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Frau mit Sonnenbrille lacht der Sonne entgegen

Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit.

Besserer Zahnersatz und Leistungen wie ein Privatpatient.

  • Sofortiger Schutz
  • Keine Gesundheitsfragen
  • Bis zu 100 % Rückerstattung
  • Siegel Stiftung Warentest
Im Überblick

Was ist eine Zahn­zusatz­versicherung?

Bei der Zahnzusatzversicherung handelt es sich um eine freiwillige, private Zusatz­versicherung. Diese ergänzt die Leistungen Ihrer gesetzlichen ­Kranken­kasse.

Eine private Zahn­zusatz­versicherung sorgt dafür, dass Ihnen die Kosten für zahn­ärztliche Behandlungen vom Versicherer erstattet werden, die ansonsten gar nicht oder nur teilweise von den gesetzlichen Kranken­kassen übernommen werden. Das kann sowohl kleinere Eingriffe oder Prozeduren betreffen, wie Bleaching oder professionelle Zahn­reinigungen, aber auch kompliziertere und damit auch teurere Maßnahmen, wie z. B. Zahnersatz.

Kosten beim Zahnarzt: So teuer wird es ohne Zahnzusatzversicherung

Beim Zahnarzt kann es schnell teuer werden. Da die gesetzliche Kranken­versicherung lediglich die Basis­behandlung beim Zahnarzt abdeckt, bleibt ein großer Eigen­anteil beim Patienten. Dabei kommt es auf die Be­handlung an sich, aber auch auf Material und Methode an, wie hoch die Gesamt­kosten sind.

Zu den teuersten zahnärztlichen Be­handlungen zählt das Implantat: Bei einem fehlenden Zahn können sich die Kosten eines Ersatzes auf bis zu 3.000 EUR belaufen. Der Fest­zuschuss der gesetzlichen Kranke­nversicherung ohne Bonus­heft beträgt hingegen lediglich 445 EUR. Die Kosten von 2.555 EUR müssen Sie also, ohne eine Zahn­zusatz­versicherung, selbstständig aufbringen.

Warum ist eine Zahn­zusatz­versicherung wichtig?

Sinnvoll und wichtig ist die Zahn­zusatz­versicherung dann, wenn Sie sich vor einem hohen Eigenanteil bei einer Zahn­behandlung beim Zahnarzt schützen wollen. Daher ist die Entscheidung darüber eine individuelle und freiwillige. Die Zahn­zusatz­versicherung ist keine Pflicht. Mittlerweile haben laut PKV-Verband rund 16,4 Millionen Deutsche eine private Zahn­zusatz­versicherung.

Die gesetzliche Kranken­versicherung (GKV) übernimmt bei Zahn­ersatz mit einem Fest­zuschuss nur einen Teil Ihrer Kosten, die sogenannte Regel­versorgung. Wie viel das genau ist, hängt dabei von Ihrem Befund ab. An diesen Kosten beteiligt sich die Kranken­kasse in der Regel mit einem Fest­zuschuss von 60 %.

Leistungen der Zahn­zusatz­versicherung

  • Deckung für Zahn­prophylaxe von mindestens 100 EUR im Versicherungs­jahr
  • Wurzel- und Parodontose­behandlung zu mindestens 80 % gedeckt
  • Bezahlung der Knirscherschiene zu mindestens 80 %
  • Kieferorthopädie-Kosten zu mindestens 80 % gedeckt
  • Weitere Behandlungen wie schmerz­stillende und zahn­aufhellende Be­handlungen mit mindestens 100 EUR übernommen
  • Sie genießen Leistungen beim Zahnart wie ein Privatpatient
  • Sie zahlen deutlich weniger oder keine Eigen­beteiligung
  • Prima für Familien: Mehrkosten für die Zahn­spange bei Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre sind mit abgesichert
  • Weltweiter Geltungsbereich
  • Keine Wartezeiten

