Meine Nürnberger
Mann in Anzug blickt aus einer Glasfront eines Bürogebäudes nach draußen

D&O-Versicherung für Entscheidungs­träger.

Damit Sie als Entscheidungs­träger oder Füh­rungs­kraft nicht privat für Kosten haften müssen, wenn es zum Schaden­fall kommt.

  • Schützen Sie Ihr Privatvermögen und Ihre Rechte bei Verfahren oder Ordnungswidrigkeiten
  • Für Vorstände, Geschäftsführer und Aufsichtsräte sowie Führungskräfte
  • Spezielle Angebote auch für Vereine und Autohäuser
Im Überblick

Was ist eine D&O-Versicherung?

Sie tragen viel Verant­wortung in Ihrem Unter­nehmen und treffen täglich wichtige Ent­schei­dugnen. Wenn eine Ihrer Ent­schei­dungen finan­zielle Folgen hat, können Sie dafür per­sönlich haftbar ge­macht werden - mit Ihrem ge­samten privaten Vermögen. Genau das ver­hindert die D&O-Versicherung: Mit ihr schützen Sie sich vor den An­sprüchen Dritter. Ganz gleich, ob die An­sprüche von außen, z. B. von Kunden, Liefe­ranten, Banken oder von innen, also dem Unter­nehmen selbst kommen.

Für wen eine D&O-Versicherung sinnvoll ist

Frau in Business-Kleidung lacht

Unsere Erfahrung zeigt: In den vergange­nen Jahren wurden Ent­schei­dungs­träger und Führungs­kräfte immer häufiger für ihre Ent­schei­dungen zur Rechen­schaft gezogen. Und zwar über alle Unter­nehmens­arten hinweg. Daher ist die NÜRNBERGER D&O-Ver­sicherung als um­fassender Schutz für alle Ent­schei­dungs­träger geeignet, vom kleinen Verein bis zum Groß­konzern. Und sie lohnt sich: Denn die Kosten für die D&O-Ver­sicherung stehen in keinem Ver­hältnis zu den millionen­schweren Ersatz­ansprüchen, die Sie damit ab­wenden können.

Die Vorteile der NÜRNBERGER D&O-Ver­sicherung

  • Individuelle Ver­sicherungs­summen bis 26 Mio. EUR wählbar
  • Unbegrenzte Deckung für Ents­cheidungen in der Ver­gangen­heit (Rückwärts­versicherung)
  • Weltweiter Versicherungs­schutz
  • Schutz auch bei öffentlich-rechtlichen An­sprüchen
  • Gerichtliche und außer­gerichtliche Rechts­streitig­keiten
  • Maßnahmen im Schaden­fall, z. B. Gutachter­kosten
  • Gehaltsfort­zahlung bis 100.000 EUR bei Aufrechnen oder Zurückbehalten
  • Verteidigung gegen Ab­mahnung, Ab­berufung oder Kündigung

Unser Tipp: Die D&O-Versicherung schützt auch Vereine und deren Vor­stands­mitglieder

Schaden­ersatz­forde­rungen oder Sach­schäden können auch die finanzielle Exis­tenz eines Vereins oder seiner Vor­stands­mitglieder ge­fährden. Deshalb bietet die NÜRNBERGER ein indivi­duelles Leistungs­paket für Sie.

Tarife im Detail

Was Ihren Schutz abrundet - ohne zusätz­liche Kosten

Von welchen Leistungen Sie mit der D&O-Versicherung noch profitieren
  • Wir unterstützen Sie bei Straf­verfahren, Ordnungs­widrig­keiten oder sonstigen behörd­lichen Ver­fahren sowie aufsichts­rechtlichen Sonder­unter­suchungen
  • Ihre Tochter­unter­nehmen sind mit­versichert
  • Melden Sie bis zu 3 Jahre nach Ende des Ver­sicherungs­vertrags Schäden (unverfall­bar, auf 5 oder 10 Jahre erweiterbar)
  • Für Sie als Ent­scheider gilt die per­sönliche Nach­melde­frist sogar 10 Jahre (unver­fallbar)
  • Wir fordern ents­tandene Kosten nicht zurück, sondern schützen Sie davor
  • Wo andere Ver­sicherer im Schaden­fall kündigen, unter­stützen wir Sie tat­kräftig mit allen Mitteln

Mehr Informationen zur D&O-Versicherung

Beispiele

Schadenbeispiele: Wann die NÜRNBERGER D&O-Versicherung Sie schützt

Mehrere Hände mit einem Stift in der Hand liegen auf einem Schreibtisch ab

Bei falschen Stand­­ort­ent­scheidungen

Stellen Sie sich vor: Sie sind Vor­stands­vorsitzen­der eines großen Sport­hauses, das bisher nur an einem Stand­ort ver­treten ist. Sie ent­schließen sich, eine zweite Filiale in einer anderen Stadt zu eröffnen.

