Die Dienstunfähigkeitsklausel erweitert eine normale Berufsunfähigkeits­versicherung um den Leistungsauslöser Dienstunfähigkeit. Diese besondere Art der Berufsunfähigkeitsversicherung wird daher oft auch Dienstunfähigkeitsversicherung genannt. Beim Absichern der Dienstunfähigkeit sollten Sie aber genauer hinsehen, denn Klausel ist nicht gleich Klausel. Erfahren Sie, worauf Sie als Beamter bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel achten sollten.

  • Die Dienstunfähigkeitsklausel erweitert die normale Berufsunfähigkeitsversicherung.
  • Anhand eines Gutachtens vom Amtsarzt entscheidet Ihr Dienstherr, ob Sie dauerhaft dienstunfähig sind.
  • Die Dienstunfähigkeit kann nach anderen Kriterien entschieden werden als die Berufsunfähigkeit.
  • Vor allem als Beamter auf Widerruf oder Beamter auf Probe sollten Sie auf die Formulierung der Dienstunfähigkeitsklausel achten - besonders bei Befristungen für die Leistungsdauer.

Wann spricht man von Dienstunfähigkeit und wann von Berufsunfähigkeit?

Eine schwere Krankheit, ein Unfall oder ein allgemeiner Kräfteverfall - eine Dienst- oder Berufsunfähigkeit kann jeden treffen.

§ 172 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) regelt für die private Berufsunfähigkeitsversicherung: "Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann."

Die meisten Berufsunfähigkeits­versicherungen leisten, wenn der Versicherte 6 Monate außerstande war, seinen Beruf zu mindestens 50 % auszuüben.

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Als Beamter gelten Sie als dienstunfähig, wenn Sie aufgrund einer Erkrankung dauerhaft nicht zum Dienst kommen können. Ihre Bezüge erhalten Sie zunächst weiter. Können Sie innerhalb von 6 Monaten mehr als 3 Monate Ihre dienstlichen Pflichten nicht erfüllen und besteht auch für die kommenden 6 Monate keine Aussicht auf Besserung, können Sie als dauernd dienstunfähig angesehen werden. Dazu ist aber ein Besuch beim Amtsarzt notwendig. Er wird von Ihrem Dienstherrn beauftragt, ein Gutachten über Ihren Gesundheitszustand zu erstellen. Anhand des Gutachtens entscheidet Ihr Dienstherr dann, ob eine dauernde Dienstunfähigkeit (DU) vorliegt.

Als Beamter auf Lebenszeit (BaL) mit einer Dienstzeit von mindestens 5 Jahren werden Sie bei Dienstunfähigkeit unter Umständen in den Ruhestand versetzt und bekommen von Ihrem Dienstherrn ein Ruhegehalt. Da es deutlich niedriger als die bisherigen Bezüge ist, empfiehlt sich eine private Beamtenvorsorge.

Sie werden allerdings nicht zwingend in den Ruhestand versetzt. Ihr Dienstherr kann Ihnen auch eine andere Tätigkeit zuweisen. Das gilt selbst dann, wenn Weiterbildungsmaßnahmen erforderlich sind, damit Sie diese Tätigkeit ausüben können. Die Dienstunfähigkeit führt also nicht automatisch zu einer Versetzung in den Ruhestand.

Warum ist eine Dienstunfähigkeitsklausel für Beamte so wichtig?

Die Dienstunfähigkeit kann nach anderen Kriterien entschieden werden als die Berufsunfähigkeit. Sind Sie als Beamter dienstunfähig, müssen Sie nicht unbedingt auch berufsunfähig sein. In den meisten Versicherungsverträgen gelten Sie als berufsunfähig, wenn Sie mindestens 50 % Ihrer Tätigkeit nicht mehr ausüben können. Für die Dienstunfähigkeit ist eine solche Grenze nicht festgelegt. Theoretisch können Sie auch dann in den Ruhestand versetzt werden, wenn Sie beispielsweise noch 75 % Ihrer dienstlichen Pflichten erfüllen können.

Berufsunfähigkeit Beamte
Finanzielle Einbußen durch Dienstunfähigkeit können auch verbeamtete Lehrerinnen und Lehrer treffen.

Entscheidend ist oft, ob die Dienstfähigkeit wiederhergestellt werden kann. Aus diesem Grund erhalten Sie nicht automatisch Leistungen aus Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung, wenn Sie dienstunfähig sind. Eine Dienstunfähigkeitsklausel löst dieses Problem. Sie erweitert das Leistungsspektrum einer Berufsunfähigkeit zusätzlich um den Fall der Dienstunfähigkeit. Bei Dienstunfähigkeitsklauseln gibt es aber Unterschiede. Gerade als Beamter auf Widerruf (BaW) oder Beamter auf Probe (BaP) sollten Sie auf die Formulierung der Klausel und damit verbundene Befristungen der Leistungsdauer achten.

Welche Rolle spielt der Beamtenstatus?

Haben Sie Ihren Dienst mindestens 5 Jahre lang ausgeübt und sind nun dienstunfähig? Dann werden Sie als Beamter auf Lebenszeit (BaL) in den Ruhestand versetzt und bekommen ein Ruhegehalt von Ihrem Dienstherrn. Voraussetzung: Ihr Dienstherr weist Ihnen keine andere Tätigkeit zu. Haben Sie weniger als 5 Dienstjahre absolviert, sind Sie Beamter auf Widerruf (BaW) oder Beamter auf Probe (BaP), haben Sie keine Versorgungsansprüche. Sie werden in den meisten Fällen entlassen und in der Deutschen Rentenversicherung nachversichert. Doch auch dort haben Sie erst nach einer Versicherungszeit von 5 Jahren einen Leistungsanspruch. Zudem müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um eine Erwerbsminderungsrente zu erhalten. Aus diesem Grund benötigen Sie einen höheren Versicherungsschutz als Beamte auf Lebenszeit.

Sie sind Angestellter, streben aber eine Beamtenlaufbahn an oder möchten in den Staatsdienst wechseln? Auch wenn Sie kein Beamter sind, können Sie Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung in der Regel um eine Dienstunfähigkeits­klausel erweitern.

Welche Unterschiede gibt es bei der Dienstunfähigkeitsklausel?

Man unterscheidet verschiedene Varianten der Dienstunfähigkeits­klausel. Ihr Versicherungsschutz variiert mit der Formulierung der Versicherungsbedingungen:

Für Beamte am Beginn der Laufbahn geeignet ist ein Dienstunfähigkeits­schutz, wenn nicht nur die Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit, sondern auch die Entlassung wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit gilt. In diesem Fall sind auch Beamte auf Widerruf, Beamte auf Probe sowie Beamte auf Lebenszeit mit einer Dienstzeit von weniger als 5 Jahren abgesichert.

Für Bundesbeamte ist die Dienstunfähigkeit im Bundesbeamtengesetz geregelt, für Landes- und Kommunalbeamte im Beamtenstatusgesetz. Um sicherzugehen, dass die Leistung bei dauernder Dienstunfähigkeit auch tatsächlich gezahlt wird, ist es sinnvoll, dass in der Klausel auf die entsprechenden Gesetze Bezug genommen wird.

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