Beamte erhalten bei Dienstunfähigkeit oder im Alter eine Pension. Doch auch diese Beamtenversorgung reicht oft nicht aus - vor allem nicht bei Dienstunfähigkeit. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Versorgungslücken schließen und sich finanziell absichern.

Was ist die Beamtenversorgung?

Als Staatsbediensteter unterscheidet sich Ihre Alterssicherung von der eines Angestellten. Die Beamtenversorgung "ist ein zentraler Baustein für die Attraktivität des Öffentlichen Dienstes", wie das Bundesinnen­ministerium betont. Die Länder kümmern sich um die Versorgung der Landesbeamten und der Beamten in den Kommunen. Bei Bundesbeamten erfolgt die Beamtenversorgung direkt durch den Bund.

Alterssicherung Beamte
Die Beamtenversorgung bietet keinen Rundum-Schutz, private Vorsorge muss sein.

Generell gilt: Die Beamtenversorgung von Bund und Ländern zahlt Versorgungsbezüge nicht nur beim Erreichen der Altersgrenze, sondern auch bei Dienstunfähigkeit oder Dienstunfall. Ferner erhalten die Hinterbliebenen nach dem Tod des Beamten (oder Beamten im Ruhestand) Sterbegeld sowie Waisen- und Witwengeld.

Beamte müssen lediglich die 3. Säule der Alterssicherung selbst übernehmen: die private Vorsorge. Genau wie für Angestellte gilt dabei: Mit den passenden privaten Zusatzversicherungen schließen Sie bestehende Versorgungslücken. Dazu zählt neben einer entsprechenden Versorgung bei Krankheit vor allem eine umfassende Beamtenversorgung bei Dienstunfähigkeit.

Jeder 6. Versorgungsfall wegen Dienstunfähigkeit.

2015 bezogen nach Angaben des Statistischen Bundesamts etwa 10.500 Beschäftigte des Öffentlichen Dienstes erstmals Ruhegehalt aufgrund von Dienstunfähigkeit. Damit ließ sich rund jeder 6. neue Versorgungsfall auf Dienstunfähigkeit zurückführen.

Die Altersversorgung im Öffentlichen Dienst.

Beamte, die in den Ruhestand versetzt werden, erhalten gemäß Beamtenversorgungsrecht Versorgungsbezüge. Dies geschieht, wenn sie die Regelaltersgrenze erreichen. Bis 2031 steigt diese Altersgrenze jedoch schrittweise von 65 auf 67 Jahre. Für Berufssoldaten, Polizisten, Einsatzkräfte der Berufsfeuerwehr und Justizvollzugsbeamte gelten niedrigere Altersgrenzen.

Welche Folgen hat Dienstunfähigkeit für die Beamtenversorgung?

Ein Beamter auf Lebenszeit ist dienstunfähig, wenn er aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund seines körperlichen Zustands die beruflichen Pflichten dauerhaft nicht mehr erfüllen kann. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn ein Beamter innerhalb von 6 Monaten nicht mehr als 3 Monate Dienst tun kann und keine Aussicht besteht, dass er innerhalb der nächsten 6 Monate wieder dienstfähig wird.

Abschläge drohen.

Es gibt jedoch eine Bedingung: Nach der Bescheinigung des Amtsarztes prüft der Dienstherr zunächst, ob ein anderweitiger Einsatz möglich ist oder ob der betroffene Beamte seine bisherigen Aufgaben nicht mindestens zur Hälfte der regulären Arbeitszeit erfüllen kann. Ist dies der Fall, spricht man von einer "begrenzten Dienstunfähigkeit". Trifft all dies nicht zu, erhält der Beamte das Ruhegehalt ausbezahlt - allerdings mit Abschlägen von bis zu 10,8 %.

Dienstbeschädigung und Dienstunfall.

Ebenso können Beamte durch eine sogenannte Dienstbeschädigung dienstunfähig werden. Damit sind Verletzungen und sonstige gesundheitliche Beeinträchtigungen gemeint, die sie sich ohne grobes Eigenverschulden im Dienst zuziehen und die zu Krankheit und daraufhin zu Dienstunfähigkeit führen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie im Büro einen schweren Karton anheben, sich dabei einen Muskel zerren und daraus eine schwerwiegende Rückenverletzung entsteht. Werden Sie hingegen durch äußere Einwirkung verletzt - etwa durch das Fahrzeug eines Kollegen -, handelt es sich um einen Dienstunfall. Hier greift die Unfallfürsorge der Beamtenversorgung und Sie bekommen Unfallruhegehalt.

