Meine NÜRNBERGER
Mann hat Frau im Arm und blickt in einen Laptop

Risikolebens­­versicherung mit Spezialisten-Service.

Setzen Sie mit der Risikolebensversicherung4Future auf eine flexible Lebensversicherung.

  • Bleiben Sie flexibel: durch viele Vertragsoptionen
  • Kombinierbar mit der Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Nachversicherungsgarantie bei Heirat, Geburt oder beruflicher Veränderung
  • Siegel Morgen & Morgen Belastungstest ausgezeichnet
Im Überblick

Warum Sie eine Risiko­lebens­versicherung brauchen

Familie läuft über Wiese während die Kinder lachen

Wer kümmert sich um Ihre Liebsten, wenn Ihnen etwas zustoßen sollte? Fallen Sie als Versorger der Familie aus, reichen die gesetzlichen Leistungen nicht, um den Lebensstandard zu halten: Es entsteht eine Versorgungslücke. Hier lohnt es sich, frühzeitig mit einer Risikolebens­versicherung an die Angehörigen zu denken.

Mit der NÜRNBERGER Risikolebens­versicherung treffen Sie eine gute Entscheidung. Ob als reine Hinter­bliebenen­vorsorge oder zur Darlehensabsicherung: Wir bieten Ihnen die passende Vorsorgelösung. In Kombination mit einer Berufs­unfähig­keits­versicherung sind Sie und Ihre Angehörigen gleich doppelt geschützt.

Die Vorteile der NÜRNBERGER Risiko­lebens­versicherung

  • Flexible Ausgestaltung durch viele Vertragsoptionen
  • Einmalbeitrag möglich
  • Nachversicherungsgarantie (Anpassung des Versiche­rungs­schutzes ohne erneute Gesundheits­prüfung, wenn sich die Lebensumstände ändern)
  • Auch der Todesfallschutz kann ohne Gesundheitsprüfung bei bestimmten Ereignissen wie z. B. Heirat erhöht werden
  • Verschiedene Überschuss­verwen­­dungsformen: Beitragsabzug, verzinsliche Ansammlung, Todesfallbonus oder Invest-Bonus
  • Auch für die finanzielle Absicherung von Darlehens­schulden (z. B. beim Immobilienkauf) geeignet

Unser Tipp: Risikolebensversicherung ohne Erbschaftssteuer

Leistungen aus einer Risiko­lebens­versicherung unterliegen grundsätzlich nicht der Abgeltungs- bzw. der Einkommenssteuer. Leistungen im Todesfall müssen jedoch von den Hinterbliebenen im Rahmen des Erbschafts­steuer­gesetzes versteuert werden - sofern Freibeträge überschritten werden. Wir zeigen Ihnen, wie Ihre Angehörigen keine Erbschafts­steuer zahlen müssen. Lassen Sie sich von uns beraten.

Tarife im Detail

Sinnvolle Ergänzungen zu Ihrer Risiko­lebens­versicherung

Beitragsfreiheit bei Berufsunfähigkeit

Im Fall einer Berufsunfähigkeit (BU) können Sie jeden Cent brauchen. Deshalb übernehmen wir Ihre Beiträge.

Rente bei Berufsunfähigkeit

Sie können Ihren Beruf nicht mehr ausüben? Wir bieten finanzielle Unterstützung, auch für Ihre Angehörigen.

Weitere Informationen zum Herunterladen

Häufige Fragen

Ihre häufigsten Fragen zur Risikolebensversicherung

Warum ist eine Risiko­lebens­versicherung sinnvoll?

Die Existenz der Familie hängt oft von nur einem Einkommen ab. Stirbt der Versorger, besteht die Gefahr, dass die Hinterbliebenen ihren Lebensstandard nicht halten können. Aber auch verheiratete oder unverheiratete Paare ohne Kindern sollten darüber nachdenken, finanziell für den Fall vorzusorgen, dass ein Partner verstirbt.