Bald nach der Er­öffnung stellt sich heraus, dass die neue Filiale völlig unren­tabel ist. Der Aufsichts­rat fordert daraufhin die Inve­stitionen von Ihnen zurück. Hier greift die D&O-Versi­cherung und schützt Sie vor den An­sprüchen und dadurch ent­stehende Kosten.

2 junge Männer arbeiten an einer Metallkonstruktion

Bei falschen Produktions­entschei­dungen

Nehmen wir an, Sie sind Ge­schäfts­führer einer deutschen Spiel­zeug­firma. Sie be­schließen, einen Teil Ihrer Waren im Ausland produ­zieren zu lassen. Das ausge­zeichnete Image Ihres Unter­nehmens wird be­schädigt, als Presse­berichte publik machen, dass am neuen Produktions-Standort schlechte Arbeits­bedingungen herrschen.

Infolgedessen bricht der Umsatz Ihres ganzen Sorti­ments ein. Für die daraus resul­tierenden Ein­bußen sollen Sie per­sönlich auf­kommen - mit der D&O-Versicherung wird ver­hindert, dass Sie mit Ihrem privaten Vermögen haften.

Mann mit Brille und 3-Tage-Bart grinst

Bei unsorgfältiger Prüfung eines neuen Pächters

Angenommen Sie sind Vorstands­mitglied eines Leicht­athletik-Vereins und über­prüfen den neuen Pächter Ihres Vereins­heims nicht aus­reichend. Dieser bezahlt seine Pacht­beiträge nicht, kurz darauf wird Ihre Vereins­kasse gestohlen.

Es stellt sich heraus, dass der Wirt des­halb bereits vorbestraft war. Den finan­ziellen Verlust sollen Sie als Verant­wortlicher per­sönlich begleichen. Glücklicher­weise schützt Sie die NÜRNBERGER hier mit der D&O-Ver­sicherung - Ihnen ents­tehen keine Kosten.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zur D&O-Versicherung für Ent­schei­dungs­träger

Für wen ist die D&O-Ver­sicherung sinnvoll?

Mitglieder von Organen juri­stischer Per­sonen in Geschäfts­führungs- und Auf­sichts­organen, ins­besondere GmbH-Geschäfts­führer, Vor­stände von Aktien­gesell­schaften, Aufsichts­räte, Ver­waltungs­beiräte, Vor­stände und Geschäfts­führer von Organi­sationen wie Vereinen, Verbänden und Stif­tungen können ihr Ver­mögen mit Hilfe der NÜRNBERGER D&O-Ver­sicherung absichern.

Warum ist eine D&O-Ver­sicherung wichtig für mich?

Immer häufiger werden in Deutsch­land Manager und Aufsichts­räte für einge­tretene Fehl­entwick­lungen in ihren Unter­nehmen zur Rechen­schaft gezogen. Er­schwerend kommt hinzu, dass neue Gesetze die Haf­tungs­situation für Unter­nehmens­leiter erheblich ver­schärfen. Führungs­positionen in Firmen bergen enorme Risiken. Bei be­ruflichen Fehl­entschei­dungen gehen die Schäden oft in die Millionen - und Geschäfts­führer, Aufsichts­räte oder Vorstände haften dann unbe­schränkt mit ihrem gesamten privaten Vermögen. Damit das beruf­liche Risiko nicht zu einem per­sönlichen wird, können sich Manager eine finan­zielle Rücken­deckung mit einer D&O-Ver­sicherung ver­schaffen.

Welche Kosten deckt die D&O-Ver­sicherung ab?

Wir übernehmen die Prüfung der Sach- und Rechts­lage, die Frei­stellung von be­gründeten An­sprüchen und wehren unbe­gründete ab. Dies umfasst die Füh­rung und Über­nahme der Kosten eines Rechts­streits.

Was erhalte ich im Schadens­fall?

Im Fall eines Vermögens­schadens geht es auch um Ihre beruf­liche Repu­tation. Damit Sie dann nicht allein da­stehen, beraten Sie speziali­sierte Anwälte bei Rechts­streitig­keiten. Ihre Anwalts-, Sach­verständigen- und Gerichts­kosten werden über­nommen - auch dann, wenn die Deckungs­frage noch nicht ab­schließend geklärt ist. Ersetzte Kosten fordern wir von Ihnen nicht zurück. Stellt sich ein Anspruch auf Schaden­ersatz als be­rechtigt heraus, regu­lieren wir selbst­verständ­lich den ent­stande­nen Schaden.

Was ist bei der D&O-Ver­sicherung nicht versichert?

Nicht versichert bei der D&O-Ver­sicherung ist u. a., wenn der Schaden durch vor­sätzli­ches Handeln und durch wis­sent­liche Pflicht­verletzung verur­sacht wird.

Wie werden die Ver­sicherungs­summen ermittelt?

Die Versicherungs­summen bei der D&O-Ver­sicherung werden indi­viduell auf Ihren Bedarf und den Bedarf evtl. weiterer versicherter Per­sonen abgestimmt.

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