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Frau stützt Kopf auf beiden Händen ab und blickt zum Boden

Sonderurlaub bei Todesfall.

Wie viele Tage Sie freibekommen, wenn ein Angehöriger stirbt.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Der Sonderurlaub bei Todesfall ist meist im Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder in der Betriebsvereinbarung geregelt
  • Gibt es keine vertragliche Regelung, können sich Arbeitnehmer auf § 616 BGB berufen
  • Nur Verwandte ersten Grades haben einen gesetzlichen Anspruch. Ausnahmen sind möglich, z. B. bei Geschwistern.

Sonderurlaub bei Todesfall - warum ist das sinnvoll?

Wenn ein geliebter Mensch stirbt, steht für kurze Zeit das Leben still. So viele Gedanken gehen im Kopf herum, die Gefühle fahren Achterbahn, und eigentlich will man einfach nur in Ruhe trauern. Doch gleichzeitig gibt es Tausend Dinge zu erledigen: Beerdigung planen, Behördengänge erledigen, Verträge kündigen, vielleicht eine Wohnung auflösen. Und natürlich müssen alle Verwandten und Freunde informiert und mit ihrer eigenen Trauer aufgefangen werden.

Ganz "nebenbei" soll man dann auch noch fokussiert im Job arbeiten. Um Arbeitnehmer hier wenigstens etwas zu entlasten, gibt es den bezahlten Sonderurlaub im Todesfall. Wie viele Tage Sie in der Regel freibekommen können und was Sie beachten müssen, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

Sonderurlaub bei Todesfall meist vertraglich geregelt

Welchen Sonderurlaub Sie beim Tod eines nahen Angehörigen nehmen können, ist meistens in Ihrem Arbeitsvertrag oder der Betriebsvereinbarung Ihres Arbeitgebers geregelt. Auch Tarifverträge können solche Regelungen enthalten. Dabei sind üblicherweise die regionalen Manteltarifverträge ausschlaggebend.

Am besten fragen Sie schon vor der Unterzeichnung eines Arbeitsvertrags nach, wie viel Sonderurlaub Ihr (künftiger) Arbeitgeber bei persönlichen Ereignissen wie einem Sterbefall gewährt. Wenn Sie bereits länger in der Firma arbeiten und sich nicht sicher sind, schauen Sie in Ihrem Arbeitsvertrag bzw. der Betriebsvereinbarung nach oder wenden Sie sich an Ihre Personalabteilung.

Junge Frau blickt traurig in die Ferne

Gesetzlicher Anspruch auf Sonderurlaub bei Todesfall

Aber was ist, wenn Ihr Arbeitsvertrag oder Ihre Betriebsvereinbarung keine Regelung für den Sonderurlaub bei Todesfall enthält? Und auch kein Tarifvertrag für Ihr Arbeitsverhältnis existiert? Dann können Sie sich auf das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) berufen. § 616 BGB regelt die "vorübergehende Verhinderung".

Demnach gilt: Bleibt ein Angestellter aus persönlichen Gründen, die ohne eigenes Verschulden eingetreten sind, für einen kurzen Zeitraum der Arbeit fern, darf der Arbeitgeber die Lohnzahlung nicht stoppen. Sie haben also einen gesetzlichen Anspruch auf einen kurzen, bezahlten Sonderurlaub bei unverschuldeten Ereignissen wie dem Tod eines nahestehenden Menschen.

Wie lange der bezahlte Sonderurlaub im Sterbefall dauern soll, wird in § 616 BGB allerdings nicht konkret erwähnt. Es ist nur von einer "verhältnismäßig nicht erheblichen Zeit" die Rede. Die genaue Dauer bleibt also dem Arbeitgeber überlassen. Häufig sind es 2 Tage. Das BGB macht auch keinen Unterschied, ob es sich um einen Todesfall in Deutschland oder im Ausland handelt. Der Sonderurlaub ist anlassbezogen und sollte zeitnah zum Ereignis genommen werden, also zeitnah zum Sterbefall selbst, zur Trauerfeier oder zur Beerdigung.

Für Auszubildende ist der Sonderurlaub in ähnlicher Weise in § 19 Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt.

