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Lächelnder Mann mit brauner Umhängetasche und Smartphone in der Hand läuft durch Park

Berufsunfähigkeits­versicherung (BU).

Sichern Sie sich finanziell ab - mit der BU der NÜRNBERGER.

  • Beitragsstabilität
  • Vereinfachte Prüfung bei Krebs
  • Flexibilität
Zum 20. Mal die Bestnote

Warum ist eine Berufsunfähigkeits­versicherung (BU) sinnvoll?

lächelnder Mann mit Sonnenbrille sitzt auf einer Parkbank und schaut auf sein Smartphone

Stellen Sie sich vor, Sie können durch eine Krankheit oder einen Unfall plötzlich nicht mehr arbeiten. Ihr Einkommen fällt weg, aber Ihre Kosten laufen weiter: Miete, Lebensmittel, Kredite etc. Ohne Absicherung entsteht schnell eine finanzielle Lücke von mehreren 10.000 EUR.

Jeden 4. Erwerbstätigen trifft dieses Schicksal im Laufe seines Arbeitslebens. Doch Sie können vorsorgen: Denn unsere Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) schützt Ihr Einkommen, wenn es darauf ankommt - damit Sie sich keine Sorgen um Ihre finanzielle Zukunft machen müssen und Ihren gewohnten Lebensstandard halten können.

Die BU zählt zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt. Denn Ihre Arbeitskraft ist Ihr wertvollstes Gut - sichern Sie sie rechtzeitig ab!

Die Vorteile der NÜRNBERGER BU

  • Beitragsstabilität: Seit über 30 Jahren stabile Beiträge ohne Erhöhungen der Zahlbeiträge.
  • Frühzeitige Absicherung: Günstige Einsteigertarife für Schüler, Studenten, Azubis und Berufsanfänger
  • Vereinfachte Prüfung bei Krebs: Schnelle und unkomplizierte Vorauszahlung bei einer schweren Krebsdiagnose
  • Optionale Zusatzbausteine: Möglichkeit, Zusatzleistungen wie Arbeitsunfähigkeitsschutz oder Pflege-Schutz flexibel einzuschließen.
  • Nachhaltigkeit: Versicherungsschutz mit ökologischen, ethischen und sozialen Komponenten
  • Flexibilität: Anpassung des Vertrags an Ihre aktuelle Lebenssituation, z. B. bei Beförderung oder Geburt eines Kindes
  • Verzicht auf abstrakte Verweisung: Im Leistungsfall erfolgt keine Verweisung auf andere Berufe, die Sie theoretisch noch ausüben könnten.​
  • Spezialisten-Service BetterDoc: Nutzbar für Zweitmeinungen, Facharztsuche oder Terminvereinbarungen

Wann leistet meine Berufsunfähigkeits­versicherung?

Eine BU erbringt Ihnen die vertraglich vereinbarten Leistungen, wenn Sie voraus­sichtlich mindestens 6 Monate ununterbrochen berufsunfähig sein werden oder es 6 Monate lang waren. Dabei gelten Sie als berufsunfähig, wenn Sie z. B. aufgrund von Krankheit oder Unfall maximal 50 % Ihres bisherigen Arbeitspensums leisten können. Entscheidend ist dabei Ihr zuletzt ausgeübter Beruf in seiner ganz konkreten Ausgestaltung.

Von großer Bedeutung ist allerdings auch, dass Sie die Gesundheitsfragen bei Abschluss der Versicherung wahrheitsgemäß beantwortet haben.

Leistungsbeispiele unserer Berufsunfähigkeits­versicherung

Peter M. (Dachdecker, 49 Jahre) ist seit einem Herzinfarkt im Oktober 2024 arbeitsunfähig. Nachdem er beim Sport kollabiert war, diagnostizierten die Ärzte im Krankenhaus eine sogenannte Koronare Herzerkrankung und führten eine DES-Implantation durch. Es kam zudem zu einer Narben- und beginnenden Aneurysmaausbildung mit mäßig eingeschränkter Pumpfunktion des Herzens. Eine medikamentöse Weiterbehandlung zur Senkung des hohen Blutdrucks folgte. Während einer 6-wöchigen Reha konnte die Dauerbelastbarkeit beim EKG von 60 auf 95 Watt gesteigert werden. Dennoch liegen aufgrund des Herzinfarkts folgende dauerhafte Beschwerden vor: Atemnot, Kraftminderung und allgemeine Schwäche.

