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Eltern stehen hinter einem Mädchen mit Schultüte

Berufsunfähigkeits­versicherung für Schüler.

Sichern Sie frühzeitig die finanzielle Unabhängigkeit Ihres Kindes mit einer Schul- oder Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) der NÜRNBERGER.

  • Finanzieller Schutz für Schüler ab 5 Jahren
  • Zusatzbausteine flexibel dazubuchen
  • Frühzeitig den Gesundheitszustand sichern
  • Siegel Franke Bornberg: Berufsunfähigkeitsversicherung hervorragend

Finanzielle Absicherung für Ihr Schulkind mit unserer Schul- oder Berufsunfähigkeits­versicherung

Mädchen macht Hausaufgaben während Frau lächelnd neben ihr steht

Unfälle und scheinbar harmlose Erkrankungen können schwere gesundheitliche Folgen haben, die manchmal sogar das Aus in Schule, Studium und Beruf bedeuten. Was viele nicht wissen: Junge Menschen sind bei Invalidität, Schul- oder Berufsunfähigkeit kaum oder gar nicht gesetzlich abgesichert. Insbesondere bei krankheitsbedingter Invalidität in der Schul- oder Studienzeit gibt es keine Unterstützung von der Gesetzlichen Rentenversicherung!

Mit unseren flexiblen Kindervorsorgeprodukten können Sie Ihrem Kind bereits in jungen Jahren die Vorteile eines umfassenden BU-Schutzes ermöglichen. Wie das geht? Versichert ist eine monatliche Rente, wenn Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen länger als 6 Monate und nicht mehr als 50 % am regulären Schulunterricht teilnehmen kann. Dabei werden auch Schulweg und Hausaufgaben sowie Ausstattung des Schulgebäudes berücksichtigt. So können Sie als Eltern z. B. im Beruf kürzertreten oder einen Privatlehrer engagieren.

Schulunfähigkeits­versicherung oder Berufsunfähigkeits­versicherung für Schüler: Was ist der Unterschied?

Die Absicherung für Schüler funktioniert ähnlich wie bei Erwachsenen: Wenn die versicherte Person (in diesem Fall Ihr Kind) aufgrund von Krankheit ihrem Beruf nicht mehr nachgehen kann, leistet die Versicherung. Und was bei Erwachsenen der Job ist, ist bei Kindern eben die Schule.

Die NÜRNBERGER bietet 2 Varianten der Absicherung an:

Unsere Schulunfähigkeitsversicherung (SU) schützt Grundschüler ab 5 Jahren und leistet, wenn Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen länger als 6 Monate und nicht mehr als 50 % am regulären Schulunterricht teilnehmen kann.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler (Schüler-BU) greift für Schüler einer weiterführenden Schule ab 10 Jahren und geht noch einen Schritt weiter als die SU: Hier wird der Status "Schüler" bereits wie ein echter Beruf behandelt, wodurch Sie Ihrem Kind frühzeitig einen echten Berufsunfähigkeitsschutz für die Zukunft sichern.

Vorteile der Schulunfähigkeits­versicherung

  • Versicherbare Rente bei Abschluss von maximal 1.500 EUR
  • Gesundheitszustand in jungen Jahren für späteren BU-Abschluss sichern - keine erneute Gesundheitsprüfung notwendig
  • Spezielle BU-Umstellungs- und Erhöhungsoption bei erstmaligem Übertritt auf eine weiterführende Schule, bei Beginn einer Berufsausbildung oder eines Studiums bzw. bei Start in das Arbeitsleben - ohne erneute Risikoprüfung
  • Schulunfähigkeitsrente zur freien Verwendung, z. B. für berufliches Kürzertreten eines Elternteils
  • Inklusive Spezialisten-Service BetterDoc: Unterstützung bei der Suche eines geeigneten Facharztes für die bestmögliche Behandlung

Vorteile der Schüler-BU

  • Versicherbare Rente bei Abschluss von maximal 1.500 EUR
  • "Echte" BU: Der Status Schüler ist einem Beruf gleichgestellt
  • Option auf Prüfung eines günstigeren Beitrags bei Wechsel der Schulform bzw. Versetzung in die gymnasiale Oberstufe - ohne das Risiko einer Schlechterstellung und ohne erneute Risikoprüfung
  • AU-Beitragsschutz: Sie zahlen keine Beiträge für die Schüler-BU Ihres Kindes, wenn es länger als 6 Wochen am Stück krankgeschrieben ist
  • mentalis mit Resilience+: Unabhängiger Partner für professionelle Soforthilfe bei Krankschreibungen Ihres Kindes (ab einem Alter von 16 Jahren) von mehr als 6 Wochen aufgrund psychischer Erkrankungen.
  • Inklusive Spezialisten-Service BetterDoc: Unterstützung bei der Suche eines geeigneten Facharztes für die bestmögliche Behandlung

