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Mann fährt in Glas-Aufzug nach oben

Glasversicherung: All­gefahren­schutz für Immo­bilien & Unter­nehmen.

Schützen Sie Ihre Verglasungen effizient und preisgünstig.

  • Die passende Gewerbe-Glas­versicherung für Sie: Gebäude- oder Geschäfts­glas
  • Umfassend: für Ver­glas­ungen aller Art und Größe
  • Deckt alles ab: be­ruhigender All­gefahrenschutz
Im Überblick

Warum eine Glas­versicherung sinnvoll ist

Ein Unwetter, ein wü­tender Passant oder ein­fach aus Ver­sehen: Glas­schäden können schnell ent­stehen. Das ist nicht nur ge­fährlich, son­dern kann bei der Re­paratur auch teuer werden. Des­halb lohnt sich die NÜRNBERGER Glas­versicherung: Mit ihr schützen Sie Ihre Ver­glas­ungen aller Art – ob Laden, Büro, Halle oder Gebäude­komplex. Sichern Sie auch Ihre ver­mieteten Immo­bilien gegen Glas­bruch ab!

Die Vorteile der NÜRNBERGER Glasbruchversicherung

  • Die Versicherung gibt es als Schutz für Immo­bilien oder für Unter­nehmen.
  • Bei Immo­bilien können Sie die ge­samte Gebäude­verglasung außen und innen versichern.
  • Oder Sie beschränken sich auf die gemein­schaftlich ge­nutzte Gebäude­verglasung des "allg­emeinen Ge­brauchs" wie Haus­tür-, Treppen­haus-, Lift­ver­glasungen usw.
  • Der Schutz für Unter­nehmen deckt so­wohl Außen- als auch Innen­ver­glasungen.
  • Der All­gefahren­schutz kommt un­abhängig von der Ur­sache für den Scha­den auf, z. B. auch bei eigenem oder fremdem Ver­schulden.
  • Außerdem geschützt: Werbe­anlagen wie Leucht­reklame, Firmen­schilder, Trans­parente in­klusive Unter­konstruktion, Be­malung, Be­schriftung und Kabel
Tarife im Detail

Finden Sie ganz ein­fach die richtige Glas­­versicherung für Ihr Ge­­werbe

NÜRNBERGER Gebäude-Glas­versicherung

Schützt Büro- und Geschäfts­gebäude, Hallen oder Mehr­familien­häuser

  • Für selbst genutzte und vermietete Gebäude
  • Schützt Verglasungen aller Art und Größe unabhängig von der Gesamtfläche - inklusive befestigter Spiegel
  • Für Scheiben und Platten aus Glas oder Kunststoff in Fenstern, Türen, an Aufzügen, Wänden usw.
  • Für Sicherheits- und Schutzverglasungen, Mehrscheiben-Isolierglas, Lichtbänder usw.
  • Alternativ können Sie den Schutz begrenzen: auf Scheiben in Gebäudeteilen, die dem allgemeinen Gebrauch dienen, z. B. Treppenhaus und Kellerräume
  • Sie erhalten unabhängig von der Schadensursache Ersatz - bei eigenem oder fremdem Verschulden
  • Ersetzt Ihnen die vollen Reparaturkosten eines Glaserfachbetriebs für die Neuverglasung inklusive Montage-, Fracht- und Fahrtkosten
NÜRNBERGER Geschäfts-Glasversicherung

Passend für jedes Gewerbe - ob gemieteter Laden, Büro oder Gebäudekomplex

  • Schützt Ihre Außen- und Innenverglasungen und Werbeanlagen zum günstigen Preis
  • Für Verglasungen aller Art und Größe, ob beschichtet, gebogen oder geschliffen
  • Wir zahlen Ihnen den Neupreis für Spiegel, Glasplatten, Bilderverglasungen, die noch in Gebrauch waren - unabhängig vom Alter
  • Zusätzlich ersetzen wir Ihnen Mehrkosten bei Preissteigerung oder Technologiefortschritt
  • Bei eigenem oder fremdem Verschulden
Beispiele

Wann zahlt die NÜRNBERGER Glas­versicherung?

