Ob Sie einen Leistungsfall melden oder zurück in Ihren Beruf wollen - wir helfen Ihnen.
Einkommensschutz: Leistung beantragen.
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Hier geht es zu allen wichtigen Informationen.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Grundfähigkeitsversicherung
So können Sie Ihren Leistungsantrag für die Grundfähigkeitsversicherung stellen.
Sie haben die Wahl:
- Rufen Sie uns an
Tel. 0911 531-65716
Montag bis Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 17:00 Uhr - Telefontermin mit Ihrem persönlichen Ansprechpartner
- Schriftlicher Leistungsantrag per Post
Bitte geben Sie uns im Idealfall eine Handynummer an, unter der wir Sie telefonisch erreichen können
Viele Informationen rund um die Grundfähigkeitsversicherung finden Sie hier.
So läuft die Prüfung Ihres Antrags auf Leistungen wegen des Verlusts einer Grundfähigkeit ab - wichtige Informationen zum Herunterladen
Häufige Fragen zur Leistungsprüfung in der Grundfähigkeitsversicherung:
Ja. Bis zur Entscheidung über Ihren Leistungsantrag können wir die Beiträge stunden. Falls der Leistungsantrag abgelehnt wird, sind die Beiträge allerdings nachzuzahlen.
Nein. Bei der NÜRNBERGER Grundfähigkeitsversicherung ist - anders als bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung- der Beruf vor Eintritt Ihrer Erkrankung für die Beurteilung Ihrer Einschränkungen nicht relevant.
Wenn Sie Leistungen beantragen, fordern wir von Ihren behandelnden (Fach-)Ärzten eine Einschätzung zu den Einschränkungen der Grundfähigkeiten an.
Bei unklaren oder widersprüchlichen ärztlichen Aussagen haben wir die Möglichkeit, eine fachärztliche Begutachtung durch einen neutralen medizinischen Sachverständigen in Auftrag zu geben.
Wenn eine Begutachtung erforderlich ist, haben Sie die Möglichkeit, sich zwischen zwei von uns vorgeschlagenen Ärzten zu entscheiden. Dabei handelt es sich um neutrale medizinische Sachverständige, die in keinem arbeitsvertraglichen Verhältnis zur NÜRNBERGER stehen. Sobald Sie uns Ihre Auswahl mitgeteilt haben, versenden wir den Auftrag zusammen mit den uns vorliegenden medizinischen Unterlagen. Im Anschluss wird Ihnen der Termin für die Untersuchung durch den Gutachter mitgeteilt.
Die Untersuchung erfolgt vor Ort beim Arzt/Gutachteninstitut. Danach wird der Bericht an uns übermittelt.
Die Kosten für die Begutachtung übernehmen wir in voller Höhe.
Wenn Sie mit dem Auto zur Untersuchung anreisen, erstatten wir Ihnen anteilige Fahrtkosten sowie die Parkgebühren. Bei einer Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln der 2. Klasse erhalten Sie den kompletten Fahrpreis von uns zurück.
Eine Begleitperson dürfen Sie grundsätzlich mitnehmen. Für diese übernehmen wir die Fahrtkosten ebenfalls, soweit die Notwendigkeit der Begleitung durch ein ärztliches Attest nachgewiesen wurde.
Wenn Sie Ihre Grundfähigkeiten mit dem Kompakt-Schutz ohne Zusatzbausteine abgesichert haben, lösen eine Arbeitsunfähigkeit, Pflegebedürftigkeit oder Erwerbsminderung noch keine Anerkennung einer Grundfähigkeit aus. Der private Versicherer hat ein Recht auf eigenständige Prüfung des Leistungsanspruchs. Deshalb werden die Einschränkungen Ihrer Grundfähigkeiten von uns wie oben beschrieben beurteilt.
Je nach vereinbarten Zusatzbausteinen kann Ihr Versicherungsschutz erweitert sein. Einige davon sind:
- Zusatzbaustein Arbeitsunfähigkeit
Bei einer Arbeitsunfähigkeit, die mindestens 6 Monate besteht oder bereits bestanden hat, wird eine Rente in Höhe der versicherten Grundfähigkeitsrente für maximal 24 Monate gezahlt. Sie erhalten die Leistungen bereits nach 3 Monaten ununterbrochener Arbeitsunfähigkeit, wenn eine voraussichtliche Dauer von mindestens 6 Monaten fachärztlich bescheinigt wird. - Zusatzbaustein Pflege
Wenn Sie pflegebedürftig sind oder einen Autonomieverlust infolge von Demenz erleiden, haben Sie Anspruch auf eine zusätzliche lebenslange Rente in Höhe der versicherten Grundfähigkeitsrente. Die Leistungen werden bereits ab 1 Pflegepunkt nach ADL-Katalog bzw. ab Pflegegrad 2 nach Sozialgesetzbuch (SGB XI; Fassung vom 22.12.2020) fällig. - Zusatzbaustein Psyche
Bei diesem Baustein erhalten Sie die Leistungen bei voller Erwerbsminderung infolge psychosomatischer/psychischer Erkrankung. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind nur Fälle, die durch Alkoholmissbrauch oder Drogenkonsum verursacht wurden.
