Tritt Öl aus Ihrem Tank und sickert z. B. ins Grundwasser, kann das erhebliche Kosten verursachen. Als Inhaber von Heizöltanks haften Sie bei Gewässerschäden nach den Grundsätzen der Gefährdungshaftung. Das heißt, es wird nicht danach gefragt, ob Sie an dem Ölaustritt wirklich selbst schuld sind. Mit der NÜRNBERGER Gewässerschadenhaftpflichtversicherung haben Sie gut vorgesorgt und brauchen sich keine Gedanken über finanzielle Folgen zu machen.
Gewässerschadenhaftpflicht: Seien Sie auf der sicheren Seite!
Für Inhaber von Anlagen zur Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen (z. B. Heizöl).
- Schutz bei Verunreinigung des Grundwassers
- Für ober- und unterirdische Öltanks
- Miteinander verbundene Tanks (Batterietanks) gelten als ein Tank