Die Vorteile der NÜRNBERGER Zahn­zusatz­versicherung

  • Bis zu 100 % Rückerstattung: Die Zahn­zusatz­versicherung reduziert oder übernimmt Ihren gesamten Eigen­anteil, z. B. für Inlays, Implantate, Ver­blendungen, Füllungen, Wurzel- und Parodontose­behandlungen sowie Bleaching. Die NÜRNBERGER kümmert sich nach der Behandlung um die Erstattung der Kosten.
  • Keine Wartezeiten: Schließen Sie die Zusatz­versicherung online sofort ab und erhalten Sie sofortigen Versicherungs­schutz - ohne Wartezeit!
  • Monatlich kündbar: Die Tarife der NÜRNBERGER sind besonders flexibel - kündigen können Sie immer zum Ende des nächsten Monats, nach einer Mindest­laufzeit von einem Jahr.
  • Schutz in allen Lebens­bereichen: Die Zahn­tarife bieten Ihnen Vorteile bei allen wichtigen Zahn­behand­lungen wie z. B. Zahn­prophylaxe, Zahnersatz und Zahn­implantate bis hin zur Kiefer­orthopädie und schmerzstillenden Be­handlungen.

Nutzen Sie auch unseren Telefonservice

Frau sitzt vor Laptop und telefoniert mit Handy zwischen Ohr und Schulter geklemmt

Sie haben noch Fragen oder möchten sich telefonisch zu unseren Zahn­zusatz­versicherungen beraten lassen? Rufen Sie einfach an - unsere Experten nehmen sich gerne Zeit für Sie.

0911 531 - 21212 (Ortstarif, Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr)

Tarife im Detail

*VJ = Versicherungsjahr (das erste VJ endet am 31.12. des Kalenderjahres. Alle weiteren VJ sind mit dem Kalenderjahr identisch)
**Leistet für Kinder bis 18 Jahre / für Erwachsene ab 18 Jahre nur bei Unfall
***Laufzeit mind. 1 Versicherungsjahr

80/90/100 % vom Rechnungsbetrag inkl. GKV-Leistung. Wenn die GKV keine Leistung erbringt, erstatten wir ohne Abzug 80/90/100 %.

Weitere Informationen zur NÜRNBERGER Zahn­zusatz­versicherung zum Download

Beispiele

Beispiele: Für jede Alters­gruppe die perfekte Zahnzusatzversicherung

Kind sitzt mit Mutter beim Zahnarzt und wird an den Zähnen untersucht

Zahnzusatzversicherung für Kinder

Kinder­zähne sind in jungen Jahren meistens gesund. Richtig teuer kann es für Eltern werden, wenn die zweiten Zähne da sind - und Zahnspangen ein Thema werden. Denn da gehen Mehrleistungen für Materialien ins Geld.

Unsere Zahnversicherung hat auch Leis­tun­gen für Kieferorthopädie bei Kindern (und für Erwachsene bei Unfall).

Älterer Zahnarzt untersucht junge Frau auf Untersuchungsstuhl

Zahnzusatzversicherung für junge Erwachsene

Früh einsteigen, von günstigen Beiträ­gen profitieren und sich regel­mäßig Leis­tun­gen für ein strahlendes Lächeln gönnen, z. B. die professionelle Zahn­reinigung und ein Bleaching.

Der Beitrag ist für junge Menschen schon deshalb günstiger, weil meist noch keine Zähne fehlen bzw. der allgemeine Zustand der Zähne gut ist.

Älterer Mann sitzt beim Zahnarzt und schaut sich künstliches Gebiss an

Zahnzusatzversicherung für 35- bis 45-Jährige

Jetzt noch einsteigen und hohe Leistungen für Zahnersatz sichern. Die Zahnversicherung ist speziell im Alter von 35 bis 45 Jah­ren sehr empfehlenswert, denn ab dem 50. Lebensjahr werden die Beiträge teurer.

