutet vereinfacht gesagt, dass Sie Ihren Beruf aufgrund von Krankheit, Unfall oder Kräfteverfall für mindestens 6 Monate ununterbrochen nicht ausüben können. Bei der Berufsunfähigkeit werden sowohl der Beruf als auch die Erkrankung und ihre Auswirkungen auf die Berufsfähigkeit geprüft. Dies setzt eine individuelle und umfangreiche Prüfung voraus.
Die DU-Klausel ist wichtig für Beamte auf Lebenszeit/Widerruf/Probe, für Zeit- und Berufssoldaten sowie für Richter. Aber auch Personen, die noch am Anfang ihrer beruflichen Laufbahn stehen und sich vorstellen können, später einmal als Beamte in den Staatsdienst zu wechseln, können den Dienstunfähigkeitsschutz bereits vorab in ihre Berufsunfähigkeitsversicherung integrieren.
Ja, Sie können bei bestimmten Ereignissen wie z. B. Beförderung, Heirat oder Geburt eines Kindes bis vor dem 50. Geburtstag die Rentensumme ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen. Das ist die sogenannte ereignisabhängige Nachversicherungsgarantie. Innerhalb der ersten 5 Jahre Ihrer Vertragslaufzeit (maximal bis vor dem 40. Geburtstag) können Sie Ihren Versicherungsschutz auch ohne ein bestimmtes Ereignis erhöhen (ereignisunabhängige Nachversicherungsgarantie).
Die Entscheidung, ob ein Beamter dienstunfähig ist, trifft der Dienstherr auf der Grundlage ärztlicher Gutachten. Im Rahmen des versicherten Dienstunfähigkeitsschutzes bei einem BU-Versicherer trifft die Entscheidung der Versicherer. Er kann sich dabei der Einschätzung des Dienstherrn anschließen.
Der Begriff der Dienstunfähigkeit ist als beamtenrechtlicher Begriff im Bundesbeamtengesetz (§§ 44 bis 49) bzw. in den entsprechenden Landesgesetzen geregelt. Laut Definition ist ein Beamter dienstunfähig, wenn die betroffene Person aufgrund körperlicher Gebrechen oder wegen Schwächen der körperlichen oder geistigen Kräfte die dienstlichen Pflichten nicht mehr erfüllen kann. Oder wenn diese Person innerhalb von 6 Monaten mehr als 3 Monate wegen Krankheit nicht arbeiten konnte und voraussichtlich auch innerhalb der 6 Folgemonate nicht wieder voll einsatzbereit ist.
Tatsächlich ist die Dienstunfähigkeit in Deutschland der dritthäufigste Grund (15,6 %) für die Pensionierung von Beamten, während 34,3 % der Beamten aufgrund der allgemeinen Antragsaltersgrenze und 21,5 % aufgrund der gesetzlichen Regelaltersgrenze pensioniert werden. (Quelle: www.destatis.de - Versorgungszugänge 2022)