Ob im Beruf oder im Alltag: Was passiert eigentlich, wenn Sie wichtige Fähigkeiten wie den Gebrauch Ihrer Hände verlieren? Vom Staat bekommen Sie dann wenig bis gar keine finanzielle Unterstützung. Die NÜRNBERGER Grundfähigkeitsversicherung unterstützt Sie finanziell bei schwerer Beeinträchtigung oder Verlust einer wichtigen Fähigkeit.
Gleichzeitig setzen Sie sich für eine lebenswerte Zukunft ein: Denn unsere Grundfähigkeitsversicherung vereint zuverlässigen Schutz mit ökologischen, ethischen und sozialen Komponenten.

Grundfähigkeitsversicherung: Ihre Fähigkeiten sind es wert!
Finanzielle Existenz bei starker Beeinträchtigung oder Verlust wichtiger Fähigkeiten absichern.
- Für Ihre wichtigsten körperlichen und geistigen Fähigkeiten
- Günstige Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung
- Leistung schon bei starker Beeinträchtigung oder Verlust von nur einer Fähigkeit
- Beruf & Vorsorge
- Existenzsicherung
- Grundfähigkeitsversicherung
Weil es auf Ihre Grundfähigkeiten ankommt - jetzt mit Verantwortung absichern
Die Vorteile der NÜRNBERGER Grundfähigkeitsversicherung
- Volle Leistung schon bei starker Beeinträchtigung oder Verlust von nur einer der versicherten Grundfähigkeiten
- Sie können Zusatzbausteine während der Vertragslaufzeit flexibel ein- und ausschließen - der Einschluss ist in den ersten 5 Jahren nach Versicherungsbeginn und vor dem Alter 40 ohne erneute Risikoprüfung* möglich
- Verschiedene Zusatzbausteine abschließbar, um den Schutz genau an Ihre Bedürfnisse anzupassen
- Bei einer Erhöhung der Regelaltersgrenze können Sie die Laufzeit Ihrer Grundfähigkeitsversicherung entsprechend verlängern
- Sie können optional in eine Berufsunfähigkeitsversicherung wechseln - bis zum Alter 27 Jahre und ohne erneute Risikoprüfung nach erfolgreicher Ausbildung, Studium oder Weiter- bzw. Fortbildung (z. B. Fachwirt oder Meister)
- Verkürzte Gesundheitsfragen und Abfragezeiträume für junge Leute bis Eintrittsalter 30 Jahre
*Der Zusatzbaustein Psyche kann nur mit Beantwortung einer Gesundheitsfrage nachträglich eingeschlossen werden.
Grundfähigkeitsversicherung (GF) und Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) - unterschiedliche Produkte mit eigenen Besonderheiten**
Welche Voraussetzung muss erfüllt sein?
Verlust oder starke Beeinträchtigung einer versicherten körperlichen Fähigkeit
Gesundheitlich mindestens zu 50 % außerstande, die bisherige berufliche Tätigkeit auszuüben***
Was bietet die Versicherung?
Absicherung von Einkommenseinbußen durch Fähigkeitsverlust
Absicherung von Einkommenseinbußen durch Berufsunfähigkeit
Was genau ist versichert?
Dauerhafter Verlust der Fähigkeit für mindestens 6 Monate unabhängig von der beruflichen Tätigkeit
Dauerhafte gesundheitliche Einschränkung für mindestens 6 Monate mit Auswirkungen auf die berufliche Tätigkeit
Was zahlt die Versicherung im Leistungsfall?
Monatliche Rentenzahlung unabhängig von der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit
Monatliche Rentenzahlung
Hinweis: Auch ein Fähigkeitsverlust kann zur Berufsunfähigkeit führen
Grundfähigkeit (GF)
Welche Voraussetzung muss erfüllt sein?
Verlust oder starke Beeinträchtigung einer versicherten körperlichen Fähigkeit
Was bietet die Versicherung?
Absicherung von Einkommenseinbußen durch Fähigkeitsverlust
Was genau ist versichert?
Dauerhafter Verlust der Fähigkeit für mindestens 6 Monate unabhängig von der beruflichen Tätigkeit
Was zahlt die Versicherung im Leistungsfall?
Monatliche Rentenzahlung unabhängig von der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit
Berufsunfähigkeit (BU)
Welche Voraussetzung muss erfüllt sein?
Gesundheitlich mindestens zu 50 % außerstande, die bisherige berufliche Tätigkeit auszuüben***
Was bietet die Versicherung?
Absicherung von Einkommenseinbußen durch Berufsunfähigkeit
Was genau ist versichert?
Dauerhafte gesundheitliche Einschränkung für mindestens 6 Monate mit Auswirkungen auf die berufliche Tätigkeit
Was zahlt die Versicherung im Leistungsfall?
Monatliche Rentenzahlung
Hinweis: Auch ein Fähigkeitsverlust kann zur Berufsunfähigkeit führen
**stark vereinfacht
***verursacht durch Krankheit, Körperverletzung, Unfall oder Kräfteverfall
Grundfähigkeitsversicherung für Kinder

