Ihren Betrieb durchlaufen täglich viele Fahrzeuge. Kundenautos werden repariert und Probe gefahren, Neuwagen angeliefert, rangiert und überführt. Das sind erhebliche Werte. Ob Feuer, Elementargefahren oder Kriminalität - wenn etwas passiert, stehen Sie in der Pflicht. Damit ein Schadenfall für Sie nicht zum persönlichen Ruin führt, gibt es für das Gewerbe die NÜRNBERGER Kfz-Versicherung für Kfz-Handel und -Handwerk.
Gewerbliche Kfz-Versicherung für Kfz-Handel und -Handwerk.
Wichtiger und günstiger Schutz für alle Betriebe des Kfz-Gewerbes.
- Effizient: schützt eigene und fremde Fahrzeuge im Gewerbe
- Umfassend: Haftpflicht- und Kasko-Schutz in einem
- Individuell: Der Beitrag richtet sich nach Ihrem Betrieb
- Gebäude & Transport
- Transport und Verkehr
- Kfz-Versicherung für Kfz-Handel und -Handwerk
Warum Sie eine gewerbliche Kfz-Versicherung für Kfz-Handel und -Handwerk brauchen
Die Vorteile der NÜRNBERGER Kfz-Versicherung für Kfz-Handel und -Handwerk
- Genau richtig für das Kfz-Gewerbe: Kfz-Haftpflicht schützt Sie mit 100 Mio. EUR Versicherungssumme für Sach-, Personen- und Vermögensschäden und 5 Mio. EUR für Schäden nach dem Umweltschadensgesetz
- Kaskoschutz inklusive: Folgeschäden bis zu 75.000 EUR je Fahrzeug und 1 Mio. EUR je Schadenereignis sind abgesichert
- Wählen Sie eine Selbstbeteiligung zwischen 400 EUR und 3.500 EUR
- Hakenlastdeckung für nicht gewerbsmäßiges Abschleppen oder Überführen enthalten
- Unterschlagung ist mitversichert
Unser Tipp: Bei hohen Werten raten wir zur Vollkaskodeckung
Bei großen Betrieben mit vielen und/oder teuren gewerblichen Fahrzeugen können deren Werte die vorgesehene Entschädigungsgrenze von 75.000 EUR je Fahrzeug bzw. 1 Mio. EUR je Schadenereignis überschreiten. Mit einem geringen Beitragszuschlag können Sie die Summen jedoch einfach und günstig erhöhen.
Unsere Tarife zur Kfz-Versicherung für Kfz-Handel und -Handwerk im Detail
Haftpflicht- und Kaskoschutz für Kraftfahrzeuge
Eigene und fremde Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen
Neu- und Gebrauchtwagen, die dem Betrieb gehören
Eigene, noch oder schon auf Dritte zugelassene Fahrzeuge
Fremde Fahrzeuge in Handels- oder Werkstattobhut
Händlereigene Kurzzulassungen
Leistungsextras inklusive
Hakenlastdeckung für nicht gewerbsmäßiges Abschleppen oder Überführen
Unterschlagung von Fahrzeugen auf Probefahrten
Zusätzlicher Haftpflichtschutz, z. B. für Ansprüche auf Kosten eines Ersatzfahrzeugs oder Nutzungsausfall etc. bei Schäden an fremden Fahrzeugen
Ausreichende Höchstentschädigung in der Kaskoversicherung je Fahrzeug und je Schadenereignis
Maximierung der Selbstbeteiligung auf das 25-Fache
Individueller Schutz
Kostenersatz bei Brems-, Betriebs- und Bruchschäden
optional
Erhöhung von Leistungsgrenzen je Fahrzeug und/oder Schadenereignis
optional
Unser Tarif
Haftpflicht- und Kaskoschutz für Kraftfahrzeuge
Eigene und fremde Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen
Neu- und Gebrauchtwagen, die dem Betrieb gehören
Eigene, noch oder schon auf Dritte zugelassene Fahrzeuge
Fremde Fahrzeuge in Handels- oder Werkstattobhut
Händlereigene Kurzzulassungen
Leistungsextras inklusive
Hakenlastdeckung für nicht gewerbsmäßiges Abschleppen oder Überführen
Unterschlagung von Fahrzeugen auf Probefahrten
Zusätzlicher Haftpflichtschutz, z. B. für Ansprüche auf Kosten eines Ersatzfahrzeugs oder Nutzungsausfall etc. bei Schäden an fremden Fahrzeugen
Ausreichende Höchstentschädigung in der Kaskoversicherung je Fahrzeug und je Schadenereignis
Maximierung der Selbstbeteiligung auf das 25-Fache
Individueller Schutz
Kostenersatz bei Brems-, Betriebs- und Bruchschäden
optional
Erhöhung von Leistungsgrenzen je Fahrzeug und/oder Schadenereignis
optional
Mehr Informationen zur Kfz-Versicherung für Kfz-Handel und -Handwerk
Die gewerbliche Kfz-Versicherung für Kfz-Handel und -Handwerk hilft in vielen Fällen
Bei Unfällen während der Probefahrt
Bruno Klein ist Werkstattmeister und auf einer Probefahrt mit einem Kundenfahrzeug unterwegs. An einer Kreuzung missachtet er die Vorfahrt und es kommt zu einem Unfall, bei dem sich der Fahrer des anderen Fahrzeugs verletzt. Beide Autos sind beschädigt.
