Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zahlt für Brillen und Kontaktlinsen nur minimale Beträge und nur bei starker Fehlsichtigkeit oder bei Jugendlichen. Geringe Leistungen gibt es auch für Hörgeräte. Das muss nicht sein: Die Krankenzusatzversicherung NÜRNBERGER Sehen und Hören (Brillenversicherung und Hörgeräteversicherung) zahlt für beides - und noch viel mehr.
Brillenversicherung und Hörgeräteversicherung.
Zusatzversicherung Sehen und Hören: kleiner Preis, großartige Gesundheitsleistungen.
- Senkt Ihre Zuzahlung für Brille & Co. um bis zu 100 %
- Günstiger Schutz für alle gesetzlich Versicherten
- Keine Gesundheitsfragen - kein Risikozuschlag
- Gesundheit & Freizeit
- Krankenversicherung
- Sehen und Hören
Der perfekte Schutz für Ihre Augen und Ohren
Ihre Vorteile mit der Zusatzversicherung Sehen und Hören
- Sofort Versicherungsschutz für Brillen, Kontaktlinsen und Hörgeräte - ohne Wartezeiten
- Besonders: übernimmt Kosten für Augenlasern - bis zu 750 EUR pro Auge
- Keine Gesundheitsfragen beantworten: einfach abschließen - und Sie sind versichert
- Ein Tarif, viele Leistungen: Der Zusatzschutz Sehen und Hören zahlt auch für weitere Hilfsmittel - von der Insulinpumpe bis zur Perücke
- Keine dynamischen Beitragssteigerungen: Der Preis bleibt im Alter zwischen 20 und 61 Jahren immer gleich
Im Video erklärt: so funktioniert die Brillenversicherung und Hörgeräteversicherung
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Damit Ihnen Hören und Sehen nicht vergeht
Wenn Sie eine Seh- oder Hörhilfe brauchen, zahlt die GKV nichts oder beteiligt sich so gering, dass Ihnen eine hohe Eigenbeteiligung bleibt. Deswegen gibt es von der NÜRNBERGER die Zusatzversicherung Sehen und Hören. Im Video erfahren Sie mehr darüber.
Jährliche Beitragssprünge können Sie vergessen
Ihr Beitrag bleibt über viele Jahre stabil - egal, wie sich die Preise für Brillen und Hörgeräte entwickeln oder wie oft Sie Leistungen von uns bekommen.
Unser Tipp: Wir zahlen auch für Augenlasern
Die NÜRNBERGER Zusatzversicherung Sehen und Hören erstattet sogar Laserbehandlungen am Auge. So erhalten Sie bis zu 750 EUR pro Auge und sparen sich dadurch künftig eventuell die Sehhilfe. Ein großer Vorteil - nicht nur finanziell, auch ästhetisch und medizinisch. Endlich wieder gesunde Augen! Diese Leistung bieten die meisten anderen Versicherer nicht.
Unsere Leistungen zur Zusatzversicherung Sehen und Hören im Detail
Sehen
Brillengläser, Brillengestelle und Kontaktlinsen
300 EUR
innerhalb von 24 Monaten
Laserverfahren (LASIK/LASEK)
750 EUR pro Auge
innerhalb von 60 Monaten
Hören
Hörgeräte
800 EUR pro Ohr
innerhalb von 36 Monaten
Lebensqualität
Sonstige Hilfsmittel, z. B. Perücken, Insulinpumpen, Beatmungsgeräte oder Krankenfahrstühle
300 EUR
innerhalb von 24 Monaten
Erstattet bis zu 100 %
Sehen
Brillengläser, Brillengestelle und Kontaktlinsen
Laserverfahren (LASIK/LASEK)
Hören
Hörgeräte
Lebensqualität
Sonstige Hilfsmittel, z. B. Perücken, Insulinpumpen, Beatmungsgeräte oder Krankenfahrstühle
von Kosten bis zu
Sehen
Brillengläser, Brillengestelle und Kontaktlinsen
300 EUR
Laserverfahren (LASIK/LASEK)
750 EUR pro Auge
Hören
Hörgeräte
800 EUR pro Ohr
Lebensqualität
Sonstige Hilfsmittel, z. B. Perücken, Insulinpumpen, Beatmungsgeräte oder Krankenfahrstühle
300 EUR
Ihr voller Anspruch
Sehen
Brillengläser, Brillengestelle und Kontaktlinsen
innerhalb von 24 Monaten
Laserverfahren (LASIK/LASEK)
innerhalb von 60 Monaten
Hören
Hörgeräte
innerhalb von 36 Monaten
Lebensqualität
Sonstige Hilfsmittel, z. B. Perücken, Insulinpumpen, Beatmungsgeräte oder Krankenfahrstühle
innerhalb von 24 Monaten
Summengrenzen: 100 EUR in den ersten 12 Monaten, 200 EUR in den ersten 24 Monaten der Versicherungsdauer. Danach volle Erstattung.