Peter Ms. Einkommensschutz:
Berufsunfähigkeitsversicherung (BU): 1.500 EUR Monatsrente

Peter Ms. Leistungsantrag:
Im Januar 2025 informierte uns Peter M. über seine Erkrankung und reichte alle erforderlichen Unterlagen bis Februar 2025 ein. Aufgrund der vorliegenden Gesundheitsstörungen kann er u. a. keine schweren Lasten (> 80 kg) mehr tragen und damit nicht mehr als Dachdecker tätig sein.

Anerkennung BU im Februar 2025: Zahlung BU-Rente rückwirkend zum 01.11.2024

Unsere 39-jährige Kundin Beate W. leidet unter jahrelanger beruflicher Überlastung bei der Tätigkeit als angestellte Krankenschwester. Immer wieder treten Schlafstörungen, Müdigkeit, Antriebslosigkeit und Konzentrationsstörungen auf. Eine psychotherapeutische Behandlung und eine mehrwöchige stationäre Rehabilitationsbehandlung Anfang 2023 bringen nur kurzzeitige Besserung. Nach 6-wöchiger stufenweiser beruflicher Wiedereingliederung und anschließender Fortführung der vollschichtigen Tätigkeit traten nach kurzer Zeit die Beschwerden erneut auf. Seit 23.09.2023 ist Beate W. krankgeschrieben wegen einer rezidivierenden mittelschweren depressiven Episode. Neben der Fortführung der medikamentösen und psychotherapeutischen Behandlung ist eine erneute stationäre Behandlung erforderlich. Diese wurde inzwischen über die Deutsche Rentenversicherung beantragt.

Beate Ws. Einkommensschutz:
Berufsunfähigkeitsversicherung (BU): 1.250 EUR Monatsrente

Beate Ws. Leistungsantrag:
Anfang Februar 2024 stellte Beate W. einen BU-Leistungsantrag. Der behandelnde Facharzt hat hierzu ausführliche Unterlagen zum Krankheits- und Behandlungsverlauf sowie eine fachärztliche Einschätzung zur aktuellen 100%igen Einschränkung der beruflichen Leistungsfähigkeit eingereicht.

Anerkennung BU im April 2024: Zahlung BU-Rente rückwirkend zum 01.10.2023

Unsere 48-jährige Kundin, die Erzieherin Lisa H., hat erstmals 2021 eine Schwellung im rechten Kniegelenk bemerkt. Im Mai 2021 erfolgte eine Arthroskopie - seitdem kann sie ihr Kniegelenk nicht mehr vollumfänglich bewegen. Wegen fortbestehender Schmerzen wurde im Januar 2024 eine erneute Arthroskopie durchgeführt mit anschließender ambulanter Weiterbehandlung. Lisa H. ist seit 08.01.2024 arbeitsunfähig. Im Juni 2024 wurde Lisa H. dann ein vollständiger Gelenkersatz im rechten Knie (Knie-TEP) eingesetzt und es folgte eine vollstationäre Anschlussheilbehandlung im August 2024. Trotz Reha-Maßnahme und Physiotherapie kam es jedoch nicht zu einer Besserung der Bewegungsfähigkeit. Es war daher eine weitere Knie-OP im September 2024 erforderlich. Noch immer ist eine Weiterbehandlung durch manuelle Therapie, Lymphdrainage, Krankengymnastik sowie eine dauerhafte Medikation mit starken Schmerzmitteln notwendig.

Lisa Hs. Einkommensschutz:
Berufsunfähigkeitsversicherung (BU): 1.250 EUR Monatsrente

Lisa Hs. Leistungsantrag:
Ende Oktober 2024 wurde die Leistungsprüfung aufgenommen.

Anerkennung BU im Februar 2025: Zahlung BU-Rente rückwirkend zum 01.02.2024

So bewerten unsere Kunden unseren BU-Leistungsservice

Kosten einer Berufsunfähigkeits­versicherung

Bei Ihrer Kalkulation der monatlichen Beiträge für eine Berufsunfähigkeitsversicherung dürfen Sie nicht vergessen, was Sie im Ernstfall erhalten. Ohne BU sind Sie in der Regel auf die staatliche Rente angewiesen (falls Sie überhaupt Anspruch darauf haben), und die ist alles andere als hoch.