Zudem steigt auch das Risiko, eine Krone, Brücke oder ein Implantat zu brauchen.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zahn­zusatzversicherung

Ab wann erhalte ich Leistungen aus der Zahnzusatzversicherung?

Die Tarife haben keine Wartezeiten, Sie erhalten daher sofort Leistungen.

Generell sind diese in den ersten Versicherungsjahren auf bis zu 4.000 EUR begrenzt. Ab dem 5. Versiche­rungsjahr (VJ) und bei Unfall ent­fallen die Begren­zungen.

Im Basis-Tarif gibt es in den ersten 3 Versicherungsjahren eine Begren­zung bis zu 500 EUR, ab dem 4. Versiche­rungsjahr und bei Unfall entfällt diese.

Begrenzungen der Komfort-Tarife:

  • Komfort 80: Im ersten VJ erstatten wir maximal 800 EUR, in den ersten 2 VJ 1.600 EUR, in den ersten 3 VJ 2.400 EUR und in den ersten 4 VJ 3.200 EUR.
  • Komfort 90: Im ersten VJ erstatten wir maximal 900 EUR, in den ersten 2 VJ 1.800 EUR, in den ersten 3 VJ 2.700 EUR und in den ersten 4 VJ 3.600 EUR.
  • Komfort 100: Im ersten VJ erstatten wir maximal 1.000 EUR, in den ersten 2 VJ 2.000 EUR, in den ersten 3 VJ 3.000 EUR und in den ersten 4 VJ 4.000 EUR.
Wie erfolgt die Abrechnung, wenn ich z. B. Zahnersatz brauche?

Sie erhalten von Ihrem Zahnarzt eine detaillierte Rechnung, die Ihren Eigenanteil aufführt. Diese senden Sie an unsere Leistungs­abteilung:

NÜRNBERGER Krankenversicherung AG
KV-Leistung
90346 Nürnberg

Oder reichen Sie die Rechnung ganz einfach und unkompliziert über die EasyScan-App ein:

Zur EasyScan-App

Oder nutzen Sie am besten unser Erstattungsformular:

Wann zahlt die Zahnzusatz­versicherung nicht?

Für bereits vor Vertragsabschluss angeratene oder bereits begonnene Zahn- oder kiefer­orthopädische Behandlungen leisten wir nicht. Auch nicht für Zähne, die bereits vor Ver­trags­abschluss fehlen, aber noch nicht ersetzt sind. Im Basis-Tarif können fehlende Zähne gegen einen Risikozuschlag mitversichert werden.

Wird auch gezahlt, wenn mein Zahnarzt keine Kassenzulassung hat?

Die Komfort-Tarife leisten auch für die Behandlung bei Zahnärzten ohne Kassenzulassung (Privatärzten). Viele Mit­bewerber ziehen hier einen prozentualen Betrag ab - die NÜRNBERGER Zahnzusatzversicherung hingegen leistet in vollem Umfang.

Wird auch gezahlt, wenn die gesetzliche Krankenversicherung keine Leistung erbringt?

Die Komfort-Tarife unserer Zahnzusatzversicherung zahlen auch ohne Vorleistung der GKV. Beim Basis-Tarif dagegen ist eine Vorleis­tung der GKV erforderlich.

Ich bekomme demnächst eine Brücke. Kann ich bei Ihnen jetzt noch eine Zahnzusatzversicherung abschließen und sind die Kosten dann gedeckt?

In diesem Fall könnten wir Ihre Kos­ten leider nicht übernehmen, da der Versicherungsfall schon eingetreten ist (bzw. Ihnen bekannt war), bevor Sie die Versicherung bei uns ab­geschlos­sen haben.

Muss ich einen Heil- und Kosten­plan vor jeder Behandlung ein­reichen?

Nein. Erst ab einem Rechnungs­betrag von 2.000 EUR sollten Sie rechtzeitig vor Behandlungs­beginn einen Heil- und Kostenplan ein­rei­chen. Die Kos­ten für das Erstellen des Plans tragen wir.

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