Beleuchtetes Schaufenster mit angezogenen Puppen

Ihr Schaufenster wird eingeworfen

Angenommen, Sie besitzen eine kleine Boutique in schöner Stadt­lage. Eines Nachts schla­gen Un­bekannte Ihre Schau­fenster mut­willig ein. Dabei gehen auch einige teure Vi­trinen zu Bruch. Sowohl die Schau­fenster-Schei­be als auch Ihre Vitrinen müssen kom­plett er­setzt werden. Ihre Glas­versicherung über­nimmt den kom­pletten Schaden.

Eingang eines großen Gebäudes mit einer Glasfassade

Ein Sturm zerstört Ihre Glasfassade

Stellen Sie sich vor: Sie sind der Inhaber einer Firma für Hauswirtschaftsgeräte. Ein heftiger Sturm schleudert einen Ast gegen die Glasfassade Ihres Betriebsgebäudes. Bis die Fassade mit dem geeigneten Spezialglas wiederhergestellt werden kann, ist eine Notverglasung erforderlich. Die Kosten für beide Verglasungsarten zahlt Ihre Glasversicherung.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Glasversicherung für Ihr Unternehmen

Warum ist eine Geschäfts-Glas­versicherung sinnvoll?

Die Geschäfts-Glasversicherung leistet unabhängig von der Schaden­ursache bei Zer­brechen, z. B. durch Er­schütterungen, Luft­zug, Un­vorsich­tigkeit, Elementar­ereignisse wie Sturm, Hagel, Über­schwemmung, Erd­beben, Ein­bruch, Van­dalismus sowie bei Fremd­ein­wirkung jeder Art.

Welche Gläser sind Bestandteil der Ver­sicherung?

Sie können nachfolgende Gläser ganz individuell in Ihren Ver­trag ein­schließen lassen - für pass­genauen Schutz nach Maß:

  • Innen- und Außen­verglasung
  • Werbeanlagen
  • Scheiben von Vitrinen, Tischen und Theken
Welche Gläser sind nicht versichert?

Beleuchtungskörper, Hand­spiegel, Hohlgläser, Ge­brauchs­gegen­stände aus Glas, Gewächs­haus­ver­glasungen, optische Gläser, Schrift­scheiben von Foto­setz­geräten, Raster sowie Schei­ben von Kopier­geräten

Welche Kosten sind zusätzlich versichert?
  • Kosten für Notverglasung
  • Liefern und Montieren, z. B. Kran- oder Gerüst­kosten
  • Erneuern von An­strichen, Malereien, Schriften, Ver­zierungen, Licht­filter­lacken und Folien
Was ist, wenn der Schädiger nicht aufgefunden wird?

Ihre Glasversicherung schützt Sie zu­verlässig und leistet un­abhängig davon, ob der Schä­diger be­kannt ist oder nicht.

Welche Scheiben sind mit der Gebäude-Glasversicherung versichert?

Versicherte Scheiben sind z. B.:

  • alle mit dem Gebäude fest verbundenen Außen und Innenscheiben - ohne Quadratmeter-Begrenzung
  • Kunststoffscheiben, -platten, -kuppeln
  • Profilbaugläser, Glasbausteine, Betongläser
  • Dachverglasungen und Abdeckungen von Sonnenkollektoren

Der Versicherungsumfang variiert - je nachdem, ob Sie sich für Grundschutz oder Komplettschutz entschieden haben.

Grundschutz
Alle Gebäudeverglasungen, die dem allgemeinen Gebrauch dienen, z. B. Treppenhäuser, Gemeinschafts-, Keller- und Bodenräume.

Komplettschutz
Die gesamte Gebäudeverglasung, d. h. auch Scheiben einzelner Betriebe und Wohnungen.

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