Unsere Absicherungsmöglichkeiten für Schüler im Detail

Schulunfähigkeits­versicherung (SU)

Zuverlässiger finanzieller Schutz - für Grundschüler ab 5 Jahren

  • Für Grundschüler ab 5 Jahren
  • Bei Schulunfähigkeit zahlen wir eine monatliche Rente
  • Wechsel in die Schüler-BU ab einem Alter von 10 Jahren und bei Übertritt auf weiterführende Schule möglich - ohne erneute Risikoprüfung
Schüler-Berufsunfähig­keits­versicherung (BU)

Individuell anpassbarer finanzieller Schutz - für Schüler ab 10 Jahren

  • Für Schüler ab 10 Jahren (weiterführende Schule, z. B. Realschule oder Gymnasium)
  • Der Status Schüler ist einem Beruf gleichgestellt, es besteht "echter BU-Schutz"
  • Option auf Prüfung eines günstigeren Beitrags bei späterem Berufswechsel - ohne das Risiko einer Schlechterstellung und ohne erneute Risikoprüfung
  • Die BU wächst mit dem Leben Ihres Kindes mit:
    - Umfangreiche Erhöhungsoptionen (z. B. bei Berufseinstieg)
    - Flexibler Einschluss von Arbeitsunfähigkeits-Schutz oder Arbeitsunfähigkeits- und Pflege-Schutz in den ersten 5 Jahren auch noch nach Versicherungsbeginn - ohne erneute Risikoprüfung (Upgrade-Option)
  • Auch eine BU mit Dienstunfähigkeitsschutz kann abgeschlossen werden

Zusatzpakete für den Schutz Ihres Kindes

Kinder-Krankenzusatz­versicherung

Für die optimale medizinische Versorgung Ihres Kindes, z. B. bei Operationen, Sehhilfen oder Heilpraktiker

Dread-Disease-Zusatzversicherung

Verschafft im Fall einer von mehr als 50 versicherten schweren Erkrankungen finanziellen Freiraum.

Besonderheit unserer Schulunfähigkeits- bzw. Schüler-Berufsunfähigkeits­versicherung

Sollte Ihr Kind erkranken, unterstützt Sie der Spezialisten-Service BetterDoc bei der Suche nach dem passenden Arzt. So bekommt Ihr Kind die bestmögliche Behandlung, um schnell wieder gesund zu werden.

Häufige Fragen zur Schul- oder Berufsunfähigkeits­versicherung für Schüler

Manchmal sorgen schwere Krankheiten oder Unfälle dafür, dass junge Menschen länger als 6 Monate und nicht mehr als 50 % am regulären Schulunterricht teilnehmen können. Kinder und Jugendliche haben nahezu keine staatliche Absicherung für diesen Fall. Hier springt die NÜRNBERGER Schulunfähigkeitsversicherung für Grundschüler ab 5 Jahren mit einer monatlichen Rente ein.

Grundsätzlich ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler das Gleiche wie eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Erwachsene: Die versicherte Person (Schüler ab 10 Jahren) erhält eine monatliche BU-Rente, wenn sie ihren Beruf aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht mehr ausüben kann. Bei Schülern geht es dabei nicht um den Job, sondern den Unterricht: Wenn das Kind aus gesundheitlichen Gründen länger als 6 Monate und nicht mehr als 50 % am regulären Schulunterricht teilnehmen kann, greift die Versicherung. Dabei werden bei der NÜRNBERGER auch Schulweg und Hausaufgaben sowie Ausstattung des Schulgebäudes berücksichtigt.

Mit der Schulunfähigkeitsversicherung (SU) können sich bereits Grundschüler ab 5 Jahren gegen Schulunfähigkeit absichern. Versichert ist eine monatliche Rente, wenn Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen länger als 6 Monate und nicht mehr als 50 % am regulären Schulunterricht teilnehmen kann. So können Eltern z. B. im Beruf kürzertreten oder einen Privatlehrer engagieren. Mit dem frühzeitigen Abschluss bereits in der Schulzeit ist bei der NÜRNBERGER die Möglichkeit verbunden, später auf eine BU umzustellen. So kann verhindert werden, dass eine BU-Versicherung im Erwachsenenalter zu teuer wird oder gar nicht mehr abgeschlossen werden kann. Denn die Gesundheitsfragen für das Kind werden einmal bei Abschluss (also in jungen und meist gesunden Jahren) beantwortet - und ermöglichen so den Schutz für das spätere Arbeitsleben.