Die staatliche Absicherung bei Erwerbsunfähigkeit ist kaum geeignet, um den gewohnten Lebensstandard zu halten. Eine private Vorsorge ist deshalb für jeden wichtig, der von seinem Arbeitseinkommen lebt.

Flexibel und günstig: unsere Einsteiger-BU für junge Leute

Sieben lachende junge Leute machen ein Selfie von sich

Häufig verzichten junge Menschen auf eine Berufsunfähigkeits­versicherung, weil sie noch nicht viel verdienen. Doch genau jetzt ist der beste Zeitpunkt, sich abzusichern - und das flexibel und zu einem günstigen Einstiegspreis. Die NÜRNBERGER Einsteiger-BU für alle jungen Leute bis zum Alter von 30 Jahren schützt Sie vor den finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit, bevor es zu spät ist und finanzielle Engpässe drohen. Dank kleiner Beitragssprünge bleibt Ihre Absicherung bezahlbar, während Sie Karriere machen.

Gut zu wissen: Schon als Schüler einer weiterführenden Schule ab einem Alter von 10 Jahren, Azubi, Studierender oder Berufseinsteiger profitieren Sie von diesem wichtigen Schutz.

Was kostet die Einsteiger-Berufsunfähigkeits­versicherung?

Was zahlt man eigentlich für guten Schutz in jungen Jahren? Schauen Sie sich unsere Einsteiger-BU-Preisbeispiele an und entscheiden Sie sich bereits am Start Ihrer Karriere für die Absicherung Ihrer zukünftigen Arbeitskraft.

  • Der Maschinenbau-Student Stefan
  • 20 Jahre
  • sichert sich mit einer monatlichen BU-Rente von 1.000 EUR bis zum Alter 67 ab

15,53 EUR im Monat*

  • Der Azubi zum Industriekaufmann Mateo
  • 18 Jahre
  • sichert sich mit einer monatlichen BU-Rente von 1.000 EUR bis zum Alter 67 ab

18,74 EUR im Monat*

  • Die angestellte Assistenzärztin Marie
  • 28 Jahre
  • sichert sich mit einer monatlichen BU-Rente von 1.500 EUR bis zum Alter 67 ab

29,94 EUR im Monat*

*Es handelt sich um den Zahlbeitrag (Stand: 01.2025). Dieser kann nicht für die gesamte Vertragsdauer garantiert werden. Er gilt, solange die Überschussbeteiligung unverändert bleibt. Nichtraucher ohne Gesundheitsrisiken oder risikorelevanten Hobbys.

Einsteiger-BU - beispielhafter Vertragsverlauf

Grafik, die einen Vertragsverlauf der Einsteiger-BU darstellt

Beispiel: Eintrittsalter 25, Endalter 67, Nichtraucher, Berufsgruppe 1, garantierte monatliche BU-Rente 1.000 EUR. Überschussbeteiligung unverbindlich.

  • In den ersten 5 Versicherungsjahren zahlen Sie einen günstigen Anfangsbeitrag.
  • Vom 6. bis 10. Versicherungsjahr steigt der Beitrag jährlich moderat, sofern die Dynamikerhöhung vereinbart und angenommen wird. So bleibt die versicherte BU-Rente konstant.
  • Ab dem 11. Versicherungsjahr bleibt der Beitrag konstant bzw. ist eine dynamische Erhöhung des Beitrags und somit der BU-Rente möglich.

So lässt sich die Berufsunfähigkeits­versicherung flexibel an Ihr Leben anpassen

Wo auch immer Sie im Leben stehen - und was alles noch auf Sie zukommt: Unseren BU-Schutz können Sie ganz einfach Ihrer individuellen Lebenssituation anpassen.