Sonderurlaub bei Todesfall im Öffentlichen Dienst

Für Staatsbedienstete ist der Anspruch auf Sonderurlaub bei Todesfall genau festgelegt: Angestellte im Öffentlichen Dienst und Beamte bekommen grundsätzlich 2 Tage frei, wenn der (Ehe-)Partner, ein Kind oder ein Elternteil verstirbt. Nachzulesen ist dies in § 29 TVöD bzw. für Beamte in § 21 SUrlV. Nur für Landesbeamte in Hessen gelten diese Regelungen nicht, sie müssen Sonderurlaub mit dem Vorgesetzten vereinbaren.

Wer kann Sonderurlaub bei Todesfall beantragen?

Der Verwandtschaftsgrad entscheidet darüber, ob Sie einen Anspruch auf Sonderurlaub bei Todesfall haben. Generell gilt: Nur Verwandte ersten Grades können sicher davon ausgehen, dass sie den Sonderurlaub bekommen. Wenn diese Angehörigen verstorben sind, können Sie sich in der Regel 2 Tage freinehmen:

  • Ehepartner bzw. Lebenspartner
  • Leibliche Eltern oder Adoptiveltern
  • Leibliche Kinder oder Adoptivkinder
  • Stiefkinder oder Pflegekinder, die noch in Ihrem Haushalt gelebt haben

Bei Geschwistern wird meist eine Ausnahme gemacht: Brüder und Schwestern sind zwar genau genommen Verwandte zweiten Grades, aber weil sie zum engen Familienkreis zählen, gibt es in der Regel den Sonderurlaub im Todesfall.

Bei diesen Verwandten zweiten bzw. dritten Grades oder verschwägerten Personen haben Sie dagegen keinen Anspruch auf Sonderurlaub:

  • Großeltern
  • Schwiegereltern
  • Stiefeltern
  • Enkelkinder
  • Stiefkinder oder Pflegekinder, die nicht mehr in Ihrem Haushalt gelebt haben
  • Onkel/Tante
  • Cousin/Cousine
  • Neffe/Nichte
  • Schwager/Schwägerin

Auch bei engen Freunden, Mitbewohnern, Arbeitskollegen etc. wird ein Sonderurlaub bei Todesfall in der Regel nicht gewährt.

Tipp: Sonderurlaub bei Todesfall - Kulanz vom Arbeitgeber

Auch wenn das Verwandtschaftsverhältnis eigentlich nicht eng genug ist, haben Sie eventuell eine Chance auf Sonderurlaub. Zum Beispiel, wenn Ihre Oma verstorben ist, bei der Sie als Kind aufgewachsen sind. Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber bzw. Ihre Personalabteilung an und schildern Sie, wie belastend die Situation für Sie ist. Wenn Ihr Arbeitgeber kulant ist und Ihnen entgegenkommt, können Sie vielleicht zumindest einen freien Tag für die Beerdigung erhalten. In so einem Fall Mitgefühl zu zeigen, kann sich positiv auf das Betriebsklima auswirken und darum auch im Interesse des Arbeitgebers sein.

Häufige Fragen rund um den Sonderurlaub bei Todesfall

Wie viele Tage Sonderurlaub bei Todesfall kann ich bekommen?

Das ist in Ihrem Arbeitsvertrag, Ihrer Betriebsvereinbarung oder im Tarifvertrag geregelt. Üblich sind 2 Tage, die zeitnah zur Beerdigung oder zum Sterbefall selbst genommen werden sollten. Wenn es keine vertragliche Regelung gibt, können Sie sich auf § 616 BGB berufen. Dort ist aber nur ein grundsätzlicher Anspruch auf Sonderurlaub geregelt, die Dauer ist nicht festgelegt. Darüber entscheidet dann Ihr Arbeitgeber.

Wer hat Anspruch auf Sonderurlaub bei Todesfall?

Nur Verwandte ersten Grades haben einen Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub bei Todesfall. Sie können also freinehmen, wenn Ihr (Ehe-)Partner, Ihr Vater, Ihre Mutter, Ihr Kind oder Adoptivkind verstorben ist. Bei Stiefkindern oder Pflegekindern kommt es darauf an, ob das Kind noch in Ihrem Haushalt gelebt hat: wenn ja, haben Sie einen Anspruch. Bruder und Schwester sind zwar genau genommen Verwandte zweiten Grades, aber weil sie zum engen Familienkreis zählen, wird der Sonderurlaub in der Regel gewährt.


