Seit dem 1. Februar 2014 sind Kontonummer und Bankleitzahl in Deutschland und anderen EU-Mitgliedsstaaten bei der Überweisung passé. Für einen gemeinsamen Binnenmarkt wurde mit IBAN und BIC eine einheitliche Transaktionsart geschaffen. Nicht nur die Zahlenkolonnen sind dadurch länger geworden. Hier finden Sie wichtige Informationen zu diesem Zahlungsverfahren.

Die wichtigsten Fragen zu SEPA.
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- Die wichtigsten Fragen zu SEPA
Begriffe, Fristen, geänderte Formalien - SEPA, die neue Form der Überweisung, wirft regelmäßig Fragen auf
Was ist SEPA?
Seit dem 1. Februar 2014 existiert SEPA und löste das deutsche Lastschriftverfahren ab. Der Name für die ursprüngliche Ermächtigung zum Lastschrifteinzug heißt nun SEPA-Lastschriftmandat.
SEPA steht für "Single Euro Payments Area" und verfolgt das Ziel, den Zahlungsverkehr innerhalb der EU zu standardisieren und grenzüberschreitend zu vereinfachen. Statt Kontonummer und Bankleitzahl dienen nun die europaweit einheitlichen Bankverbindungen IBAN und BIC für Transaktionen. Von Ihnen bereits schriftlich erteilte Einzugsermächtigungen wurden automatsch in SEPA-Lastschriftmandate umgewandelt.
Was sind IBAN und BIC?
Die IBAN (International Bank Account Number) ist die internationale Kontonummer. In Deutschland ist die IBAN 22-stellig. Die ersten 2 Zeichen sind das Länderkennzeichen (DE für Deutschland). Die folgende 2-stellige Prüfziffer dient der Kontrolle der Bankverbindung. Dann folgen die 8-stellige Bankleitzahl und die maximal 10-stellige Kontonummer (hat die Kontonummer keine 10 Stellen, werden die fehlenden Stellen von vorn mit Nullen aufgefüllt).
BIC steht für Bank Identifier Code (auch als SWIFT-Code bekannt) und ist die internationale Bankleitzahl eines Kreditinstituts. Sie ermöglicht die eindeutige Identifizierung von Banken und hat maximal 11 Ziffern.
Ab dem 1. Februar 2014 ist das Angeben der BIC nur noch für grenzüberschreitende Zahlungsvorgänge innerhalb des SEPA-Raums verpflichtend.
Europäischer Zahlungsstandard
Die Umstellung von Kontonummer und Bankleitzahl auf IBAN und BIC beziehungsweise SWIFT-Code soll den Zahlungsverkehr in Europa vereinheitlichen und dadurch vereinfachen. Dennoch wirft dieses neue Verfahren Fragen auf. Im Folgenden erklären wir für Sie die wichtigsten Punkte betreffend SEPA.
Neue Zahlungsmethoden, neue Begriffe
Durch die Umstellung auf das SEPA-Verfahren fielen etliche alte Begrifflichkeiten weg und neue kamen dazu. Damit Sie über die wichtigsten Bescheid wissen, haben wir diese für Sie zusammengefasst.
Die wichtigsten Begriffe im SEPA-Verfahren
Jeder Zahler muss vom Zahlungsempfänger vor der SEPA-Lastschrift informiert werden, wann und in welcher Höhe die SEPA-Lastschrift erfolgt. Vorabankündigungen werden vor jeder erstmaligen Lastschrift und vor jeder Änderung von Betrag oder Ausführungstag verschickt. Sie beinhalten den einzuziehenden Betrag, den Ausführungstag der Lastschrift, die Gläubiger-ID, die Mandatsreferenznummer sowie IBAN und BIC des belasteten Kontos.
Die NÜRNBERGER druckt ihre Vorabankündigungen weitestgehend auf Dokumente, die an Sie als Kunde versandt werden, um damit Verwaltungskosten zu sparen.