  • Berufseinsteigergarantie
    Bei Berufsstart nach Studium oder Ausbildung können Sie Ihre BU-Rente ohne erneute Risikoprüfung um 100 % erhöhen (bis max. 3.000 EUR monatlich innerhalb von 12 Monaten nach dem Berufseinstieg). Alternativ besteht die Möglichkeit, eine bisher noch nicht eingeschlossene Dynamik mit bis zu 5 % jährlich einzuschließen.
  • Karrieregarantie
    Sie können Ihre BU-Rente bei Gehaltssteigerungen ab 5 % flexibel an Ihre Karriere anpassen - ohne erneute Risikoprüfung. Diese Erhöhungsmöglichkeit ist für alle mit einer versicherten BU-Rente über 3.000 EUR monatlich gedacht.
  • Upgrade-Option
    Schließen Sie mit der Upgrade-Option die Zusatzbausteine AU-Schutz oder AU- und Pflege-Schutz in den ersten 5 Jahren flexibel und ohne erneute Risikoprüfung ein (vor dem 40. Geburtstag) - und passen Sie den Schutz so individuell an Ihre Lebenssituation an.
  • Nachversicherungsgarantie
    Sie können Ihre BU in den ersten 5 Vertragsjahren (vor Ihrem 40. Geburtstag) ereignisunabhängig erhöhen - ohne erneute Risikoprüfung. Mit einem bestimmten Ereignis ist dies sogar bis zu Ihrem 50. Geburtstag möglich.

Ihre optionalen Zusatzbausteine für die NÜRNBERGER BU

Arbeitsunfähigkeits-Schutz

Leistung in Höhe der Berufsunfähigkeitsrente bei einer länger andauernden Arbeitsunfähigkeit, maximal für 24 Monate.

Pflege-Schutz

Sie erhalten bei Pflegebedürftigkeit zusätzlich zur BU-Rente eine Pflegerente - und diese sogar lebenslang.

Inflations-Schutz

Im Leistungsfall wird Ihre BU-Rente jährlich um einen vereinbarten Prozentsatz erhöht.

Dread Disease-Zusatzversicherung (Ernstfallschutz)

Verschafft Ihnen im Fall einer von mehr als 50 versicherten schweren Erkrankungen finanziellen Freiraum.

Krankentagegeld

Finanziell abgesichert im Krankheitsfall.

Zufriedenheit unserer BU-Kunden

Häufige Fragen zur Berufsunfähigkeits­versicherung

Jeder 4. wird im Lauf seines Arbeitslebens zeitweise berufsunfähig.* Die Berufsunfähigkeits­versicherung der NÜRNBERGER hilft dabei, den finanziellen Ausfall gering zu halten, wenn Sie Ihren Beruf aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht mehr ausüben können. Auf diese Weise sichern Sie sich und die Menschen, die auf Ihr Einkommen angewiesen sind, finanziell ab.

*Quelle: Analyse der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) 2018

Ganz vereinfacht gesagt: Können Sie Ihren jetzigen Beruf aus gesundheitlichen Gründen zu 50 % und voraussichtlich länger als 6 Monate nicht mehr ausüben, sind Sie berufsunfähig. Das heißt aber nicht, dass Sie damit auch erwerbsunfähig sind. Erwerbsunfähig sind Sie erst dann, wenn Sie gar nicht (unter 3 Stunden täglich) oder nur sehr eingeschränkt (3 bis 6 Stunden täglich) am Erwerbsleben teilnehmen können (auch nicht in einem anderen Beruf).

Eine gesetzliche Absicherung bei Berufsunfähigkeit gibt es nur noch für Arbeitnehmer, die vor dem 01.01.1961 geboren sind. Bei allen anderen leistet die Gesetzliche Rentenver­sicherung erst bei voller oder teilweiser Erwerbsunfähigkeit - und zwar nur dann, wenn die geforderte Wartezeit von 5 Jahren eingehalten und die Pflichtbeiträge gezahlt wurden. Somit haben Berufsanfänger, Studenten, aber auch Selbstständige keinerlei staatlichen Schutz.

Doch selbst wenn Sie die Voraus­setzungen erfüllen, müssen Sie mit hohen Einbußen rechnen. Denn die sogenannte Erwerbsminderungsrente der Gesetzlichen Renten­versicherung beträgt nur einen Bruchteil des bisherigen Einkommens. Hier ist eine private Berufsunfähigkeitsversicherung wichtig.

Eine Arbeitsunfähigkeit ist ein Begriff aus dem Sozialgesetzbuch und kein Nachweis für eine Berufsunfähigkeit, da sich beide Begriffe in wesentlichen Punkten unterscheiden. Dies zeigt sich z. B. darin, dass für die Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit das Alles-oder-Nichts-Prinzip gilt. Wenn auch nur (möglicherweise geringe) Teile der vorherigen Arbeitsleistung nicht erbracht werden können, wird eine Arbeitsunfähigkeit attestiert. Auf das genaue, insbesondere prozentuale Ausmaß der Leistungseinschränkung kommt es nicht an. Demgegenüber muss bei der Berufsunfähigkeit aufgrund der 50 %-Klausel das genaue, insbesondere prozentuale Ausmaß der gesundheitlichen Leistungseinschränkungen in Bezug auf die berufliche Tätigkeit geprüft werden - üblicherweise unter Einbeziehung aller Tätigkeiten, die mit dem ausgeübten Beruf verbunden waren.

Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die gesundheitlichen Einschränkungen dazu führen, dass der Versicherte seinen bisherigen Beruf ununterbrochen 6 Monate zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben kann.

Wichtiger Hinweis für Sie:
Die Beschreibung der Berufsunfähigkeit ist zum besseren Verständnis stark vereinfacht und berücksichtigt nicht alle Faktoren der Definition (z. B. Prüfung einer Verweisungstätigkeit, Bewertung einer möglichen betrieblichen Umorganisation bei selbstständiger Tätigkeit etc.). Sie bildet somit nicht die vollständigen Inhalte der Versicherungsbedingungen ab und kann diese nicht ersetzen.

Eine Berufsunfähigkeit kann jeden Erwerbstätigen sowie Schüler und Studenten treffen. Die staatliche Absicherung bei Erwerbsunfähigkeit ist kaum geeignet, um den gewohnten Lebensstandard zu halten. Eine private Vorsorge ist deshalb für jeden wichtig, der von seinem Arbeitseinkommen lebt.

Gerade für junge Menschen ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung besonders wichtig, um ihre Zukunft abzusichern. Denn während der Schulzeit, des Studiums oder bei Berufseinstieg besteht noch kein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente. Selbstständige und Freiberufler ohne gesetzlichen Rentenanspruch sollten aus diesem Grund ebenfalls den BU-Schutz unbedingt in Erwägung ziehen.

Hier gilt ganz klar: je früher, desto besser. Denn der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist in jungen Jahren besonders günstig. Die Höhe Ihrer Beiträge richtet sich nämlich unter anderem nach Ihrem Eintrittsalter und Ihrem Gesundheitszustand. Unsere Einsteiger-BU eignet sich vor allem für Schüler, Auszubildende, Studenten und Berufsanfänger.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist dabei immer flexibel und kann im Lauf des Berufslebens durch verschiedene Optionen individuell an den persönlichen Bedarf angepasst werden.

Es gibt gute Gründe, die für die Berufsunfähigkeitsversicherung sprechen. Nun fragen Sie sich vielleicht, bis zu welchem Alter die Versicherung laufen sollte. Bis Sie 67 Jahre alt sind, weil Sie dann in Rente gehen? Oder vielleicht nur bis 65, weil die Beiträge so niedriger sind - und weil Sie denken, die 2 Jahre kommen Sie schon irgendwie über die Runden? Das Problem an diesem Gedanken ist: Wenn Sie Ihre BU nur bis zu einem Alter von 65 oder gar 60 Jahren abschließen, müssten Sie im Fall einer Berufsunfähigkeit die 2 (bzw. 7!) Jahre bis zur Rente überbrücken, ohne arbeiten zu können.

Gerade weil die Berufsunfähigkeitsversicherung so wichtig ist, ist schon die Auswahl des Anbieters entscheidend. Setzen Sie dabei auf eine Kombination aus kundenfreundlichen Bedingungen, einem starken Preis-Leistungs-Verhältnis, zuverlässigen Services sowie eine langjährige Erfahrung des Versicherers: Genau das bietet Ihnen die NÜRNBERGER. Berücksichtigen Sie dabei unbedingt folgende Aspekte:

  • Erfahrung des Versicherers?
  • Können Sie die Berufsunfähigkeits­versicherung später anpassen (Erhöhungs- und Anpassungsmöglichkeiten)?
  • Wie hoch soll Ihre monatliche BU-Rente sein?
  • Gibt es günstige Einsteiger-Tarife für Schüler, Studenten, Azubis und Berufsanfänger?
  • Monatliche BU-Rente, deren Höhe garantiert ist, und Befreiung von den Beiträgen für die BU für die Dauer der Berufsunfähigkeit, wenn Sie Ihren Beruf aufgrund von Krankheit, Unfall oder Kräfteverfall mindestens 6 Monate ununterbrochen nicht ausüben können
  • Volle BU-Rente bei Berufsunfähigkeit bzw. Berufsunfähigkeit infolge Pflegebedürftigkeit ab 1 Pflegepunkt (nach ADL-Katalog*) oder Pflegegrad 2 (nach Sozialgesetzbuch XI)
  • Je nachdem, wie Sie entstehende Überschüsse verwenden wollen: Bonusrente oder Beitragsabzug
  • Die BU-Rente können Sie vor dem 50. Geburtstag ohne erneute Risikoprüfung bei bestimmten Ereignissen erhöhen, z. B. bei Geburt/Adoption eines Kindes, Heirat, Berufseinstieg (Berufseinsteigergarantie) oder Karrieresprung (Karrieregarantie)
  • Möglichkeit der ereignisunabhängigen Nachversicherung in den ersten 5 Vertragsjahren ohne erneute Risikoprüfung vor dem 40. Geburtstag
  • Vor dem 40. Geburtstag flexibler Einschluss von Arbeitsunfähigkeits-Schutz oder Arbeitsunfähigkeits- und Pflege-Schutz in den ersten 5 Jahren nach Versicherungsbeginn ohne erneute Risikoprüfung (Upgrade-Option)
  • Verzicht auf abstrakte Verweisung: Wir verweisen Sie nicht auf einen anderen Beruf, den Sie theoretisch noch ausüben könnten
  • Wir stunden auf Ihren Wunsch die Beiträge zinslos ohne Angabe von Gründen bis zu 24 Monate

Sie wollen wieder arbeiten und z. B. eine Umschulung in Anspruch nehmen? Oder als Selbstständiger Ihren Betrieb umorganisieren? Dann unterstützen wir Sie mit einer Wiedereingliederungshilfe bzw. Beteiligung an den Umorganisa­tionskosten in Höhe von 6 Monats­renten bzw. max. 15.000 EUR.

*ADL bedeutet "Aktivitäten des täglichen Lebens". Pflegebedürftigkeit wird hier nach Art und Umfang der Beeinträchtigung der Alltagskompetenz eingestuft.

Die NÜRNBERGER bietet Ihnen bei der Berufsunfähigkeitsversicherung verschiedene Möglichkeiten. So finden wir gemeinsam für Sie den passenden Schutz.

  • Die Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung
    Unsere Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) sichert das finanzielle Risiko ab, berufsunfähig zu werden. Die Überschüsse werden mit Ihrem Beitrag verrechnet und Ihr Beitrag wird somit günstiger. Alternativ kann die Überschussbeteiligung in Form einer Bonusrente gewählt werden. Dann wird die Überschussbeteiligung nicht vom Beitrag abgezogen, sondern Sie erhalten sie in Form einer Bonusrente. Diese erhöht je nach Bonusrentensatz im Fall einer Berufsunfähigkeit die BU-Rente. Die SBU ist sowohl für Angestellte als auch für Selbstständige geeignet. Optional können Sie auch Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitsunfähigkeit und Pflegebedürftigkeit mit absichern.
  • Die Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsschutz
    Die Absicherung der Arbeitskraft speziell für Beamte und Arbeitnehmer im Öffentlichen Dienst
  • Die Einsteiger-Berufsunfähigkeitsversicherung
    Die Einsteiger-BU eignet sich hervorragend für junge Menschen, die studieren, eine Ausbildung absolvieren oder noch in die Schule gehen. Denn der Beitrag ist in den ersten 10 Jahren besonders günstig. Optional können Sie auch Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit mit absichern.

Eine festgelegte Höhe für Ihre Berufsunfähigkeitsrente gibt es nicht. Es gibt Leitplanken, die Ihnen helfen, die für Sie notwendige Höhe Ihrer BU-Rente zu ermitteln. Entweder Sie orientieren sich an Ihrem Einkommen. Hier stellen in der Regel maximal 60 % Ihres Bruttoeinkommens eine gute Bezugsgröße dar.

Oder Sie orientieren sich an Ihrem zukünftigen Bedarf, also daran, was Sie zum Erhalt Ihres Lebensstandards benötigen werden. Dabei sollten Sie Ihre Beiträge zur Altersvorsorge nicht außer Acht lassen.

Sie benötigen Hilfe, um die optimale Höhe für Ihre BU-Rente zu ermitteln? Lassen Sie sich unverbindlich beraten. Der NÜRNBERGER Versicherungsspezialist in Ihrer Nähe nimmt sich gerne Zeit für Sie.