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV): Wenn Sie bei den oben genannten Aufwendungen Leistungen aus der GKV erhalten können, nehmen Sie diese bitte zuerst in Anspruch. Wir zahlen dann maximal die verbleibende Differenz zu den tatsächlich entstandenen Kosten.
Mehr Informationen zum Tarif Sehen und Hören
Rechenbeispiele zur Brillenversicherung und Hörgeräteversicherung
Sabrina braucht eine neue Brille
Sabrina (20) trägt gerne Brille - aber gefallen sollte sie ihr schon. Eine neue Markenbrille kostet circa 300 EUR. Gar nicht so wenig. Doch zum Glück deckt ihre Brillenversicherung von der NÜRNBERGER die Kosten ab.
NÜRNBERGER Zusatzversicherung Sehen und Hören für nur
9,12 EUR im Monat
Paul will sich die Augen lasern lassen
Paul (35) braucht schon über 20 Jahre eine Sehhilfe. Nun möchte er sich die Augen lasern lassen. Die Kosten dafür variieren zwischen 900 und 3.000 EUR. 750 EUR pro Auge übernimmt seine NÜRNBERGER Brillenversicherung.
NÜRNBERGER Zusatzversicherung Sehen und Hören für
10,95 EUR im Monat
Marie hört nicht mehr so gut
Marie (72) benötigt ein Hörgerät. Die Kosten dafür können sich auf circa 700 EUR bis zu 2.500 EUR belaufen. Viel Geld für die Rentnerin. Schön, dass unsere Hörgeräteversicherung bis zu 800 EUR je Ohr übernimmt.
NÜRNBERGER Zusatzversicherung Sehen und Hören für
19,46 EUR im Monat
Die Brillenversicherung & Hörgeräteversicherung, die sich immer wieder rechnet
Sparen Sie 64 % bei Ihrem Hörgerät
Mit der Zusatzversicherung Sehen und Hören verringert sich Ihr Eigenanteil für Ihr Hörgerät um mehr als 64 %. So sparen Sie bis zu 800 EUR pro Ohr.
Schöne neue Brille für unter 50 EUR
Die Zusatzversicherung Sehen und Hören zahlt Ihnen innerhalb von 24 Monaten 300 EUR für Ihre Brille oder Kontaktlinsen. Egal, ob Sie Einstärken-, Mehrstärken- oder Gleitsichtgläser brauchen.
Augen lasern lassen - für ein Leben ohne Brille
Die NÜRNBERGER Zusatzversicherung Sehen und Hören erstattet sogar Laseroperationen am Auge. Sie bekommen bis zu 750 EUR pro Auge.
Ihre häufigsten Fragen zur Zusatzversicherung Sehen und Hören
Eine Zusatzversicherung für alle gesetzlich krankenversicherten Personen. Sie leistet eine Zuzahlung für Brillen, Kontaktlinsen, Laseroperationen am Auge (LASIK oder LASEK), Hörgeräte und weitere Hilfsmittel wie Insulinpumpen und Beatmungsgeräte.
- Weil es Zuschüsse für Brillengläser und Kontaktlinsen von der GKV nur unter 18 Jahre gibt oder bei starker Beeinträchtigung der Sehkraft (mindestens 6 Dioptrien oder mindestens 4 Dioptrien mit Hornhautverkrümmung)
- Weil es für Laseroperationen am Auge gar keinen Zuschuss von der GKV gibt
- Weil es für Hörgeräte nur einen geringen Zuschuss gibt, obwohl die Kosten für Hörgeräte sehr hoch sind
Mit einer privaten Zusatzversicherung schließen Sie die Versorgungslücken der GKV.