Voraussetzung für die Auszahlung.

Um einen Anspruch auf Auszahlung des Ruhegehalts wegen Dienstunfähigkeit zu erhalten, müssen Beamte zuvor mindestens 5 Dienstjahre absolvieren und den Status "Beamter auf Lebenszeit" erreicht haben. Doch auch Beamte auf Probe haben Anspruch auf Versorgung, wenn sie durch Dienstbeschädigung oder Dienstunfall dienstunfähig werden. Tritt die Dienstunfähigkeit wegen anderer Gründe ein, z. B. durch Erkrankung, ist eine Versetzung in den Ruhestand eine Ermessensentscheidung des Dienstherrn. Bei einem negativen Bescheid wird ein Beamter auf Widerruf oder Probe entlassen und verliert somit die Ansprüche aus der Beamtenversorgung. Er wird zwar in der Gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert, aber auch dort gilt eine Wartezeit von 5 Jahren, bevor Anspruch auf eine Erwerbs­minderungsrente besteht. Nur eine private Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsschutz - im allgemeinen Sprachgebrauch auch Dienstunfähigkeitsversicherung genannt - bietet in diesem Fall entsprechenden Schutz und schließt die finanzielle Versorgungslücke.

Deshalb lohnt sich eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte.

  • Die Beamtenversorgung ist leider kein Rundum-sorglos-Paket des Bundes und der Länder.
  • Versorgungslücken können schnell entstehen und gravierende Folgen haben - vor allem im Bereich der Dienstunfähigkeit.
  • In den ersten 5 Dienstjahren besteht in den meisten Fällen noch kein Anspruch auf Ruhegehalt.
  • Zudem hat der Gesetzgeber die Beamtenversorgung durch neue Abschläge in den vergangenen Jahren immer weiter eingeschränkt.

Größenordnung der Abschläge.

Der Versorgungsabschlag wurde 1998 eingeführt und schrittweise ausgeweitet. Seitdem verringert sich das nach den allgemeinen Regelungen berechnete Ruhegehalt für jeden Monat des vorgezogenen Ruhestands um 0,3 %. Wer also 2 Jahre vor der Regelaltersgrenze in den Ruhestand treten möchte, muss ein Minus von 7,2 % hinnehmen.

Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel.

Dank privater Vorsorge in Form einer Berufsunfähigkeitsversicherung können Sie in solchen Fällen Versorgungslücken bei der Beamten­versorgung durch Bund und Länder abfedern und Ihren gewohnten Lebensstandard halten. Ganz entscheidend ist dabei, dass Ihr Versicherer eine entsprechende Dienstunfähigkeitsklausel speziell für Beamte anbietet. Darauf sollten Sie vor Vertragsschluss unbedingt achten, denn nur so genießen Sie den vollen Versicherungsschutz bei Dienstunfähigkeit.

Auch im Öffentlichen Dienst ist private Vorsorge ratsam.

Der Staat hat in den vergangenen Jahren die Beamtenversorgung immer weiter eingeschränkt. Dadurch ergeben sich Versorgungslücken, die Sie nur durch eine entsprechende private Vorsorge schließen können. Insbesondere ein Schutz vor den finanziellen Konsequenzen einer Dienstunfähigkeit ist deshalb dringend angeraten. Schon Beamte auf Probe beziehungsweise Beamte auf Widerruf profitieren bei der Berufsunfähigkeits­versicherung mit Dienstunfähigkeits­schutz von besonders günstigen Konditionen - dank ihres jungen Alters und eines in der Regel guten Gesundheitszustands bei Versicherungsabschluss. Auch als Beamter auf Lebenszeit wächst der Versicherungsschutz mit Ihnen und lässt sich flexibel an höhere Besoldungsstufen, Karrierewechsel im Öffentlichen Dienst oder an eine veränderte familiäre Situation wie Heirat oder Geburt eines Kindes anpassen.

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