Was ist eine D&O-Versicherung?

Sie tragen viel Verantwortung in Ihrem Unternehmen und treffen täglich wichtige Entscheidungen. Wenn eine Ihrer Entscheidungen finanzielle Folgen hat, können Sie dafür persönlich haftbar gemacht werden - mit Ihrem gesamten privaten Vermögen. Genau das verhindert die D&O-Versicherung: Mit ihr schützen Sie sich vor den Ansprüchen Dritter. Ganz gleich, ob die Ansprüche von außen, z. B. von Kunden, Lieferanten, Banken oder von innen, also dem Unternehmen selbst kommen.

D&O-Versicherung

Für wen eine D&O-Versicherung sinnvoll ist

Unsere Erfahrung zeigt: In den vergangenen Jahren wurden Entscheidungsträger und Führungskräfte immer häufiger für ihre Entscheidungen zur Rechenschaft gezogen. Und zwar über alle Unternehmensarten hinweg. Daher ist die NÜRNBERGER D&O-Versicherung als umfassender Schutz für alle Entscheidungsträger geeignet, vom kleinen Verein bis zum Großkonzern. Und sie lohnt sich: Denn die Kosten für die D&O-Versicherung stehen in keinem Verhältnis zu den millionenschweren Ersatzansprüchen, die Sie damit abwenden können.

Die Vorteile der NÜRNBERGER D&O-Versicherung

  • Individuelle Versicherungssummen bis 26 Mio. EUR wählbar
  • Unbegrenzte Deckung für Entscheidungen in der Vergangenheit (Rückwärtsversicherung)
  • Weltweiter Versicherungsschutz
  • Schutz auch bei öffentlich-rechtlichen Ansprüchen
  • Gerichtliche und außergerichtliche Rechtsstreitigkeiten
  • Maßnahmen im Schadenfall, z. B. Gutachterkosten
  • Gehaltsfortzahlung bis 100.000 EUR bei Aufrechnen oder Zurückbehalten
  • Verteidigung gegen Abmahnung, Abberufung oder Kündigung

Was Ihren Schutz abrundet - ohne zusätzliche Kosten

Von welchen Leistungen Sie mit der D&O-Versicherung noch profitieren

  • Wir unterstützen Sie bei Strafverfahren, Ordnungswidrigkeiten oder sonstigen behördlichen Verfahren sowie aufsichts- rechtlichen Sonderuntersuchungen
  • Ihre Tochterunternehmen sind mitversichert
  • Melden Sie bis zu 3 Jahre nach Ende des Versicherungsvertrags Schäden (unverfallbar, auf 5 oder 10 Jahre erweiterbar)
  • Für Sie als Entscheider gilt die persönliche Nachmeldefrist sogar 10 Jahre (unverfallbar)
  • Wir fordern entstandene Kosten nicht zurück, sondern schützen Sie davor
  • Wo andere Versicherer im Schadenfall kündigen, unterstützen wir Sie tatkräftig mit allen Mitteln

Unser Tipp: Die D&O-Versicherung schützt auch Vereine und deren Vorstandsmitglieder

Schadenersatzforderungen oder Sachschäden können auch die finanzielle Existenz eines Vereins oder seiner Vorstandsmitglieder gefährden. Deshalb bietet die NÜRNBERGER ein individuelles Leistungspaket für Sie.

Schadenbeispiele: Wann die NÜRNBERGER D&O-Versicherung Sie schützt

D&O-Versicherung falscher Standort

Bei falschen Standortentscheidungen

Stellen Sie sich vor: Sie sind Vorstandsvorsitzender eines großen Sporthauses, das bisher nur an einem Standort vertreten ist. Sie entschließen sich, eine zweite Filiale in einer anderen Stadt zu eröffnen.

Bald nach der Eröffnung stellt sich heraus, dass die neue Filiale völlig unrentabel ist. Der Aufsichtsrat fordert daraufhin die Investitionen von Ihnen zurück. Hier greift die D&O-Versicherung und schützt Sie vor den Ansprüchen und dadurch entstehende Kosten.

