Meine NÜRNBERGER
Junge Frau lehnt sich auf die Rückenlehne eines Sofas und lächelt

Beitragsdepot.

Einfach praktisch vorauszahlen.

Die Beiträge zu Ihren Versicherungen zahlen Sie für gewöhnlich regelmäßig zu einem bestimmten Zeitpunkt, z. B. jährlich oder monatlich. Dazu muss Ihr Konto immer entsprechend gedeckt sein. Sie wollen sich die Mühe ersparen bzw. flexibel über Ihr Guthaben verfügen, ohne die Versicherungsbeiträge einplanen zu müssen? Dafür gibt es bei der NÜRNBERGER eine Lösung: das praktische Beitragsdepot.

Höhe des Beitragsdepotzinssatzes

  • Ab 01.10.2023 (Zeitraum): 1,50 % (Zinssatz)

Dieser Zinssatz gilt für alle Beitragsdepots bei uns (Bestands- und Neukunden).
Von dem Beitragsdepot werden dann zum jeweiligen Fälligkeitstermin die Versicherungsbeiträge entnommen. Bei konventionellen Tarifen ist nur jährliche Zahlweise der Versicherung zulässig; sonst auch monatliche, vierteljährliche und halbjährliche Zahlweise.

Falls das Depot vor Ablauf der Beitragszahlungsdauer aufgebraucht ist, können Sie jederzeit Nachzahlungen auf das bestehende Beitragsdepot leisten. Hierbei gelten dieselben Mindestbeträge wie bei der Einrichtung des Beitragsdepots.

Entscheiden Sie sich gegen eine Nachzahlung zum Beitragsdepot, kein Problem: Je nach vereinbarter Zahlweise Ihres Vertrags überweisen Sie dann die fälligen Beiträge wieder laufend an uns (monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich). Oder Sie erteilen uns ein SEPA-Mandat und wir buchen die Beiträge automatisch ab.

Häufige Fragen zum Beitragsdepot

Was ist ein Beitragsdepot?

Für zahlreiche Tarife der privaten Altersvorsorge mit einer vereinbarten laufenden Beitragszahlung können Sie ein Beitragsdepot einrichten lassen.

Auf dieses Beitragsdepot zahlen Sie eine größere Summe im Voraus ein, mind. jedoch 2 Jahresbeiträge bzw. 500 EUR. Ihr Guthaben wird mit dem aktuellen Depotzinssatz (siehe Tabelle "Höhe des Beitragsdepotzinssatzes") verzinst.

Wie viel darf ich in ein Beitragsdepot einzahlen?

Ein Beitragsdepot ist kein Sparbuch, sondern eine Vorauszahlung später fälliger Versicherungsbeiträge.
Daher darf das Guthaben im Depot den Barwert der künftigen Beiträge, abgezinst mit dem gültigen Depotzins, nicht übersteigen.

Übrigens: Mit NÜRNBERGER Plus können Sie vereinbaren, dass Ihr Beitrag jährlich um einen festgelegten Prozentsatz steigt (Beitragsdynamik). Damit erhöhen sich auch Ihre Leistungen. Bei der Ermittlung der offenen Rest-Beitragssumme werden evtl. durchgeführte Anpassungen des Versicherungsbeitrags nach NÜRNBERGER Plus berücksichtigt.

Wie ermittelt sich der Depotzinssatz?

Unser Zinssatz ist ein Gleitzins, der jederzeit von uns in Anlehnung an die aktuelle Kapitalmarktlage neu festgesetzt werden kann.
Ihr Guthaben im Beitragsdepot wird mit dem jeweils gültigen Zinssatz für das Beitragsdepot taggenau verzinst und dem Beitragsdepot zum Ende des Kalenderjahres gutgeschrieben.

Kann ich mein Beitragsdepot auflösen?

Sie können Ihr Beitragsdepot nur zusammen mit dem Versicherungsvertrag vorzeitig kündigen.

Im Leistungsfall bzw. bei Rückkauf oder Beitragsfreistellung Ihrer Versicherung bekommen Sie einen eventuellen Restbetrag des Beitragsdepots selbstverständlich ausgezahlt.

Steuerliche Auswirkungen

Die Depotzinsen zählen zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Sie unterliegen damit immer der Einkommensteuer, die durch die von uns abzuführende Kapitalertragsteuer grundsätzlich abgegolten ist (es besteht aber die Möglichkeit einer Günstigerprüfung). Bei rechtzeitiger Vorlage eines Freistellungsauftrags für Kapitalerträge oder einer vom Finanzamt ausgestellten Nichtveranlagungsbescheinigung kann die Kapitalertragsteuer auf die gutgeschriebenen Depotzinsen teilweise oder vollständig entfallen.

Der Freistellungsauftrag kann auch für fällige und gleichzeitig steuerpflichtige Lebens- und Rentenversicherungen, bzw. steuerpflichtige Entnahmen während der Laufzeit dieser Verträge, zur Freistellung der Erträge verwendet werden.

Freistellungsauftrag für Kapitalerträge

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