Nicht nur privat, auch im Beruf sind Sie für Ihre Fehler verantwortlich. Je mehr Verantwortung Sie tragen, desto höher können die Schadenersatzansprüche Geschädigter ausfallen. Ein Aufsichtslehrer sieht nur einen Moment nicht hin und schon hat sich ein Kind auf dem Schulhof verletzt. Oder eine Krankenpflegerin gibt einem Patienten versehentlich ein falsches Medikament.
Diensthaftpflichtversicherung mit passivem Rechtsschutz.
Unsere Diensthaftpflicht schützt Sie vor hohen Kosten.
- Absicherung des dienstlichen Haftungsrisikos
- Passiver Rechtsschutz: Klärung der Schuldfrage
- Absicherung bei Schlüsselverlust bis 100.000 EUR
- Beruf & Vorsorge
- Beamte und öffentlicher Dienst
- Diensthaftpflichtversicherung
Warum ist eine Diensthaftpflichtversicherung notwendig?
Die Vorteile der Diensthaftpflichtversicherung
- Absicherung von Personen-, Sach- und Vermögensschäden (10 oder 20 Mio. Versicherungssumme)
- Finanzielle Wiedergutmachung berechtigter Ansprüche
- Abwehr unberechtigter Ansprüche & Übernahme der Prozesskosten
- Schlüsselverlust bzw. Verlust von Dienstschlüsseln bis 100.000 EUR
- Summen- und Konditionsdifferenzdeckung
- Innovationsgarantie
Für wen ist die Diensthaftpflicht sinnvoll?
Zwar ist im Grundgesetz festgelegt, dass bei einer Verletzung der Amtspflicht der jeweilige Dienstherr verantwortlich ist. Allerdings kann der Dienstherr den Beamten bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für die entstandenen Schäden Dritter in Regress nehmen. Der Dienstherr kann Sie also für gezahlte Entschädigungen haftbar machen.
Deshalb ist die Diensthaftpflichtversicherung grundsätzlich allen Beamten und Angestellten des Öffentlichen Dienstes zu empfehlen. Dazu zählen öffentliche Bedienstete in schulischen, sozialen und kirchlichen Einrichtungen, in Verwaltung und Heilberufen, aber auch Polizisten, Soldaten und Richter.
Für welche Schäden kommt die Diensthaftpflicht auf?
Die Diensthaftpflicht schützt Sie, wenn Geschädigte Schadenersatzforderungen direkt an Sie stellen oder aber, wenn Ihr Dienstherr Sie in Regress nimmt. Sie sichern mit der Police also Ihr dienstliches Haftungsrisiko ab.
Personen- und Sachschäden können ohne Versicherungsschutz schnell zum finanziellen Ruin führen. Sie werden bei der Diensthaftpflicht daher meist mindestens im einstelligen Millionenbereich versichert.
Weitere Informationen zum Herunterladen
Rechenbeispiele: Was kostet eine Diensthaftpflichtversicherung?
Julia, Lehrerin auf Probe
Julia (30) ist seit Referendariatsende als Beamtin auf Probe an einem Gymnasium tätig. Sie möchte einen möglichen Verlust ihrer Dienstschlüssel absichern.
Diensthaftpflichtversicherung, Versicherungssumme 10 Mio. EUR
20,36 EUR im Jahr
Robert, Berufsfeuerwehrmann
Über 10 Jahre ist Robert (42) bereits bei der Berufsfeuerwehr. Als Einsatzleiter eines Löschzuges ist er verantwortlich für die gesamte Ausrüstung inklusive der Schlüssel seiner Staffel.
Diensthaftpflichtversicherung, Versicherungssumme 20 Mio. EUR
22,40 EUR im Jahr
Jasmin, Polizistin
Jasmin (38) ist als Angestellte im Öffentlichen Dienst für die Ausrüstung, die der Dienstherr stellt, verantwortlich. Bei Polizisten, Soldaten und Zollmitarbeitern ist der Verlust dieser Ausrüstung bis zu 5.000 EUR abgesichert.
