Kundenportal - Login
Junger Mann mit Brille lacht

Brillenversicherung und Hörgeräteversicherung.

Zusatzversicherung Sehen und Hören: kleiner Preis, großartige Gesundheits­leistungen.

  • Senkt Ihre Zuzahlung für Brille & Co. um bis zu 100 %
  • Günstiger Schutz für alle gesetzlich Versicherten
  • Keine Gesundheits­fragen - kein Risiko­zuschlag
ab 9,12 EUR monatlich
Im Überblick

Der perfekte Schutz für Ihre Augen und Ohren

Die gesetzliche Kranken­versicherung (GKV) zahlt für Brillen und Kontakt­linsen nur minimale Beträge und nur bei starker Fehl­sichtigkeit oder bei Jugendlichen. Geringe Leistungen gibt es auch für Hör­geräte. Das muss nicht sein: Die Kranken­zusatz­versicherung NÜRNBERGER Sehen und Hören (Brillenversicherung und Hör­geräte­versicherung) zahlt für beides - und noch viel mehr.

Ihre Vorteile mit der Zusatzversicherung Sehen und Hören

  • Sofort Versicherungsschutz für Brillen, Kontaktlinsen und Hörgeräte - ohne Wartezeiten
  • Besonders: übernimmt Kosten für Augenlasern - bis zu 750 EUR pro Auge
  • Keine Gesundheitsfragen beantworten: einfach abschließen - und Sie sind versichert
  • Ein Tarif, viele Leistungen: Der Zusatzschutz Sehen und Hören zahlt auch für weitere Hilfsmittel - von der Insulinpumpe bis zur Perücke
  • Keine dynamischen Beitrags­steigerungen: Der Preis bleibt im Alter zwischen 20 und 61 Jahren immer gleich

Im Video erklärt: so funktioniert die Brillen­versicherung und Hör­geräte­versicherung

Damit Ihnen Hören und Sehen nicht vergeht

Wenn Sie eine Seh- oder Hörhilfe brauchen, zahlt die GKV nichts oder beteiligt sich so gering, dass Ihnen eine hohe Eigen­beteiligung bleibt. Deswegen gibt es von der NÜRNBERGER die Zusatz­versicherung Sehen und Hören. Im Video erfahren Sie mehr darüber.

Jährliche Beitragssprünge können Sie vergessen

Ihr Beitrag bleibt über viele Jahre stabil - egal, wie sich die Preise für Brillen und Hörgeräte entwickeln oder wie oft Sie Leistungen von uns bekommen.

Unser Tipp: Wir zahlen auch für Augenlasern

Die NÜRNBERGER Zusatzversicherung Sehen und Hören erstattet sogar Laser­behand­lungen ­am Auge. So erhalten Sie bis zu 750 EUR pro Auge und sparen sich dadurch künftig eventuell die Sehhilfe. Ein großer Vorteil - nicht nur finanziell, auch ästhetisch und medizinisch. Endlich wieder gesunde Augen! Diese Leistung bieten die meisten anderen Versicherer nicht.

Tarife im Detail

Summengrenzen: 100 EUR in den ersten 12 Monaten, 200 EUR in den ersten 24 Monaten der Versicherungsdauer. Danach volle Erstattung.

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV): Wenn Sie bei den oben genannten Aufwendungen Leistungen aus der GKV erhalten können, nehmen Sie diese bitte zuerst in Anspruch. Wir zahlen dann maximal die verbleibende Differenz zu den tatsächlich entstandenen Kosten.

Preis und Rechenbeispiele

Rechenbeispiele zur Brillenversicherung und Hörgeräteversicherung

Junge blonde Frau mit Brille liegt mit verschränkten Armen

Sabrina braucht eine neue Brille

Sabrina (20) trägt gerne Brille - aber gefallen sollte sie ihr schon. Eine neue Markenbrille kostet circa 300 EUR. Gar nicht so wenig. Doch zum Glück deckt ihre Brillenversicherung von der NÜRNBERGER die Kosten ab.

NÜRNBERGER Zusatzversicherung Sehen und Hören für nur
9,12 EUR im Monat

Junger brunetter Mann mit Bart und Brille sitzt auf Parkdeck unter Laterne

Paul will sich die Augen lasern lassen

Paul (35) braucht schon über 20 Jahre eine Sehhilfe. Nun möchte er sich die Augen lasern lassen. Die Kosten dafür variieren zwischen 900 und 3.000 EUR. 750 EUR pro Auge übernimmt seine NÜRNBERGER Brillenversicherung.

