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Pflegerin lacht neben und mit einer älteren Frau

Pflegeschutzbrief: für den Pflegefall rundum abgesichert.

Professionelle Pflege-Unterstützung für Sie.

  • Kostenübernahme ab Pflegegrad 2 für 16 Wochen (ab der ersten Inan­spru­ch­nahme)
  • Malteser-Hotline - für schnelle Hilfe rund um die Uhr
  • 24-Stunden-Pflegeplatzgarantie (Vermittlung innerhalb Deutschlands)
Im Überblick

Warum Sie den NÜRNBERGER Pflege­schutz­brief abschließen sollten

Was ist, wenn Sie durch Unfall, Krankheit oder das hohe Alter pflegebedürftig werden? Mit den Assistance-Leistungen des NÜRNBERGER Pflegeschutzbriefs stehen Sie nicht alleine da. Unser Assisteur "Die Malteser" plant mit Ihnen bzw. Ihren Angehörigen, welche Maßnahmen und Hilfsmittel nun wichtig sind. Ein Anruf genügt und die Malteser unterstützen Sie bei der Organisation der häuslichen Pflege. So können Sie 16 Wochen kostenfrei Assistance-Leistungen wie z. B. Hausnotruf, Menüservice, Hilfe bei Arztbesuchen, Fahrservice etc. in Anspruch nehmen.

Die Vorteile des NÜRNBERGER Pflege­schutz­briefs

  • Kostenübernahme für ausgewählte Assistance-Leistungen
  • Ein Assisteur, der berät, vermittelt und Leistungen erbringt: die Malteser
  • Vermittlung von z. B. Grundpflege bzw. ambulanter Pflege
  • Pflegeberatung - auch vor Ort
  • Ersthilfe bei Pflegebedürftigkeit
  • Erleichtert Ihnen und Ihren Angehörigen die neue Lebens­situation

Sichern Sie sich professionelle Pflege-Unterstützung - rund um die Uhr

Ob Pflegeplatzgarantie innerhalb von 24 Stunden in Deutschland oder die Vermittlung ambulanter Pflege­dienste für Unterstützung in den eigenen 4 Wänden: einfach die Malteser Hotline anrufen.

Die Profis führen mit Ihnen eine telefonische Erstberatung durch und ermitteln Ihren Bedarf. Die konkrete Pflegesituation wird mit dem Versicherten bzw. den Angehörigen oder behandelnden Ärzten besprochen.

Tarife im Detail

Pflegeschutzbrief: Kostenübernahme für 16 Wochen ab Pflegegrad 2

Wenn bei Ihnen Pflegegrad 2 oder höher vorliegt, erbringen die Malteser nachfolgende Leistungen. Dafür übernehmen wir in den ersten 16 Wochen nach erstmaliger Beantragung die Kosten*:

  • Hausnotruf inkl. Installationskosten
  • Begleitung bei Arzt- und Behördengängen
  • Diverse Fahrdienste
  • Fahrtkosten zur Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege
  • Einkäufe und Besorgungen
  • Menüservice (z. B. für eine warme Mahlzeit pro Tag)
  • Wohnungs- und Wäschereinigung
  • Gartenpflege
  • Schneeräumen und Laubbeseitigung
  • Haustierunterbringung
  • Umzugsservice und Wohnungsauflösung
  • Sogenannte Hotelkosten bei Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege
  • Pflegeschulung für Angehörige

* Details zum Umfang der Kostenübernahme für Assistance-Leistungen entnehmen Sie bitte dem Datenblatt des NÜRNBERGER Pflegeschutzbriefs unter "Weitere Informationen zum Herunterladen".

Weitere Informationen zum Herunterladen

Rechenbeispiel

NÜRNBERGER Pflege­schutz­brief: professionelle Hilfe zum günstigen Preis

Frau mit blonden Haaren steht in einem offenen Büroraum

3,45 EUR im Monat

Heike, 40 Jahre, sah an ihrer Oma, wie schnell man ein Pflegefall werden kann. Der NÜRNBERGER Pflegeschutzbrief sichert ihr kompetente Unterstützung für den Ernstfall.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Pflege­schutzbrief und zur Pflegereform

Werden beim Pflegeschutzbrief Gesundheitsfragen gestellt?