Banken verlangen bei Darlehensvergabe oft eine Risikolebensversicherung als Sicherheit - in solch einem Fall ist es sinnvoll, eine fallende Risikolebens­versicherung abzuschließen. Dabei sinken die monatlichen Raten und die Versiche­rungssumme parallel zur Tilgung des Darlehens.

Welche unterschiedlichen Varianten der Risikolebens­versicherung gibt es?

Bei der Risikolebensversicherung haben Sie die Wahl zwischen 3 verschiedenen Varianten und können so den Versicherungsschutz ganz genau an Ihre Bedürfnisse anpassen:

1. Risikolebensversicherung mit konstanter Todesfallsumme: Bei der klassischen Variante wird im Todesfall eine vereinbarte Summe ausgezahlt.

2. Risikolebensversicherung mit fallender Todesfallsumme: Diese Variante wird häufig von Darlehens­nehmern abgeschlossen. Durch die laufenden Kreditraten nimmt die Darlehenshöhe ab. Im gleichen Maß reduziert sich auch die Versicherungs­summe.

3. Risikolebensversicherung auf verbundene Leben: Diese Form wird oft von (Ehe-)Paaren genutzt, die sich gegenseitig absichern möchten; ebenso von Firmen, um die Geschäftspartner oder wichtige Mitarbeiter (Schlüsselpersonen) abzusichern.

Wo liegt der Unterschied der Risiko­lebens­versicherung zur Kapital­lebens­versicherung?

Bei der Risikolebensversicherung erfolgt die Auszahlung nur im Todesfall. Dafür bietet die Risikolebensversicherung einen hohen Versicherungsschutz zum günstigen Preis.

Bei einer Kapitallebensversicherung hingegen wird Vermögen angespart, z. B. als Vorsorge für den Ruhestand.

Welche Vertragslaufzeiten sind bei der Risikolebensversicherung möglich?

Die Vertragslaufzeit ist ein wichtiger Faktor beim Versicherungsschutz. Ausschlaggebend ist der Grund für den Abschluss einer Risikolebens­versicherung. Wenn Sie eine Familie mit Kindern haben, sollte die Laufzeit so gewählt werden, dass der Nachwuchs auf eigenen Beinen stehen kann. In der Regel sind dies 20 bis 25 Jahre.

Ist der Grund für den Abschluss ein Immobilienkauf, sollte die Laufzeit mindestens genauso lange sein wie die des Darlehens. So sind die Angehörigen im Ernstfall vor einem finanziellen Desaster geschützt.

An wen wird bei Tod die Leistung ausgezahlt (= Bezugsrecht)?

Im Todesfall wird die vereinbarte Versicherungssumme an den im Versicherungsschein genannten Bezugsberechtigten ausgezahlt. Dies kann eine beliebige natürliche oder auch juristische Person sein.

Welche Zusatzversicherungen können zur Risiko­lebens­versicherung kombiniert werden?

Sie können zu Ihrer Risikolebensversicherung z. B. eine Beitragsfreiheit bei Berufsun­fähigkeit mit absichern. Dann haben Sie den Vorteil, dass die Beiträge vom Versicherer bis zum Vertragsende weitergezahlt werden, wenn Sie berufsunfähig werden sollten. Darüber hinaus können auch die Zahlung einer Berufsunfähig­keitsrente und eine Kapitalleistung bei bestimmten schweren Krankheiten verein­bart werden. Folgende Zusatz­versicherungen sind möglich:

  • Berufsunfähigkeit (Beitragsfreiheit/Rente)
  • Dread Disease (Kapital bei schwerer Erkrankung)
Was bekomme ich, wenn ich den Vertragsablauf meiner Risikolebensversicherung erlebe?

Die Risikolebensversicherung ist eine reine Risikoversicherung. Das versicherte Risiko ist der Tod der versicherten Person. Tritt der Versicherungs­fall während der Vertragslaufzeit nicht ein, wird auch keine Versicherungsleistung fällig. Nur bei Vereinbarung der Überschuss­verwendung Invest-Bonus erhalten Sie am Ende der Vertragslaufzeit den Wert der vorhandenen Fondsanteile oder eine Übertragung des Fondsvermögens.