NÜRNBERGER Zusatzversicherung Sehen und Hören für
10,95 EUR im Monat

Junge Frau mit Tablet, ältere Frau mit Kopfhörer steht daneben

Marie hört nicht mehr so gut

Marie (72) benötigt ein Hörgerät. Die Kosten dafür können sich auf circa 700 EUR bis zu 2.500 EUR belaufen. Viel Geld für die Rentnerin. Schön, dass unsere Hörgeräteversicherung bis zu 800 EUR je Ohr übernimmt.

NÜRNBERGER Zusatzversicherung Sehen und Hören für
19,46 EUR im Monat

Die Brillenversicherung & Hörgeräteversicherung, die sich immer wieder rechnet

Häufige Fragen

Ihre häufigsten Fragen zur Zusatz­versicherung Sehen und Hören

Was ist Sehen und Hören?

Eine Zusatzversicherung für alle gesetzlich krankenversicherten Personen. Sie leistet eine Zuzahlung für Brillen, Kontaktlinsen, Laseroperationen am Auge (LASIK oder LASEK), Hörgeräte und weitere Hilfsmittel wie Insulinpumpen und Beatmungsgeräte.

Warum brauche ich die Zusatz­versicherung Sehen und Hören?
  • Weil es Zuschüsse für Brillengläser und Kontaktlinsen von der GKV nur unter 18 Jahre gibt oder bei starker Beeinträchtigung der Sehkraft (mindestens 6 Dioptrien oder mindestens 4 Dioptrien mit Hornhautverkrümmung)
  • Weil es für Laseroperationen am Auge gar keinen Zuschuss von der GKV gibt
  • Weil es für Hörgeräte nur einen geringen Zuschuss gibt, obwohl die Kosten für Hörgeräte sehr hoch sind


Mit einer privaten Zusatzversicherung schließen Sie die Versorgungslücken der GKV.

Welche Leistungen bietet Sehen und Hören?
  • Brillengläser, Brillengestelle und Kontaktlinsen: Erstattung bis zu 100 %, bis zu 300 EUR. Erneuter Anspruch nach 24 Monaten
  • Laseroperationen (LASEK/LASIK): Erstattung bis zu 100 %, bis zu 750 EUR pro Auge. Erneuter Anspruch nach 60 Monaten
  • Hörgeräte: Erstattung bis zu 100 %, bis zu 800 EUR je Ohr. Erneuter Anspruch nach 36 Monaten
  • Sonstige Hilfsmittel (wie Perücken, Insulinpumpen, Beatmungsgeräte, Schlafapnoegeräte (CPAP) und Krankenfahrstühle): Erstattung bis zu 100 %, bis zu 300 EUR. Erneuter Anspruch nach 24 Monaten
  • Summengrenzen: 100 EUR in den ersten 12 Monaten, 200 EUR in den ersten 24 Monaten der Versicherungsdauer

Wenn Sie bei den oben genannten Aufwendungen Leistungen aus der GKV erhalten können, nehmen Sie diese bitte zuerst in Anspruch. Wir zahlen dann maximal die verbleibende Differenz zu den tatsächlich entstandenen Kosten.

Wann erhalte ich erneut eine Leistung?

Wir erstatten einen Höchstbetrag innerhalb bestimmter Zeiträume. So ist z. B. für Brillen innerhalb von 24 Monaten eine maximale Erstattung von 300 EUR möglich. Dabei zählen wir die Leistungen ab der ersten Inanspruchnahme. Die bereits gezahlten Leistungen werden bei Ihrem nächsten Erstattungsantrag innerhalb desselben Zeitraums angerechnet.

Beispiel:
Rechnung: 350 EUR am 17.09.2022
Vorleistung der GKV: 100 EUR
Erstattung: 250 EUR

Rechnung: 250 EUR am 20.08.2024
Vorleistung der GKV: 100 EUR
Erstattung: 50 EUR

Damit wäre die Erstattungssumme innerhalb von 24 Monaten ausgeschöpft. Weitere Leistungen könnten Sie erst ab Oktober 2024 beantragen.

