Eine Frau mit grauem Kostüm und orangener Bluse steht in einem hellen Raum, im Hintergrund sitzen andere Menschen an einem Tisch

Betriebliche Berufs­unfähigkeits­versicherung für Ihre Mit­arbeiter.

Ihre Mitarbeiter sind es Ihnen wert.

  • Einkommenssicherung als betriebliche Vorsorge
  • Rentenzahlung bei Berufsunfähigkeit
  • Günstige Beiträge für Ihren Arbeitnehmer - mit Vorteilen für Sie
Im Überblick

Was ist die betriebliche Berufs­unfähig­keits­versicherung?

Bei der betrieblichen Berufs­unfähig­keits­versicherung handelt es sich um einen Schutz für das Ein­kommen Ihrer Mit­arbeiter, der im Bedarfs­fall eine finan­zielle Sicher­heit bietet. Eine Erkran­kung oder ein Unfall reicht oft schon aus, damit das Gehalt weg­fällt. Für Arbeit­nehmer ist eine solche Leistung ein attrak­tives Argu­ment für einen neuen Arbeit­geber.

Warum ist eine berufliche Ab­sicherung Ihrer Arbeits­kräfte wichtig?

Loyale, motivierte und gesunde Arbeit­nehmer sind wichtig für Ihren Unter­nehmens­erfolg. Im Wett­bewerb um Fach- und Führungs­kräfte müssen Sie sich dafür als Arbeit­geber heutzu­tage mit wert­vollen Zusatz­leistungen vom Arbeits­markt ab­heben. Dafür ist die betrieb­liche Berufs­unfähig­keits­versicherung im Rahmen der betrieb­lichen Alters­vorsorge (bAV) wie geschaffen.

2 Frauen und 1 Mann sitzen an einem Bürotisch und hören zu, was eine andere Personen ihnen gegenübersitzend erzählt

Jeder 4. ist von Berufs­unfähig­keit betroffen

Bereits jeder 4. Arbeit­nehmer scheidet z. B. wegen Krank­heit oder Unfall vor­zeitig aus dem Arbeits­leben aus. Wenn das regel­mäßige Gehalt weg­fällt, brauchen Ihre Mit­arbeiter trotzdem ein Ein­kommen und finan­zielle Sicher­heit. Denn der Staat zahlt nur unter bestimmten Voraus­setzungen eine Erwerbs­minderungs­rente - im Schnitt gerade mal circa 1.027 EUR.

Das reicht Ihren Mit­arbeitern bei Weitem nicht aus, um die Fix­kosten zu decken oder gar eine Familie zu ver­sorgen.

Trotzdem sorgen immer noch kaum Arbeit­nehmer für den Fall der Berufs­unfähig­keit (BU) vor - Ihre Chance, sich mit einer betrieb­lichen Berufs­unfähig­keits­versicherung (BU) auf dem Markt als sozialer und attrak­tiverer Arbeit­geber hervorzu­heben.

Berufs­unfähig­keit wird häufig unter­schätzt

Meistens sind es Krank­heiten, die zu einer BU führen. Das kann jedem passieren, in jedem Alter und unab­hängig vom Beruf. Besonders die jüngeren Arbeit­nehmer haben dann meist noch kein finan­zielles Polster, mit dem sie eine dauernde oder zeitlich begrenzte BU über­brücken könnten. Sichern Sie dieses Risiko ab - weil die Arbeits­kraft das größte Kapital Ihrer Mit­arbeiter ist - und damit auch Ihres. Ihre Mit­arbeiter werden Ihnen für die Mög­lichkeit der Berufs­unfähig­keits­rente dankbar sein.

Berufsunfähigkeit: die wichtigsten Ursachen

Grafik auf der die häufigsten Ursachen für eine Berufsunfähigkeit dargestellt und aufgelistet werden

Balkengrafik mit dem Titel "Ursachen für die Berufsunfähigkeit". Psychische Erkrankungen: 32,34 %, Sonstige Nervenkrankheiten (ohne Psyche): 6,98 %, Erkrankungen des Skeletts und Bewegungsapparats: 17,61 %, Krebs und bösartige Geschwülste: 16,30 %, Unfälle: 6,85 %, Erkrankungen Herz/Gefäßsysteme: 6,08 %, Sonstige Erkrankungen: 13,84 %. Quelle: Morgen und Morgen GmbH, Stand 04.2026.