Nein. Der "GdB" wird nach dem Schwerbehindertengesetz festgelegt. Bei der "MdE" handelt es sich um einen Begriff aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Als Nachweis für eine Grundunfähigkeit sind beide Beeinträchtigungsgrade nicht geeignet.
Warum ist das so?
Für die Beurteilung einer Grundunfähigkeit gelten andere Kriterien. Diese sind in den Versicherungsbedingungen geregelt.
Vorauszahlungen sind in den Bedingungen nicht vorgesehen. Erst nach Prüfung aller erforderlichen Unterlagen erklären wir, ob und in welchem Umfang sowie für welchen Zeitraum wir Ihren Leistungsanspruch anerkennen.
Sie erhalten die Grundunfähigkeitsleistungen rückwirkend ab Beginn der Feststellung der Grundunfähigkeit, unabhängig vom Zeitpunkt der Meldung. Der Anspruch auf die versicherten Leistungen entsteht frühestens mit Ablauf des Monats, in dem die Grundunfähigkeit eingetreten ist.
Nein. Die Leistungen aus der NÜRNBERGER Grundfähigkeitsversicherung erhalten Sie unabhängig von Ihrem Einkommen in voller Höhe wie im Versicherungsvertrag vereinbart. Es erfolgt keine Kürzung der Leistungen.
Dread-Disease-Versicherung
So können Sie Ihren Leistungsantrag für den NÜRNBERGER Ernstfallschutz stellen.
Sie haben die Wahl:
- Rufen Sie uns an
Tel. 0911 531-65716
Montag bis Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 17:00 Uhr - Telefontermin mit Ihrem persönlichen Ansprechpartner
- Schriftlicher Leistungsantrag per Post
Bitte geben Sie uns im Idealfall eine Handynummer an, unter der wir Sie telefonisch erreichen können.
Viele Informationen rund um den NÜRNBERGER Dread-Disease-Versicherung finden Sie hier.
So läuft die Prüfung Ihres Antrags auf Leistungen wegen schwerer Erkrankung ab - wichtige Informationen zum Herunterladen
Häufige Fragen zur Leistungsprüfung bei Dread-Disease-Versicherung:
Ja. Bis zur Entscheidung über Ihren Leistungsantrag können wir die Beiträge stunden. Falls der Leistungsantrag abgelehnt wird, sind die Beiträge allerdings nachzuzahlen.
Nein. Beim NÜRNBERGER ErnstfallSchutz ist - anders als bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung- der Beruf vor Eintritt Ihrer Erkrankung für die Beurteilung Ihrer Einschränkungen nicht relevant.
Die Leistungsvoraussetzungen der schweren Erkrankung werden nur anhand von medizinischen Befund- und Behandlungsberichten geprüft. Für den Fall, dass die Unterlagen nicht ausreichend/eindeutig sind, fordern wir von Ihren behandelnden (Fach-)Ärzten ergänzende Auskünfte an.
Für die meisten schweren Erkrankungen sind im NÜRNBEGRER ErnstfallSchutz keine Wartezeiten vereinbart. Nur bei den folgenden Gesundheitsstörungen bestehen Wartezeiten:
- Invasiv wachsender Krebs: 6 Monate
- Angioplastie: 3 Monate
- Bypass-Operation: 3 Monate
Bei bestimmten schweren Erkrankungen haben Sie bereits bei einem minderschweren Grad der Erkrankung einen Anspruch auf die versicherte Teilleistung (50 % der Versicherungssumme, maximal 25.000 EUR).
Dieser erweiterte Schutz greift bei folgenden Diagnosen:
- Invasiv wachsender Krebs
- Herzinfarkt
- Schlaganfall
- Multiple Sklerose
Maßgeblich für den Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls ist die erste Diagnose der schweren Erkrankung. Als solche gilt jede Erstdiagnose eines medizinischen Dienstleisters (z. B. Arzt, Heilpraktiker, Labor, Gesundheitsamt). Diese muss während der Versicherungsdauer gestellt und durch fachärztliche Atteste nachgewiesen werden.
Nein. Die Leistungen aus dem NÜRNBERGER ErnstfallSchutz erhalten Sie unabhängig von Ihrem Einkommen.