Für Schüler ab 10 Jahren, die bereits eine weiterführende Schule wie z. B. eine Realschule besuchen, ist die Schüler-BU der ideale Schutz. Im Unterschied zur SU bietet diese bereits "echten" BU-Schutz, da der Status "Schüler" einem Beruf gleichgestellt ist. Es besteht zudem ein mehrmaliges Recht auf "Günstigerprüfung" und eine damit verbundene mögliche Verbesserung der Berufsgruppe - beispielsweise bei Wechsel der Schulform bzw. Übertritt in die gymnasiale Oberstufe oder Berufseinstieg. Eine spätere Schlechterstellung der Berufsgruppe ist nicht möglich.

Zum einen, weil immer etwas passieren kann. Und leider auch Kinder nicht vor schweren Unfällen oder Krankheiten gefeit sind. Falls etwas passiert und der BU-Leistungsfall eintritt, sichern Sie sich mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler eine monatliche Rente und können so flexibel auf die neue Situation reagieren.

Zum anderen soll mit einem frühzeitigen Abschluss bereits in der Schulzeit verhindert werden, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung im Erwachsenenalter zu teuer wird oder gar nicht mehr abgeschlossen werden kann. Denn Sie beantworten die Gesundheitsfragen für Ihr Kind einmal bei Abschluss (also in jungen und meist gesunden Jahren) - und ermöglichen ihm so den Schutz für das spätere Arbeitsleben.

Ja, weil Schüler im Ernstfall oft durchs Versorgungsraster fallen. Der Grund: Für den, der noch nicht in die Gesetzliche Rentenversicherung einzahlen konnte, reicht in der Regel der staatliche Anspruch nicht aus.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler schließt diese Lücke und zahlt im Leistungsfall eine BU-Rente, falls Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen länger als 6 Monate und nicht mehr als 50 % am regulären Schulunterricht teilnehmen kann. Dabei werden auch Schulweg und Hausaufgaben sowie Ausstattung des Schulgebäudes berücksichtigt. Dank der regelmäßigen Auszahlung können Sie es Ihrem Sohn oder Ihrer Tochter im Ernstfall beispielsweise ermöglichen, Privatunterricht zu nehmen. Während Sie weiterhin mit Ihrem Beruf das Familieneinkommen sichern.

Ab 10 Jahren und erstmaligem Übertritt auf eine weiterführende Schule kann das Kind in die Schüler-Berufsunfähigkeitsversicherung wechseln - ohne erneute Risikoprüfung. Aber auch bei Beginn einer Ausbildung oder eines Studiums oder Eintritt in das Berufsleben ist ein Wechsel in die Berufsunfähigkeitsversicherung ohne erneute Risikoprüfung innerhalb bestimmter Fristen möglich.

Im Leistungsfall zahlen wir eine monatliche Rente, wenn Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen länger als 6 Monate und nicht mehr als 50 % am regulären Schulunterricht teilnehmen kann. Dabei werden auch Schulweg und Hausaufgaben sowie Ausstattung des Schulgebäudes berücksichtigt. So können Sie als Eltern z. B. im Beruf kürzertreten oder einen Privatlehrer engagieren.

In der Schulunfähigkeitsversicherung ist eine Absicherung bereits ab 5 EUR im Monat möglich.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler kann bereits mit einem monatlichen Mindestbeitrag in Höhe von 10 EUR abgeschlossen werden.

Bei beiden Absicherungsvarianten ist der genaue Preis jedoch vom gewünschten Versicherungsumfang abhängig.

Jeder, der ein Kind hat, das mindestens 5 Jahre alt und eingeschult ist.

Jeder, der ein Kind hat, das mindestens 10 Jahre alt ist und eine weiterführende Schule besucht.

Kinder-Krankenzusatz­versicherung

Egal ob beim Krankenhausaufenthalt oder für alternative Heilmethoden. Wer eine optimale medizinische Versorgung haben will, sollte die Leistungen der GKV ergänzen. Runden Sie den Schutz Ihres Kindes deshalb durch folgende Zusätze ab:

  • Beste medizinische Versorgung im Krankenhaus und bei ambulanten Operationen (z. B. 1- oder 2-Bett-Zimmer, Chefarztbehandlung, Mehrkosten für eine Begleitperson in der Klink)
  • Leistungen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nur teilweise oder gar nicht bezahlt werden (z. B. hochwertiger Zahnersatz, Sehhilfe, Auslandskrankenversicherung und Heilpraktiker)

Dread-Disease-Zusatzversicherung

Kombinieren Sie die BU-Versicherung mit einer einmaligen Kapitalauszahlung von 10.000 - 200.000 EUR bei schwerer Krankheit. Die NÜRNBERGER Dread Disease leistet bei Eintritt einer von mehr als 50 versicherten schweren Erkrankungen, unabhängig von einer Schul- oder Berufstätigkeit.