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5 Personen sitzen nebeneinander in einer Besprechung - eine Frau schaut zur Kamera

Gruppenunfall­­versicherung.

Schützen Sie sich und Ihre Arbeitnehmer vor den finanziellen Folgen von Unfällen.

  • Zuverlässig: Individuelle Leistungen nach Wahl für Sie und Ihre Mitarbeiter
  • Umfassend: Weltweite Absicherung rund um die Uhr
  • Unbürokratisch: Wir stellen keine Gesundheitsfragen
Im Überblick

Warum eine Gruppen­unfall­­versicherung wichtigen Schutz bietet

4 Mitarbeiter sitzen an Besprechungstisch während Chef stehend spricht

Ein Unfall kann schnell passieren - auch in Ihrer Firma. Fallen Sie oder ein wichtiger Arbeit­nehmer deshalb für längere Zeit aus, kann das gravierende wirt­schaftliche Folgen haben. So entstehen für den Mit­arbeiter häufig schwere finan­zielle Bela­stungen und für Sie erheb­liche Kosten beim Suchen und Ein­arbeiten einer geeig­neten Ersatzkraft.

Die NÜRNBERGER Gruppen­unfall­versicherung schützt Sie vor diesem Risiko und bietet Ihnen optimale Möglich­keiten und Leistungen bei der Ab­sicherung.

Die Vorteile der NÜRNBERGER Gruppen­unfall­versicherung

  • Sichern Sie Gesund­heits­­schäden, die durch das Retten eines Menschen­lebens, eines Tieres oder einer Sache entstehen, zuver­lässig ab
  • Ihr Versicherungs­schutz gilt auch für Unfälle und deren Folgen, wenn der Unfall durch einen Herz­infarkt, einen Schlag­anfall, einen epilep­tischen Anfall oder aufgrund von Bewusst­seins­störungen durch ver­schreibungs­­pflichtige Medi­kamente ausgelöst wird
  • Wir sichern Sie auch bei be­stimmten Infektionen, FSME durch Zecken­biss sowie bei ent­sprechenden Impf­schäden, Röntgen- und Laser­strahlen­unfällen ab
  • Nach besonders schweren Verlet­zungen erhalten Sie sofortige Leistung
  • Wir über­nehmen die Kosten für Bergungs- und Rettungs­einsätze bis 75.000 EUR
Tarife im Detail

Möglichkeiten der Absicherung

Fremd­versicherung für Ihre Arbeitnehmer

Sichert Ihre Mitarbeiter finanziell ab

  • Im Schadenfall leiten Sie die Leistung an die Versicherten bzw. die Hinterbliebenen weiter
  • So sichern Sie die Zukunft Ihrer Mitarbeiter und beweisen Wertschätzung
Eigenversicherung

Sichert Sie als Arbeitgeber finanziell ab

  • Für eine Versorgungszusage oder zur finanziellen Deckung, wenn Ihr Mitarbeiter ausfällt
  • Sie können frei darüber verfügen
Kombinierte Fremd- und Eigenversicherung

Sichert Sie oder Ihren Mitarbeiter finanziell ab

  • Zur Versorgung des Arbeitnehmers bzw. seiner Hinterbliebenen
  • Oder zur Absicherung Ihres Betriebs

Mehr Informationen zur Gruppenunfallversicherung der NÜRNBERGER

Beispiele

Eine NÜRNBERGER Gruppen­unfall­versicherung hilft in vielen Fällen

Mann berät eine Frau mit Unterlagen und Laptop auf dem Tisch

Wenn ein wichtiger Mitarbeiter ausfällt

Michaela Ritter besitzt einen Zuliefer­betrieb im Luft­fahrzeug­bau. Durch einen Unfall fällt ein wichtiger Arbeit­nehmer des Produktions-Teams aus. Die Firma muss schnell einen Ersatz für ihn finden, um Liefer­zusagen einzu­halten. Das kann teuer werden. Die Eigen­versicherung leistet hier und schützt Frau Ritter vor hohem finan­ziellen Schaden.