Flexibler Schutz für kleine Abenteurer
- Bereits für Schüler ab Eintrittsalter 5 Jahre
- Abschluss mit nur 2 Gesundheitsfragen für Kinder
- Upgrade-Option: nachträglicher Ein- und Ausschluss von Zusatzbausteinen
- Wechsel-Option in eine Berufsunfähigkeitsversicherung bis zum Alter 27
Was ist eine Grundfähigkeitsversicherung?
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Grundfähigkeitsversicherung: Sehen, Hören, Laufen oder Sitzen - alles Fähigkeiten, die wir meist für selbstverständlich halten.
Doch ein Unfall oder eine Krankheit können Grundfähigkeiten maßgeblich einschränken. Hier setzt unsere Grundfähigkeitsversicherung an.
Wir helfen Ihnen finanziell bei starken körperlichen wie auch psychischen Einschränkungen. Vor allem bei Ausfällen im Beruf kann das eine große Hilfe sein.


Die Zusatzbausteine zur Grundfähigkeitsversicherung der NÜRNBERGER
Mobilität
Körperliche Arbeit
Büro
Psyche
Arbeitsunfähigkeit
Pflege
Berufsfahrer
Dread Disease
Weitere Informationen zur NÜRNBERGER Grundfähigkeitsversicherung zum Herunterladen
Allgemeine Versicherungsbedingungen
- Allgemeine Bedingungen für die NÜRNBERGER Grundfähigkeitsversicherung (PDF, 344.03 KB)
- Besondere Bedingungen für die Option auf einen Wechsel in eine BU (BU-Wechseloption) (PDF, 76.35 KB)
- Bedingungen für die NÜRNBERGER Ernstfallschutz-Zusatzversicherung zur Grundfähigkeitsversicherung (PDF, 187.56 KB)
- Versicherte schwere Erkrankungen und sonstige Leistungsauslöser (PDF, 73.16 KB)
Rechenbeispiele: Was kostet eine Grundfähigkeitsversicherung?

Krankenpfleger
Der 26-jährige Krankenpfleger Stefan entscheidet sich für den Kompakt-Schutz, erweitert um die Zusatzbausteine Mobilität sowie Psyche: 1.000 EUR monatliche Rente bis Endalter 67 Jahre.
57,15 EUR* im Monat

Paketzustellerin
Kerstin, 27 Jahre, hat zu ihrem Kompakt-Schutz der Grundfähigkeitsversicherung die Bausteine Körperliche Arbeit und Arbeitsunfähigkeit dazu gepackt: 1.000 EUR monatliche Rente abgesichert bis Endalter 67 Jahre.
48,22 EUR* im Monat

Berufskraftfahrer
Der 30-jährige Jonas fährt gut mit dem Kompakt-Schutz seiner Grundfähigkeitsversicherung, aber noch besser so: inklusive Baustein Berufsfahrer (Leistung bei Verlust der Fahrerlaubnis Klasse C und D (Lkw-/Busfahren) sowie zur Fahrgastbeförderung (z. B. Taxifahren) aus gesundheitlichen Gründen) sowie Baustein Körperliche Arbeit. Für 1.000 EUR monatliche Rente bis Endalter 67 Jahre.
73,74 EUR* im Monat

