Hier können Sie sich über die neuen Verhaltensregeln, was den Umgang mit personenbezogenen Daten durch die deutsche Versicherungswirtschaft betrifft sowie die neue Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindungserklärung informieren. Darin werden die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten von Versicherungskunden, versicherten Personen, Geschädigten und Leistungsempfängern geregelt.
Umgang mit Kundendaten.
Wie wir personenbezogene Daten handhaben.
Der Schutz Ihrer Daten liegt uns am Herzen
Verhaltensregeln
Die NÜRNBERGER Versicherungsgesellschaften sind zum 01.01.2013 den "Verhaltensregeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch die deutsche Versicherungswirtschaft" beigetreten. Diese Verhaltensregeln wurden zwischen dem Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft und den Datenschutzaufsichtsbehörden abgestimmt. Auf Wunsch händigen wir Ihnen die Verhaltensregeln gerne schriftlich aus.
Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindungserklärung
Sollten Sie einen Antrag einreichen oder ein Versicherungsfall eintreten, kann es erforderlich werden, dass wir zur Prüfung Informationen mit Dritten austauschen müssen. Die Formulierungen der neuen Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindungserklärung in der Leben-, Kranken- und Unfallversicherung basieren auf dem Muster, das vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) überarbeitet und mit den Datenschutzaufsichtsbehörden abgestimmt wurde. So wird mehr Transparenz für unsere Kunden geschaffen.
Datenschutzhinweise und Dienstleisterliste
Die Datenschutzhinweise und Dienstleisterliste schaffen für Sie als Kunde Transparenz. Das bedeutet jedoch nicht, dass Ihre Daten an alle Dienstleister weitergegeben werden. In der Liste sind auch die Unternehmen aufgeführt, die an der gemeinsamen Datensammlung für Stammdaten in der NÜRNBERGER Versicherung teilnehmen.
Weitere Informationen
Geldwäschegesetz
Ende Juni 2017 ist das Gesetz zur Umsetzung der 4. Geldwäscherichtlinie in Kraft getreten. Somit gibt es eine Reihe von Änderungen und Neuerungen im bisherigen Geldwäschegesetz (GwG). Mit dieser Reform möchte die Bundesrepublik Deutschland die Geldwäsche und nicht zuletzt die Finanzierung des internationalen Terrorismus weiter erschweren. Die neue Richtlinie zum GwG verlangt, dass wir unsere Vertragspartner anhand amtlicher Dokumente identifizieren.
Was ist Geldwäsche?
Geldwäsche ist die Verschleierung der wahren Herkunft von illegal erzielten Einnahmen. Dadurch gelangen diese illegalen Einnahmen zurück in den legalen Wirtschafts- und Finanzkreislauf. Geldwäschevorgänge sind sehr schwer zu erkennen und lassen sich nicht ohne Weiteres von alltäglichen Geschäften unterscheiden.
Welche Verträge sind vom GwG betroffen?
Betroffen sind grundsätzlich alle Lebens- und Rentenversicherungen, ausgenommen selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherungen.
Was bedeutet das für Sie als Kunden?
Bisher genügte zur Identifizierung das Vorliegen eines SEPA-Lastschriftmandats. Dieses reicht nun nicht mehr aus.
Wenn Sie nun eine Lebensversicherung abschließen oder bestimmte Vertragsänderungen vornehmen bzw. Leistungen erhalten wollen, sind wir nach dem GwG verpflichtet,
- Vor- und Nachname,
- Geburtsort,
- Geburtsland,
- Geburtsdatum,
- Staatsangehörigkeit,
- Wohn- und Sitzanschrift (niemals Postfach oder c/o-Adresse)
zu erfragen und mittels beglaubigtem, gültigem Ausweis (Personalausweis, Reisepass) zu überprüfen. Um unsere Sorgfaltspflichten zu erfüllen, müssen wir die erhobenen Angaben und eingeholten Informationen aufzeichnen und die digitale oder reale Kopie aufbewahren.
Wir sind also gesetzlich verpflichtet, Ihre Ausweiskopie anzufordern und zu archivieren.
Weitere Informationen
Bei Neuabschluss oder Vertragsänderungen (u. a. Versicherungsnehmerwechsel) bzw. Leistungsauszahlungen, die vom GwG betroffen sind, hilft Ihnen Ihr zuständiger Vermittler gern beim Ausfüllen bzw. Einreichen der benötigten Unterlagen.
Weitere Informationen zur Umsetzung der 4. Geldwäscherichtlinie.