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Anspruch auf Sonderurlaub bei Todesfall haben Sie, wenn Ihre Großeltern, Ihre Schwiegereltern, Ihre Stiefeltern, Onkel oder Tante, Cousin oder Cousine, Neffe oder Nichte, Schwager oder Schwägerin verstorben sind. Auch bei Freunden und Bekannten, Mitbewohnern, Arbeitskollegen o. Ä. besteht kein Anspruch auf Sonderurlaub. Sprechen Sie im Zweifelsfall Ihren Arbeitgeber an und schildern Sie die Situation. Vielleicht zeigt Ihr Arbeitgeber Kulanz und macht eine Ausnahme.

Wie kann ich Sonderurlaub bei Todesfall beantragen?

Dazu gibt es keine gesetzliche Regelung. Vermutlich bietet Ihr Arbeitgeber im Formular für den Urlaubsantrag eine Auswahlmöglichkeit "Arbeitsbefreiung Todesfall" oder Ähnliches an. Eventuell müssen Sie einen Nachweis wie die Sterbeurkunde Ihres Angehörigen in Kopie beifügen. Jedes Unternehmen handhabt dies individuell.

Auch ob die Sonderurlaubstage am Stück genommen werden müssen oder aufgeteilt werden können, entscheidet der Arbeitgeber. Sehen Sie in Ihrem Arbeitsvertrag bzw. in der Betriebsvereinbarung nach oder fragen Sie sicherheitshalber die Personalabteilung.

Verfällt mein regulärer Urlaub durch Sonderurlaub bei Todesfall?

Nein. Sie behalten Ihren Anspruch auf die Anzahl von regulären Urlaubstagen pro Jahr, die in Ihrem Arbeitsvertrag festgelegt ist. Der bezahlte Sonderurlaub bei Todesfall wird zusätzlich gewährt. Das gilt auch für Sonderurlaub aus anderen Gründe, wie z. B. Hochzeit, Geburt oder Umzug. Ein Beispiel: Sie haben jährlich 30 Urlaubstage. In einem Jahr stirbt ein Elternteil von Ihnen und im selben Jahr ziehen Sie um. Dann können Sie 2 Tage Sonderurlaub für den Todesfall und 1 Tag für den Umzug bekommen, wenn Ihr Arbeitgeber das ermöglicht, und trotzdem noch 30 Tage Urlaub nehmen.

Aber Achtung: Ereignet sich der Todesfall während Ihres regulären Urlaubs oder findet die Beerdigung während Ihres regulären Urlaubs statt, können Sie den Tag Sonderurlaub später nicht nachholen.

Was ist, wenn ich vom Arbeitgeber keinen Sonderurlaub bei Todesfall bekomme?

Ihr Arbeitgeber kann den Sonderurlaub bei Todesfall nicht so einfach verweigern. Entweder steht dazu eine Regelung im Arbeitsvertrag oder in der Betriebsvereinbarung oder es gelten die Regelungen des Tarifvertrags. Wenn es keine vertragliche Festlegung gibt, können Sie sich als angestellter Arbeitnehmer auf § 616 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) berufen.

Falls Ihr Arbeitgeber den Sonderurlaub dennoch ablehnt, sollten Sie zunächst einmal den Dialog suchen. Sprechen Sie z. B. Ihren Betriebsrat an, der in so einem Fall sicher vermitteln kann. Schlimmstenfalls müssten Sie sich an das zuständige Amtsgericht wenden und eine einstweilige Verfügung beantragen.

Sonderurlaub bei Todesfall: notwendiger Freiraum für Trauer

Wenn ein Mensch, der uns eben noch so nahe war, plötzlich nicht mehr da ist, kann uns der kurze Sonderurlaub im Todesfall wenigstens etwas wertvolle Zeit und Freiraum verschaffen - um innezuhalten und zu trauern, aber auch, um organisatorische Dinge zu erledigen. Deshalb hat der Gesetzgeber mit § 616 BGB zumindest eine Basis für einen gesetzlichen Anspruch geschaffen. Die Ausgestaltung liegt zwar in den Händen des Arbeitgebers, aber jeder Unternehmer ist gut beraten, die Fürsorgepflicht für seine Mitarbeiter in dieser schwierigen Zeit bestmöglich zu erfüllen.

Und doch können die Herausforderungen eines Trauerfalls in der Familie geradezu überwältigend sein. Es gibt so viel zu bedenken, so viel zu organisieren, so viele belastende und widersprüchliche Emotionen. Da sind 2 Tage kaum genug, um den Kopf freizubekommen.

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