Schreiner
Markus, 35 Jahre, wählt zu dem Kompakt-Schutz der Grundfähigkeitsversicherung noch die Zusatzbausteine Körperliche Arbeit und Mobilität und sichert damit 1.500 EUR Monatsrente bis Endalter 67 Jahre ab.
76,11 EUR* im Monat

Kfz-Mechatroniker
Lars, 30 Jahre, entscheidet sich für die Zusatzbausteine Mobilität und Büro zum Kompakt-Schutz der Grundfähigkeitsversicherung: 1.000 EUR monatliche Rente bis Endalter 67 Jahre abgesichert.
44,50 EUR* im Monat
*Es handelt sich um den Zahlbeitrag. Dieser ist geringer als der garantierte Tarifbeitrag, da die Überschussbeteiligung den Beitrag reduziert. Die Höhe der künftigen Überschüsse kann nicht garantiert werden.
Die häufigsten Fragen zur Grundfähigkeitsversicherung
Eine Grundfähigkeitsversicherung unterstützt Sie finanziell, wenn Sie Ihre wichtigsten körperlichen oder geistigen Fähigkeiten verlieren. Die monatliche Rente aus der Grundfähigkeitsversicherung fängt z. B. laufende Kosten auf und hilft Ihnen, das Leben neu zu organisieren - unabhängig davon, ob Sie Ihren Beruf noch weiter ausüben können.*
Die Leistung erfolgt nicht erst bei Verlust, sondern auch schon bei starker Beeinträchtigung einer der versicherten Grundfähigkeiten.
Mit verschiedenen Zusatzbausteinen können Sie Ihren Schutz genau an Ihre Bedürfnisse anpassen.
*Gilt nicht für den Baustein Berufsfahrer.
Eine Grundfähigkeitsversicherung ist besonders für Menschen geeignet, die zum Beispiel
- vorsorgen möchten, falls eine wichtige körperliche oder geistige Fähigkeit stark beeinträchtigt ist oder verloren geht - unabhängig von der Berufstätigkeit (Ausnahme: Berufskraftfahrer),
- sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht leisten können oder wollen, da sie dafür sehr hohe Beiträge aufwenden müssten,
- ihren beruflichen Weg erst finden müssen,
- einen Familienbetrieb haben und trotz Erkrankung weiterarbeiten möchten,
- selbstständig sind und deren Berufe sich nicht einordnen lassen,
- mehrere Berufe haben,
- Schüler, die das Risiko einer möglichen Bildungslücke absichern möchten, die durch die (temporäre) Nicht‐Teilnahme am Schulunterricht infolge starker Beeinträchtigung oder Verlust von Grundfähigkeiten entstehen kann.
Die selbstständige Grundfähigkeitsversicherung (GF) bietet Schutz in Form einer monatlichen Rente bei Verlust oder starker Beeinträchtigung einer der versicherten Grundfähigkeiten.
Die vertraglich vereinbarte monatliche Rente wird gezahlt, wenn ein Versicherungsfall vorliegt. Also dann, wenn Sie
- infolge einer Krankheit, einer Verletzung des Körpers oder Kräfteverfalls,
- die fachärztlich nachzuweisen sind,
- gesundheitlich beeinträchtigt sind
und dadurch
- voraussichtlich mindestens 6 Monate (Prognosezeitraum)
ununterbrochen in einer der versicherten Grundfähigkeiten, z. B. Stehen, Gehen oder Sehen beeinträchtigt sind bzw. bereits mindestens 6 Monate ununterbrochen beeinträchtigt gewesen sind.
Ausnahme: Bei voller Erwerbsminderung infolge psychischer Erkrankung (Zusatzbaustein Psyche) gilt abweichend ein Prognosezeitraum von mindestens 12 Monaten.
Ja, es gibt Ausnahmen bei den 3 folgenden Leistungsauslösern bzw. Zusatzbausteinen:
- Leistungsauslöser "Infektionsklausel": Der Leistungsbezug ist auf insgesamt max. 24 Monate begrenzt. Die Leistungszahlung bei der Infektionsklausel wird ebenfalls eingestellt, wenn die behördliche Anordnung des Tätigkeitsverbots nach Infektionsschutzgesetz während dieses Zeitraums vorzeitig aufgehoben wird.