Zur Beratersuche

Das bedeutet, dass wir Sie nicht auf einen anderen Beruf verweisen, den Sie theoretisch noch ausüben könnten. Bei ehrlicher Antragsstellung bekommen Sie die Leistung also, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf in seiner konkreten Form nicht mehr ausüben können.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Infektionsklausel sichert Sie auch dann ab, wenn Sie sich mit einer ansteckenden Krankheit infiziert haben und aufgrund eines behördlichen Tätigkeitsverbots nach dem Infektionsschutzgesetz Ihren Beruf vollständig oder teilweise für 6 Monate oder länger nicht mehr ausüben dürfen.

Gut zu wissen: Bei der NÜRNBERGER beschränkt sich die Infektionsklausel nicht nur auf Heilberufe, sondern gilt für alle Berufe.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine Risikoversicherung. Das bedeutet, dass die Beiträge ausschließlich zur Absicherung der Berufsunfähigkeit dienen und keinen Sparanteil enthalten. Entstehende Überschüsse werden mit Ihrem Beitrag verrechnet und Ihr Beitrag wird somit günstiger.

Werden Sie während der Vertragslaufzeit nicht berufsunfähig, endet Ihr Vertrag ohne weitere Leistungen. Das heißt, Sie bekommen die eingezahlten Beiträge nicht zurück.

Alternativ können Sie auch wählen, dass die Überschüsse für eine Bonusrente verwendet werden. Damit erhöht sich die vereinbarte BU-Rente im Leistungsfall um eine Zusatzrente.

Ein Arzt attestiert Ihnen, ob Sie voraussichtlich mindestens 6 Monate Ihren Beruf nicht ausüben können oder konnten. Außerdem gibt er an, in welchem Umfang Ihre Fähigkeiten hierbei eingeschränkt sind. Der Arzt gibt also die medizinischen Eckdaten vor, anhand derer die Versicherung entscheidet, ob Sie berufsunfähig sind. Je nach Versicherer besteht entweder freie Arztwahl oder Ihnen wird ein ärztlicher Gutachter zugewiesen. Die Überprüfung Ihres Gesundheitszustands kann in der Nachprüfung regelmäßig vom Versicherer eingefordert werden.

Berufsunfähigkeit kann jeden treffen - die häufigsten Gründe

Jeder 4. Erwerbstätige ist während seines Berufslebens zumindest zeitweise von einer Berufsunfähigkeit betroffen. Hier sehen Sie die häufigsten Gründe:

Grafik auf der die häufigsten Ursachen für eine Berufsunfähigkeit dargestellt und aufgelistet werden

Nachhaltige Versicherung

  • Gesundheit im Mittelpunkt - gesund werden und bleiben mit BetterDoc und Coach:N
  • Schutz mit ökologischen, ethischen und sozialen Komponenten
  • Für eine lebenswerte Zukunft
Mann hat blonden Jungen auf der Schulter - gemeinsam laufen sie durch einen Wald

Weitere Informationen zur Berufsunfähigkeits­versicherung:

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Gründe für eine Berufsunfähigkeit

Die Ursachen sind vielfältig - mit der Berufs­unfähigkeits­versicherung können Sie sich finanziell absichern.

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Dienstunfähigkeits­versicherung für Beamte

  • Verzicht auf abstrakte Verweisbarkeit
  • Gleiche Leistungen für Dienstanfänger, Beamte auf Probe und Widerruf
  • Rentenerhöhung bei Beförderung möglich - ohne erneute Gesundheitsprüfung

Arbeitsunfähigkeits-Schutz:

Leistet bereits nach mindestens 3 Monaten Arbeitsunfähigkeit, wenn ein Facharzt bescheinigt, dass diese voraussichtlich ununterbrochen bis zum Ende eines Zeitraums von insgesamt 6 Monaten dauert.

Pflege-Schutz

Sie erhalten bereits ab 1 Pflegepunkt nach ADL-Katalog bzw. Pflegegrad 2 nach SGB XI eine zusätzliche lebenslange Leistung bei Pflegebedürftigkeit. Alternativ können Sie nach Ablauf der BU eine Pflegerente ohne Gesundheitsfragen abschließen.

Der Pflege-Schutz ist nur in Kombination mit unserem AU-Schutz möglich.

Inflations-Schutz

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