Kundenportal - Login
Ältere Frau mit langen grauen Haaren telefoniert mit ihrem Smartphone

Pflegepflichtversicherung.

Transparenz bei Bearbeitungsfristen.

Wer einen Antrag auf Pflegeleistung stellt, hat ein Recht darauf, innerhalb einer gesetzlich festgelegten Bearbeitungsfrist Bescheid zu bekommen, wie darüber entschieden wurde.

Wir sind verpflichtet, regelmäßig offenzulegen, ob wir die Frist einhalten. Laut § 18 Sozialgesetzbuch XI beträgt diese 25 Arbeitstage. Maßgeblich ist dabei der Zeitraum vom Eingang des Antrags bis zum Versenden der schriftlichen Leistungsmitteilung.

Wird diese Frist überschritten, haben Sie als Antragsteller für diese Verzögerung Anspruch auf eine pauschale Entschädigung in Höhe von 70 EUR je angefangene Woche.

Gesetzlich geregelte Ausnahmen

Kein Anspruch auf Entschädigung besteht, wenn

  • die Verzögerung nicht von uns zu vertreten ist,
  • sich der Antragsteller bereits in stationärer Pflege befindet und
  • mindestens Pflegegrad 2 vorliegt.

Die hier genannten Ausnahmen richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben des § 18 SGB XI.

Meldepflicht aktueller Stand

Wie oft haben wir die Frist einbehalten, wie oft kam es zu Verzögerungen und wie hoch waren die deswegen anfallenden Entschädigungen (zum Stichtag 31.12.2025)?

  • Im Kalenderjahr 2025 wurden insgesamt 183 fristgebundene Begutachtungen beauftragt.
  • In 61 Fällen (33,3 %) wurde die gesetzliche Bearbeitungsfrist überschritten.
  • Wegen dieser Fristüberschreitungen haben wir Entschädigungszahlungen in Höhe von 10.290 Euro an unsere Versicherten geleistet.