Unterscheidet die Versicherung zwischen Brillen (Brillengläser und Brillengestell) und Kontaktlinsen?

Nein, die Leistung beträgt insgesamt 300 EUR innerhalb von 24 Monaten für Brillengläser, Gestelle und Kontaktlinsen.

Darf ich mir die Sehhilfe, das Hörgerät oder die Laseroperation (LASIK/LASEK) selbst aussuchen?

Ja, selbstverständlich.

Was ist LASIK und was ist LASEK?

Der Unterschied zwischen den beiden Methoden besteht in der Operationsstelle. Bei der LASIK wird mit dem Laser ein Schnitt an der Hornhautoberfläche durchgeführt, wodurch eine Hornhautlamelle, ein sogenannter Flap, entsteht. Dieser Flap wird anschließend zur Seite geklappt und die darunterliegende Hornhautschicht mit dem Laser korrigiert. Nach der Laserkorrektur wird der Flap wieder zurückgeklappt. Er erfüllt bei der LASIK eine natürliche Schutzfunktion. Die Sicht ist bei dieser Behandlungsmethode innerhalb von 24 bis 48 Stunden wiederhergestellt.

Bei der LASEK wird die Hornhautoberfläche direkt mit dem Laser korrigiert. Daher wird Patienten mit einer vergleichsweise dünnen Hornhaut in der Regel zur LASEK-Operation geraten. Auch für Patienten mit einer irregulär geformten Hornhaut wird die LASEK empfohlen. Allerdings kann der Heilungsprozess bis zu 7 Tage dauern.

Was kostet der Tarif Sehen und Hören im Monat?

Der Beitrag richtet sich nach Ihrem momentanen Alter und staffelt sich wie folgt:

  • bis 20 Jahre: 9,12 EUR/Monat
  • 21 bis 60 Jahre: 10,95 EUR/Monat
  • ab 61 Jahre: 19,46 EUR/Monat
Ab wann gilt bei Sehen und Hören der Versicherungsschutz?
  • Sie haben sofortigen Versicherungsschutz ohne Wartezeit
  • Es gibt keine Gesundheitsprüfung (Gesundheitsfragen müssen nicht beantwortet werden)
Wie lange läuft bei Sehen und Hören der Versicherungs­schutz?

Der Vertrag wird für die Dauer von mindestens 2 Jahren geschlossen und kann danach mit einer 3-monatigen Frist zum Ablauf des Kalenderjahres schriftlich gekündigt werden.

Ich will meine Zusatzversicherung Sehen und Hören in Anspruch nehmen. Was muss ich tun?

Schicken Sie bitte Ihre Rechnung im Original an:
NÜRNBERGER Krankenversicherung AG
Leistung
90346 Nürnberg

Nutzen Sie dazu am besten unser Erstattungsformular:

Ich möchte meine Zusatzversicherung Sehen und Hören kündigen. Wie gehe ich vor?

Schicken Sie Ihre schriftliche Kündigung an:

NÜRNBERGER Krankenversicherung AG
KV-Vertrag
Ostendstraße 100
90334 Nürnberg

An wen kann ich mich wenden, wenn ich eine Frage habe oder Hilfe brauche?

Nutzen Sie dazu unseren kostenlosen Rückrufservice: Sie teilen uns mit, wann es Ihnen am besten passt und wir rufen zum gewünschten Zeitpunkt bei Ihnen an - selbstverständlich auf unsere Kosten.

Füllen Sie einfach das Rückrufservice-Formular aus und senden Sie es uns zu. Wir rufen Sie zurück - Montag bis Freitag zwischen 7 und 21 Uhr und Samstag zwischen 8 und 18 Uhr.

Das könnte Sie auch interessieren

Auslandskranken­versicherung

  • Mit voller Kostenübernahme
  • Mit Telemedizin im Ausland
  • Für beliebig viele Reisen im Jahr

Zahnzusatzversicherung

  • Sofortiger Schutz
  • Keine Gesundheitsfragen
  • Bis zu 100 % Rückerstattung

Rundumschutz

  • Geringe Eigenbeteiligung für Zahnersatz, Implantate und Inlays
  • Kostenerstattung bei Brillengestellen, Brillengläsern und Kontaktlinsen
  • Geringe Eigenbeteiligung für Behandlungen beim Heilpraktiker