- Zusatzbaustein Arbeitsunfähigkeit (AU): Der Leistungsbezug ist ebenfalls auf bis zu 24 Monate begrenzt. Zudem wird die Leistungszahlung aus dem AU-Baustein eingestellt, sobald die versicherte Person wieder voll arbeitsfähig ist.
- Zusatzbaustein Pflege: Bei der zusätzlichen lebenslangen Pflegerente kann die Leistungsdauer über die Versicherungsdauer hinaus gehen.
Ja. Die Leistung aus der Grundfähigkeitsversicherung erhalten Sie bei Verlust oder starker Beeinträchtigung einer der versicherten Grundfähigkeiten, unabhängig davon, ob sie weiterhin arbeiten können oder nicht.
Ausnahmen gibt es bei den Zusatzbausteinen "Berufsfahrer" und "volle Erwerbsminderung infolge psychischer Erkrankung". Diese können Sie unseren Versicherungsbedingungen entnehmen.
Es wird eine monatliche Rente ausgezahlt: bei Verlust bzw. starker Beeinträchtigung einer der versicherten Grundfähigkeiten bis maximal zum Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer.
Ja, Sie müssen bei Antragstellung Angaben zu Ihrem Gesundheitszustand machen. Diese Fragen sind weniger umfangreich als bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung.
Folgende Faktoren wirken sich u. a. auf den Beitrag aus:
- Eintrittsalter der versicherten Person
- Höhe der versicherten Jahresrente
- Vertragslaufzeit
- Einstufung des Berufs in entsprechende Risikoklasse
- Gewählte Überschussverwendungsart
- Gewählter Umfang des Versicherungsschutzes
Bei bestimmten Ereignissen, die die versicherte Person betreffen, kann bis vor dem 50. Geburtstag die versicherte monatliche Rente ohne erneute Risikoprüfung erhöht werden, z. B. bei Heirat oder Geburt eines Kindes.
Darüber hinaus haben Sie die einmalige Möglichkeit, ohne Ereignis die versicherte Rente zu erhöhen. Die Erhöhung ist in den ersten 5 Jahren nach Versicherungsbeginn und vor dem 40. Geburtstag (ohne Risikoprüfung) möglich.
- Berufsunfähigkeitsversicherung: Absicherung des Berufs bzw. der zuletzt ausgeübten beruflichen Tätigkeit (Tätigkeitsverlust)
- Grundfähigkeitsversicherung: Absicherung bestimmter körperlicher und geistiger Fähigkeiten unabhängig von einer beruflichen Tätigkeit (Fähigkeitsverlust)
Ja. Bestimmte Vorerkrankungen können in der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht versichert werden oder nur mit einer medizinischen Ausschlussklausel bzw. einem Risikozuschlag auf den Beitrag. In der Grundfähigkeitsversicherung hingegen ist die Absicherung zum Teil ohne Mehrbeitrag bzw. Ausschlussklausel möglich.
Ja. Die Berufsunfähigkeitsversicherung versichert das Risiko, wenn Sie wegen einer Krankheit, Verletzung des Körpers bzw. Kräfteverfalls in Ihrem zuletzt ausgeübten Beruf nur noch weniger als 50 % arbeiten können. Die Grundfähigkeitsversicherung versichert die starke Beeinträchtigung oder den Verlust bestimmter körperlicher oder geistiger Fähigkeiten unabhängig von Ihrer Tätigkeit. Daher sind fast alle Berufe in der Grundfähigkeitsversicherung versicherbar.
Ja, z. B. die Berufe Feuerwerker, Pyrotechniker, Zündholzarbeiter, Minentaucher/-demonteur (Marine), Sprengstoffermittler, Polizeivollzugsbeamter (SEK/MEK/USK), Pilot (Kampfflugzeug), Kampfmittelräumer, Munitionsberger/-räumer, Drohnen-Pilot (militärisch), Eishockeyspieler, Rennfahrer, Rallyefahrer und Stuntman sind in der Grundfähigkeitsversicherung nicht versicherbar.
Zudem ist in der Grundfähigkeitsversicherung auch keine Absicherung von Personen möglich, die nicht erwerbstätig sind. Ausnahmen: Schüler ab Alter 5 Jahre, Studenten sowie Hausfrauen/Hausmänner.