Die gewerbliche Kfz-Versicherung kommt sowohl für die Verletzung des Fahrers als auch für die Schäden an beiden Autos auf.
Sturz von der Hebebühne
Michael Höhne ist Inhaber einer großen Kfz-Werkstatt. Da seine Mitarbeiter einen Moment unvorsichtig sind, fällt eine hochpreisige Limousine von der Hebebühne und wird beschädigt. Der Schaden im Betrieb ist hoch - aber glücklicherweise als Unfallschaden durch die Vollkaskoversicherung im Rahmen der Kraftfahrtversicherung für Kfz-Handel und -Handwerk gedeckt - dem günstigen Schutz vor hohen Kosten.
Kundenfahrzeuge beschädigt
Beim Rangieren eines Kundenfahrzeugs auf dem Werkstatthof stößt der Geselle Felix Klein gegen ein anderes. Beide Kundenautos werden beschädigt. Obwohl der Schaden am stehenden Kfz durch das fahrende verursacht wurde, greift die Haftpflichtversicherung nicht, weil beide Fahrzeuge Gegenstand desselben Versicherungsvertrags sind. Die Schäden an beiden sind aber über die gewerbliche Vollkaskoversicherung gedeckt.
Häufige Fragen zur gewerblichen Kfz-Versicherung für Kfz-Handel und -Handwerk
Mit Neu- und Kundenfahrzeugen durchlaufen Ihren Betrieb täglich hohe Werte. Dazu haben Sie bei Probefahrten, Rangieren und Überführungen ein besonders hohes Schadenpotenzial mit teuren Folgekosten. Mit der NÜRNBERGER/GARANTA Kraftfahrtversicherung für Kfz-Handel und -Handwerk können sich Kfz-Betriebe ganz individuell absichern.
Die Teilkasko schützt Sie vor den finanziellen Folgen von Brand- und Explosionsschäden, Diebstahl, Raub, unbefugtem Gebrauch, Unterschlagung und Elementarschäden einschließlich Berg- und Dachlawinen. Des Weiteren zahlen wir auch, wenn der Schaden durch grobe Fahrlässigkeit oder einen Kurzschluss an der Verkabelung entstanden ist. Außerdem leistet die Teilkasko bei Zusammenstoß mit Tieren jeder Art sowie bei Marderbissschäden.
Die Vollkasko deckt Schäden, die der Fahrer bzw. Halter selbst verursacht oder zu verantworten hat. Zusätzlich springt die Vollkasko ein, wenn Unbekannte mutwillig Ihr Fahrzeug beschädigen (Vandalismus).
Versicherungsschutz besteht nur, wenn es sich um betriebliche Fahrten handelt. Nicht versichert sind deshalb z. B. Privatfahrten oder Fahrten, die nicht im Zusammenhang mit dem Händler- oder Werkstatt-Betrieb stehen. Als betriebsfremder Zweck ist auch das Verleihen des roten Kennzeichens anzusehen.
Seit 2008 benötigen Sie zur Zulassung Ihres Fahrzeugs nur noch die elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB), eine 7-stellige Buchstaben- bzw. Zahlenkombination. Sie haben ab dem Tag der Zulassung im Rahmen der vorläufigen Deckung Haftpflichtversicherungsschutz.
Der Beitrag richtet sich nach den individuellen Gegebenheiten Ihres Betriebs. Setzen Sie sich einfach mit uns in Verbindung, wir berechnen Ihnen gern ein passendes Angebot.