D&O-Versicherung Produktionsentscheidung

Bei falschen Produktionsentscheidungen

Nehmen wir an, Sie sind Geschäftsführer einer deutschen Spielzeugfirma. Sie beschließen, einen Teil Ihrer Waren im Ausland produzieren zu lassen. Das ausgezeichnete Image Ihres Unternehmens wird beschädigt, als Presseberichte publik machen, dass am neuen Produktions-Standort schlechte Arbeitsbedingungen herrschen.

Infolgedessen bricht der Umsatz Ihres ganzen Sortiments ein. Für die daraus resultierenden Einbußen sollen Sie persönlich aufkommen – mit der D&O-Versicherung wird verhindert, dass Sie mit Ihrem privaten Vermögen haften.

D&O-Versicherung mangelnde Sorgfalt

Bei unsorgfältiger Prüfung eines neuen Pächters

Angenommen Sie sind Vorstandsmitglied eines Leichtathletik-Vereins und überprüfen den neuen Pächter Ihres Vereinsheims nicht ausreichend. Dieser bezahlt seine Pachtbeiträge nicht, kurz darauf wird Ihre Vereinskasse gestohlen.

Es stellt sich heraus, dass der Wirt deshalb bereits vorbestraft war. Den finanziellen Verlust sollen Sie als Verantwortlicher persönlich begleichen. Glücklicherweise schützt Sie die NÜRNBERGER hier mit der D&O-Versicherung – Ihnen entstehen keine Kosten.

Häufige Fragen zur D&O-Versicherung für Entscheidungsträger

  • Für wen ist die D&O-Versicherung sinnvoll?

    Mitglieder von Organen juristischer Personen in Geschäftsführungs- und Aufsichtsorganen, insbesondere GmbH-Geschäftsführer, Vorstände von Aktiengesellschaften, Aufsichtsräte, Verwaltungsbeiräte, Vorstände und Geschäftsführer von Organisationen wie Vereinen, Verbänden und Stiftungen können ihr Vermögen mit Hilfe der NÜRNBERGER D&O-Versicherung absichern.

  • Warum ist eine D&O-Versicherung wichtig für mich?

    Immer häufiger werden in Deutschland Manager und Aufsichtsräte für eingetretene Fehlentwicklungen in ihren Unternehmen zur Rechenschaft gezogen. Erschwerend kommt hinzu, dass neue Gesetze die Haftungssituation für Unternehmensleiter erheblich verschärfen. Führungspositionen in Firmen bergen enorme Risiken. Bei beruflichen Fehlentscheidungen gehen die Schäden oft in die Millionen - und Geschäftsführer, Aufsichtsräte oder Vorstände haften dann unbeschränkt mit ihrem gesamten privaten Vermögen. Damit das berufliche Risiko nicht zu einem persönlichen wird, können sich Manager eine finanzielle Rückendeckung mit einer D&O-Versicherung verschaffen.

  • Welche Kosten deckt die D&O-Versicherung ab?

    Wir übernehmen die Prüfung der Sach- und Rechtslage, die Freistellung von begründeten Ansprüchen und wehren unbegründete ab. Dies umfasst die Führung und Übernahme der Kosten eines Rechtsstreits.

  • Was erhalte ich im Schadensfall?

    Im Fall eines Vermögensschadens geht es auch um Ihre berufliche Reputation. Damit Sie dann nicht allein dastehen, beraten Sie spezialisierte Anwälte bei Rechtsstreitigkeiten. Ihre Anwalts-, Sachverständigen- und Gerichtskosten werden übernommen - auch dann, wenn die Deckungsfrage noch nicht abschließend geklärt ist. Ersetzte Kosten fordern wir von Ihnen nicht zurück. Stellt sich ein Anspruch auf Schadenersatz als berechtigt heraus, regulieren wir selbstverständlich den entstandenen Schaden.

  • Was ist bei der D&O-Versicherung nicht versichert?

    Nicht versichert bei der D&O-Versicherung ist u. a., wenn der Schaden durch vorsätzliches Handeln und durch wissentliche Pflichtverletzung verursacht wird.

  • Wie werden die Versicherungssummen ermittelt?

    Die Versicherungssummen bei der D&O-Versicherung werden individuell auf Ihren Bedarf und den Bedarf evtl. weiterer versicherter Personen abgestimmt.

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Telefonischer Kontakt

0911 531 - 5

Ortstarif, Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr

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