Diensthaftpflichtversicherung, Versicherungssumme 10 Mio. EUR
20,36 EUR im Jahr
Mike, Zollbeamter
Mike (56) ist, wie seine Frau auch, seit vielen Jahren als Zollbeamter tätig. Gemeinsam haben sie die Diensthaftpflichtversicherung inkl. Zustatzbaustein "Schäden am Dienstfahrzeug und Regressansprüche" abgeschlossen.
Diensthaftpflichtversicherung inkl. des Zusatzbausteins, Versicherungssumme 10 Mio. EUR
76,04 EUR im Jahr
Stefan, Lehrer
Bei einem Schulausflug hatte ein Schüler einen Unfall. Die Eltern machen Stefan (46) als Lehrer dafür verantwortlich. Die Diensthaftpflichtversicherung klärt die Schuldfrage und leistet bei berechtigten Ansprüchen eine Wiedergutmachung.
Diensthaftpflichtversicherung, Versicherungssumme 10 Mio. EUR
20,36 EUR im Jahr
Schäden am Dienstfahrzeug und Regressansprüche
Sie haben ein Dienstfahrzeug? Dann nehmen Sie dieses in Ihren Versicherungsschutz der NÜRNBERGER mit auf. Nutzen Sie unseren Zusatzbaustein zur Absicherung von:
- Schäden an Ihrem Dienstfahrzeug bis 75.000 EUR und
- Regressansprüche des Dienstherrn bis 1 Mio. EUR
Den Ehepartner in der Diensthaftpflicht mitversichern
Wir bieten Ihnen Zusatzschutz nach Maß. Zum Beispiel können Sie bei Bedarf Ihren (Ehe-)Partner in den Vertrag miteinschließen, falls dieser ebenso im Öffentlichen Dienst beschäftigt ist. Das ist einfacher als eine Diensthaftpflichtversicherung 2-mal abzuschließen.
Häufige Fragen zur Diensthaftpflichtversicherung
Die spezielle Haftpflichtversicherung für Beamte und Angestellte im Öffentlichen Dienst umfasst:
1. Berechtigte Schadenersatzansprüche Dritter gegenüber dem Versicherten
2. Regressansprüche des Dienstherrn gegenüber dem Versicherten
3. Berechtigte Ansprüche des Dienstherrn gegenüber dem Versicherten wegen unmittelbarer Schäden
Versichert sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Ein klares Nein. Wer eine allgemeine Haftpflichtversicherung abschließt, wähnt sich oft in allen Bereichen auf der sicheren Seite. Die Privat-Haftpflicht aber schützt Sie - wie der Name schon sagt - nur bei Schäden in der Freizeit. Fahrlässigkeit im beruflichen Umfeld ist durch sie nicht abgedeckt.
Langwierige oder gar lebenslange Verletzungen können schnell Schadensersatzforderungen in Millionenhöhe nach sich ziehen. Zum Beispiel wenn ein Sportlehrer seine Klasse unbeaufsichtigt lässt und ein Schüler durch einen Sturz gelähmt wird. Auch bei schweren Verkehrsunfällen sind schnell hohe Schadenssummen erreicht.
Die Diensthaftpflichtversicherung ist eine spezielle Haftpflichtversicherung für jeden Arbeitnehmer, der einem Dienstherren unterstellt ist und bei einer Dienstpflichtverletzung für den entstandenen Schaden haftbar gemacht werden kann.
Sie leistet demnach nur bei Schadenersatzansprüchen gegenüber einem Beamten oder Angestellten im Öffentlichen Dienst, die während der Dienstzeit /-ausübung entstehen. Im Gegensatz dazu springt die Privathaftpflichtversicherung bei Schäden ein, die Sie als Privatperson verursachen.
Eine Haftpflichtversicherung geht - falls notwendig - gegen unberechtigte Forderungen auch gerichtlich vor. Dabei trägt die Gesellschaft alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten. Somit besteht ein passiver Rechtsschutz. Dies ist jedoch nicht mit einer Rechtsschutzversicherung zu verwechseln.