3 Personen sitzen einer Frau an Besprechungstisch gegenüber

Attraktive Zusatz­leistung für die Mitarbeiter

Der Wettbewerb um die besten Köpfe ist für Unter­nehmer in der Bio­medizin hart. Sarah Jannsen möchte ihren Mit­arbeitern daher neben dem Gehalt auch Zusatz­leistungen bieten, z. B. nach einem Unfall. Sie schließt als Gruppen­unfall­versicherung eine Fremd­versicherung für ihre Arbeit­nehmer ab - eine attraktive Leistung, die Motivation und Identi­fizierung mit dem Unter­nehmen unter­stützt.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Gruppen­unfall­versicherung

Sie eignet sich prinzipiell für alle Firmen. Sie bietet Ihren Mit­arbeitern zusätz­lichen Schutz, der über die Leistungen der gesetz­lichen Unfall­versicherung hinaus­geht - sowohl am Arbeits­platz als auch privat.

Die meisten Unfälle passieren in der Freizeit. Die gesetz­liche Unfall­versicherung aber greift ledig­lich während der Arbeits­zeit sowie auf den direkten Wegen hin und zurück.

Zudem deckt die gesetz­liche Unfal­lversicherung u. U. nicht alle Leistungen ab, die für die voll­ständige Genesung Ihrer Mit­arbeiter erforderlich wären.

Die Gruppen­unfall­versicherung...


  • sichert die Zukunfts­fähigkeit Ihres Unter­nehmens durch die Ein­stellung von geeigneten Ersatz­kräften, falls Sie oder Ihre Führungs­kräfte unfall­bedingt ausfallen.
  • erstattet Kosten, die bei Ausfall Ihrer Mit­arbeiter ent­stehen können, beispiels­weise durch das Suchen und Ein­arbeiten einer geeigneten Ersatz­kraft.
  • zeugt von Wert­schätzung und Ver­antwortungs­bewusst­sein gegen­über Ihren Ange­stellten und trägt so zur Personal­gewinnung sowie Mit­arbeiter­bindung bei.
  • Leistung bei Invalidität, entweder als Summe oder in Form einer monat­lichen Rente
  • Krankenhaus­tagegeld, auch bei ambu­lanten Ope­rationen
  • Krankenhaus­tagegeld Plus: zahlt nach der Ent­lassung nochmal die gleiche Anzahl an Tagen
  • Leistung bei Unfalltod
  • Sofortleistung für Schwerst­verletzte
  • Kosmetische Ope­rationen

Prinzipiell bestehen folgende 3 Mög­lichkeiten:

  • Fremdver­sicherung für die Mit­arbeiter. Im Schaden­fall leitet der Firmen­inhaber die Leistung an die Ver­sicherten bzw. ihre Hinter­bliebenen weiter und sichert damit deren Zukunft.
  • Eigenversicherung für eine Ver­sorgungs­zusage oder zur finan­ziellen Deckung bei Ausfall des Arbeit­nehmers
  • Kombinierte Fremd- und Eigen­versicherung zur Ver­sorgung des Arbeit­nehmers, seiner Hinter­bliebenen oder für den eigenen Betrieb

Über die gesetzliche Ab­sicherung erhalten Sie die üblichen Leistungen von der zus­tändigen Berufs­genossen­schaft.Die Gruppen­unfall­versicherung ergänzt diese durch ihre wert­vollen Zusatz­leistungen.

Ja, individuell unter­schiedliche Leistungen und Ver­sicherungs­summen von Personen inner­halb des Vertrags sind jederzeit möglich:

  • Mit Namensnennung:
    Für bestimmte Personen mit unter­schiedlichen Versicherungs­leistungen und -summen
  • Ohne Namensnennung:
    Für alle Mitarbeiter oder einzeln fest ab­grenzbare Personen­gruppen (z. B. alle Arbeiter)
    mit ein­heitlichen Versicherungs­leistungen und -summen
  • Mit und ohne Namensnennung:
    Auch die Kombination beider Varianten ist innerhalb eines Vertrages möglich.

Die Gruppen­unfall­versicherung dient dem Schutz Ihrer Mitarbeiter. Sie können die Beiträge somit als Betriebs­ausgaben steuer­lich geltend machen. Wenden Sie sich dazu am besten an Ihren Steuer­berater.

Frau sitzt auf Sportmatte und schaut auf ihr Smartphone

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