Wann erfolgt eine Gesundheitsprüfung bei der Risiko­lebensversicherung?

Mit dem Antrag erfolgt eine Prüfung der gesundheitlichen Verhältnisse des Kunden. Die dort gestellten Gesund­heitsfragen sind vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten. Zusätzliche Bescheinigungen oder Untersuchungen sind nur in seltenen Fällen wie z. B. bei Vorerkrankungen oder sehr hohen Versicherungssummen erforderlich.

Wie hoch sollte die Absicherung durch die Risiko­lebens­versicherung sein?

Die Höhe der Absicherung hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Wenn Sie der Allein­verdiener einer Familie mit Kindern sind, gilt das 5-fache Jahresbruttogehalt als sinnvoll.

Bei einem bestehenden Darlehen sollten die Restschulden zur Gesamtsumme addiert werden. Kinderlose (Ehe-)Paare sollten mindestens 3, eventuell auch 4 Jahresbruttoeinkommen absichern.

Ist eine Risikolebensversicherung steuerlich absetzbar?

Die Beiträge zur Risikolebensversicherung sind grundsätzlich steuerlich absetzbar als sonstige Vorsorgeaufwendungen.

Die Leistung aus einer Risikolebensversicherung führt grundsätzlich nicht zu steuerpflichtigen Einnahmen im Sinne des Einkommensteuergesetzes. Allerdings müssen der Bezugsberechtigte und der Versicherungsnehmer identisch sein.

Bekomme ich bei einer Kündigung meine Beiträge zurückerstattet?

Nein, bei der Risikolebensversicherung zahlen Sie die Beiträge nur für den Risikoschutz und nicht zum Vermögens­aufbau wie bei einer kapitalbildenden Lebensversicherung.

Was bedeutet Nach­versicherungs­garantie in der Risiko­lebens­versicherung?

Im Rahmen einer Nachversicherungs­garantie können Sie Ihren Versiche­rungsschutz an veränderte Lebensumstände und den damit gestiegenen Versorgungsbedarf anpassen.

Bei bestimmten Ereignissen kann die Versicherungssumme um Beträge zwischen 2.500 EUR bis max. 20.000 EUR erhöht werden - und zwar ohne erneute Gesundheitsprüfung. Maximal jedoch um 100 % der ursprünglichen Versicherungssumme.

Bei folgenden Ereignissen haben Sie eine Nachversicherungsgarantie:

  • Erreichen der Volljährigkeit
  • Heirat
  • Geburt oder Adoption eines Kindes
  • Ehescheidung
  • Schaffen der beruflichen Selbstständigkeit
  • Aufnahme der beruflichen Tätigkeit nach erfolgreicher Ausbildung (Lehre, Studium)
  • Einkommenserhöhung um mindestens 250 EUR brutto monatlich, die mit einem Karrieresprung (z. B. höhere Position im Unternehmen) verbunden ist
  • Erhalt der Prokura
  • Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze in der Gesetzlichen Rentenversicherung
  • Finanzierung (Immobilienkauf oder Finanzierung im gewerblichen Bereich) mit einer Finanzierungssumme von mindestens 25.000 EUR
Was ist eine verbundene Risiko­lebensversicherung?

Bei einer verbundenen Risikolebens­versicherung gilt ein Vertrag für 2 Personen.

Der Vorteil: Es ist günstiger, eine verbundene Lebensversicherung abzuschließen als 2 Einzelverträge.

Die verbundene Risikolebensver­sicherung ist besonders geeignet für (Ehe-)Paare und Geschäfts­partner: Die Versicherungssumme wird ausgezahlt, sobald eine der versicherten Personen stirbt. Versterben beide Personen gleichzeitig (z. B. bei einem Verkehrs­unfall), wird die Versicherungs­summe an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Die Versicherungs­summe wird dann allerdings nur einmal fällig.

Was ist eine fallende Risiko­lebens­versicherung?

