Vor dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung haben Sie sicherlich viele Fragen. In unseren FAQs finden Sie die wichtigsten Fragen, Antworten und Informationen zum Schutz vor Berufsunfähigkeit allgemein und zur Berufsunfähigkeitsversicherung der NÜRNBERGER im Speziellen.
Häufige Fragen rund um die Berufsunfähigkeitsversicherung.
Alle Informationen zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Grundlagen der Berufsunfähigkeitsversicherung
Warum brauche ich eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Jeder 4. wird im Lauf seines Arbeitslebens zeitweise berufsunfähig. Die Berufsunfähigkeitsversicherung der NÜRNBERGER hilft dabei, den finanziellen Ausfall gering zu halten, wenn Sie Ihren Beruf aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht mehr ausüben können. Auf diese Weise sichern Sie sich und die Menschen, die auf Ihr Einkommen angewiesen sind, finanziell ab.
Quelle: Analyse der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) 2018
Was ist der Unterschied zwischen Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit?
Ganz vereinfacht gesagt: Können Sie Ihren jetzigen Beruf zu 50 % nicht mehr ausüben, sind Sie berufsunfähig. Das heißt aber nicht, dass Sie damit auch erwerbsunfähig sind. Erwerbsunfähig ist eine Person erst dann, wenn sie gar nicht (unter 3 Stunden täglich) oder nur sehr eingeschränkt (3 bis 6 Stunden täglich) am Erwerbsleben teilnehmen kann (auch nicht in einem anderen Beruf).
Eine gesetzliche Absicherung bei Berufsunfähigkeit gibt es nur noch für Arbeitnehmer, die vor dem 01.01.1961 geboren sind. Bei allen anderen leistet die Gesetzliche Rentenversicherung erst bei voller oder teilweiser Erwerbsunfähigkeit - und zwar nur dann, wenn die geforderte Wartezeit eingehalten und die Pflichtbeiträge gezahlt wurden. Somit haben Berufsanfänger, Studenten, aber auch Selbstständige keinerlei staatlichen Schutz.
Doch selbst wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, müssen Sie mit hohen Einbußen rechnen. Denn die sogenannte Erwerbsminderungsrente der Gesetzlichen Rentenversicherung beträgt nur einen Bruchteil des bisherigen Einkommens. Hier ist eine private Berufsunfähigkeitsversicherung wichtig.
Was ist der Unterschied zwischen Berufsunfähigkeit und Arbeitsunfähigkeit?
Eine Arbeitsunfähigkeit ist ein Begriff aus dem Sozialgesetzbuch und kein Nachweis für eine Berufsunfähigkeit, da sich beide Begriffe in wesentlichen Punkten unterscheiden. Dies zeigt sich z. B. darin, dass für die Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit das Alles-oder-Nichts-Prinzip gilt. Wenn auch nur (möglicherweise geringe) Teile der vorherigen Arbeitsleistung nicht erbracht werden können, wird eine Arbeitsunfähigkeit attestiert. Auf das genaue, insbesondere prozentuale Ausmaß der Leistungseinschränkung kommt es nicht an. Demgegenüber muss bei der Berufsunfähigkeit aufgrund der 50 % - Klausel das genaue, insbesondere prozentuale Ausmaß der gesundheitlichen Leistungseinschränkungen in Bezug auf die berufliche Tätigkeit geprüft werden - üblicherweise unter Einbeziehung aller Tätigkeiten, die mit dem ausgeübten Beruf verbunden waren.
Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die gesundheitlichen Einschränkungen dazu führen, dass der Versicherte seinen bisherigen Beruf ununterbrochen 6 Monate zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben kann.
Wichtiger Hinweis für Sie:
Die Beschreibung der Berufsunfähigkeit ist zum besseren Verständnis stark vereinfacht und berücksichtigt nicht alle Faktoren der Definition (z. B. Prüfung einer Verweisungstätigkeit, Bewertung einer möglichen betrieblichen Umorganisation bei selbstständiger Tätigkeit etc.). Sie bildet somit nicht die vollständigen Inhalte der Versicherungsbedingungen ab und kann diese nicht ersetzen.
