Die Pflegepflichtversicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Versicherung, die Ihnen einen Basisschutz bietet, wenn Sie pflegebedürftig werden. Im Pflegefall übernimmt diese Versicherung allerdings nur einen Teil der Kosten für Ihre ambulante und stationäre Pflege. Pflegebedürftigen bleiben damit oft sehr hohe Restkosten.

Pflegepflichtversicherung.
Für alle gleich, für alle Pflicht - auch für Privatversicherte.
- Bietet Grundschutz nach gesetzlichen Vorgaben
- Für Privatversicherte einkommensunabhängige Beiträge
- Kein Zuschlag für kinderlose Privatversicherte
Was ist die Pflegepflichtversicherung?
Warum eine Pflegepflichtversicherung?
Die Menschen in Deutschland werden immer älter und immer häufiger pflegebedürftig. Durch die steigenden Pflegekosten wächst auch der Absicherungsbedarf im Pflegefall stetig. Um Betroffene und ihre Angehörigen zu entlasten, wurde daher am 1.1.1995 die Pflegepflichtversicherung eingeführt.
- Das Pflegeversicherungsgesetz verpflichtet alle in Deutschland krankenversicherten Bürger, sich gegen das Risiko der Pflegebedürftigkeit abzusichern.
- Bei diesem Grundschutz wird kein Unterschied zwischen privat oder gesetzlich Krankenversicherten gemacht: Die Leistungen sind für alle gleich.
- Privat Krankenversicherte schließen ihre Pflegepflichtversicherung in der Regel bei ihrem privaten Krankenversicherer ab. Gesetzlich Krankenversicherte sind automatisch über die soziale Pflegeversicherung pflichtversichert.
Für wen besteht Versicherungspflicht in der privaten Pflegeversicherung?
Alle, die bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen eine Krankheitskostenvollversicherung abgeschlossen haben oder abschließen, müssen auch eine Pflegepflichtversicherung abschließen.
Beihilfe und Pflegepflichtversicherung
Und wie ist das bei Beamten und anderen verbeamteten Personen? Wer Anspruch auf Beihilfe oder freie Heilfürsorge hat, wie z. B. Lehrer, Richter, Polizisten, Polizeianwärter, muss für die nicht gedeckten Beihilfeleistungen eine private Pflegepflichtversicherung abschließen. Ebenso Zeit- und Berufssoldaten sowie Freiwillig Wehrdienstleistende.
Wofür leistet die Pflegepflichtversicherung?
Ob Entlastungbetrag für ambulante oder häusliche Pflege, Leistungszuschläge für Pflegeheimbewohner oder Pflegegeld: Alle Leistungen der Pflegepflichtversicherung sind abhängig vom Pflegegrad des Betroffenen.
Wie wird Pflegebedürftigkeit festgestellt?
Die Pflegebedürftigkeit wird anhand von 5 Pflegegraden bestimmt. Daher variiert die Höhe der Leistungen entsprechend der Pflegegrade 1 bis 5. Je höher der Pflegegrad, umso mehr Leistungen gibt es.
Pflegebedürftig oder nicht?
Wenn Sie Leistungen aus der privaten Pflegepflichtversicherung beanspruchen möchten, gelten dafür einige Voraussetzungen.
- Zuerst müssen Sie oder eine von Ihnen bevollmächtigte Person bei der Pflegekasse oder der Pflegepflichtversicherung einen Antrag auf Pflegeleistung einreichen.
- Die Pflegebedürftigkeit wird durch ein ärztliches Gutachten festgestellt. In der Regel prüfen dann unabhängige medizinische Fachkräfte Ihre Fähigkeiten, selbstständig im Alltag zurecht zu kommen oder wieviel Hilfe Sie dabei benötigen. Solche medizinischen Gutachten werden meist im Wohnbereich der Pflegebedürftigen durchgeführt.
- Je nach Ergebnis dieses Gutachtens werden Betroffene in einen der 5 Pflegegrade eingestuft.
- Die Pflegebedürftigkeit muss dauerhaft für voraussichtlich mindestens 6 Monate bestehen.
Beispiele der Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung
Die Pflegepflichtversicherung sieht viele Leistungen vor. Diese sind im Sozialgesetzbuch (SGB) geregelt.