- Brillengläser, Brillengestelle und Kontaktlinsen: Erstattung bis zu 100 %, bis zu 300 EUR. Erneuter Anspruch nach 24 Monaten
- Laseroperationen (LASEK/LASIK): Erstattung bis zu 100 %, bis zu 750 EUR pro Auge. Erneuter Anspruch nach 60 Monaten
- Hörgeräte: Erstattung bis zu 100 %, bis zu 800 EUR je Ohr. Erneuter Anspruch nach 36 Monaten
- Sonstige Hilfsmittel (wie Perücken, Insulinpumpen, Beatmungsgeräte, Schlafapnoegeräte (CPAP) und Krankenfahrstühle): Erstattung bis zu 100 %, bis zu 300 EUR. Erneuter Anspruch nach 24 Monaten
- Summengrenzen: 100 EUR in den ersten 12 Monaten, 200 EUR in den ersten 24 Monaten der Versicherungsdauer
Wenn Sie bei den oben genannten Aufwendungen Leistungen aus der GKV erhalten können, nehmen Sie diese bitte zuerst in Anspruch. Wir zahlen dann maximal die verbleibende Differenz zu den tatsächlich entstandenen Kosten.
Wir erstatten einen Höchstbetrag innerhalb bestimmter Zeiträume. So ist z. B. für Brillen innerhalb von 24 Monaten eine maximale Erstattung von 300 EUR möglich. Dabei zählen wir die Leistungen ab der ersten Inanspruchnahme. Die bereits gezahlten Leistungen werden bei Ihrem nächsten Erstattungsantrag innerhalb desselben Zeitraums angerechnet.
Beispiel:
Rechnung: 350 EUR am 17.09.2022
Vorleistung der GKV: 100 EUR
Erstattung: 250 EUR
Rechnung: 250 EUR am 20.08.2024
Vorleistung der GKV: 100 EUR
Erstattung: 50 EUR
Damit wäre die Erstattungssumme innerhalb von 24 Monaten ausgeschöpft. Weitere Leistungen könnten Sie erst ab Oktober 2024 beantragen.
Nein, die Leistung beträgt insgesamt 300 EUR innerhalb von 24 Monaten für Brillengläser, Gestelle und Kontaktlinsen.
Ja, selbstverständlich.
Der Unterschied zwischen den beiden Methoden besteht in der Operationsstelle. Bei der LASIK wird mit dem Laser ein Schnitt an der Hornhautoberfläche durchgeführt, wodurch eine Hornhautlamelle, ein sogenannter Flap, entsteht. Dieser Flap wird anschließend zur Seite geklappt und die darunterliegende Hornhautschicht mit dem Laser korrigiert. Nach der Laserkorrektur wird der Flap wieder zurückgeklappt. Er erfüllt bei der LASIK eine natürliche Schutzfunktion. Die Sicht ist bei dieser Behandlungsmethode innerhalb von 24 bis 48 Stunden wiederhergestellt.
Bei der LASEK wird die Hornhautoberfläche direkt mit dem Laser korrigiert. Daher wird Patienten mit einer vergleichsweise dünnen Hornhaut in der Regel zur LASEK-Operation geraten. Auch für Patienten mit einer irregulär geformten Hornhaut wird die LASEK empfohlen. Allerdings kann der Heilungsprozess bis zu 7 Tage dauern.
Der Beitrag richtet sich nach Ihrem momentanen Alter und staffelt sich wie folgt:
- bis 20 Jahre: 9,12 EUR/Monat
- 21 bis 60 Jahre: 10,95 EUR/Monat
- ab 61 Jahre: 19,46 EUR/Monat
- Sie haben sofortigen Versicherungsschutz ohne Wartezeit
- Es gibt keine Gesundheitsprüfung (Gesundheitsfragen müssen nicht beantwortet werden)
Der Vertrag wird für die Dauer von mindestens 2 Jahren geschlossen und kann danach mit einer 3-monatigen Frist zum Ablauf des Kalenderjahres schriftlich gekündigt werden.
Schicken Sie bitte Ihre Rechnung im Original an:
NÜRNBERGER Krankenversicherung AG
Leistung
90346 Nürnberg
Nutzen Sie dazu am besten unser Erstattungsformular:
Schicken Sie Ihre schriftliche Kündigung an:
NÜRNBERGER Krankenversicherung AG
KV-Vertrag
Ostendstraße 100
90334 Nürnberg
Nutzen Sie dazu unseren kostenlosen Rückrufservice: Sie teilen uns mit, wann es Ihnen am besten passt und wir rufen zum gewünschten Zeitpunkt bei Ihnen an - selbstverständlich auf unsere Kosten.
Füllen Sie einfach das Rückrufservice-Formular aus und senden Sie es uns zu. Wir rufen Sie zurück - Montag bis Freitag zwischen 7 und 21 Uhr und Samstag zwischen 8 und 18 Uhr.