Abschluss und Bedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherung
Ab wann brauche ich eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Hier gilt ganz klar: je früher, desto besser. Denn der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist in jungen Jahren besonders günstig. Die Höhe Ihrer Beiträge richtet sich nämlich unter anderem nach Ihrem Eintrittsalter und Ihrem Gesundheitszustand.
Unsere Einsteiger-BU eignet sich vor allem für Auszubildende, Studenten und Berufsanfänger.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist dabei immer flexibel und kann im Lauf des Berufslebens durch verschiedene Optionen individuell an den persönlichen Bedarf angepasst werden.
In welchem Fall zahlt eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt Ihnen Ihre vereinbarte Rente, wenn Sie voraussichtlich mindestens 6 Monate ununterbrochen berufsunfähig sein werden oder es 6 Monate lang waren. Dabei gelten Sie als berufsunfähig, wenn Sie z. B. aufgrund von Krankheit oder Unfall weniger als 50 % Ihres bisherigen Arbeitspensums leisten können. Entscheidend ist dabei Ihr zuletzt ausgeübter Beruf in seiner ganz konkreten Ausgestaltung.
Was bedeutet Verzicht auf abstrakte Verweisung?
Das bedeutet, dass wir Sie nicht auf einen anderen Beruf verweisen, den Sie theoretisch noch ausüben könnten. Sie bekommen die Leistung also, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf in seiner konkreten Form nicht mehr ausüben können.
Was bedeutet die Infektionsklausel?
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Infektionsklausel leistet auch dann, wenn Sie sich mit einer ansteckenden Krankheit infiziert haben und aufgrund eines behördlichen Tätigkeitsverbots nach dem Infektionsschutzgesetz Ihren Beruf vollständig oder teilweise nicht mehr ausüben dürfen.
Gut zu wissen: Bei der NÜRNBERGER beschränkt sich die Infektionsklausel nicht nur auf Heilberufe, sondern gilt für alle Berufe.
Beitrags- und Leistungsstruktur
Was passiert mit meinen Beiträgen, wenn ich nicht berufsunfähig werde?
Unsere Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) ist eine Risikoversicherung. Das bedeutet, dass die Beiträge ausschließlich zur Absicherung der Berufsunfähigkeit dienen und keinen Sparanteil enthalten. Entstehende Überschüsse werden mit Ihrem Beitrag verrechnet und Ihr Beitrag wird somit günstiger. Werden Sie während der Vertragslaufzeit nicht berufsunfähig, endet Ihr Vertrag ohne weitere Leistungen. Das heißt, Sie bekommen die eingezahlten Beiträge nicht zurück. Auf diese Weise können wir Ihren Beitrag dauerhaft günstig gestalten. Alternativ können Sie auch wählen, dass die Überschüsse für eine Bonusrente verwendet werden.
Bei der Investment Berufsunfähigkeitsversicherung (IBU) ist ein zusätzlicher Sparanteil im Beitrag enthalten. Das Fondsguthaben wird im Leistungsfall z. B. als zusätzliche Rente oder bei Ablauf der Versicherung an Sie ausgezahlt. Im Todesfall bekommen Ihre Angehörigen das Fondsguthaben.
Welche Leistungen bietet die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung) der NÜRNBERGER?