Die Mandatsreferenznummer kennzeichnet eindeutig ein SEPA-Lastschriftmandat und hilft Ihnen, zuzuordnen, wer von Ihrem Bankkonto abbucht und welches Vertragsverhältnis dafür zugrunde liegt. Sofern Sie am Lastschriftverfahren teilnehmen, werden wir Ihnen die individuell vergebene Mandatsreferenznummer vor der ersten SEPA-Lastschrift mitteilen.
Die einzelnen Gläubiger-Identifikationsnummern (Gläubiger-ID) wurden durch die Unternehmen der NÜRNBERGER Versicherung bei der Deutschen Bundesbank beantragt. Sie identifizieren jedes Unternehmen im Zahlungsverkehr mit Banken und Kunden eindeutig, also zum Beispiel die NÜRNBERGER Lebensversicherung AG oder die NÜRNBERGER Allgemeine Versicherungs-AG.
SEPA-Lastschriften unterliegen einer Vorlaufzeit. Sie besagt, wie viele Tage vor dem Fälligkeitsdatum die Lastschrift dem Kreditinstitut vorliegen muss. Erstmalige Lastschriften müssen 5 Tage vor Fälligkeit bei der Bank vorliegen, weitere Folgelastschriften nur 2 Tage vorher.
Mit SEPA sicherer und effizienter bezahlen
Neben den zahlreichen neuen Begriffen sind es vor allem die langen Zahlenkolonnen, die vielen Menschen Probleme mit dem SEPA-Verfahren bereiten.
Falls Sie eine Bankleitzahl oder Kontonummer haben, aber weder die entsprechenden BIC- oder IBAN-Daten kennen, können Sie diese ganz einfach im Internet herausfinden, zum Beispiel auf der Website Ihrer Bank.
Weitere Informationen zum Thema SEPA erhalten Sie außerdem hier: http://www.sepadeutschland.de.
Die häufigsten Fragen zum SEPA-Lastschriftverfahren
Voraussetzung für den Einzug per SEPA-Lastschrift ist das SEPA-Lastschriftmandat. Dadurch wird der Zahlungsempfänger ermächtigt, fällige Rechnungsbeträge vom Konto des Zahlungspflichtigen abzubuchen. Gleichzeitig wird auch das Kreditinstitut des Zahlungspflichtigen mit dem Einlösen der Lastschrift beauftragt. Diese Information an das Kreditinstitut erfolgt automatisch durch die NÜRNBERGER.
Das SEPA-Lastschriftmandat ist unbefristet gültig, sofern zwischen 2 Kontobelastungen nicht mehr als 36 Monate liegen.
Ein neues SEPA-Mandat ist nur erforderlich, wenn sich der Zahlungsweg oder der Kontoinhaber ändert. Wir senden Ihnen in diesen Fällen Änderungsmandate zu, die wir unterschrieben im Original zurück benötigen.
Zur Unterschrift von SEPA-Mandaten ist stets eine Kontovollmacht erforderlich. Diese besitzen der Kontoinhaber sowie die von ihm gegenüber seiner Bank als bevollmächtigt erklärten Personen. Im Rahmen von Kontovollmachten verlangen Kreditinstitute in der Regel Unterschriftsproben von den Bevollmächtigten. Kontobevollmächtigte dürfen zum Beispiel auch Barabhebungen vornehmen, Überweisungen zu Gunsten Dritter veranlassen oder auch SEPA-Mandate unterschreiben und somit Lastschrifteinzüge autorisieren.
Bei SEPA-Lastschriften muss der Kontoinhaber vor jeder ersten Abbuchung und bei Änderungen von Betrag oder Abbuchungstermin informiert werden. Die NÜRNBERGER versendet dieses Schreiben rechtzeitig vor der Fälligkeit. Deshalb ist es wichtig, dass uns immer die aktuelle Adresse des Kontoinhabers vorliegt. Bitte teilen Sie uns Adressänderungen umgehend schriftlich mit.