Ja, es sind 3 Gesundheitsfragen zu beantworten.

Erhalte ich die telefonische Beratung auch bereits vor Eintritt der Pflegebedürftigkeit?

Ja, wenn durch den behandelnden Arzt Pflegebedürftigkeit vermutet wird. Die Kostenübernahme der Assistance-Leistungen erfolgt erst ab Pflegegrad 2.

Können auch Angehörige die Beratung nutzen?

Ja, die umfassende Beratung ist für den Pflegebedürftigen und seine pflegenden Angehörigen.

Gibt es bei den Assistance-Leistungen eine Höchstgrenze der Kostenübernahme?

Nein, bis auf den Umzugsservice (bis zu 2.000 EUR) ist die Erstattung nicht begrenzt. Details zum Umfang der Kostenübernahme können Sie dem folgenden Datenblatt entnehmen:

Leistet der Pflegeschutzbrief auch bei Demenz?

Ja, unser Assisteur Malteser unterstützt Demenzkranke und pflegende Angehörige von Demenzkranken mit Rat und Tat, durch telefonische Beratung und Informa­tionen über die Krankheit sowie besondere Pflegehinweise - auch präventiv.

Übrigens: Seit 2017 werden Pflegebedürftige mit eingeschränkter Alltagskompetenz wie Demenz­kranke, längerfristig psychisch Erkrankte oder geistig Behinderte in die Pflegegrade 2, 3, 4 oder 5 eingestuft und erhalten entsprechende Leistungen aus der Pflegepflicht­versicherung.

Was passiert nach den 16 Wochen Inanspruchnahme der Assistance-Leistungen?

Nach Ablauf dieses Zeitraums endet unsere Leistungspflicht insgesamt. Mit Wirkung zum nachfolgenden Monatsersten enden damit auch automatisch Ihr Pflegeschutzbrief und Ihre Beitragspflicht.

Was ändert sich durch die Pflegereform?

Mit dem Pflegestärkungsgesetz II wurde am 1. Januar 2017 ein neuer Pflege­bedürftig­keitsbegriff eingeführt. Damit ändert sich auch einiges bei den Einstufungen im Pflegefall und den Leistungen dafür. Neben einem neuen Begutachtungsverfahren gibt es statt der bisher gültigen 3 Pflegestufen nun 5 Pflegegrade mit neuen Leistungs­beträgen.
Das bedeutet, dass wesentlich mehr Menschen als bisher Pflegeleistungen erhalten können. Bereits Pflegebedürf­tige werden dadurch nicht schlechter gestellt, sondern bekommen zum Teil höhere bzw. weitere Leistungen.

Was bedeutet der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff?

Seit 1. Januar 2017 gibt es den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff. Damit erhalten erstmals alle Pflegebedürf­tigen gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversiche­rung, unabhängig davon, ob sie von körperlichen oder psychischen Einschränkungen betroffen sind.

Und so lautet der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff:

"Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträch­tigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körper­liche, kognitive oder psychische Beeinträchti­gungen oder gesundheit­lich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbstständig kompensieren oder bewältigen können."

Bisher war der Begriff der Pflege­bedürftigkeit sehr auf den Verlust körperlicher Fähigkeiten beschränkt. Nun werden auch Menschen berücksichtigt, die aus kognitiven und/oder psychischen Gründen, etwa wegen Demenz, nicht mehr ihren Alltag bewältigen können.

Wie funktioniert das neue Begutachtungssystem?

Bei der Feststellung der Pflege­bedürftigkeit wird nicht mehr zwischen der körperlichen, geistigen und psychischen Beeinträchtigung differenziert. Ob jemand pflegebedürf­tig ist, bestimmt ausschließlich der Grad der Selbstständigkeit. Wichtig ist, was der Pflege­bedürftige noch alleine kann und wo er Unterstützung braucht. Um den Grad der Selbstständigkeit einer Person zu messen, werden Aktivitäten in 6 pflegerelevanten Bereichen untersucht. Die Gewichtung dieser 6 Bereiche ist unterschiedlich:


  • Mobilität (10 %)
  • Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen (20 %)
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (7,5 %)
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (7,5 %)
  • Gestalten des Alltagslebens (15 %)
  • Selbstversorgung (40 %)

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