- Monatliche BU-Rente, deren Höhe garantiert ist, und Befreiung von den Beiträgen für die BU-Versicherung für die Dauer der Berufsunfähigkeit, wenn Sie Ihren Beruf aufgrund von Krankheit, Unfall oder Kräfteverfall mindestens 6 Monate ununterbrochen nicht ausüben können
- Volle BU-Rente bei Berufsunfähigkeit bzw. BU infolge Pflegebedürftigkeit ab 1 Pflegepunkt (nach ADL-Katalog*) oder Pflegegrad 2 (nach Sozialgesetzbuch XI)
- Je nachdem, wie Sie entstehende Überschüsse verwenden wollen: Bonusrente, Beitragsabzug oder Investmentanlage (nur bei Investment BU)
- Die BU-Rente können Sie bis zum 50. Geburtstag ohne erneute Risikoprüfung bei bestimmten Ereignissen erhöhen, z. B. bei Geburt/Adoption eines Kindes, Heirat, Berufseinstieg (Berufseinsteigergarantie) oder Karrieresprung (Karrieregarantie)
- Möglichkeit der ereignisunabhängigen Nachversicherung in den ersten 5 Vertragsjahren ohne erneute Risikoprüfung bis zum 40. Geburtstag
- Bis zum 40. Geburtstag flexibler Einschluss von AU-Schutz und/oder Pflege-Schutz in den ersten 5 Jahren nach Versicherungsbeginn ohne erneute Risikoprüfung (Upgrade-Option)
- Verzicht auf abstrakte Verweisung: Wir verweisen Sie nicht auf einen anderen Beruf, den Sie theoretisch noch ausüben könnten
- Wir stunden auf Ihren Wunsch die Beiträge zinslos ohne Angabe von Gründen bis zu 24 Monate
Sie wollen wieder arbeiten und z. B. eine Umschulung in Anspruch nehmen? Oder als Selbstständiger Ihren Betrieb umorganisieren? Dann unterstützen wir Sie mit einer Wiedereingliederungshilfe bzw. Beteiligung an den Umorganisationskosten in Höhe von 6 Monatsrenten bzw. max. 15.000 EUR.
*ADL bedeutet "Aktivitäten des täglichen Lebens". Pflegebedürftigkeit wird hier nach Art und Umfang der Beeinträchtigung der Alltagskompetenz eingestuft.
Flexibilität und Anpassbarkeit der Versicherung
Wie flexibel und anpassbar ist die NÜRNBERGER Berufsunfähigkeitsversicherung für mich?
Die NÜRNBERGER bietet Ihnen bei der Berufsunfähigkeitsversicherung verschiedene Möglichkeiten. So finden wir gemeinsam für Sie den passenden Schutz.
- Die Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung
Unsere Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) sichert das finanzielle Risiko ab, berufsunfähig zu werden. Die Überschüsse werden mit Ihrem Beitrag verrechnet und Ihr Beitrag wird somit günstiger. Alternativ kann die Überschussbeteiligung in Form einer Bonusrente gewählt werden. Dann wird die Überschussbeteiligung nicht vom Beitrag abgezogen, sondern Sie erhalten sie in Form einer Bonusrente. Diese erhöht je nach Bonusrentensatz im Fall einer Berufsunfähigkeit die BU-Rente. Die SBU ist sowohl für Angestellte als auch für Selbstständige geeignet. Optional können Sie auch Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit und/oder Pflegebedürftigkeit mit absichern. - Die Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsschutz
Die Absicherung der Arbeitskraft speziell für Beamte und Arbeitnehmer im Öffentlichen Dienst - Die Einsteiger-Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Einsteiger-BU eignet sich hervorragend für junge Menschen, die gerade in das Berufsleben starten, studieren oder eine Ausbildung absolvieren. Denn der Beitrag ist in den ersten 10 Jahren besonders günstig. Optional können Sie auch Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit mit absichern. - Die Investment Berufsunfähigkeitsversicherung
Mit der Investment Berufsunfähigkeitsversicherung (IBU) haben Sie Anspruch auf eine garantierte Rente bei Berufsunfähigkeit und zusätzlich auf ein Fondsguthaben. Dieses können Sie sich im Leistungsfall sofort oder als regelmäßige Rente auszahlen lassen. Bei Ablauf des Vertrags können Sie sich das Guthaben auszahlen oder in ein Fondsdepot übertragen lassen. Im Todesfall bekommen Ihre Angehörigen das Fondsguthaben.