Vorteile betrieblicher Vor­sorge­angebote für Sie als Arbeit­geber

  • Steigern Sie Ihre Attrak­tivität als Arbeit­geber und ver­bessern Sie Ihre Chancen bei der Suche nach Fach- und Führungs­kräften
  • Erhöhen Sie die Loyalität der Mit­arbeiter gegenüber dem Unter­nehmen und senken Sie die Fluk­tuation
  • Steigern Sie die Moti­vation und Mit­arbeiter­zufriedenheit
  • Verstärken Sie die Wahr­nehmung als ver­antwor­tungs­voller Arbeit­geber
  • Einfache und digitale Ver­waltung der bAV-Verträge
  • Beiträge sind voll­ständig als Betriebs­ausgaben absetzbar

BU und bAV kombinieren - und profitieren

Die Beiträge zur betrieblichen Berufs­unfähig­keits­versicherung können Sie im Rahmen einer bAV steuer- und sozial­versicherungs­frei einzahlen.

Seit Anfang 2019 sind Sie ge­setzlich ver­pflichtet, Ihren Arbeit­nehmern einen Zuschuss zur bAV zu zahlen. In Kombi­nation mit den zusätz­lichen staat­lichen Förde­rungen ist damit auch der wichtige Ver­sicherungs­­schutz bei BU durch Ihre Unter­stützung für Ihre Mit­arbeiter deutlich günstiger. Erst wenn Ihre Mit­arbeiter später einmal eine Leistung aus der betrieb­lichen Berufs­unfähig­keits­­versicherung der NÜRNBERGER erhalten, müssen sie daraus Steuern, Pflege- und Kran­ken­­versicherungs­beiträge bezahlen.

Die Vorteile der betrieb­lichen BU

  • Wir bieten hoch­wertigen BU-Schutz mit Top-Bedingungen
  • Ihre Arbeitnehmer profitieren von günstigen Beiträgen durch Steuer- und Sozial­versicherungs­ersparnisse im Rahmen der bAV
  • Ihr Arbeitgeber-Zuschuss reduziert den Netto­aufwand für Ihre Arbeit­nehmer
  • Zusätzlich profitieren Ihre Mitarbeiter von Kollektivkonditionen im Rahmen eines Gruppenvertrags
  • Sicherheit und Flexibilität bei ruhendem Arbeitsverhältnis (mit AU-Beitragsschutz, Beitragspause, Beitragsfreistellung)
  • Sie ermöglichen Ihrer Belegschaft den einfachen Zugang durch stark verkürzte Gesundheitsfragen
  • Vereinfachte Prüfung bei Krebs: Schnelle und unkomplizierte Vorauszahlung bei einer schweren Krebsdiagnose
  • mentalis mit Resilience+: Unabhängiger Partner für professionelle Soforthilfe bei Krankschreibung von mehr als 6 Wochen und Wegfall der Entgeltfortzahlung aufgrund psychischer Erkrankungen.
  • AU-Beitragsschutz: Die BU-Versicherung wird beitragsfrei, wenn die Entgeltfortzahlung wegen Krankheit wegfällt.

Beitrags­aussetzung bei Arbeits­unfähigkeit - immer inklusive mit dem AU-Beitragsschutz

Längere Krank­heit kann dazu führen, dass die Lohn­fort­zahlung wegfällt. Ab diesem Zeit­punkt wird in der Regel die Zah­lung in die bAV und somit auch in die betrieb­liche Berufs­unfähig­keits­versicherung ein­gestellt.

Unsere passende Lösung: Der AU-Beitragsschutz

  • Beitragsaussetzung bei Arbeits­unfähigkeit nach Weg­fall der Entgelt­fort­zahlung für max. 6 Kalender­monate
  • Beitragszahlung wird durch NÜRNBERGER über­nommen
  • Aufrecht­er­haltung des vollen und lücken­losen BU-Schutzes Ihrer Arbeit­nehmer
  • Aussetzungs­zeitraum endet späte­stens nach Ablauf von 6 Kalender­monaten
  • Einfache Ab­wicklung bei Ende der Lohn­fort­zahlung wegen AU für Sie
Beispiel

Ein Beispiel: So helfen wir Ihren Mit­arbeitern mit dem Berufs­unfähig­keits­schutz

Frau in Business-Kleidung sitzt auf Fensterbank eines Büroraums

Nina (34 Jahre) ist Business-Analystin und geht voll und ganz in ihren Aufgaben auf. Wären da nicht diese quälenden Kopf­schmerzen und die ständige Müdigkeit. Ein Arzt­besuch soll helfen, aber die Diagnose wirft sie voll­kommen aus der Bahn - auch beruflich: ein bösartiger Gehirn­tumor.

Vor einem Jahr hat sie zum Glück eine betrieb­liche BU-Versicherung über Ihren Arbeit­geber abge­schlossen. Ihr Arzt rechnet damit, dass sie min­destens 9 Monate arbeits­unfähig sein wird. Sie bekommt Be­strahlungen und eine Chemo­therapie. Sie bean­tragt bei der NÜRNBERGER BU-Leistungen und erhält eine Vor­schuss­leistung - ohne lang­wierige Prüfung.

Frau sitzt auf Sportmatte und schaut auf ihr Smartphone

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