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Junge Frau sitzt auf Fensterbank und lacht in die Kamera

Gewässer­schaden­haftpflicht: Seien Sie auf der sicheren Seite!

Für Inhaber von Anlagen zur Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen (z. B. Heizöl).

  • Schutz bei Verunreinigung des Grundwassers
  • Für ober- und unterirdische Öltanks
  • Miteinander verbundene Tanks (Batterietanks) gelten als ein Tank
Im Überblick

Gewässerschäden durch Heizöl - was kann passieren?

Tritt Öl aus Ihrem Tank und sickert z. B. ins Grundwasser, kann das erhebliche Kosten verursachen. Als Inhaber von Heizö­ltanks haften Sie bei Gewässer­­schäden nach den Grundsätzen der Gefährdungs­­haftung. Das heißt, es wird nicht danach gefragt, ob Sie an dem Ölaustritt wirklich selbst schuld sind. Mit der NÜRNBERGER Gewässer­­schaden­haftpflicht­versicherung haben Sie gut vor­gesorgt und brauchen sich keine Gedanken über finanzielle Folgen zu machen.

Unser Tipp: Prüfen Sie genau!

Öltanks mit einem bestimmten Fassungs­vermögen sind bereits in der Privat­haft­pflicht eingeschlos­sen. Sollte Ihr Tank diese Grenze über­­schreiten, benötigen Sie eine separate Gewässer­schaden­haft­­­pflicht­versicherung.
Mehr dazu lesen Sie hier.

Tarif im Detail

Unser Tarif zur Gewässer­schaden­haftpflicht im Detail

NÜRNBERGER Gewässerschaden­haftpflichtversicherung

Umfassender Schutz für Besitzer von Heizöltanks

  • Für Öltanks mit einem Fassungsvermögen bis 50.000 l
  • Versicherungssummen von 10 oder 20 Mio. EUR wählbar
  • Kostenübernahme für Schadenbesei­ti­gung, Schadengutachten und Erdabtragung
Häufige Fragen

Gewässer­schaden­haft­­pflicht­­versicherung - die häufigsten Fragen

Was ist eine Gewässer­schaden­­haft­pflicht­­versicherung?

Eine Gewässer­­schaden­haft­­pflicht­versicherung schützt Öl­tank­besitzer vor den Ansprüchen Dritter, sollte ihr Öltank auslaufen. Sie wird darum auch Öltank­haftpflicht oder Öltank­versicherung genannt.

Warum ist eine Gewässer­­schaden­haft­pflicht­­versicherung sinnvoll?

Die Gewässer­schaden­haft­pflicht­versicherung schützt Sie bei Schaden­­an­sprüchen Dritter, wenn aus Ihrem Tank Öl in das Grund­­wasser oder ein Gewässer sickert und dieses dadurch verseucht wird. Wir prüfen die Forderung des Ge­schädig­ten, wehren unbe­rechtigte Ansprüche ab und leisten bei berech­tigten Schaden­ersatz­­forderungen.

Warum hafte ich für Schäden, auch wenn mich keine Schuld trifft?

Für Öltankbesitzer gilt die soge­nannte Gefähr­dungs­haftung. Das bedeutet, dass allein der Besitz eines Öl­tanks ein gewisses Risiko mit sich bringt und der Eigen­tümer haften muss. Daher ist eine Gewässer­schaden­haft­pflicht­versicherung ab einem bestimmten Fassungs­vermögen unver­zichtbar.

Sind Öltanks in der Privat­haft­pflicht nicht mitversichert?

In der NÜRNBERGER Privat­haft­­pflicht­versicherung sind Öltanks im selbst bewohnten Ein- oder Zwei­­familien­haus bis zu einem bestimmten Fassungs­­vermögen beitrags­frei mitversichert: im Kompakt-Tarif bis 5.000 l und im Komfort-Tarif bis 10.000 l (nur bei Ein­schluss des Komfort-Plus-Bausteins entfällt die Be­grenzung). Haben Sie einen Tank mit größerem Fassungs­vermögen oder sind Sie Ver­mieter eines Hauses, benötigen Sie eine separate Gewässer­schaden­­haft­pflicht­­versicherung.

Ich will meine Gewässer­schaden­haft­pflicht­versicherung in Anspruch nehmen. Was muss ich tun?

Melden Sie uns den Schaden einfach telefonisch unter 0800 531-6666 oder direkt online. Wir bieten Ihnen Hilfe im Schaden­fall an 7 Tagen - 24 Stunden.

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