§ 36 SGB XI - Häusliche Pflegehilfe
§ 37 SGB XI - Pflegegeld
§ 38a SGB XI - Wohngruppenzuschlag
§ 39 SGB XI - Verhinderungspflege
§ 40 SGB XI - Verbrauchshilfsmittel
§ 40 SGB XI - Wohnumfeldverbesserung
§ 40b SGB XI - Leistungsanspruch Digitale Pflegeanwendungen
§ 41 SGB XI - Tages-/Nachtpflege
§ 42 SGB XI - Kurzzeitpflege
§ 43 SGB XI - Vollstationäre Pflege
§ 43a SGB XI - Pflege in Einrichtungen der Behindertenhilfe
§ 44a Abs.6 SGB XI - Pauschaler Betrag Betriebshilfe
§ 45b SGB XI - Entlastungsbetrag
§ 45e SGB XI - Gründungszuschuss amb. betreute Wohngruppen
§ 87a Abs. 4 SGB XI - Rückstufungsbetrag
Leistungsübersicht Pflegepflichtversicherung nach Pflegegraden
Ab 2025 gibt es höhere Pflegeleistungen. Ein Vergleich der Jahre 2024/2025 zeigt Ihnen die Unterschiede.
So funktioniert die private Pflegepflichtversicherung
- Kapitaldeckungsprinzip: Das heißt, Versicherte sorgen durch den Aufbau eines Kapitalstocks frühzeitig für ihr mit dem Alter steigendes Pflegerisiko selbst vor
- Durch diese Alterungsrückstellungen entstehen somit keine Lasten für zukünftige Generationen
- Beiträge sind nicht vom Einkommen, sondern von Alter und Gesundheit abhängig
- Außerdem zählt das individuelle Pflegerisiko bei Vertragsschluss
- Der Verband der privaten Krankenversicherer (PKV-Verband) kalkuliert die Beiträge für alle Unternehmen nach gesetzlichen Vorgaben
Die häufigsten Fragen zur Pflegepflichtversicherung
Nicht erwerbstätige Kinder sind bis zum 23. Lebensjahr beitragsfrei mitversichert, Kinder in der Schul- oder Berufsausbildung bis zum 25. Lebensjahr. Behinderte Kinder, die nicht in der Lage sind, für ihren eigenen Unterhalt zu sorgen, sind ohne Altersgrenze versichert.
Die Beiträge zur privaten Pflegepflichtversicherung orientieren sich nicht am Einkommen. Sie sind von Alter, Gesundheit und vom eigenen Pflegefallrisiko abhängig. Außerdem werden die Beiträge nach dem Anwartschaftsdeckungsverfahren kalkuliert, d. h. es werden Rückstellungen für das steigende Pflegerisiko im Alter gebildet.
Für Personen, die bereits mindestens 5 Jahre privat pflegeversichert sind, ist der Beitrag zur privaten Pflegeversicherung per Gesetz begrenzt. Er darf nicht höher sein als der Höchstbeitrag in der sozialen Pflegeversicherung.
Beihilfeberechtigte Beamte, die die 5-jährige Vorversicherungszeit erfüllen, zahlen nicht mehr als 40 % dieses Höchstbeitrags.
Die Beiträge berechnen sich nach dem Einkommen, max. bis zur sogenannten Beitragsbemessungsgrenze. Kinderlose zahlen einen höheren Beitrag.
Die Beitragssätze
Kinderlose: 4,2 %
Mit einem Kind: 3,6 %
Mit 2 Kindern: 3,35 %
Mit 3 Kindern: 3,10 %
Mit 4 Kindern: 2,85 %
Ab 5 Kindern: 2,60 %
Wie in der sozialen Pflegeversicherung zahlt der Arbeitgeber (Ausnahme Bundesland Sachsen) auch für privat versicherte Arbeitnehmer den halben Beitrag zur privaten Pflegeversicherung.
Der Beitrag für Beamte ist günstiger. Sie erhalten zwar keinen Arbeitgeberzuschuss, aber der Dienstherr übernimmt die Hälfte der Pflegekosten für sie.
Nein. Die Pflegeversicherung Leistungen von gesetzlicher und privater Pflegepflichtversicherung sind identisch. Sie sind für privat und gesetzlich Versicherte gesetzlich geregelt (Sozialgesetzbuch, SGB XI).
Die Pflicht ergänzen - mit privater Pflegevorsorge
Die Pflegepflichtversicherung ist in jedem Fall - ob privat oder gesetzlich versichert - nur ein Grundschutz. Sie deckt nicht die tatsächlichen Pflegekosten. Deshalb ist die Absicherung mit einem privaten Pflegetagegeld sinnvoll. Mit unserer Pflegetagegeldversicherung können Sie selbst bestimmen, wie viel Geld Sie für den Pflegefall brauchen.