Bei einer fallenden Risikolebens­versicherung verändert sich die Versicherungssumme gemäß dem vereinbarten Ablaufplan. Die fallende Risikolebensversicherung ist vor allem für Darlehensnehmer geeignet, um die Finanzierung ihres Kredits abzusichern.

Es gibt eine linear fallende oder eine annuitätisch fallende Risikolebens­versicherung.

Ein Beispiel: Sie wollen ein Darlehen absichern. Im 1. Fall reduziert sich die Darlehenssumme durch jede Tilgungsleistung jeweils um denselben Betrag, das heißt sie nimmt linear ab. Im 2. Fall zahlen Sie gleichbleibende Raten, sogenannte Annuitäten, bei denen sich der Anteil der Tilgung im Lauf der Zeit erhöht, während der Anteil der Zinsen von Rate zu Rate geringer wird. Ihre Restschuld verringert sich somit am Anfang langsam und gegen Ende der Laufzeit immer schneller. An diese Entwicklung passt sich die annuitätisch fallende Versicherungssumme an.

Wann zähle ich bei der Risikolebensversicherung zu den Nichtrauchern?

Wenn Sie in den vergangen 12 Monaten vor Antragstellung keine (elektrischen) Zigaretten, (elektrischen) Zigarren, (elektrischen) Zigarillos, (elektrischen) Pfeifen geraucht bzw. kein Nikotin in anderer Form (z. B. Kautabak, Schnupf­tabak) aktiv zu sich genommen haben - gleichgültig in welcher Menge. Als Raucher gelten Sie, wenn Sie diese Voraussetzungen nicht erfüllen.

Kann ich die Risiko­lebens­versicherung kündigen?

Ja, Sie können den Versicherungs­vertrag jederzeit zum Ende der jeweiligen Versicherungs­periode schriftlich kündigen. Die Dauer des Versicherungsschutzes beträgt 1 Jahr ab dem im Versicherungsschein angege­benen Versicherungsbeginn und verlängert sich danach um je 1 weiteres Jahr, sofern Sie nicht vor Ablauf der jeweiligen Versicherungsperiode kündigen.

Die Risikolebensversicherung ist ausschließlich eine Absicherung für den Todesfall und keine kapitalbildende Versicherung. Bei einer Kündigung des Versicherungsvertrags haben Sie deshalb keinen Anspruch auf einen Rückkaufswert oder auf die Rück­zahlung der gezahlten Beiträge.

Nachhaltige Versicherung

  • Gesundheit im Mittelpunkt - gesund werden und bleiben mit BetterDoc und Coach:N
  • Kapitalanlage mit besonderem Fokus auf Nachhaltigkeit
  • Weitere Highlights

Das könnte Sie auch interessieren

Sterbegeldversicherung

  • Sofortiger und lebenslanger Versicherungsschutz
  • Keine Gesundheitsfragen
  • Weltweiter Schutz - inkl. Auslandsrückholung

Fondsgebundene Rentenversicherung

  • Lebensbegleitend flexibel: vom Abschluss bis zur Rente
  • Renditestark: große Auswahl erstklassiger Fonds
  • Individuell: Fondsauswahl und Zuzahlungen im Kundenportal erledigen

Klassische Rentenversicherung

  • Lebenslange Rente oder Kapitalauszahlung garantiert
  • Weitere Absicherung durch Zusatzversicherungen möglich
  • Erhöhte Rente bei Pflegebedürftigkeit oder Demenz

Beitragsfreiheit bei Berufsunfähigkeit

Berufsunfähigkeit kann jeden treffen. Die Folge: Sie müssen evtl. sparen und können die Beiträge für Ihre Risikolebensversicherung nicht mehr selbst bezahlen. Damit Ihre Angehörigen dennoch abgesichert sind, gibt es diesen zusätzlichen Baustein:
Denn damit läuft Ihre Versicherung einfach beitragsfrei weiter, wenn Sie berufsunfähig werden.

Rente bei BU

Mit diesem Zusatzbaustein schützen Sie sich vor den finanziellen Folgen einer eintretenden Berufsunfähigkeit: In diesem Fall zahlen wir Ihnen eine vereinbarte Rente.